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F1 Öffentliche Krankenhäuser in der Oberpfalz müssen Schwangerschaftsabbrüche anbieten

14.03.2023

Kurzfristig müssen alle öffentlichen Krankenhäuser in der Oberpfalz Schwangerschaftsabbrüche nach kriminologischer und medizinischer Indikation anbieten. Mittelfristig setzen wir uns für die Streichung des bayerischen Schwangerschaftshilfeergänzungsgesetz ein und dahingehend für die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen auch nach der Beratungsregelung an allen öffentlichen Krankenhäusern des Regierungsbezirks. Jedoch bleibt es unser Hauptziel auf die Streichung der §§ 218ff StGB hinzuwirken.

Begründung:

Auch wenn dies nur eine Mindestforderung ist, glauben wir, dass die schnellstmögliche

Einführung von Schwangerschaftsabbrüchen nach kriminologischer und gesundheitlicher Indikation essentiell für ein Mindestmaß an Gesundheitsschutz von Schwangeren ist, auch um die psychische Belastung nicht zusätzlich zu erhöhen. Lange Anreise gerade aus ländlichen Gebieten und lückenhafte Informationen im Register der Bundesärztekammer wirken sich stark negativ auf den psychischen Zustand der betroffenen Person aus.

Gleichzeitig müssen wir uns für die Streichung von den §§ 218 ff StGB einsetzen, ansonsten kann unser Ziel der reproduktiven Selbstbestimmung nicht erreicht werden. Wir sehen jedoch die Dringlichkeit der Problematik und erkennen, dass bis zur umfassenden Neuregelung unbedingt Verbesserungen bei der Versorgungslage gerade in Ostbayern geben muss.

Forderung:

Um eine umfassende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, sprechen wir uns gegen weitere Privatisierung von Krankenhäusern aus. Gerade bei kirchlichen Trägern kann nicht gewährleistet werden, dass die medizinische Grundversorgung auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch bereitgestellt wird. Die Gesundheitsversorgung darf nicht von Krankenhäusern mit kirchlichen Trägerschaften und deren Sonderregelungen abhängig sein. Hier muss das Uniklinikum Regensburg in Verantwortung gezogen werden und als Beispiel vorangehen.

 

 

E1 Den Wandel erfolgreich gemeinsam gestalten: Gründung einer europäischen Agentur für digitale Lösungen “DigitalEU”

14.03.2023

Die Corona– Krise hat uns gezeigt, dass der Einsatz von digitalen Technologien mehr möglich ist, als bisher getan wird. Sie hat es zur Notwendigkeit gemacht, dass Antworten gefunden werden müssen, wenn es um Heimarbeit, Schule von zu Hause, Warnapps oder der öffentlichen Verwaltung geht. Szenarien, die bis vor Kurzem noch undenkbar waren, sind nun aufgrund der

Krise möglich geworden, gleichzeitig zeigten sich aber  auf an vielen Stellen in diesen Bereichen Schwierigkeiten und große Unterschiede bei der Bewältigung dieser, sowohl auf lokaler, kommunaler, nationaler und europäischer Ebene.

Digitale Souveränität bedeutet Demokratie schützen

Dieses Momentum muss genutzt werden, um Europa digitalpolitische Impulse in dieser herausgehobenen Zeit zu geben. Wir müssen den Blick bewusst entlang der Zukunft ausrichten, damit Staat und öffentliche Verwaltung digital gedacht werden und wir ein Europa schaffen, dass im 21. Jahrhundert auch in digitalen Fragestellungen gemeinsam denkt. Nur wenn wir gemeinsam Lösungen für die Debatte zu Staat und Digitalisierung finden, können wir den Bedenken und Ängsten, die häufig damit verbunden werden, gerecht werden.

Zugleich zeigt sich, dass wir uns gemeinsam um unsere digitale Souveränität kümmern müssen, da wir ansonsten die Verwundbarkeit unserer Werte, Interessen und demokratischen Systeme vor Augen geführt bekommen. Wir brauchen staatliche technische Systeme, die nicht von außen beeinfluss– und angreifbar sind und zeitgleich europäisch einheitliche Regulierungen digitaler Technologien.

Wir müssen eine demokratisch verfasste Öffentlichkeit fördern, die Fakten vertraut und ihr

Handeln darauf basiert, aber zeitgleich auch einen Rahmen für ethisches Handeln im digitalen Raumschaffen. Und wir müssen ein Europa schaffen, das in diesen Thematiken ein einheitliches Handeln schafft.

Gelebte Solidarität in Europa bedeutet in Zeiten, in denen sich Arbeit, Konsum und Freizeit immer mehr in den digitalen Raum verlagern, dass jede Form der ökonomischen, gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe auch digital neu gedacht und weiterentwickelt werden muss. Maßnahmen zur digitalen Teilhabe, insbesondere in den Bereichen Bildung und digitale Infrastruktur, müssen einen herausragenden Stellenwert in der Europäischen Union erhalten.

Digitale Teilhabe beginnt dabei im Bereich der Infrastruktur. Zugang zu schnellen Internetverbindungen muss durch weit ausgebaute Glasfasernetze und gute

Mobilfunknetzabdeckung europaweit sichergestellt werden. Es hat sich gezeigt, dass die Privatisierung des Ausbaus der Infrastruktur nicht funktioniert, der Ausbau muss daher gemeinwohlorientiert durch die öffentliche Hand erfolgen. Europa verteidigen bedeutet ein digitales Europa zu schaffen

In den kommenden Jahren wird sich entscheiden, ob wir den digitalen Wandel gemeinwohlorientiert umsetzen und politisch gestalten oder ihn kapitalistischen und ausbeuterischen Marktlogiken überlassen. Digitale Technologien spielen gerade als Medien zum Austausch von Informationen auch eine wichtige Rolle in unserem demokratischen System. Daten sind zu einer wichtigen Ressource geworden, die wir nicht Firmen und privatwirtschaftlichen

Interessen überlassen dürfen. Der Zusammenschluss von Nationalstaaten in der Europäischen

Union verfolgt aus jungsozialistischer Sicht die Stärkung von gemeinsamen Werten wie Demokratie, freie Meinungsbildung und Teilhabe auf der einen Seite und materialistische Ziele wie Umverteilung und damit ein besseres Leben für alle Menschen in Europa auf der anderen Seite. Es ist notwendig, diese Ziele auch bei digitalen Transformationsprozessen abzusichern oder zu erkämpfen. Wir wollen Soziales, Ökologie und die Bürger*innen selbst in den Mittelpunkt rücken. Digitale Technologien können uns dabei unterstützen, wenn wir sie richtig entwickeln und designen. Das erreichen wir unter anderem indem wir:

  1. gemeinsame Investitionsprogramme zur digitalen Teilhabe auflegen. Dies beinhaltet beispielsweise die Finanzierung einer gemeinschaftlich finanzierten öffentlich– rechtlichen

europäischenMedienplattform für Zugriff auf Inhalte der öffentlich– rechtlichen Rundfunkanstalten sowie privater Nachrichtenanbieter.

die EU– Digitalstrategie konkretisieren, um Fragen zur Datenhoheit zu klären und Forschung an cyber– physischen Systemen zu stärken. digitale Innovationen vorantreiben unter die auch die Strategieentwicklung und Förderung von „Freier und Open– Source Software“ fallen. Freie und offene Software fördert die Kollaboration und Wiederverwendbarkeit und ist somit

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche digitale Umsetzung der europäischen Union.

Digitale Kooperation schaffen

Solange unsere Vision der Vereinigten Staaten von Europa nicht umgesetzt ist, erlangen wir diesen Status nur durch Kooperation der europäischen Nationen. Bisher werden digitale Ansätze als nationale Bestrebungen betrieben, gemeinsame europäische Initiativen in der öffentlichen Verwaltung digitale Standards zu setzen gibt es nicht. Dieser Hebel muss aber genutzt werden, um in Zukunft einheitliches Handeln zu ermöglichen.

Durch Kooperation, Austausch und gemeinsames Entwickeln von digitalen Lösungen, können die

Weichen für europäische Handlungsfähigkeiten geschaffen werden. Indem Behörden, Ämter, Ministerien, Bildungseinrichtungen und weitere staatliche Institutionen in Europa die Möglichkeit haben, die gleichen digitalen Lösungen zu benutzen, schaffen wir für alle Bürger*innen in der europäischen Union einen gleichen digitalen Lebensstandard.

Daher fordern wir den Aufbau einer europäischen Agentur für digitale Lösungen “DigitalEU”.

Sie soll zuständig sein für die Schaffung und Umsetzung von digitalen Lösungen auf europäischer

Ebene, der Unterstützung bei der Umsetzung von digitalen Lösungen auf nationaler Ebene sowie dem Wissensaustausch zwischen den nationalen Institutionen im Bereich der Digitalisierung. Dabei sollen digitale Lösungen als Open– Source Komponenten unter freier Lizenz im Rahmen einer einheitlichen Architektur erarbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie in die gesamteuropäische Strategie passen. Kontrolliert und weiterentwickelt wird die Digitalagentur und deren Strategie durch Aufsichtsgremien, die sowohl mit demokratisch gewählten

Vertreter*innen als auch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen besetzt wird, um einschlägige Expertise und bereits existierende Bestrebungen im Bereich einer europäischen digitalen Transformation aufzugreifen.

Auch genoss*innenschaftliche Konsortialprojekte, in denen sich beispielsweise europaweit Anbieter*innen kommunaler öffentlicher Daseinsvorsorge (Stadtwerke) zusammenschließen, sollen Förderung erhalten und über die Beteiligungsstrukturen an der Ausrichtung der Strategie mitwirken können

Ziel dabei ist die Verbesserung der digitalen Infrastruktur innerhalb der Gemeinschaft sowie der

Fähigkeiten innerhalb der Mitgliedstaaten, die dadurch zentrale kompetente

Ansprechpartner*innen haben und mit digitalen Vorhaben nicht alleine gelassen werden. Sie nimmt daher sowohl eine direkt umsetzende als auch beratende Rolle ein und fördert und erleichtert auch die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen über nationale Grenzen hinweg. So können alle Staaten in der europäischen Union von den Fähigkeiten und dem Wissen des jeweils anderen profitieren, um selbst digitale Lösungen für ihre Bürger*innen zu schaffen und weiterzuentwickeln.

So erhalten Staaten nicht nur Unterstützung bei der Digitalisierung von EU– vertraglich geregelten

Maßnahmen, z. B. der Volks– und Wohnungszählungen, sondern können auch eigene digitale

Lösungen vorantreiben. Die EU schafft damit auch gegenüber z. B. US– amerikanischen

Unternehmen alternative Ansätze und wird zum tatkräftigen Treiber einer gemeinwohlorientierten digitalen Transformation.

D4 Probier‘s Mal mit Entlastung

14.03.2023

Der völkerrechtswidrive Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hat die bestehenden Probleme im globalen Wirtschaftssystem verstärkt. Die aktuelle Inflation ist in erster Linie eine

Angebotsinflation. Ein Grund hierfür sind die immer noch sehr belasteten Lieferketten, die sich noch immer nicht von den Auswirkungen der Corona-Krise erholt haben. Ein anderer Grund ist die

Verknappung von Energieträgern – insbesondere Gas, die zu erhöhten Energiepreisen führt. Die Verknappung der Gaslierferung ist eine Auswirkung der Sanktionen, die wir gemeinsam mit den europäischen und transtlantischen Partner*innen verhängt haben: Als Reaktion dreht Putin unter Scheinargumenten wie der Wartung von Pipelines die Gaszufuhr ab. Trotz der Erkenntnis, dass unsere Sanktionen damit in Teilen kausal ursächlich für die gestiegenen Preise sind – die bestehende ökonomische Ungleichheit massiv verschärfen, weil sie unterschiedliche

Bevölkerungsgruppen unterschiedlich hart treffen –  halten wir diese weiterhin für richtig. Die Härte der Sanktionen muss aufrecht erhalten werden. Um die sozialen Auswirkungen abzumildern, braucht es höhere Löhne und zB einen Energiepreisdeckel, gleichzeitig auch gezielte sozialpoltische und verteilungspolitisch sinnvolle Entlastungspakete.

Unter den bestehenden kapitalistischen Verhältnissen werden wir immer nur Abwehrkämpfe gegen sich immer weiter verschärfende  Ungleichheiten führen können. Die Entlastungspakete sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wir wollen diese Krise nutzen, um das Verständnis dafür zu verstärken, dass Verteilungsgerechtigkeit in dieser Wirtschaftsform nicht möglich ist.

Um die Folgen des Krieges, die steigende Inflationsrate und Engpässe in der

Energieversorgung abzumildern, hat die Bundesregierung bereits zwei

Entlastungspakete beschlossen. Teilweise sind diese bereits umgesetzt. Einige

Maßnahmen haben sich als echte Hilfen erwiesen, andere als wirkungslos. Es gilt aus  den

Entlastungspaketen zu lernen, neue Maßnahmen zu ergänzen, sinnvolle

Maßnahmen zu verlängern und unsinnige gleich wieder zu beerdigen. Dieser Antrag  ist unsere Bewertung zu den Maßnahmen der ersten zwei Entlastungspakete.

Wir stellen aber fest, dass die aktuelle ökonomische Krise in der Kontinuität der letzten Krisen dazu führt, dass diejenigen, die ihren Lebensunterhalt mit Arbeit verdienen, insbesondere die unteren Einkommensperzentilen von Reallohnverlusten betroffen sind. Diese ökonomischen Krisen führen systematisch zu einer Umverteilung von unten nach oben. Entlastungspakete bekämpfen lediglich die Auswirkungen, ohne etwas an den Ursachen zu ändern. Wir Jungsozialist*innen geben uns damit nicht zufrieden und werden weiter daran arbeiten, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Krise des Kapitalismus zu schärfen und mit konkreten Ansätzen Vorschläge zur Überwindung zu machen. Ein erster Schritt muss sein, in die Krise geratenen Firmen der Schlüsselindustrien nicht nur mit staatlichen Hilfen durch die Krise zu bringen und Gewinne anschließend wieder zu privatisieren, sondern zu vergesellschaften und die Demokratisierung dieser Betriebe konsequent zu realisieren.

Denn die vergangenen Wochen und Monate haben klar gezeigt: Der Handlungsdruck  ist weiter hoch! Es braucht ein drittes Entlastungspaket. Wir haben die Konzepte  dafür.

Nachhaltigkeit statt Tankrabatt

Manche Kritiker*innen sagen, der Tankrabatt und das 9€-Ticket seien pauschale

Maßnahmen mit der Gießkanne, in ihrer Wirkung zu unspezifisch und damit von

vornherein völlig verfehlt. Diese Kritik greift allerdings viel zu kurz. Es gibt

zwischen  den beiden sehr wohl gewichtige Unterschiede. Dass das 9€-Ticket dem Tankrabatt  aus

ökologischen Gründen vorzuziehen ist, ist offensichtlich und muss an dieser  Stelle nicht diskutiert werden. Wir wollen beide Maßnahmen aus einer sozialen  Perspektive betrachten, denn darum sollte es bei den Entlastungspaketen vorrangig  gehen: Eine sozial gerechte Entlastung derjenigen Bevölkerungsgruppen, die es  brauchen. Wer profitiert also wirklich von Tankrabatt und 9€-Ticket?

Dazu muss man den Zugang zu Mobilität und das Mobilitätsverhalten

unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen betrachten. Wie die Studie Mobilität in

Deutschland 2017 zeigt, besitzen über 50% der Haushalte mit sehr niedrigem

ökonomischen Status gar kein Auto, wohingegen nur 10% der Haushalte mit hohem

bzw. sehr hohem ökonomischen Status kein Auto besitzen. Der Besitz mehrerer Autos  pro Haushalt steigt mit dem ökonomischen Status signifikant an. Besonders deutlich  wird dies daran, dass ganze 10% der Haushalte mit sehr hohem ökonomischen  Status drei und mehr Autos besitzen. Ob und wie viel jemand mit dem Auto fährt, ist  also zu großen Teilen eine Frage des finanziellen Vermögens. So ergeben sich mit  sinkendem ökonomischen Status signifikant höhere

Anteile des ÖPNV und des  Fußverkehrs. Dabei gibt es regionale Unterschiede, was den Besitz von

Autos angeht,  die sich insbesondere auf das vorhandene bzw. eben nicht vorhandene ÖPNV Angebot  zurückführen lassen. Wo es keine Alternative gibt, sind auch Menschen mit  weniger Geld dazu gezwungen, ein Auto zu besitzen und zu nutzen.

Die Entlastung durch den Tankrabatt kommt daher überwiegend Menschen zu Gute,

die nicht darauf angewiesen sind. Der ÖPNV hingegen stellt für Menschen mit

niedrigem Einkommen schon jetzt eine notwendige Alternative dar. Sie sind es, die mit  der derzeitigen Inflation am meisten zu kämpfen haben und sie profitieren

überproportional vom 9€-Ticket. An dieser Stelle muss hervorgehoben werden, dass

insbesondere Arbeitnehmer*innen mit niedrigem Einkommen profitieren, denn 42%

des Verkehrsaufkommens sind Arbeit und Ausbildung geschuldet.

Arbeitnehmer*innen haben daher ein aktiveres Mobilitätsverhalten als beispielsweise  Rentner*innen.

 

Darüber hinaus profitieren vom 9€-Ticket insbesondere Kinder und Jugendliche, die

höchstens als Mitfahrer*innen ihrer Eltern mit dem Auto mobil sind. So ist der ÖPNV

neben Rad- und Fußverkehr die einzige Möglichkeit, um Kindern eine eigene,

unabhängige Mobilität zu ermöglichen. Gerade auf längeren Distanzen ist nur der

ÖPNV eine Option. Insbesondere das Mobilitätsverhalten von 10- bis 17-jährigen ist  stark durch den ÖPNV geprägt. Das 9€-Ticket ermöglicht nun zum ersten Mal  Mobilität, die sich auch vom Taschengeld bezahlen lässt.

Damit ist klar: Der Tankrabatt ist sozial ungerecht. Wir fordern daher, dass der  Tankrabatt auf keinen Fall verlängert wird. Am besten wäre er nie eingeführt worden.

Als sozial gerechte Maßnahmen, um den Energieverbrauch im Verkehrssektor zu

senken und so auch für sinkende Preise an den Tankstellen zu sorgen, fordern wir

daher zeitlich begrenzte Fahrverbote sowie die dauerhafte Einführung eines

allgemeinen Tempolimits von 130 km/h und die Absenkung bereits bestehender

Tempolimits. In den Innenstädten braucht es großflächig autofreie Zonen. Die  Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurde in diversen Studien, u. a. des  Umweltbundesamtes, ausreichend dargelegt.

Die Entwicklung der Spritpreise hat dazu geführt, dass der Tankrabatt obendrein

nahezu wirkungslos verpufft ist. Stattdessen streichen einige wenige

Mineralölkonzerne große Gewinne ein. Damit der Tankrabatt nicht vollends zu einer

überflüssigen Finanzspritze für Mineralölkonzerne wird, müssen die dadurch  entstandenen Gewinne durch eine zusätzliche Übergewinnsteuer abgeschöpft  werden.

Da die Inflationsrate aber weiter steigt und gerade Menschen mit niedrigem  Einkommen eine weitere Entlastung brauchen, muss das 9€-Ticket verlängert werden.  Nur ein dauerhaftes 9€-Ticket wird zu einer dauerhaften Verhaltensänderung führen.

2,5 Mrd. € pro Quartal, also 10 Mrd. € pro Jahr sind vergleichsweise niedrige Kosten,

um ein günstiges Ticketangebot zur Verfügung zu stellen. Freilich sind in diesen

Kosten nicht die Kosten für die nötigen Angebotsausweitungen des ÖPNV und den  dringend benötigten Ausbau der Infrastruktur enthalten – aber die Kosten für den  Ausbau des ÖPNV sind im Rahmen der Verkehrswende bereits eingepreist.

Eine Rückerstattung von Leistungen durch ALG II-Empfänger*innen, die in einigen

Bundesländern (u. a. Bayern) im Raum steht, da die tatsächlichen Kosten für das 9€-

Ticket unterhalb der im ALG II vorgesehenen Pauschale für Mobilität liegen, lehnen

wir ab. Die Behauptung, dass dadurch eine Übervorteilung entsteht ist nicht nur ein

Schlag ins Gesicht von Menschen, die ALG II-Empfänger*innen sind, sondern

widerspricht auch der grundsätzlichen Logik der Entlastung. Denn gerade für  Empfänger*innen von Sozialleistungen reichen die bisher beschlossenen  Entlastungen bei Weitem nicht aus.

Mieter*innenschutz in Krisenzeiten

Wohnraum ist ein wesentliches Grundbedürfnis, das durch steigende Mieten und nun

auch noch durch die Inflation erhöhte Lebenshaltungskosten gefährdet ist. Die

finanziellen Folgen der Zeitenwende dürfen nicht zu Lasten der Mieter*innen gehen,

die Miete umfasst schon jetzt oft über die Hälfte der Lebenshaltungskosten. Weitere  Preissteigerungen stellen daher unerträgliche Belastungen dar, können sogar zum  Wohnungsverlust führen und sind daher für uns nicht akzeptabel.

Mietenstopp

Wir fordern daher einen sofortigen bundesweiten Mietenstopp – ohne

Inflationsausgleich und gerade auch für Indexmieten. Gerade angesichts der

allgemein steigenden Preise ist ein Mietenstopp nun geeignet und erforderlich, um

sicherzustellen, dass die Kaltmieten für Wohnraum nicht noch weiter steigen und

keine Gefahr eines Wohnungsverlustes besteht. Und angesichts der allgemeinen

Teuerungen durch die Inflation könnte ein Mietenstopp zum jetzigen Zeitpunkt im

Verhältnis sogar preisdämpfend zugunsten der Mieter*innen wirken. Forderungen von

Großkonzernen wie Vonovia, die nun angesichts der Inflation fürchten, ihre  Gewinnerwartungen in Milliardenhöhe nicht zu erzielen und deshalb die Mieten  entsprechend weiter erhöhen wollen, treten wir entschieden entgegen.

Kündigungsmoratorium

Zum direkten Schutz vor Wohnungsverlust aufgrund steigender Kosten braucht es

sofort ein Kündigungsmoratorium. Damit wird das Recht von Vermieter*innen

eingeschränkt, ab zwei ausbleibenden oder unvollständigen Mietzahlungen die  Kündigung auszusprechen. Das Kündigungsmoratorium muss mittelfristig gelten, bis  sich die Situation wieder entspannt.

Nebenkostenvorauszahlung

Erst mit Zustellung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 dürfen die

Vorauszahlungen auf die steigenden Preise angepasst werden. Dann wird es für viele

Mieter*innen auf einen Schlag immense Steigerungen der sogenannten “Zweiten  Miete” geben. Hier braucht es Unterstützungsleistungen für Bedürftige. Auch eine  kostenlose individuelle

Energieberatung kommt als zusätzliche Möglichkeit in  Betracht. Gas- und Stromsperren darf es im Herbst und Winter 2022/2023 für

Haushalte nicht geben. Hierzu müssen die Versorger gesetzlich verpflichtet werden.

Heizkostenzuschuss

Die Bundesregierung versucht durch die beiden beschlossenen Entlastungspakete die

Gesellschaft zu entlasten und vor zu hohen Kosten zu schützen. Gerade beim

Heizkostenzuschuss werden verschiedene Zielgruppen genannt, die diesen Zuschuss  erhalten

können, der je nach Situation unterschiedlich hoch ausfallen kann.  Vergessen wurden dabei Rentner*innen, die weder zwingend Wohngeld beziehen,  noch Azubis oder Studierende mit Bafög Bezug sind. Wir fordern daher eine  Ausweitung des Heizkostenzuschusses auf Rentner*innen. Durch die

Preissteigerungen der vergangenen Jahre und die nicht gestiegenen Renten, sind  viele von Altersarmut betroffen. Außerdem müssen auch Studierende und  Auszubildende berücksichtigt werden, die kein Bafög beziehen.

Das werden wir nicht hinnehmen. Der Heizkostenzuschuss muss sich an dem für

Wohngeldbezieher*innen orientieren und sukzessive erhöht werden, um sich an den

steigenden Preisen zu orientieren. Sinnvoller als ein Heizkostenzuschuss ist ein

Energiepreisdeckel. Dabei soll der Preisdeckel den Grundbedarf der Haushalte abdecken. Für Haushalte mit enorm hohen Verbraucht führen die höheren Kosten oberhalb des Grundbedarfs zu einem Energiesparanreiz.

Entlastung für die Arbeitnehmer*innen – Nein zu längerer Arbeitszeit und mehr Überstunden In der Krise wird die Axt des Sozial- und Arbeitnehmer*innenrechteabbaus schnell geschwungen: Finanzminister Lindner will mehr Überstunden, der Chef des Bundes der Deutschen Industrie (BDI) will die 42-Stunden Woche – um den Fachkräftemangel auszugleichen.

Doch diese Axt ist morsch und abgewetzt, das ist seit langem klar: Längere Arbeitszeiten führen nicht zu mehr Produktivität – im Gegenteil rauben sie wichtige Regenerationszeit – und sind allgemein unsozial. Statt mehr Zeit auf der Arbeit braucht es mehr Zeit für Familie, Freunde und die eigene physische und psychische Gesundheit. Auch demokratisches und soziales Engagement ist mit mehr Arbeitszeit nicht machbar.

Für den Fachkräftemängel sind das auch keine ernstzunehmenden Vorschläge: Stattdessen

braucht es Verbesserung bei der Einwanderung von Fachkräften und bessere

Ausbildungsbedingungen – dazu gehört für uns weiterhin die umlagefinanzierte

Ausbildungsplatzgarantie

Wir stehen deshalb fest zu unserer Forderung nach weniger Arbeitszeit bei gleichbleibenden Lohn, insbesondere auch zur der Vier-Tage-Woche. Manipulationen am Arbeitszeitrecht hin zu einer Verlängerung der Arbeitszeit lehnen wir ab. Dahingehend fordern wir auch die SPD, die SPDBundestagsfraktion und dort besonders unsere Juso-Abgeordneten auf, diese Arbeitgeber*innenForderungen abzuweisen.

„Höhere Löhne gegen den Reallohnverlust

Wir machen Schluss mit dem Mythos einer drohenden Lohn-Preis-Spirale und stärken den Gewerkschaften den Rücken. Arbeitnehmer*innen brauchen jetzt Lohnerhöhungen, die den steigenden Preisen gerecht werden. Eine Lohnzurückhaltung wäre nichts weiter als ein Versuch die Kriegs- und Krisenfolgen auf dem Rücken von Millionen Beschäftigten in Deutschland abzuladen.

Lohnforderungen mit dem Ziel des Inflationsausgleichs ergeben noch lange keine Lohn-PreisSpirale. Anders als gerne dargestellt, sind Personal- beziehungsweise Lohnkosten nicht überall gleich die größten Ausgaben eines Unternehmens. Dass Lohnerhöhungen direkt zu Preissteigerungen führen und somit an die Verbraucher*innen zurückgegeben werden ist ein gerne gezeichnetes Schreckensszenario, das in der Realität allerdings eher nicht zum tragen kommt.

Darüber hinaus ist das tarifpolitische Instrument der Einmalzahlungen verbraucht und ohnehin nicht in der Lage für eine nachhaltige Verbesserung der ökonomischen Situation der Arbeitnehmer*innen zu sorgen. Unsere Gesellschaft erwarten dauerhafte Preissteigerungen. In den vergangenen Jahren sind die Löhne nur schwach gestiegen, was unter anderem mit dazu beiträgt, dass die momentane Inflation derart große Löcher in die Geldbeutel reißt.

Ziel guter Tarifpolitik müssen demnach Lohnsteigerungen sein, die dazu fähig sind, die Preisentwicklungen tatsächlich auszugleichen und einen Reallohnverlust um jeden Preis zu verhindern. Als Jungsozialist*innen stehen wir solidarisch an der Seite der Gewerkschaften.“

Für eine progressive Finanzpolitik in der Krise

Übergewinnsteuer

Wir fordern eine Übergewinnsteuer. Die Unterstützung dafür ist breit und kommt aus

der Bevölkerung, Partei, von den Landesregierungen in Bremen, Berlin und Thüringen  und auch Gewerkschaften.  Denn es kann nicht richtig sein, dass sich einige Unternehmen allein aufgrund der Preissteigerungen die Taschen voll machen, während Bund und  Länder ihrerseits Milliarden aufwenden müssen, um die unter den Preissteigerungen  leidenden Bürger*innen sowie Unternehmer*innen und zu unterstützen.

So verdienten die fünf größten Mineralölkonzerne mehr als das Doppelte im ersten  Quartal 2022 als 2021.

Es geht hierbei nicht um eine raffgierige Besteuerung der Energiekonzerne, sondern

um reine Fairness. Eine Übergewinnsteuer entfällt eben nur auf Übergewinne, also

unerwartete Gewinne als Folge des Krieges. Selbstverständlich weiß keiner exakt,

welche Gewinne gemacht worden wären ohne diese Krise. Hier wird geschätzt. Diese Gewinne entstehen, während andere Wirtschaftsbereiche großen Schaden nehmen. Diese Energiekonzerne sind auch keine üblichen Marktteilnehmenden, sondern haben starke Marktmacht. Der freie  Wettbewerb allein kann die Energiepreise also nicht senken.

Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Überlegungen oder bereits

Übergewinnsteuern. In Italien hat z.B. der ehemalige EU-Notenbankchef Draghi eine

solche Maßnahme im März bei 10% pro Euro Übergewinn eingeführt und diesen

Steuersatz kürzlich auf 25% erhöht. Selbst die neoliberale konservative Regierung  von Großbritannien hat auf die Forderungen der sozialdemokratischen Labour Party  in England eingelenkt und will eine solche Übergewinnsteuer einführen.

Wir fordern darüber hinaus, ähnlich wie bei Krisen des Finanzmarkts an den Börsen üblich, den Handel und ggf. auch die Produktion von nicht-systemrelevanten Gütern und Dienstleistungen vorübergehend zu verbieten. Hierzu zählen insbesondere Luxusgüter wie Schmuck, Privatboote oder übermäßig große PKWs und SUVs, in denen auch überproportional gasintensiv produzierte Stoffe wie Silizium und Silikone enthalten sind. Da auch die Bauindustrie starker Abnehmer gasintensiver Produkte ist, sollte auch der Bau von nicht-notwendigen Gebäuden wie Zweit- und Ferienhäusern sowie weiterer Luxusimmobilien vorübergehend gestoppt werden. Aber nicht nur

Güter, sondern auch energieintensive Dienstleistungen wie Lieferung von Konsumprodukten in Städten sind nicht systemrelevant. Uns ist bewusst, dass sich hierdurch übervolle Auftragsbücher bei Unternehmen bilden könnten, die in diesen nicht-essentiellen Lebensbereichen tätig sind. Um nach dem Ende des Handelsstopps hierdurch keine Übergewinne bei Privaten entstehen zu lassen, braucht es eine Rechtsgrundlage für eine erleichterte Verstaatlichung der betreffenden Unternehmen.

Finanzpolitisch durchstarten – Schuldenbremse anzünden

Das Sondervermögen für die Bundeswehr hat massive Diskussionen um die Frage

aufgebracht, welche Vorhaben der Staat mit Geld priorisiert. Diese Frage ist mehr als

berechtigt, denn seit Jahren lautet die einhellige Erzählung – auch parteiintern –

der  Bund, die Länder und die Kommunen müssten sparen. “Finanzpolitische

Verantwortung” sei das Gebot der Stunde, hohe Ausgaben könnten vor den

“kommenden jungen Generationen” nicht gerechtfertigt werden. Auf dem Gipfel dieser

finanzpolitischen Selbstgeißelung wurde 2014 eine “Schuldenbremse” ins

Grundgesetz eingefügt – auch mit den Stimmen der SPD. Der Bund darf seither nur  sehr begrenzt mehr Geld ausgeben, als er durch Steuern einnimmt. Mehrere  Bundesländer haben ähnliche Regelungen in ihre Verfassungen aufgenommen.

Die Auswirkungen dieser Politik waren eine Katastrophe. Die Unmöglichkeit der

öffentlichen Hand, mehr Geld in die Gesellschaft zu investieren, hat uns marode

Schulen und Universitäten, weniger und weniger sozialen Wohnraum eingebracht und  den Fortschritt beim Klimaschutz verzögert. Auch in anderen europäischen Staaten  wurde das Feuer finanzpolitischen Sparens entzündet – und verbrannte zuverlässig  den Sozialstaat, soziale Sicherungssysteme und gesellschaftlichen Wohlstand.

Während der Finanzkrise von 2009 hätten öffentliche Investitionen die wirtschaftliche

Problemlage auffangen können. Das Gegenprogramm verursachte einen massiven

Anstieg der Arbeitslosigkeit in Griechenland und Spanien, vergrößerte den prekären

Sektor wie in Italien und Beschneidungen von Arbeitnehmer*innenrechten wie in

Frankreich – und traf dabei die “kommenden Generationen” besonders hart. Als  besonderes Schmankerl konnte sich ein neuer Rechtsnationalismus an den sozialen  Problemen emporarbeiten.

Mit der Ampel-Koalition soll der Fortschritt kommen. Doch das Festhalten an der

Schuldenbremse gefährdet viele Projekte: Sozialer Klimaschutz bedeutet,

Kohlearbeiter*innen finanziell abzusichern und den Schienenverkehr massiv

auszubauen. Mehr Wohnraum bedeutet mehr staatlichen Wohnungsbau und eine

Offensive bei Bildung, Ausbildung und Studium bedeutet Investitionen in Schulen,  Lehrkräfte und universitäre Forschung. Diese Ideen sind nicht neu, aber ohne  ausreichende finanzpolitische Mittel werden wir wenige umsetzen können.

Die Schuldenbremse muss deshalb aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Dort

hat sie im Übrigen auch nichts verloren – die Verfassung regelt die Grundlagen und

Grundwerte unseres Staates und der Gesellschaft. Es ist für eine Demokratie aber  problematisch, wenn der Investitionsentscheidungen an eine Zweidrittelmehrheit  geknüpft ist.

Wenn das Parlament eine Schuldenbremse für die richtige Idee hält, kann es diese  mit einer einfachen Mehrheit beschließen und wieder abschaffen – für uns als Jusos  und für die SPD ist sie es aber ohnehin nicht.

Wir fordern deshalb weiterhin, dass die SPD sich in der Koalition für eine Streichung  stark macht. Mittlerweile signalisiert auch die Union Gesprächsmöglichkeiten in  dieser

Frage. Die Jusos und die SPD müssen diese Situation nutzen, Druck ausüben und auf

eine Formierung einer entsprechenden Mehrheit hinwirken. Für die Zukunft  fordern wir, dass die SPD in Regierungsverhandlungen auf Anstrengungen zur  Abschaffung der “Schuldenbremse” besteht.

Keine Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel

Bereits mit dem ersten Entlastungspaket hat die Bundesregierung einige  wirkungsvolle Maßnahmen beschlossen – darunter das 9-Euro-Ticket, mit dem sich  enorm viele Menschen Bus, Bahn und Tram leisten können.

Gerade weil Preise quer durch die Bank steigen, hat eine Diskussion zu unrecht zu  wenig Aufmerksamkeit bekommen: Die Abschaffung oder zumindest Senkung der  Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel.

Als Sozialist*innen sehen wir die Mehrwertsteuer allgemein kritisch. Als indirekte

Steuer ist sie nicht progressiv ausgestaltet. Sie wird also nicht anhand der Höhe des  Einkommens oder des Vermögens erhoben, sondern als immer gleicher Betrag.

Damit belastet sie aber Menschen mit weniger Geld deutlich stärker.

Wir wissen, dass die Auswahl der Nahrungsmittel vom Geldbeutel abhängt – wer

weniger Geld hat, kann sich oft gesundes Essen nicht leisten. Deswegen fordern wir  die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel. Auch bei Mitteln des  täglichen Bedarfs wie Hygieneprodukten soll die Mehrwertsteuer entfallen.

Statt der Mehrwertsteuer wollen wir endlich die Reform unseres Steuersystems.  Durch eine echte, progressive Besteuerung schaffen wir mehr Gerechtigkeit und  können so noch dazu die Abschaffung der Mehrwertsteuer auffangen.

Verschärfung des Kartellrechts

„Geschäftsleute des gleichen Gewerbes kommen selten, selbst zu Festen und zu

Zerstreuungen, zusammen, ohne dass das Gespräch in einer Verschwörung gegen

die Öffentlichkeit endet oder irgendein Plan ausgeheckt wird, wie man die Preise

erhöhen kann.“ Dies stellte schon Adam Smith fest, der erste Theoretiker der

Marktwirtschaft, auf den sich neoliberale Ökonom*innen bis heute berufen. Diese

plärren auch zuverlässig jetzt Zeter und Mordio, nachdem Wirtschaftsminister Robert

Habeck ankündigte, das Kartellrecht verschärfen zu wollen. Dabei zeigen die Preise

an den Tankstellen, die sich weitgehend vom internationalen Mineralölpreis

abgekoppelt haben, und insbesondere das sofortige Verpuffen des Tankrabbatts, dass  bei den Ölkonzernen Preisabsprachen stattfanden, die bisher vom Kartellamt nicht  unterbunden werden konnten.

Wir stellen uns daher hinter die Verschärfung des Kartellrechts, um die von Smith so

bezeichnete “Verschwörung gegen die Öffentlichkeit” zu verhindern. Entsprechend dem  Entwurf des Wirtschaftsministeriums soll das Kartellamt künftig mehr rechtliche

Möglichkeiten zu Sektoruntersuchungen bekommen. Es muss ihm möglich sein,

übermäßige Gewinne abzuschöpfen und marktbeherrschende Konzerne zerschlagen

zu können, ohne dass illegale Preisabsprachen bereits erwiesen wurden. Die  Regierung arbeitet daran. Für diese Aufgaben muss das Kartellamt auch personell  und finanziell besser ausgestattet werden.

Fossile Energien endlich hinter uns lassen!

Um die Klimaziele zu erreichen und dem Klimawandel konsequent zu entgegnen,  müssen wir auf erneuerbare Energien setzen und diese ausbauen.

Putins Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Abhängigkeit Deutschlands und Europas

deutlich gezeigt. Es gilt sich aus dieser Abhängigkeit zu lösen und die fossilen

Energien hinter sich zu lassen. Die Energiewende bietet die Chance, zur Blaupause

für ein modernes, nachhaltiges und vor allem gerechteres und demokratischeres  Wirtschaftssystem zu werden

Solarenergie besser nutzen!

Dazu muss die Solaranlagen Pflicht umgesetzt werden. Diese ermöglicht nicht nur die  eigene Versorgung mit erneuerbaren Energien und die damit verbundene Einsparung  von Stromkosten, sondern auch die Einspeisung überschüssiger Energie für die  Allgemeinheit. So wird auf hier der Anteil an erneuerbaren Energien gesteigert. Um den Menschen einen Anreiz zu bieten auf Solarenergie zu setzen, müssen wir den gesamten Prozess entbürokratisieren und vereinfachen.

Kleine Anlagen wie zum Beispiel die Blockheizkraft und Photovoltaikanlagen müssen  stärker gefördert werden. Die Mehrwertsteuer auf selbst verbrauchten Strom aus der  eigenen Solaranlage muss entfallen.

Um die Dezentralität in den einzelnen Haushalten weiter auszubauen, wollen wir die

Entwicklung von Speichertechnologien ohne seltene Erden und die Beschaffung  durch Haushalte fördern. Auch die Kommunen sollen durch eigene  Speicherkapazitäten einen Beitrag leisten.

Ebenso muss es auch für Teil Einspeisungen höhere Einspeisevergütungen geben.

So fördern wir zuerst den privaten verbrauch des selbst erzeugten Stromes und

anschließend die Einspeisung. Erneuerbare Energien sollen konsequent

Einspeisevorrang vor fossilen Energien haben. So kommen wir unserem Ziel einer

dezentralen Stromversorgung näher. Durch eine Solaranlage Pflicht auf privaten und

öffentlichen Gebäuden gemessen an der Größe der Dachfläche wollen wir die

dezentrale Stromversorgung zudem langfristig verpflichtend gestalten. Dabei soll eine

Beweislastumkehr gelten, sodass Hausbesitzer*innen nur von der Pflicht eine

Solaranlage zu bauen befreit werden, wenn sie dies bei der zuständigen Behörde

nachweisen können. In Mehrfamilienhäusern wollen wir zudem

Energiegenossenschaften fördern. Für den Bau von Photovoltaikanlagen durch  Haushalten wollen wir Darlehen ermöglichen, die bereits in der  Vergangenheit positive Effekte bewirkt haben.

Neben dem Potenzial durch private und gewerbliche Solarstromerzeugung sehen wir

auch auf Seiten des Staates unausgeschöpfte Möglichkeiten: Wir fordern, dass  konsequent neben Autobahnen und Bundesstraßen Solarpaneele angebracht  werden, dabei können auch Lärmschutzwände und Mittelstreifen genutzt werden.

Zudem fordern wir die Umsetzung von Photovoltaik Überdachungen bei Autobahnen

und Bahntrassen. In Deutschland sind knapp 13.000 km Strecke durch Autobahnen  versiegelt. Das ergibt enorme Möglichkeiten zur Stromgewinnung auf einer sonst  ungenutzten Fläche.

Grüner Wasserstoff eine echte Alternative!

Wasserstoff ist nicht gleich Wasserstoff. Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien

gewonnen wird, bezeichnen wir als grünen Wasserstoff. Zukünftig dürfen wir nur  diesen unterstützen. In einigen Industriezweigen fällt Wasserstoff als Nebenprodukt  an.

Dieser soll künftig auch als nachhaltiger Wasserstoff genutzt werden dürfen.

Im Wirtschafts- und Industriesektor stehen uns große Veränderungen bevor: So

kann grüner Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen und so

Wirtschaftsstandorte erhalten und transformieren. Zudem können mit

wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen die Probleme der E-Mobilität überwunden

werden. Da diese Technologie vor allem für Schwerlast- oder Langstreckentransporte  besser als E-Mobilität geeignet ist. Unsere Ansage ist: Güter  auf  die Schiene!

Wasserstoff soll zudem auch als Speichertechnologie für Solar- und Windkraftanlagen  genutzt werden, um den partiell erzeugten Überschuss in Phasen der Nicht- Erzeugung nutzen zu können.

Weil Windräder unsere Landschaft schöner machen!

Windräder dürfen nicht nur in Norddeutschland zum Landschaftsbild gehören. Auch in  Bayern muss das Potenzial voll ausgeschöpft werden. Schöne Aussicht und Bergblick  dürfen dabei kein gültiges Gegenargument sein, denn auch Windkraftwerke haben  ihren Charme, nicht nur in der Nordsee.

Die 10H Regelung, die Windräder in Bayern nahezu unmöglich macht, muss restlos

gestrichen werden. Das bedeutet nicht, dass wir die Verträglichkeit für

Anwohner*innen vergessen. Außerdem muss die Deckelung zum Ausbau der Windkrafträder  aufgehoben werden.

Bürger*innen müssen von Kommunen in den Prozess des Baus einer

Windkraftanlage eingebunden werden und ihnen wenn möglich über eine

Genossenschaft eine Chance gegeben werden sich zu beteiligen und zu profitieren.

Oft ist die Ablehnung eines Windrades auch mit Unwissenheit und unbegründeten  Ängsten verbunden. Dem muss strategisch durch Informationskampagnen und  Partizipationsmöglichkeiten entgegengewirkt werden.

Ernährungssicherheit in Deutschland und Europa

Die Ernährungssicherheit in Deutschland, Europa und der gesamten Welt ist durch Russlands unmenschliche Taktiken gefährdet. Den sofortigen Reflex einiger konservativer Kreise Errungenschaften in der Pestizid Einschränkung und der Ausgleichsflächen anzugreifen und rückgängig zu machen, lehnen wir entschieden ab.

Wir haben kein Flächen- sondern ein Verteilungsproblem. Durch eine Reduktion der Viehhaltung, können wir Flächen für nachhaltige ökologische Versorgung gewinnen und gleichzeitig Ernährungssicherheit garantieren. Unser Ziel sollte nicht sein aus Europa die Welt zu ernähren, sondern Länder des globalen Südens langfristig dabei zu unterstützen ihre Lebensmittelimporte zu diversifizieren und zum großen Teil regional anbauen zu können.

EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

Mit dem ersten Entlastungspaket beschloss die Bundesregierung auch die EEG

Umlage von derzeit 6,5 ct pro Kilowattstunde (2021) zu streichen. Dieser Schritt war

bereits für das Jahr 2023 vorgesehen und konnte aufgrund der Umstände nun

frühzeitig durchgesetzt werden. Die Anfallenden Kosten werden ab sofort dauerhaft  über den Bundeshaushalt finanziert. Wir begrüßen diese Maßnahme, da in der  Vergangenheit vor allem Verbraucher*innen durch die EEG-Umlage belastet wurden.

Mit der letzten EEG Novelle 2021 wurde nicht nur die Abschaffung der EEG Umlage

auf den Weg gebracht, sondern auch beschlossen, dass bis zum Jahr 2035 55-60%

des Stroms durch erneuerbare Energien abgedeckt werden soll. Das reicht uns noch  nicht aus. Wir fordern, einen vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien bis  2035.

D3 Resolution: All refugees welcome!

14.03.2023

Der Krieg in der Ukraine ist eine Zeitenwende in Europa. Zerstörung, Leid und Tod sind nach Europa zurückgekehrt. Mehr als 700.000 Menschen sind (stand 16.05.22) alleine aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet – und es werden täglich mehr.

Der 24.02.2022 war eine Zeitenwende in unserer Geschichte. Noch nie war die Solidarität mit einem anderen Land größer als in diesen Tagen. Dank der EU-Massenzustroms Richtlinien wurde eine unbürokratische Aufnahme von Schutzsuchenden ermöglicht.

Der Krieg hat uns und ganz Europa verändert. Doch auch in dieser Zeit dürfen wir die Menschen nicht vergessen, die aus Syrien, dem Irak, Afghanistan oder ganz anderen Ländern zu uns nach Deutschland gekommen sind.

Situation für Menschen, welche nicht Ukrainer*innen sind, aber dort leben

Den ukrainischen Geflüchteten wurde in Deutschland eine Perspektive gegeben, leider gilt dies aber schon nicht mehr für alle Menschen, die aus der Ukraine kommen. Menschen, welche in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel haben, müssen Asyl beantragen, oder belegen, warum Sie nicht in ihr Heimat Land zurückkehren können. Dadurch profitieren Drittstaatsangehörige nicht von den Regeln ukrainischer Schutzsuchender.

Situation für Geflüchtete in Deutschland

Auch für Geflüchtete, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen, gelten andere Gesetze.

Heute leben ca. 1.8 Millionen Schutzsuchende in der Bundesrepublik (stand 2020). Davon 215.841 Menschen mit offenen Schutzstatus, 186.640 Personen mit abgelehntem Asylantrag und 1.4 Millionen Menschen die einen Aufenthaltsstatus für 3 Jahre haben.

Trotz anerkanntem Asylantrag wird alle 3 Jahre das Bleiberecht überprüft und gegebenenfalls verlängert. Dabei leben die Schutzsuchenden größtenteils seit 2015 in Deutschland.

Durch das Asylrecht müssen davon betroffene Asylbewerber*innen Arbeitserlaubnis beantragen, statt wie ukrainische Staatsbürger*innen einfach arbeiten zu können. Schutzsuchende warten bis zu einem Jahr auf eine Entscheidung über ihr Verfahren, statt eine Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren zu erhalten.

Was bedeutet Duldung für die Menschen

Für Menschen, welche nur geduldet werden, sind noch weitere Einschränkungen möglich, wenn Sie sich laut Behörde nicht um ihre Abschiebung bemühen.

So kann ihnen die Sozialleistungen gekürzt werden, die ihnen das Überleben sichert. Es gibt keine Leistungen für den persönlichen Bedarf. Sie können ein Arbeitsverbot erhalten, wobei Menschen aus sicheren Herkunftsländern pauschal mit einem Arbeitsverbot „bestraft“ werden und ihr Bewegungskreis kann bis auf den Landkreis beschränkt werden.

Bleiberecht

Hinzu kommt das die Chance auf eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung gering ist. Zwar gibt es die Möglichkeit durch einen deutschen Abschluss oder eine Berufsausbildung eine Chance auf eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Aber dafür müssen Jugendliche 4 Jahre in Deutschland leben, Familien und Erwachsene wiederrum 6 beziehungsweise 8 Jahre. Bis dahin können Sie mit einer Frist von 1 Monat jederzeit abgeschoben werden.

Dies zeigt die prekäre Situation vieler Geflüchteten in Deutschland. Die Solidarität mit ukrainischen Geflüchteten ist wichtig, wir dürfen aber nicht die Menschen vergessen die tagtäglich über das Mittelmeer nach Deutschland flüchten, in Camps in der Türkei oder Griechenland leben oder bei uns in Deutschland sind.

Die Situation für Schutzsuchende in der Bundesrepublik ist katastrophal. Nicht nur kategorisiert der deutsche Staat Menschen in „schlechten“ und „guten“ Geflüchteten, sondern wird durch lebenseinschränkende Sanktionen von einer Integration gezielt abgehalten. Wir aber wollen einen sicheren Hafen für Geflüchtete und ernsthafte Perspektiven, hier anzukommen.

Daher fordern wir:

Die Gleichstellung aller in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit ukrainischen Schutzsuchenden durch ein,

Dauerhaftes Bleiberecht für Menschen mit anerkanntem Asylantrag

Anrechnung von ausländischen Abschlüssen, falls nicht möglich Schaffung von Aufbauseminaren

Schnelle Ausarbeitung des Gesetzes im Koalitionsvertrag „Chancen Aufenthaltsrecht“

Gleiche Finanzielle Unterstützung aller schutzsuchender Menschen

Entbürokratisierung der Asylanträge

Ausschluss der Sanktionsmöglichkeiten

Abschiebestopp von Schutzsuchenden

D2 Wo ist Frank-Walter im Alter? - Gegen die Dienstpflicht

14.03.2023

Adressat*innen: Landeskonferenz der Jusos Bayern

Immer wieder kommt ein*e Politiker*in daher und meint, die Forderung nach einer Dienstpflicht für junge Menschen sei eine gute Sache. Zuletzt hatte diesen Einfall Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und auch wenn er wohl der ranghöchste Politiker mit dieser Idee ist, wird sie dadurch immer noch nicht richtiger. Argumente, die für eine Dienstpflicht ins Feld geführt werden, sind beispielsweise, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt immer schlechter werde, dass junge Menschen lernen müssten, dass es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gebe, dass eine Tätigkeit für die Gesellschaft einen Mehrwert für alle brächte. Die noch schlechteren Argumente geben sogar noch offen zu, dass mit einer Dienstpflicht zum Beispiel der Personalmangel in der Pflege behoben werden soll. Gesamtgesellschaftliche Probleme werden also auf junge Menschen abgeladen, Missstände, für die die Politik der letzten Jahre und Jahrzehnte verantwortlich ist, sollen durch den Zwang zum Dienst an der Gesellschaft kosmetisch überdeckt werden. Für uns ist klar: Das wird es mit uns nicht geben! Diese Idee ist völlig aus der Zeit gefallen und passt in keiner Weise zur Lebensrealität junger Menschen. „Grundschulabitur“, Leistungs- und Notendruck, immer mehr Hausaufgaben und vieles mehr, was für Schüler*innen Alltag ist, baut einen unglaublichen Druck auf und beansprucht einen Großteil ihrer Zeit.

Trotzdem engagieren sich viele junge Menschen ehrenamtlich in verschiedenen Vereinen, Parteien und Jugendorganisationen. Der Vorwurf, junge Menschen interessieren sich nur für sich selbst und wenden sich von der Gesellschaft ab, ist also faktisch falsch. Noch deutlicher wird das beim Blick auf die hohe Zahl an die Freiwilligendienstleistenden, wie z. B. im FSJ. Die Möglichkeiten, freiwillig einen solchen Dienst an der Gesellschaft zu tun, bestehen also und sie werden auch genutzt. Hier gibt es auch viele Probleme, die gelöst werden müssten – beispielsweise die Frage danach, wie sich Jugendliche aus finanziell schlechter gestellten Familien einen solchen Freiwilligendienst leisten können. Genau dieses Problem würde mit einer Dienstpflicht noch größer. Sie würde eine

enorme finanzielle Belastung für viele Familien bedeuten und zugleich die finanzielle Unabhängigkeit von jungen Menschen noch weiter verschlechtern.

Genauso könnte man die Einführung einer Dienstpflicht für alte cis Männer diskutieren, da diese im Bezug auf ihre Lebenszeit weniger Care-Arbeit geleistet haben als FLINTA*. Wann übernehmen Männer, die über Jahrzehnte von der kostenlosen Care-Arbeit von FLINTA*-Personen profitiert haben endlich gesellschaftliche Verantwortung und leisten ihren Teil an reproduktiver Arbeit? Bisher hat niemand dieses Konzept ernsthaft vorgetragen – berechtigterweise. Als Jusos lehnen wir Dienstpflicht-Ideen für alle Menschen ab, weil sie keine sozialen Probleme lösen. Stattdessen wird einzelnen Gruppen die Verantwortung zugeschoben und ihnen die Selbstbestimmung genommen. Auch alte cis Männer sollten daher nicht zur Care-Arbeit gezwungen werden, ihnen soll aber stattdessen durch spezielle Angebote eines BFD oder FSJ die Möglichkeit gegeben werden, sich vor oder nach ihrem Renteneintritt, gesellschaftlich in bestimmten, geeigneten Bereichen zu engagieren

D1 Supermärkte vergesellschaften

14.03.2023

Supermärkte vergesellschaften!

Die Versorgung mit Lebensmittel ist existentiell. Deshalb muss die Lebensmittelversorgung Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge werden und als solche unabhängig von privaten Profitinteressen und Marktlogiken organisiert sein. Um uns mit Lebensmittel zu versorgen ist der Besuch des

Supermarktes unverzichtbar. Die Durchsicht der Werbeprospekte nach günstigen Angeboten sind Beleg dafür, dass Supermärkte nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Art unserer Ernährung großen Einfluss haben.

Diese wichtige Aufgabe darf nicht dem Profitinteresse privater Supermarktkonzerne unterworfen sein. Deshalb fordern wir die konsequente Vergesellschaftung und Demokratisierung der Supermarktkonzerne, damit wir gemeinsam darüber entscheiden können, was und zu welchen Preisen Nahrungsmittel verkauft werden und wie sie produziert werden sollen.

Private Gewinne an Lebensgrundlage verbieten

Zu den Konsumgüter des täglichen Bedarfs zählen neben Lebensmitteln auch alkoholfreie und alkoholische Getränke, Tabakwaren, Körperpflegemittel und Kosmetik, Wasch-, Putzund

Reinigungsmittel, Papierhygiene und Heimtierbedarf. All das kaufen wir vorrangig bei REWE, Penny, Kaufland, LIDL, ALDI, EDEKA, Netto und Co ein. Die fünf größten Lebensmittelkonzerne, die jeweils unterschiedliche Discounter und Lebensmittelvollsortimenter unter ihrem Dach vereinen, haben so in Deutschland einen Marktanteil von 75%, ihre Nettogewinne stiegen insbesondere während der Pandemie gewaltig und die Besitzer*innen gehören zu den Top-Milliardär*innen in Deutschland.

Gleichzeitig muss davon ausgegangen werden, dass 12,5 Millionen Menschen in diesem Land, die unter der Armutsgefährungsquote leben, zumindest zeitweise von Ernährungsarmut betroffen sind. Menschen, die Armutsrisiko ausgesetzt sind, sind außerdem häufiger Opfer von chronischen

Erkrankungen – wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Diese sind auch auf die Ernährung zurückzuführen. Das ernährungsbedingte Krankheitsrisiko ist eine große soziale Ungerechtigkeit, die wir bekämpfen müssen.

Ernährung ist eine Klassenfrage!

Es ist nicht akzeptabel, dass das Kapital einiger weniger auf Kosten der vielen weiter wächst. Die Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Konsumgütern darf nicht der Kapitalvermehrung dienen. Der Zweck muss der bezahlbare Zugang zu gesunden und ausgewogenen Lebensmittel für alle Menschen sein.

Gesunde und bezahlbare Lebensmittel für alle

1,65 Millionen Menschen waren in Deutschland im Jahr 2021 regelmäßig auf Lebensmittel von

Tafeln angewiesen. Gemeinnützige Träger kompensieren so ein Problem, dass durch niedrige Renten, unzureichende Grundsicherung und Erwerbsarmut verursacht werden. Unser Ziel ist es, durch die Bekämpfung von Armut Tafeln überflüssig zu machen und dafür zu sorgen, dass durch Demokratisierung und Vergesellschaftung von Supermärkten gesunde Lebensmittel selbstbestimmt erworben werden können. Der kapitalistische Markt ist dieser Herausforderung nicht gewachsen. Das Profitinteresse der Supermarktkonzerne führt dazu, dass insbesondere nährstoffarme und verarbeitete Lebensmittel mit hohen Gewinnspannen günstig verkauft werden. Das führt mitunter dazu, dass von Armut betroffene Menschen am Ende des Monats häufig auf Obst und Gemüse verzichten und dafür schnell sättigende Lebensmittel kaufen.

Um den Widerspruch zwischen bezahlbarer und gesunder Ernährung einerseits und zwischen nachhaltigen Produktionsbedingungen und gerechter Bezahlung von Erzeuger*innen andererseits auflösen zu können, bedarf es eines staatlichen Eingriffs und ein grundlegende Umstrukturierung von Subventionen. So muss die massive Ungleichheit, beispielsweise die steuerliche Bevorzugung klimaschädlicher Fleischprodukte, zugunsten einer nachhaltigen, klimafreundlichen und Ernährungssicherheit schaffenden Lebensmittelproduktion angepasst werden.

Lebensmittellieferketten, die Ausbeutung überwinden und auf Nachhaltigkeit setzen

Die kapitalistische Bewirtschaftung der Agrarflächen beutet unsere Lebensgrundlage genauso wie die Produzent*innen aus. Die auf Ertragssteigerung ausgelegte Bewirtschaftung hat fatale Folgen für die Arten- und Biotopvielfalt. Die Supermarktkonzerne haben daran einen erheblichen Anteil indem sie Kostendruck auf Erzeuger*innen ausüben. Nur langsam ist in Bezug auf nachhaltige Produktion und Tierwohl ein Umdenken zu erkennen. Die Bemühungen sind aber längst nicht ausreichend und lassen insbesondere die Arbeitsbedingungen der Arbeiter*innen außer acht. Mit der Vergesellschaftung von Supermärkten können wir diese unternehmerischen Entscheidungen – die entscheidend für die Bekämpfung des Klimawandels sind – demokratisieren und dafür sorgen, dass existenzsichernde Löhne und Teilhabe an der Wertschöpfung für alle Menschen, die an der Produktion von Lebensmitteln beteiligt sind, gewährleistet werden.

Da enormer Preisdruck zwischen verschiedenen Supermärkten existiert versuchen die Konzerne ihre Macht gegenüber den Produzent*innen und Lebensmittelherstellern knallhart auszunutzen, um die Preise zu drücken und die Gewinnmargen zu erhöhen. Dies führt zu enorm belastenden Situation für die Erzeuger*innen und zu Qualitätseinschränkungen in der Herstellung.

Lebensmittelverschwendung entgegenwirken

In Deutschland werden jedes Jahr 12 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle vernichtet. Davon rund 34% bei der Primärproduktion, Verarbeitung und im Handel. Supermarktkonzerne planen sorgfältig die Produktion von Lebensmitteln und haben somit großen Einfluss auf Lebensmittelverschwendung. Supermärkte sind hochgradig geplante ökonomische Systeme für deren Funktionieren es notwendig ist, weit im voraus zu planen um saisonale Nachfrage und zuverlässige Lieferketten zu gewährleisten. Für diese Planung werden komplexe Datensätze und Algorithmen angewandt, die viele schwankende Variablen berücksichtigen. Daraus können wir ableiten, dass dezentrale

Planwirtschaft nicht zwangsläufig zu Mangel führt, sondern im Gegenteil enorme

Kapitalanhäufung ermöglichen kann. Wir wollen diese Mechanismen nutzen, um das Gemeinwohl zu steigern, Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und den Zugang zu Lebensmitteln als Daseinsvorsorge begreifen.

Gute Arbeit im Supermarkt

Die Arbeit der Beschäftigten im Supermarkt ist systemrelevant und elementar für die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Konsumgütern. Mit dem Outsourcing der Beschäftigten in der Reinigung und derjenigen, die vor Ladenöffnung die Regale auffüllen, mit geringfügiger

Beschäftigung und geringen Löhnen ist eine Bezahlung, die die Relevanz der Arbeit abbildet, nicht gegeben. Mit der Vergesellschaftung von Supermärkten können Löhne adäquat zum öffentlichen Dienst und gute Arbeitsbedingungen umgesetzt werden.

Vergesellschaftung und Demokratisierung, was heißt das?

Für die konkrete Organisationsform einer vergesellschafteten und demokratisierten

Lebensmittelbranche gibt es unterschiedliche Ansätze. Schon jetzt gibt es in anderen Ländern große genossenschaftlich organisierte Supermarktketten. Auch in Deutschland ist z. B. EDEKA teilweise als Genossenschaft organisiert, jedoch nicht mit den Konsument*innen als

Genoss*innen, sondern mit den Supermarktbetreiber*innen. Gleichzeitig entstehen z. B. mit dem Kartoffelkombinat in München konkrete genossenschaftlich organisierte Projekte, die ökologische und unter gerechten Bedingungen hergestellte Lebensmittelversorgung anbieten. In derartigen Projekten lässt sich schnell feststellen, dass der Preis für Lebensmittel, die regional, ökologisch und mit guten Arbeitsbedingungen produziert und verkauft werden, eigentlich höher liegen müsste, als er bei preisgedumpten Discounterkonzernen ist. Höhere Kosten für Lebensmittel, die Ausbeutung entlang der Wertschöpfungskette verhindern, begründen die Notwendigkeit höherer Löhne und einer entsprechenden Anpassung der Höhe von Sozialleistungen.

Neben Genossenschaften sind aber auch kommunale Betriebe denkbar, die einer demokratischen Kontrolle unterstehen. Bestimmte Dienstleistungen für diese kommunalen Betriebe sind wiederum durch eine staatliche Organisation möglich, die z. B. durch ein Bundesministerium gesteuert wird.

C2 Für eine effektive attraktive Liegenschaftspolitik in Bayern

14.03.2023

Wir fordern:

  1. Keine Privatisierung von Immobilien des Freistaats

Immobilien aus dem Bestand des Freistaats Bayern, egal ob bebaut oder unbebaut, vermietet oder verpachtet, Wohn- oder landwirtschaftliche Grundstücke, werden künftig nicht mehr verkauft und damit privatisiert.

Grundstücke des Freistaats können an Kommunen weitergegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass diese die Immobilie nicht verkaufen und die geplante Nutzung dem Allgemeinwohl dient (z.B.

bezahlbares Wohnen, erforderliche Infrastruktur etc.). Grundstücke werden auch an Wohnungsbaugenossenschaften als private Akteurinnen, die keiner Wohnungsbindung unterliegen, damit nur im Erbbaurecht vergeben. Denn bezahlbarer Wohnraum ist knapp und soll daher vorrangig denen zu Gute kommen, die finanziell weniger Möglichkeiten haben und daher am dringendsten bezahlbare Mieten brauchen.

Die Durchsetzung dieser Forderung könnte auch über ein Volksbegehren erfolgen.

  1. Erfassung vorhandener Flächen und Möglichkeiten

Alle Flächen im Eigentum des Freistaats sollen systematisch in einem Flächenkataster erfasst werden, einschließlich der Immobilien von Beteiligungs- und Tochterunternehmen des Freistaats Bayern wie der IMBY, BayernHeim, StadiBau, Studentenwerk etc.

Dabei ist neben der Lage und der Fläche insbesondere die aktuelle Nutzung anzugeben, sowie eine Perspektive der Eignung für eine soziale Wohnraumversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Auch Wohnungsbau auf schwierigen Grundstücken wie bisherigen Parkplätzen oder

Möglichkeiten einer gemischten Nutzung von Wohnen und Gewerbe sollen dabei geprüft werden. Das Flächenkataster soll digital öffentlich verfügbar, durchsuchbar und filterbar sein und es soll zugeordnet sein, welche Stelle auf Landesebene zuständig ist.

  1. Leerstand vermeiden!

Unser Ziel ist es, Leerstand zu vermeiden. Immobilien im Eingriffsbereich des Freistaats Bayern dürfen nicht länger als 6 Monate leerstehen. Für alle Immobilien, die voraussichtlich länger als 3 Monate leerstehen, soll eine Zwischennutzung insbesondere für soziale oder kulturelle Nutzungen geprüft werden. Bei Objekten mit Mängeln soll der für eine weitere Nutzung erforderliche bauliche Zustand

schnellstmöglich hergestellt werden. Die Leerstandsquote soll nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München erfasst und jährlich in einem Leerstandsbericht veröffentlicht werden.

C1 Landnahme auf Agrarflächen stoppen

14.03.2023

Landnahme auf Agrarflächen stoppen!

Ackerland ist keine Kapitalanlage für Investoren, sondern Lebensgrundlage von Landwirt*innen. Die Bodenpreise steigen seit Jahren, weshalb sich die Argarindustrie Europas zunehmend mit Schwierigkeiten der Kostendeckung konfrontiert sieht.

Zu den größten Ackerbesitzer*innen Deutschlands gehören die Munich Re, die Immobiliengruppe

Lindhorst, der Bauunternehmer und Milliardär Kurt Zech, der Möbelfabrikant und Milliardär Bruno

Steinhoff, der Heizungshersteller und Milliardär Martin Viessmann, der Einzelhändler und

Milliardär Stefan Heinig und die Milliardäre der Albrecht-Familie. Genau diese landwirtschaftsfernen Investoren nutzen die Agrarflächen als Kapitalanlage.

Die Albrecht-Familie diktiert nicht nur Lebensmittelpreise wie den Milchpreis durch den Albrecht Discount (ALDI), sondern stiehlt Landwirt*innen auch die Ackerflächen.

Es muss ein Transparenzregister für sämtliche Grundstücke Deutschlands geschaffen werden, denn es ist von öffentlichen Interesse zu wissen, wem der Boden in Deutschland gehört. Wir fordern die Vergesellschaftung des Besitzes an Agrarflächen von privaten

Großgrundbesitzer*innen, insbesondere von agrarfernen und nichtlandwirtschaftlichen Besitzer*innen. Genossenschaftliche Erzeuger*innengemeinschaften können die Flächen nachhaltig, gemeinwohlorientiert und sinnvoller bewirtschaften, deswegen sind diese zu fördern.

Klare Angaben bezüglich des Bedarfs an Ertragsflächen, Flächen für Viehzucht, Stromproduktion und Ähnlichem müssen von Land und Bund entwickelt werden. Der Markt darf nicht die kurzfristig finanziell rentabelste Methode, die der Monokulturen, für die Ackerflächen etablieren, sondern es muss ein gesundes und nachhaltiges Verhältnis zwischen den Flächennutzungen geschaffen werden. Die nachhaltige Versorgungssicherheit Deutschlands ist von elementarer Bedeutung! Ein Verbot der Sharedeals bei Argaflächenverkäufen ist essentiell, denn jene führen ansonsten dazu, dass das Grundstückverkehrsgesetz umgangen wird und Nichtlandwirt*innen durch den Kauf von Anteilen an Agrar-Holdings zu Agrarflächen kommen.

Weitere Anpassungen des Grundstückverkehrsgesetzes sind bzgl. der Vorkaufsrechte durchzuführen. Landesregierungen brauchen diese, um langfristig günstige Verpachtung und geforderte Flächennutzungen zu gewährleisten.

Die Kommunen, die Länder und der Bund dürfen keine weiteren Agrarflächen verkaufen, sondern dürfen diese ausschließlich und langfristig in direkter Linie an Landwirt*innen verpachten.

Insbesondere nachhaltige, gemeinnützige und genossenschaftliche

Erzeuger*innengemeinschaften müssen diese Flächen bekommen. Vergabekriterien sind entsprechend dem Gemeinwohl anzupassen. Agrarferne und nichtlandwirtschaftliche Investoren bei Agrarflächen sind weltweit zu verhindern. Es braucht eine wirkliche Agrarreform, denn es muss für jeden Menschen, welcher in der Landwirtschaft arbeiten will, eine lebenswerte Zukunft garantiert sein.

Die Forderungen kurz zusammengefasst:

  1. Wir fordern ein Transparenzregister für sämtliche Grundstücke Deutschlands.
  2. Wir fordern die Vergesellschaftung des Besitzes an Agrarflächen von privaten Großgrundbesitzer*innen und eine Förderung von genossenschaftliche Erzeuger*innengemeinschaften.
  3. Wir fordern eine nachhaltige Versorgungssicherheit mit klaren Angaben von Bund und Land bzgl. Nutzungen auf Landwirtschaftlichen Flächen.
  4. Wir fordern Anpassungen des Grunstückverkehrsgesetzes, ein Verbot von Sharedeals und ein Vorkaufsrecht der Landesregierungen und der Kommunen.

Wir fordern ein Ende des Verkaufs von kommunalen, landes- und bundeseigenen Argarflächen, stattdessen brauchen wir Verpachtungen mit einem gemeinwohlorientierten Vergabekriterienkatalog.

B5 Keine Dresscodes an Schulen!

14.03.2023

Die Diskussion um Dresscodes, um erlaubte oder angemessene Kleidung ist keine neue an bayerischen Schulen. Gerade in dieser Frage beobachten wir die Ausnutzung von

Machtunterschieden und die Verstärkung diskriminierender Strukturen. Kleiderordnungen und Verbote einzelner Kleidungsstücke sollen an vielen Schulen darauf abzielen eine angeblich freizügige Kleiderwahl – gerade von FLINTA*s (Frauen, Lesben, Interntersexuelle, Nicht-Binäre, Transsexuelle und Agender* Personen)  – zu verhindern. Begründet wird das oftmals mit sehr fragwürdigen Thesen, die auf einer sehr heteronormativen, patriarchalen und männlich dominierten Sichtweise basieren: Argumentationsmuster, wie beispielsweise einer „Ablenkung von männlichen Schülern und Lehrern“ hin zum Vorwurf einer „Provokation von sexistischen

Äußerungen und Handlungen des männlichen Geschlechts“, wird FLINTA*s darüber hinaus

„unangepasste Selbstdarstellung und Wichtigtuerei“ vorgeworfen. Dies sind übliche

Rechtfertigungen von Kleidungsvorschriften seitens der Schulleitungen. Mit derartigen

Begründungen wird das Ausmaß des Problems doch sehr deutlich: Schuld an sexistischen Vorfällen wären demzufolge diejenigen, die es eben durch ihre „Freizügigkeit“ provoziert und somit verursacht hätten. Das ist eine klassische Schuldumkehr im Sinne des Victim-Blamings, der Täter-Opfer-Umkehr, Slut-Shamings und der Rape-Culture (Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt als gesellschaftlich toleriertes und geduldetes Verhalten). Die Freiheit anzuziehen, worauf auch immer mensch Lust hat, sollte niemals durch Lehrer*innen, Ministerien oder die ominöse Schulgemeinschaft beschränkt werden, denn darin offenbart sich lediglich die Beschränktheit des Denkens derjenigen, die meinen, zu wenig Stoff sei ein Problem. Die

Körperlichkeit eines Menschen ist ein Faktum und keine Aufforderung. Das Problem ist nicht die Kleidung , das Problem ist und bleibt eine sexistische Einstellung der Gesellschaft, die vor allem den weiblichen Körper primär als Sexualobjekt sieht.  Diese Sichtweise ist von Grund auf falsch und muss deshalb beendet werden. Hierbei ist ein Zwang zu bestimmter Kleidung der falsche Weg, da dadurch nicht das eigentliche Problem angegangen wird, sondern nur Symptombekämpfung stattfindet.

Das Problem hierbei ist demnach nicht die Kleidung einer Person, das Problem ist ganz klar Sexismus! Sexistische Vorfälle müssen durch die Eindämmung sexistischen, chauvinistischen, patriarchalen und heteronormativen Gedankenguts bekämpft werden, nicht durch eine Drangsalierung, Herabwürdigung und Diskriminierung der Opfer.

Ein weiteres großes Problem von Kleidungsvorschriften können vergeschlechtlichte Vorgaben bei

Schulkleidung oder Schuluniformen sein, die besonders für TIN* Personen (Trans, Inter, NonBinary) einen Leidensdruck hervorrufen können, da ihnen vorgeschrieben wird, welche Art von Kleidungsstücken sie zu tragen haben und diese nicht zur eigenen Geschlechtsidentität passen.

Abgesehen davon sind derartige Kleidervorschriften eine Einschränkung der grundgesetzlich verankerten Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Das Recht auf Entfaltung ist aber kein Recht auf Hass. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zählt nicht hinein, innerhalb dieses Rahmens gilt deshalb: Jeder Mensch soll so leben dürfen, wie er*sie es möchte. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung. Jeder Mensch soll sich so definieren können, wie er*sie eben möchte. Wir fordern  deshalb, dass Kleiderordnungen, die vor allem darauf abzielen,

Kleidungsstücke die primär von FLINTA*s getragen werden, zu verbieten, im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen nicht weiter zugelassen und ein entsprechendes Verbot festgeschrieben wird.

B4 Weil Bildung jeden Cent wert ist: Investitionsoffensive jetzt!

14.03.2023

Trotz diverser Bemühungen wächst die Bildungsungleichheit in Deutschland auf ein demokratiegefährdendes Niveau. Deshalb braucht es eine massive Erhöhung der Bildungsausgaben und damit einhergehend einen radikalen Wandel in der Bildungspolitik.

Heute heißt Arbeit im und am Bildungssystem in Bayern vielerorts vor allem eines, nämlich Mangelverwaltung. Von der Kita bis zur Hochschule vom Berufsausbildungszentrum bis zur VHS finden wir zahlreiche Beispiele von Bildungsstätten mit undichten Dächern, fehlender oder veralteter technischer Ausstattung, versifften Toiletten und ausgefransten Lehrbüchern. Damit aber nicht genug, was in einem chronisch unterfinanzierten Bildungssystem zuallererst auf der Strecke bleibt, ist der Mensch. Was das bedeutet, sehen wir beispielsweise an nur zu vielen

Schulen in Bayern, schlechte Bezahlung, nicht mehr zeitgemäße Studiengänge und fehlende

Karriere Perspektiven überzeugen bereits seit langer Zeit zu wenige junge Menschen vom

Lehrer*innen-Beruf. Das Ergebnis sind katastrophale Betreuungsschlüssel, Unterrichtsausfall, Lehrkräfte, die Berge an Überstunden anhäufen oder durch unbezahlte Überstunden, die vielerorts als Selbstverständlichkeit gelten, ausgebeutet werden. Darum steht für uns an allererster Stelle die Forderung – Wer im Bildungssystem arbeitet, soll für jede geleistete Stunde auch angemessen entlohnt werden und am Ende mit einem Gehalt nach Hause gehen, der nicht nur gerade so für den Lebensunterhalt ausreicht, sondern tatsächlich auch der immens hohen Wichtigkeit der Bildungsarbeit einen entsprechenden Stellenwert beimisst. Darum fordern wir auch weiterhin, die Bezahlung nach A13 auf alle Schulzweige auszuweiten, um den Lehrer*innen aber auch den Schüler*innen kurzfristig an allen Schulzweigen den gleichen Wert beizumessen. Langfristig braucht es eine Abkehr vom dreigliedrigen Schulsystem und die Einführung der solidarischen Gemeinschaftsschule. Darüber hinaus müssen pädagogische, (fach-) didaktische wie auch rein fachliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen, ausgebaut und finanziert werden, um zum einen mit der Dynamik einer Zeit des stetigen Wandels Schritt halten zu können, zum anderen aber auch der Erwartungshaltung junger Lehrer*innen gerecht zu werden, auch im Lehrberuf stets auch selbst weiterlernen zu können, um tagesaktuelles Wissen vermitteln zu können. Doch denken wir in unserer Forderung für gute Arbeit im Bildungssystem freilich nicht nur an Lehrer*innen. Genauso soll das weitere Personal an Schulen und die Menschen, die in

Kindergärten und -tagesstätten, wie auch an den Hochschulen und Universitäten, oder eben im

Bereich der dualen Ausbildung mit ihrer Arbeit die Grundlage für alle Bereiche unserer Gesellschaft legen, entsprechend den vielfältigen und anspruchsvollen Herausforderungen, die der jeweilige Beruf mit sich bringt, entlohnt werden.

Neben der Finanzierung ausreichender und gut bezahlter Stellen über die gesamte bayerische Bildungslandschaft hinweg setzen wir uns ebenso für das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich gute und funktionierende Infrastruktur an den Bildungsstätten Bayerns und das auf der Höhe der Zeit. Dazu gehört nicht nur, dass beispielsweise Sanitäranlagen in zumutbarem Zustand gehalten werden müssen und Abdichtungsarbeiten an Dächern auch ohne jahrelange Wartezeiten möglich sein müssen. Auch müssen kostenlos ausgegebene Lehrmittel zur Verfügung stehen, zu denen in einem zeitgemäßen Bildungssystem auch digitale Endgeräte zählen. Wir bestehen auf den Grundsatz der kostenlosen Bildung von der Kita bis zum letzten Abschluss und akzeptieren auch keine Gebühren durch die Hintertür in Form von Kopiergeld, Büchergeld oder Ähnlichem!

Ein weiteres Defizit im bayerischen Schulsystem ist der intentionale Mangel an Solidarität. Die zuvor angeprangerten Missstände treffen selbstverständlich nicht auf jede Bildungseinrichtung in Bayern zu. Es sind aber in vielen Aspekten lediglich vereinzelte “Leuchtturmprojekte” des Freistaats, in die dann zahlreiche Fördergelder fließen, während die breite Masse das Nachsehen hat. Das ist für uns zu wenig, wir wollen gute Bildung und gute Arbeit für alle und nicht nur für einige wenige Privilegierte, die dann als Feigenblatt dienen, um über die vielen Missstände hinwegzutäuschen.

Das jetzige Bildungssystem hinterlässt viele Probleme, die es zu bewältigen gilt. Diese Probleme sind jedoch systemischer Natur, sodass es einen radikalen Wechsel im Bildungssystem braucht, um an die Wurzeln der Probleme zu gehen. Wir fordern daher eine Lehrer*innenoffensive, die das Problem des Lehrkräftemangels bekämpft. In diesem Zusammenhang muss auch die

Lehrkräfteausbildung grundsätzlich verändert werden. Das Staatsexamen muss abschafft werden und eine Bachelor- und Masterausbildung mit freier Fächerwahl geschaffen werden, in die eine über Mindestlohn vergütete Praxisphase an Stelle des Referendariats tritt. Quereinsteiger*innen müssen vom ersten Tag an angemessen vergütet werden und Zugang zu pädagogischer und psychologischer Qualifikation bekommen, um nach abschließen der Fortbildung allen anderen Lehrer*innen gleichstellt werden zu können. Das dreigliedrige Schulsystem muss endlich durch das Modell der solidarischen Gemeinschaftsschule ersetzt werden, was unterschiedliche Bezahlungen und schultypspezifische Lehramtsausbildungen hinfällig machen wird. Mit Hilfe von mehr Personal und einem breiteren Angebot kann ein qualitativ besseres und besser auf das Individuum zugeschnittenes Lehren gewährleistet werden. Dazu braucht es eine bessere Ausstattung der institutionellen Lernumgebungen.

Neben dem Mangel an Geld, gibt es aber auch Probleme beim Beschaffungswesen. Dies hängt auch stark mit der föderalen Struktur des Bildungswesens zusammen. Mit dem Digitalpakt Schule stellte die damalige GroKo ein Budget zusammen für die Digitalisierung der Schulen.

Erstaunlicherweise bedurfte es damals einer Grundgesetzänderung, weil zum damaligen Zeitpunkt das Kooperationsverbot es der Bundesregierung verbot den Ländern für die Schulen Geld bereit zu stellen. Dieses Beispiel verdeutlicht, es braucht eine Abkehr vom föderalen Bildungssystem. Vom bereitgestellten Geld wurde bisher immer noch kaum was abgehoben, weil die Verfahren zu kompliziert und bürokratisch sind.

Lange hieß es in der Politik, es ist für diverse wichtige Vorhaben kein Geld da. Die AmpelRegierung hat gezeigt, dass es durchaus ausreichend Geld gibt, es braucht lediglich den politischen Willen, Projekte umzusetzen und zu finanzieren. Die Tatsache, dass innerhalb von kürzester Zeit ein Sondervermögen für die Bundeswehr auf den Weg gebracht werden konnte, zeigt dass mit genug politischem Willen auch eine ausreichende Finanzierung des Bildungssystems möglich ist.

B3 Sportunterricht überwinden, Gesundheitsunterricht einführen!

14.03.2023

In kaum einem anderen Fach spiegeln sich aktuelle Probleme in der Schule so stark wider wie im Sportunterricht. Dabei sind antiquierte Methoden wie Geschlechtertrennung immer noch präsent. Ein großes Problem im Sportunterricht ist das Thema Mobbing. Durch alte Methoden wie beispielsweise das öffentliche Wählen der Mannschaften verstärkt die Schule das MobbingPotenzial gegenüber anderen Schüler*innen. Auch ist die Bewertung und Benotung der Leistungen nicht lernförderlich und demotivierend. Wie auch in allen anderen Fächern wollen wir die Noten abschaffen und stattdessen konstruktive und persönliche Feedbacks einführen. Wichtig bei der Überwindung der Noten ist die Anpassung der Bewertungskriterien. So werden nach einem binären System Frauen und Männer unterschiedlich aufgrund ihres Geschlechts bewertet.

Entscheidend ist es, alle Schüler*innen individuell mit ihren Voraussetzungen zu erfassen und die

Feedbacks anhand der Fortschritte zu beraten. Ein wichtiger Auftrag der Schule ist der

Schwimmunterricht. Studien zeigen, dass die Fähigkeit zu schwimmen vom sozioökonomischen Hintergrund der Eltern abhängig ist. Umso bedeutsamer ist es, einen Schwimmunterricht für alle anzubieten, dazu fehlt es aktuell jedoch an qualifizierten Lehrkräften und Personal.

Das Hauptziel des neuen Gesundheitsunterrichts muss es sein, die sportlichen Aspekte dem

Gesundheitsaspekt unterzuordnen. Der Fokus liegt dabei auf körperlicher und mentaler

Gesundheit. Konkret geht es um gesunde Ernährung, eine gesunde Körperhaltung,

Verletzungsprävention, Erste Hilfe, Koordination und die Entwicklung eines gesunden

Körpergefühls. Wichtig ist es auch, die theoretischen Hintergründe zu beleuchten, insbesondere mit Verweis auf die Körperfunktionen. Bereits in der Schule kommen viele Schüler*innen mit Stress in Verbindung, weshalb das Aufzeigen von vielfältigen Sportmöglichkeiten als Ausgleich, wie beispielsweise Yoga, umso wichtiger ist. Auch soll der Gesundheitsunterricht durch einen inklusiven und individuellen Umgang mit allen Spaß vermitteln. Das geschieht vor allem durch Zusammenarbeit statt Ausschluss durch Wettbewerb, wichtig ist die Stärkung der Klassen- und Schulgemeinschaft durch den Sport.

Die Bundesjugendspiele sind altes Relikt und gehören abgeschafft. Zudem ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verschiedenen Sportarten erstrebenswert, wobei Sport mit geringem Verletzungsrisiko zu präferieren ist.

Der Schwimmunterricht bringt ein ambivalentes Verhältnis mit sich. Zum einen ist das

Schwimmen eine wichtige Grundfähigkeit, weshalb bereits im Grundschulalter Fokus auf die

Vermittlung von Schwimmkompetenzen gerichtet werden sollte. Zum anderen ist es wichtig, niemanden zum Schwimmunterricht zu zwingen. Das gelingt mit der Information über die Wichtigkeit des Schwimmens und die Bereitstellung eines individuellen Angebots, sodass es für

Schüler*innen jederzeit möglich ist, das Schwimmen ohne Mitschüler*innen zu erlernen. Dieses Angebot soll auch bis zur Oberstufe bereitgestellt und als Gesundheitsunterricht angerechnet werden können. Der Schwimmunterricht soll wie der gesamte Gesundheitsunterricht auf Grundlage von Freiwilligkeit und mit Hilfe von externen Partner*innen in das Konzept der solidarischen Gemeinschaftsschule integriert werden. Es braucht einen sensiblen und empowernden Umgang mit Verschleierungen im Schwimmunterricht. Durch Hijab und Burkini gibt es die Möglichkeit für alle am Schwimmunterricht teilzunehmen. Deshalb muss gewährleistet werden, dass niemand das Tragen eines Hijab oder Burkini verbieten bzw. eine Person zwingen kann, diese abzulegen.

Eine Fähigkeit, die ähnlich bedeutend für unsere Gesellschaft ist wie das Schwimmen, ist das Fahrradfahren. Auch das Fahrradfahren hängt vom sozioökonomischen Hintergrund der Eltern ab und sollte sich analog zum Schwimmen ebenfalls in der Schule in Form eines Angebots wiederfinden. Neben den praktischen Fähigkeiten sollen auch theoretische Grundlagen für den Straßenverkehr vermittelt werden können. Wichtig ist, dass die Schulen mit fahrtüchtigen Fahrrädern für alle ausgestattet sind.

In kaum einem anderen derzeitigen Unterrichtsfach finden sich so viele Genderstereotype wieder, wie im Sportunterricht. Wir fordern die Überwindung der Geschlechtertrennung durch ein koedukatives Konzept mit einem Stufenplan und Wahlfreiheit. Durch einen gemeinsamen Gesundheitsunterricht und die individuelle Wahl des Sports werden geschlechtsspezifische Stereotype abgebaut. Die häufigste Genderstereotype beim Sport ist die Auswahl von Sportarten. Hierbei braucht es ein breites Angebot und einen kritischen Umgang, beispielsweise mit sexistischen Tänzen. Für menstruierende Menschen stellt der bisherige Sportunterricht eine große Belastung dar. Sowohl bei der Durchführung, als auch bei der Rechtfertigung und dem unsensiblen Umgang von Mitschüler*innen und Lehrkräften. Wir fordern, die Beeinträchtigungen von menstruierenden Personen zu berücksichtigen und die Möglichkeit des Fernbleibens ohne Attest oder elterliche Entschuldigung zu ermöglichen. Wie in unserer patriarchalen Gesellschaft findet sexualisierte Gewalt auch im Sportunterricht statt. Deshalb braucht es schulische

Beschwerdestellen, geschultes Personal und die Pflicht für das Vorzeigen eines

Führungszeugnisses für Erwachsene bei der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten zusammen mit Schüler*innen.

Die Auswahl und das Umziehen in Umkleidekabinen stellt für viele Schüler*innen bereits eine große Belastung dar. Wir fordern daher ergänzende Einzelkabinen, sodass jede Person individuell entscheiden kann, in welche Kabine sie gehen möchte.

Das Thema Erste Hilfe wird nach wie vor vernachlässigt, dabei kann es Leben retten. Wir fordern, dass alle Lehrkräfte im Gesundheitsunterricht eine Erste-Hilfe-Kenntnisse  haben und diese regelmäßig erneuern sollten. Schüler*innen ist jährlich ein Erste-Hilfe-Kurs anzubieten.

Des Weiteren sehen wir die Bildung von Schulmannschaften kritisch, befürworten aber die Nutzung von Sport als Teambuilding Maßnahme. Der Gesundheitsunterricht soll die Schüler*innen mit Spaß und Freude an sportliche Betätigungen heranführen. Bedeutend ist die Förderung von Achtsamkeit und Entspannung durch den Sport.

B2 Sexualkunde Antrag

14.03.2023

Das Thema der Sexualität ist ein groß diskutiertes gesellschaftliches Thema im politischen

Diskurs. Vor allem rechte Kräfte missbrauchen die sexuelle Orientierung anderer, um einen

Kulturkampf zu provozieren und Andersdenkende zu diskriminieren. Dabei sind eine frühe

Aufklärung und Sensibilisierung bereits in der Schule von großer Bedeutung, sowohl bei

Schüler*innen, aber auch bei Lehrkräften. Dies spiegelt sich jedoch gegenwärtig kaum in den Schulen und dem Sexualkundeunterricht wider. Es braucht eine Abkehr von Sex als Tabu-Thema und ein Aufbrechen von Sexualisierungen in unserer gegenwärtigen patriarchalen Gesellschaft.

Oft werden Themen wie Sexualität und Abtreibung moralisch, ethisch und religiös aufgeladen.

Dies geschieht auch in der Schule durch das Aufgreifen dieser Themen im Religions- und Ethikunterricht. Das wollen wir ändern. Die Frage von Sexualität und Abtreibung ist nicht moralisch oder ethisch, sondern das Recht einer jeden Person, über ihren eigenen Körper entscheiden zu können. Niemand hat das Recht, über Entscheidungen, die die eigene Sexualität oder den eigenen Körper betreffen, zu urteilen, ebenso stellen derartige Entscheidungen keine Grundlage für Diskussionen im Unterricht dar.

Mit der Einführung des „Tag des Lebens“ an bayerischen Schulen findet Anti- AbtreibungsPropaganda in den Schulen statt, mit dem Versuch, die Kinder sehr früh zu beeinflussen. Auch geschieht gezielte Beeinflussung gegen Abtreibungen durch Schulbesuche von konfessionellen Berater*innen. Wir fordern die sofortige Abschaffung des „Tag des Lebens“ und ein Verbot von schulischen Veranstaltungen und Beratungen von konfessionellen Berater*innen. Außerdem müssen die Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden, um Räume frei von konfessionellem Druck zu schaffen. Es braucht ebenso eine stärkere Zusammenarbeit mit externen Partner*innen, bzw Personal, welches unabhängig, sachlich und menschlich aufklärt und einen Beitrag zur Selbstbestimmung leistet. Der Staat muss für derartige externe Projekte die

Finanzierungsgrundlage leisten. Auch kann es sinnvoll sein, Vorträge von ehemaligen FLINTA*Schüler*innen zu organisieren, die sensibilisieren und ermutigen sollen. Darüber hinaus müssen Vertrauens- und Fachlehrkräfte, insbesondere in Fächern, wo Sexualität und Geschlecht ein Thema ist, in diesen Bereichen besser ausgebildet werden.

Die Schule ist aufgrund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags dazu verpflichtet, einen großen Teil zur Aufklärung beizutragen. Zum einen muss die Schule rund um das Thema Sexualität informieren und aufklären. Dabei ist es auch wichtig, das binäre Geschlechtssystem aufzubrechen und über nicht binäre Geschlechtsformen aufzuklären und auch über queere Identitäten und queeren Sex zu informieren. Sex als ein großes gesellschaftliches Thema hat auch in der Gesellschaftslehre Bedeutung, vor allem wenn es um das Familienbild geht. Hierzu muss das sogenannte traditionelle Familienbild aufgebrochen und eine plurale Perspektive eingenommen werden. Ebenfalls braucht es für alle Aufklärung über Menstruation und damit einhergehend eine größere Sensibilisierung. Dazu fordern wir auch, dass Schulen menstruierende Personen besser unterstützen und sowohl eine erleichterte Krankschreibung ermöglichen als auch kostenlose Menstruation Hilfsmittel wie Wärmflaschen, Hygieneartikel, Wärmekissen, Wärmepads und Tapes zur Verfügung stellen. Sexualisierte Gewalt ist nach wie vor ein ungeheures Verbrechen, welches Realität ist in unserer patriarchalen Gesellschaft. Die Schule muss einen Beitrag gegen sexualisierte Gewalt leisten, indem über sexualisierte Gewalt und Konsens aufgeklärt wird. Dies geschieht auch mit Verweis auf statistische Prävalenzen. Es braucht ebenso eine Aufforderung und Sensibilisierung der Schüler*innen betroffenen Personen zu helfen und sie zu unterstützen. Dabei muss die Schule selbst Hilfe anbieten und auf Hilfsangebote aufmerksam machen.

Darüber hinaus fordern wir die Aufsetzung eines „Wehrhafte FLINTA*s Programms. Den FLINTA*Schüler*innen soll ermöglicht werden zu lernen, wie man sich in verschiedenen Bereichen wie Kampfsport, Rhetorik, etc. selbst verteidigen kann. Dabei soll auch dafür sensibilisiert und herausgearbeitet werden, wie wichtig Solidarität untereinander für FLINTA*s ist.

Schule muss ein Safe-Space sein, weshalb wir die Schulen auffordern, Maßnahmen zu treffen, um die Schule zu einem sicheren und diskriminierungsfreien Ort für alle zu machen.

B1 Dekolonialisierung der Bildung

14.03.2023

Um die Dekolonialisierung voranzutreiben, muss auch darauf geachtet werden den daraus entstandenen strukturellen Rassismus zu bekämpfen. Dies muss durch die Schaffung von gleichen Bildungschancen für alle und aktive Förderung von bisher strukturell benachteiligten

Personengruppen passieren. Es müssen Hürden und Rassismen abgebaut werden, wie etwa die Anerkennung der Muttersprache als zweite Fremdsprache als Qualifikation zur Fachhochschulreife über die bisherigen 5 Sprachen hinaus.

Ebenfalls braucht es in allen Bildungsbereichen Anlaufstellen, an die sich Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, wenden können. Hierbei geht es vor allem darum Schüler*innen und Studierenden zu vermitteln, wie sich Koloniales Erbe noch heute in globalen Ökonomien und Abhängigkeiten verschiedenster Form widerspiegelt. Dazu braucht es eine allgemeine

Weiterbildung von allen lehrenden Personen im Bereich Diskriminierung, wie sie funktioniert und welche verschiedenen Arten der Diskriminierung es gibt. Ziel dieser Weiterbildung muss eine stärkere Sensibilisierung und Ausprägung von Awarenessfähigkeiten sein. Nichts destotrotz braucht es zusätzliches pädagogisches und psychologisches Personal, welches sich dem strukturellen Rassismus in allen bildungsrelevanten Institutionen widmet.

Wir fordern darüber hinaus das eine neue Bewertung der deutschen Kolonialzeit, aber auch global, Eingang in den Schulunterricht findet. Die Kolonialzeit rutscht meist in Vergessenheit hinter dem Verbrechen der NS-Diktatur, jedoch entstehen Nürnberger Gesetze und „Säuberungs“Ideen nicht im luftleeren Raum. Die Rolle von amerikanischem Siedlerkolonialismus, britischem und Französischem Überseekolonialismus und verspäteten deutschen Kolonialismus und deren Verbrechen, bei der Brutalisierung der westlichen Gesellschaften und der Wegbereitung für einen deutschen Rassenwahn ist aufzuarbeiten.

Auch braucht es Veränderungen bei der Stellenpolitik in allen Bildungsbereichen. Viele Menschen sind auch hier von Rassismus betroffen. Dem wollen wir durch zielgerichtete Werbe- und Empowermentkampagnen und anonymisierte Bewerbungen entgegentreten.

Wir fordern die Einsetzung einer Taskforce an Universitätsfakultäten zur Dekolonialisierung. Diese

Taskforce soll innerhalb einer Fakultät arbeiten und zum größten Teil aus Expert*innen, unter

Beteiligung von demokratisch gewählten Studis und Dozent*innen, bestehen. Das Ziel dieser

Taskforce muss die vollständige Dekolonialisierung der Fakultät sein. Dazu soll die Taskforce die Fakultät kritisch begleiten und die entsprechenden Prozesse zur Dekolonialisierung einleiten und gestalten.

Bisher wird in den Sozial- und Geisteswissenschaften vor allem auf die Werke alter weißer Männer aus Zentraleuropa zurückgegriffen. Dies soll um Personen aus dem Globalen Süden ergänzt werden, um eine zusätzliche theoretische Perspektive aufzuzeigen und so das Wissen zu erweitern. Dies ist längst überfällig, da es dem kontemporären Diskurs entspricht die Situation aus einer intrinsischen Perspektive einschätzen kann.

Einige mögliche Beispiele für kritische Literatur sind Edward Said, Ghazi-Walid Falah, Kimberlé Crenshaw, Anna Rutherford, Kwasi Wiredu oder Héctor-Neri Castañeda. Diese Liste ist natürlich nicht vollständig. Aufgrund der Natur der Sache müssen die Lehrinhalte ständig angepasst und überarbeitet werden, um den Anspruch des modernen wissenschaftlichen Diskurses gerecht zu werden.

Wir fordern eine sofortige Anpassung der schulischen Lehrpläne auf das Thema

Dekolonialisierung in Zusammenarbeit mit Expert*innen und eine zusätzliche Schulstunde Geschichte in allen Schularten. So gibt es viele Möglichkeiten das Thema im Unterricht einzubauen. Dies soll primär im Unterrichtsfach “Geschichte”, bzw. an Mittelschulen im Fach “GPG” geschehen. Es werden im aktuellen Lehrplan bereits Themen rund um die Kolonialisierung besprochen, dies jedoch viel zu verkürzt und oberflächlich, sodass eine gezielte Auslassung zur Verharmlosung der deutschen Rolle als Kolonialstaat nahe liegt. Hierzu fordern wir folgende

Themen an das bisherige Thema “Kolonien” anzuschließen. So soll untersucht werden welche Auswirkungen die Geschichte der Kolonialisierung noch hat. Dabei sollen sich die Schüler*innen anhand des Begriffs “Koloniales Erbe” mit den Folgen von Kolonialisierung auseinandersetzen und sich die Notwendigkeit von Dekolonialisierung erschließen können. Der Geschichtsunterricht lehrt jahrgangsstufenübergreifend überwiegend chronologisch. Wir fordern dabei bei der Behandlung des Lebens in Deutschland in den Zeiten des 19. bis 21. Jahrhunderts, dass dabei auch ein Fokus auf BPoC in Deutschland gelegt wird.

Begründung

Das Thema der Dekolonialisierung ist ein politisches Thema von gesellschaftlicher Relevanz und Diskussion und sollte sich daher laut dem Beutelsbacher Konsens auch im Unterricht wiederfinden. So gibt es im Diskurs immer wieder Kritik an der kolonialen Amnesie und der

Vernachlässigung von BPoc Leben in Deutschland. Dies muss aufgegriffen und verändert werden. Deutschland muss seine Verantwortung für seine Rolle in der Kolonialisierung der Welt wahrnehmen und eine Erinnerungskultur etablieren. Dabei fängt Erinnerungskultur immer in Bildungsbereichen an und zieht sich anschließend durch alle gesellschaftlichen Bereiche. Deshalb muss sich Deutschland auch zur Aufgabe machen Dekolonialisierung voranzutreiben. Dies ist außerdem nötig, um das Verständnis für das anhaltende Machtgefälle auf internationaler Ebene verständlich zu machen und Bürger*innen zu erziehen, die diese im historischen Kontext kritisch betrachten können.

Auch die UN hat die Bedeutung von Bildung in der anti-rassistischen Debatte begriffen und beschlossen so in Artikel 15 der Erklärung der UN über die Rechte der indigenen Völker dazu auf, dass sich „die Würde und Vielfalt [der indigenen] Kulturen und Traditionen, ihrer Geschichte und ihrer Bestrebungen in der Bildung und in für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen angemessen widerspiegeln.“ Da Deutschland das eigene koloniale Erbe bisher unzureichend bis kaum aufgearbeitet hat und die Kulturen der teils zwangsweise zugewanderten Bevölkerung unterdrückt, obwohl sie sich mittlerweile oft mit deutscher Pop- und Jugendkultur vermischen, sehen wir es als wichtig an diese historischen Zusammenhänge in allen Bildungsebenen zu beleuchten.

A7 trainees for the future

14.03.2023

In Bayern sind 231.117 Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Die aktuellen Vorschriften zur betrieblichen Ausbildung müssen im Rahmen der Optimierung von Bildungseinrichtungen und angeboten abgeändert bzw. verbessert werden.

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren konstant geändert und die zunehmende

Digitalisierung bringt neue Herausforderungen mit sich. Infolgedessen muss eine Anpassung der Ausbildungsinhalte in allen Ausbildungsberufen auf aktuelle, neueingeführte und modernisierte Methoden, Arbeitsweisen und Facherkenntnisse in der berufsspezifischen Branche erfolgen.

Die betriebliche Ausbildung wird während der gesamten Ausbildungsdauer im dualen System absolviert. Auch in der Berufsschule fordern wir die Abschaffung von Noten und die Einführung von konstruktiven und persönlichen Feedbacks. Wichtig ist, dass alle Schüler*innen sich zu jeder

Zeit ein fachliches Feedback einholen können, um ihren Lernprozess evaluieren zu können. Die Abschlussprüfungen in ihrer jetzigen Form lehnen wir ab. Wir fordern eine abschließende Leistungsbewertung, die nicht den Großteil der Bewertung einer ganzen Ausbildung ausmachen. Das Aufgabenformat soll offener und interessensorientierter gestaltet werden.

Die Globalisierung betrifft heute fast alle Branchen auf dem Arbeitsmarkt und interkulturelle Kompetenzen sind erforderlich, um den steigenden Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. Die angehenden Fachkräfte müssen die Möglichkeit haben ihre Fähigkeiten auszuweiten und deswegen ist ein Anrecht der Auszubildenden auf eine Teilnahme an interkulturellen Projekten zu garantieren

Des Weiteren soll für die Teilnahme von Auszubildenden an internationalen

Austauschprogrammen und Projekten bis zu 12 Monaten Dauer ein Rechtsanspruch geschaffen werden, ohne die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes einholen zu müssen. Darunter fallen u.a. Programme des Erasmus-Plus-Projektes. Die Ausbildungsbetriebe werden verpflichtet ihre Auszubildenden für internationale Austausche ohne Nachteile freizustellen.

Darüber hinaus fordern wir eine bessere Vereinbarkeit und ausführliche Bereitstellung von Information für interkulturelle Projekte.

Aktuell ist das Angebot an interkulturellen Projekten nicht in allen Ausbildungsrichtungen genug ausgebaut. Es ist eine neue Konzeption der globalen  Projekte in der betrieblichen Ausbildung notwendig, um für alle Auszubildenden die Möglichkeit zu schaffen,  transkulturelle und sprachliche Kompetenzen zu erwerben.

A3 Natur für alle – Schwammerlparagraph ausweiten!

14.03.2023

Wir fordern:

In Deutschland soll das sog. “Jedermannsrecht” nach skandinavischem Vorbild eingeführt werden. Dies ermöglicht der Allgemeinheit die Erfahrbarkeit der Natur unabhängig der Besitzverhältnisse des Bodens, sofern kein oder nur geringer Einfluss ausgeübt wird.

Das Jedermannsrecht soll für alle gelten, die sich in Deutschland aufhalten. Zur Nutzung ist kein Geld oder Erlaubnis notwendig und es kann nicht ohne guten Grund verwehrt werden. Das Recht darf nur ausgewirkt werden, wenn es keinen oder minimalen Schaden auf die Umwelt auswirkt und keine Störungen erzeugt. Die Grundbesitzverhältnisse haben keinen Einfluss auf die Ausübung des Rechts. Ausgenommen sind Privatgelände, kultivierte Felder, Gelände unter spezieller Nutzung (u.a. Übungsgelände) sowie Naturschutzgebiete.

Das Jedermannsrecht erlaubt es, die Natur für Freizeitaktivitäten wie etwa Ski- und Radfahren, Spazierengehen, Gassigehen mit Hunden und Pferdereiten zu überqueren. Wird der Einfluss auf die Natur geringgehalten (z.B. Müll wieder eingesammelt) erlaubt das Jedermannsrecht Kampieren und Picknicken auf jeder Fläche in der Natur für eine begrenzte Zeit. Sofern es sich nicht um geschützte Arten handelt, haben alle das Recht in geringen Mengen wilde Beeren, Blumen und Pilze zu pflücken oder etwa Tannenzapfen zu sammeln. Angeln ist in Einklang mit allen bestehenden Schutzregeln, Vorgaben sowie Angelschein in allen natürlichen Gewässern zu erlauben. Die Jagd ist davon ausdrücklich ausgenommen.