Archive

W2 Grunderbe - weil alle erben sollten, was heute wenigen gehört

16.03.2023

Deutschland ist ein Ungleichland

In Deutschland ist das Vermögen sehr ungleich verteilt. Wenige besitzen sehr viel und große Teile der Bevölkerung leben an der Armutsgrenze. Wir wollen diese Schere zwischen arm und reich aufbrechen. Dabei muss ganz klar eine Umverteilung von den oberen 10% zu den unteren 90% erfolgen. Wir erkennen auch an, dass ostdeutsche Bundesländer von dieser Ungleichheit noch stärker betroffen sind und auch in dieser Richtung eine Umverteilung von West nach Ost stattfinden muss.

Das Ziel muss es sein, gerechtere Startbedingungen für alle Menschen zu schaffen und nicht nur wenigen die besten Chancen auf Bildung, Teilhabe, Mobilität und Mitbestimmung zu gönnen.

Das Grunderbe sehen wir als eine Maßnahme an, um der Ungleichverteilung entgegenzuwirken. Trotzdem möchten wir langfristig den demokratischen Sozialismus erreichen und kämpfen auch weiter für eine wirklich kostenlose Bildung, gerechtere Löhne, den kostenlosen ÖPNV, eine faire Rente und das Ende des Kapitalismus.

Dieser Antrag adressiert nicht die Frage, welche Rolle Vermögen in einer sozialistischen Gesellschaft spielt. Er bezieht sich aus einer reformistischen Sicht auf die konkrete Situation im Hier und Jetzt, in der gesellschaftliche Teilhabe sehr eng mit Vermögen zusammenhängt. Die Förderung von Vermögen für diejenigen, die aktuell vermögenslos sind, trägt dabei jedoch zu einer Egalisierung von Vermögen bei, dieser Effekt ist explizit erwünscht und beabsichtigt.

Vermögensungleichheit- warum sich etwas ändern muss

Vermögen ist in Deutschland enorm ungleich verteilt. Einige wenige kontrollieren den Großteil des Nettovermögens, sei es monetäres Vermögen, Immobilien oder Unternehmensanteile. Das reichste Prozent der Bevölkerung vereint rund 35% des gesamten gesellschaftlichen Vermögens, lediglich 10% der Bevölkerung kontrollieren über zwei Drittel des Vermögens.

73% der Millionär*innen sind Selbstständige, kaum abhängig Beschäftigte und nur wenige Angestellte, davon fast alle aus leitenden Positionen. Beschäftigte haben kaum eine Möglichkeit, allein durch ihren Lohn Rücklagen aufzubauen oder gar Immobilien zu erwerben.

Wohneigentum ist in Deutschland extrem ungleich verteilt: Unter den 10% der Haushalte mit dem höchsten Nettovermögen verfügen 92% über vermietete Immobilien, die 20% mit dem niedrigsten Nettovermögen besitzen nur 2 %. Dabei sind mehr als 70% der vermieteten Immobilien in der Hand der 10% reichsten Haushalte. Die Wohneigentumsquote ist in keinem anderen EU-Land so niedrig wie in Deutschland. Nur 42% der Personen besitzen die Immobilie, die sie bewohnen, in Ostdeutschland sogar nur 37%. 1,3% der Deutschen besitzen hingegen Mietwohnungen, die sie in den meisten Fällen geerbt oder durch eine Erbschaft finanzieren konnten.

Das Vermögen in Deutschland ist nicht nur ungleich verteilt, sondern auch den patriarchalen, rassistischen und Ostdeutschland benachteiligten Strukturen folgend, die unsere Gesellschaft bis heute prägen. Die meisten  Personen, die über ein Nettovermögen mit Wert von durchschnittlich ca. 3 Millionen Euro verfügen, sind männlich, haben keinen Migrationshintergrund und kommen aus Westdeutschland. Nur 6% der Millionär*innen kommen aus Ostdeutschland, 14% haben einen Migrationshintergrund und 31% sind Frauen.

Die Ungleichheit in unserer Gesellschaft hat mitunter einen entscheidenden Grund: Vererbung ist der einfachste Weg ein Vermögen anzuhäufen. 400 Milliarden Euro werden (nach Berechnungen) jährlich in Deutschland vererbt oder verschenkt.  Vererbung ist daher Ursache der Ungleichheit, zementiert diese und verschärft sie immer weiter.

Wer das Glück hatte, in eine reiche Familie geboren worden zu sein, die das Glück hatte, über Dekaden von keiner Krise betroffen gewesen zu sein, muss sich um die eigene wirtschaftliche Zukunft keine Gedanken machen.

Die Ungleichverteilung des Erbe hängt dabei immer mit wiederkehrenden gesellschaftlichen Problemen zusammen. Unsere Gesellschaft ist geprägt von patriarchalen und rassistischen Strukturen, die sich über die vergangenen Jahrzehnten bis heute konstant halten. Männer erben häufiger als Frauen, weil besonders große Vermögen oder Unternehmen oft an Söhne statt Töchter vererbt werden. Nur Familien, die keinen historischen Bruch, durch Flucht oder Vertreibung, und keine systemische und gesellschaftliche Benachteiligung erfahren haben, können vererben. Und auch die Wiedervereinigung und der wirtschaftliche Profit einiger wenige, zumeist Westdeutscher, auf die Kosten vieler Ostdeutscher haben Ungleichheiten verursacht, die bis heute nicht beseitigt werden konnten.

Einige Wenige kommen bereits abgesichert auf die Welt, müssen sich nie um ihren Lebensunterhalt sorgen, sondern können mit einem Erbe über Immobilien, Vermögenswerte oder Unternehmensanteile rechnen. Dabei verdienen sie anschließend vom Grundbedürfnis Wohnen anderer Menschen und von deren Arbeitskraft, um ihr Vermögen weiter auszubauen.

Anderen hingegen bleiben Aufstiegschancen verwehrt. Die soziale Mobilität der Gesellschaft wird durch die Vermögensanhäufung einiger weniger massiv eingeschränkt. Sich durch Erwerbsarbeit über das Verdienst des Lebensunterhalts hinaus Rücklagen aufzubauen wird immer schwieriger, für weite Teile der Gesellschaft unmöglich.

Der Start in das selbstständige Leben ist der Punkt der größten Ungerechtigkeit. Die einen müssen sofort auf eigenen Füßen stehen, die anderen schweben über den Dingen. Vermögensvorteile zu Beginn des Lebens sind für die meisten nicht aufzuholen, erst recht nicht durch Lohnarbeit.

Für Berufsausbildung, Weiterbildung und selbstbestimmtes Leben bedeutet die Frage des Erbes einen großen Unterschied: Die einen können studieren, was sie wollen, Bildungsabschlüsse anhäufen bzw. ausbauen und sich dauerhaft weiterbilden. Die anderen müssen auf den schnellstmöglichen Abschluss setzen, möglichst schnell Geld verdienen und haben dabei weniger Chancen auf gute und gut bezahlte Arbeit.

Auch im Bezug auf den Aufbau von persönlichen Sicherungssystemen ist das Erbe ein enormer Vorsprung: Die einen besitzen seit ihrer Geburt Rücklagen und können problemlos weitere aufbauen, die anderen leben von ihrer Arbeit und können keine Mechanismen schaffen, die sie in schwierigen Zeiten auffangen. Vermögen reproduziert sich: Während die einen noch arbeiten und für die Miete bezahlen müssen, können andere, die eine Wohnung geerbt haben, das Geld zur Seite legen und den Gewinn reinvestieren.

Oft wird großes Vermögen verteidigt mit der Argumentation, dass es ja auch irgendwann erarbeitet wurde und den Menschen daher zusteht. Bei vielen Unternehmen – darunter beispielsweise BMW – ist das Vermögen mitunter auch ein Ergebnis von Ausbeutung. Viele große Industrieunternehmen haben in der NS-Zeit Zwangsarbeiter*innen beschäftigt und damit unrechtmäßige Vermögenswerte angehäuft.

Die Ungleichheit, die Erbschaften in der heutigen Form auslöst, können wir als sozialistischer Verband nicht tolerieren oder gar gutheißen. Eine Gesellschaft durch das Glück der vermögenden Geburt in vermögend und weniger privilegiert zu unterteilen, widerstrebt jedem Gedanken der Chancengerechtigkeit und den Zielen des demokratischen Sozialismus. Es gefährdet den sozialen Frieden und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und führt zu großen Spannungen in der Gesellschaft einerseits und zu großer Unzufriedenheit und Belastung Einzelner andererseits.

Grunderbe – ein guter Start in das selbstbestimmte Leben

Um den Start in das Erwachsenenleben für alle jungen Menschen möglichst chancengerecht zu gestalten, fordern wir die Einführung eines Grunderbes.

Jeder Person, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder eine gewisse Mindestzahl an Jahren in Deutschland gelebt hat bekommt zu ihrem 18. Geburtstag den Fixbetrag von 60.000€ ausbezahlt. Der Betrag soll an die Inflation angepasst werden. Das bedeutet: Sinkt der Geldwert, steigt auch der Betrag des Grunderbes an.

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung fordert ein Grunderbe in Höhe von 20.000€ und möchte auch die Auszahlung an bestimmte Zwecke knüpfen. Doch Studien zeigen, dass man nur durch ein höheres Grunderbe merkliche Unterschiede in der Umverteilung wahrnimmt und erst ab diesem Betrag auch langfristige wirtschaftliche Reaktionen erkennbar sind.

Wir fordern ein Grunderbe in Höhe von 60.000€, über das junge Erwachsene selbst entscheiden dürfen, wann und für was sie es ausgeben wollen.

Wir müssen jungen Menschen zutrauen, ihre eigenen Entscheidungen für ihre Zukunft zu treffen und dürfen ihnen nicht ihre Entscheidungsfähigkeit absprechen. Der Umgang mit Geld sollte in der Schule und in der weiteren Ausbildung thematisiert werden, sodass schon Kinder und Jugendliche sich dessen bewusst sind.

Mit dem Grunderbe sollen junge Menschen die Möglichkeit haben, mit gleicheren Chancen in das Leben zu starten und selbstbestimmt entscheiden zu können, welchen Weg sie in ihrem Leben gehen möchten. Viele junge Menschen müssen sich heute zwischen ihren Interessen in der Weiterbildung und einem Job, der ihnen die Lebensgrundlage sichert, entscheiden. Aber auch Bedürfnisse nach Mobilität, Flexibilität und Freiheit werden durch finanzielle Zwänge eingeschränkt. Mit einem Grunderbe können junge Menschen ihren Bildungsweg freier gestalten und ihr Potenzial bestmöglich gestalten. So kommen wir einem gerecht verteilten Zugang zu Bildung und Qualifikation näher.

Egal ob das gewünschte Studium mit höheren Beiträgen einhergeht oder man beispielsweise ein Auslandssemester zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit und zum Ausbau von interkultureller Kompetenz wahrnehmen möchte, all das wird dank einem Grunderbe möglich genauso wie die Finanzierung einer Ausbildung oder des Meisters.

Neben Bildung und Weiterbildung kann das Grunderbe auch zur Bildung von Rücklagen und damit für die Schaffung von privater Absicherung genutzt werden. Wir lehnen eine Vermögenanhäufung durch Privatpersonen ab, sehen aber die Bildung von Rücklagen als legitimes Ziel an, um Abhängigkeiten von staatlichen Sozialstrukturen zu verhindern, um mehr Selbstbestimmung zu bewahren. Für Lebensphasen, in denen Personen weniger arbeiten wollen oder können, bieten Rücklagen Flexibilität und Planbarkeit. Zudem können Investitionen besser geplant und getätigt werden, wenn Rücklagen absichern können. Soziale Mobilität, selbstbestimmtes Leben und Abfedern von unplanbaren Umständen können so erleichtert werden.

Außerdem hilft das Grunderbe dabei, das Vermögen innerhalb unserer Gesellschaft umzuverteilen. Wie im ersten Teil gezeigt, besitzen wenige Menschen viel und viele besitzen wenig. Diese Kluft kann durch das Grunderbe verkleinert werden.

Hebt man die Erbschaftssteuer auf die größten Erbsummen an und besteuert auch den Übertrag von Immobilien und Unternehmen konsequent, so kann diese Umverteilung konsequent beschritten werden und die benötigte Summe für die Auszahlung eines Grunderbes von 60.000€ problemlos abgebildet werden.

Reform der Erbschaftssteuer – Wie wir das finanzieren wollen

Eine konsequente Erbschaftssteuer ist ein gutes Mittel um Umverteilung zu erreichen. Vermögen, die von einer Generation in die nächste übergehen, müssen progressiv versteuert werden. Durch das Geld, das durch eine reformierte Erbschaftsteuer eingenommen werden kann, wollen wir das Grunderbe finanzieren.

Gegen (hohe) Erbschaftssteuern werden immer wieder Argumente von verschiedenen Seiten ins Feld geführt. Die Erbschaftssteuer ist aber tatsächlich ein faires Instrument und die Besteuerung von Erbmasse aus Motiven der Gerechtigkeit und Solidarität unabdingbar.

Mittel der Umverteilung

Niemand, der Nettovermögen erbt, hat etwas dafür getan, außer Kind bzw. Enkelkind zu sein. Erbe basiert nur auf dem Glück der wohlhabenden Geburt, wovon man schon in seiner Kindheit durch (häufig) bessere Unterstützung im Bildungsweg, mehr Möglichkeiten in der Freizeitgestaltung und höheren Lebensstil profitiert hat.

Es sollte nicht einigen wenigen Person ein Vermögen in den Schoß fallen, das sie für den Rest ihres Lebens absichert und Lohnarbeit zur Nebensache macht, wohingegen diese für andere, die das Glück des Erbens nicht hatten, existentiell ist und eine Selbstabsicherung in den meisten Fällen trotz Anstrengungen nicht ermöglicht.

Erbe ist erwirtschaftet durch die Eltern, Großeltern, andere Verwandte oder Bekannte. Auch wenn sie dieses erwirtschaftete Nettovermögen bereits versteuert haben, die Empfänger*in hat für diese Zuwendung nichts getan, profitiert aber ebenso von den infrastrukturellen und staatlichen/gesellschaftlichen Voraussetzungen, die den Aufbau und die Weitergabe des Vermögens ermöglicht haben. Es ist deshalb nur gerecht, dass sie dem Staat und damit der Gesellschaft etwas zurückgibt und damit die Schaffung und den Erhalt von Infrastruktur und staatlichen Systemen unterstützt.

Dabei stehen nicht die Familien im besonderen Blickpunkt, die seit Generationen eine Immobilie vererben oder die, bei denen die Erblasser eine Immobilie erworben haben, auch im Gedanken daran, die eigenen Nachkommen zu unterstützen. Vielmehr sollen die Erbschaften in den Fokus genommen werden, die sich über massive Vermögenswerte, Immobilien und Unternehmensanteile erstrecken und die Erbenden für ihr gesamtes Leben versorgen. Besonders solche Erben werden aktuell kaum bzw. viel zu wenig von der Erbschaftssteuer tangiert. Denn gerade die, die ansonsten den radikalen Leistungsgedanken predigen, haben das System, das für mehr Chancengerechtigkeit und weniger Zufallsvermögen steht, korrumpiert und bremsen Maßnahmen aus.

Erbschaftssteuer ein zahnloser Tiger

Die aktuelle Erbschaftssteuer ist ein zahnloser Tiger, d.h. sie erzielt nicht die notwendigen Umverteilungsmaßnahmen und ist stattdessen höchst ungerecht, denn gerade die, die viel erben, zahlen wenig Steuern.

Die Erbschaftssteuer ist im Schnitt weitaus geringer als die auf geleistete Lohnarbeit. Berechnet man aus der Erbmasse an Nettovermögen aus 2021 (400 Milliarden Euro) und der tatsächlich eingenommenen Summe an Erbschaftssteuer (11 Milliarden Euro), so ergibt das, dass 2021 im Schnitt nur 2,7% Erbschaftssteuer gezahlt wurde. Das liegt zum einen daran, dass nur ein Bruchteil des tatsächlich vererbten Nettovermögens auch vom Finanzamt veranlagt wurde (118 Milliarden) und zum anderen daran, dass auch hier nur 9,4% Steuer im Schnitt bezahlt wurden.

Die Steuer ist also insgesamt zu niedrig und zu viele Freibeträge werden erst gar nicht besteuert. Dabei sind es Betriebsvermögen und großer Immobilienbesitz, die nicht adäquat besteuert werden. Das Szenario, dass Betriebe vererbt werden und im Anschluss die halbe Belegschaft entlassen müssen, ist nicht realistisch, stattdessen werden große Vermögen an der Steuer vorbei vererbt. Durch die Steuer auf Immobilien-Erbe ist aktuell mehr das Familienhaus als der Großgrundbesitz oder der vermietete Wohnblock betroffen.

neu denken – konsequent und gerecht

Die Erbschaftssteuer muss neu gedacht werden, um die höchsten Erbschaften, sowie die Erbschaften auf Unternehmensvermögen und Immobilien endlich konsequent zu besteuern.

Wir fordern als Hauptziel, die vererbten Betriebsvermögen endlich in den Blick zu nehmen.

Besonders Anteilseigner*innen bei Holdings oder an Aktiengesellschaften müssen im Falle eines Erbes deutlich stärker zur Kasse gebeten werden.

Aber auch mittelständische Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten. Die Erbschaftssteuer muss erhöht werden. Freibeträge sollen auch weiterhin gewährt werden, allerdings gemessen an der Größe der Unternehmen, insgesamt  geringer als bisher und nur an Betriebe, die im Gegenzug ihre Betriebsstrukturen demokratisieren. So erhalten die Mitarbeiter*innen mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Teilhabe.

Erbschaftssteuer muss nicht auf einmal gezahlt werden. Wir fordern, dass die Erbschaftssteuer auf Betriebe über mindestens 10 Jahre bezahlt werden muss und dabei der Erfolg/Misserfolg der Unternehmen zu einer Erhöhung/Reduzierung der Steuersumme führt.

Als weitere wichtige Maßnahme fordern wir konsequente Besteuerung von Immobilieneigentum.

Die Besteuerung soll dabei an die Anzahl der Immobilien gekoppelt werden, sodass eine Immobilie, die selbst bewohnt wird, bis zu einer gewissen Größe zu verminderter Erbschaftssteuer und großzügigen Freibeträgen vererbt werden kann.

In besonderen Fällen wollen wir nachhaltige und langfristige Kreditmöglichkeiten (z. B. KfW-Kredite) ermöglichen. Im Gegenzug sollen diese günstigen staatlichen Kredite im Grundbuch gesichert werden. So soll der Staat oder die Kommune eine Möglichkeit zum preisgünstigen Erwerb erhalten, sollte der Kredit nicht zurückgezahlt werden können. Zusätzlich soll ein kommunales oder staatliches, preislimitiertes Vorkaufsrecht eingetragen werden, um Freibeträge und öffentliche Mittel abzusichern und auszugleichen, die zugunsten von Privateigentum gewährt werden.

Durch ausreichende Freibeträge beim selbstgenutzten Immobilieneigentum und einem Fokus auf die Gesamtanzahl der vererbten Wohneinheiten kann sichergestellt werden, dass nicht die Familien, die eine Immobilie weitergeben möchten, diese verkaufen müssen, sondern tatsächlich große Immobilienerbschaften vermehrt in den Blick genommen werden. Wir wollen mit diesen Regelungen eben nicht den Erhalt von Omas Einfamilienhäuschen erschweren, das einfach nur in der Familie bleiben soll. Dieses Argument wird in der aktuellen Debatte lediglich vorgeschoben um Reformen zu verhindern, die auf Multimillionär*innen abzielen.

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sollen künftig im Gegenzug an bezahlbare Mieten gekoppelt sein. Allerdings sollen Begünstigungen wie Freibeträge nur für den Erstwohnsitz gelten, wodurch die Erbschaftssteuer bei allen weiteren, nicht als Erstwohnsitz selbstgenutzten Immobilien-Erbschaften erhöht wird. Bei vermieteten Wohnungen ist ein Freibetrag nur dann denkbar, wenn im Gegenzug die Miete bezahlbar ist und bleibt und dies grundbuchlich gesichert wird.

Eine Regionalisierung der Freibeträge und Steuersätze widerspricht dem im Grundgesetz enthaltenen Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Wir erteilen diesen Vorschlag daher eine klare Absage. Eine Regionalisierung der Freibeträge und Steuersätze wie von der CSU gefordert würde dazu führen, dass in reichen Ländern wie Bayern ein niedrigerer Steuersatz gilt. Dies widerspricht jedoch dem Ansatz eines progressiven Steuermodells und dem Ziel, Reiche stärker in Anspruch zu nehmen.

Außerdem würde eine Regionalisierung Tür und Tor für weitere Steuervergünstigungen auch in den “ärmeren“ Bundesländern öffnen und die geforderte bundesweite Regelung aushöhlen.

Wir fordern, dass die monetären Vermögen stärker von der Erbschaftssteuer erfasst werden und diese Besteuerung progressiv erfolgen muss.

Zudem müssen Freibeträge auf die insgesamte Höhe des geerbten Nettovermögens im Leben der Person beschränkt werden. Dadurch sind Freibeträge bei Mehrfach-Erbschaften nur bis zu einer gewissen kumulierten Gesamtsumme möglich.

Vermögensumverteilung – weil der Start nicht der ganze Lauf ist

Im Laufe des Lebens kommt jede*r immer wieder in Situationen, in denen die Ungleichheit die Person direkt betrifft und einschränkt. Gegen viele Probleme, die das Grunderbe wirken kann, gibt es auch andere Lösungsansätze, die in Teilen schon bestehen und ausgebaut werden müssen oder die wir seit Jahren fordern. Das Grunderbe ersetzt weder BAFöG noch Rente, weder staatlichen Wohnungsbau, noch Kindergeld. Es dient nicht als Ausrede, um andere Forderungen fallen zu lassen, sondern muss eingepflegt werden in einen Katalog an Maßnahmen, mit Hilfe derer die massive Ungleichheit in Deutschland beendet werden kann. Nur mit einem engmaschigen Netz an Maßnahmen, die in vielen verschiedenen Lebensbereichen wirken, können wir Umverteilung erreichen und verhindern, dass die erwünschten Effekte des Grunderbes verpuffen.

Das Grunderbe allein ist nicht genug und reicht nicht aus, kann aber ein wichtiger Baustein sein. Wir bekräftigen deshalb bestehende Forderungen und Positionen der Jusos zu kostenloser Bildung, einer armutsfesten Grundsicherung insbesondere für junge Menschen und gute, existenzsichernde Löhne, die sozialen Aufstieg ermöglichen. Außerdem braucht es eine Sicherung von Einkommen im Alter durch gute Rente und einen respektvollen Staat, der bei Verlust der Arbeitsstelle fördert und respektvoll mit Erwerbslosen umgeht.

Bevor das Grunderbe zum 18. Geburtstag ausbezahlt wird, braucht es während der Kindheit Maßnahmen zur Chancengerechtigkeit. Bildung muss kostenlos sein, egal ob die Busfahrt zur Schule, das digitale Endgerät oder die Nachhilfestunde. Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Es braucht zudem grundsichernde Maßnahmen, um zu Verhindern, dass Kinder in Armut aufwachsen. Dazu benötigt es eine echte Reform von Hartz 4 und mehr Unterstützung für Kinder aus Haushalten, die sie weniger unterstützen können.

Das Grunderbe ist eine Erleichterung zum Studien- oder Ausbildungsstart und kann auch zur finanziellen Begleitung genutzt werden. Es darf allerdings nicht zum Ersatz für BAFöG oder Mindestauszubildendenvergütung werden. Das BAföG muss angehoben und elternunabhängig ausbezahlt werden. Auszubildende müssen fair bezahlt werden und durch die Mindestauszubildenvergütung einen guten Lebensstandard während der Berufsausbildung, während der sie bereits wertvolle Arbeit leisten, erreichen können.

Im Arbeitsleben müssen für viele Arbeitnehmer*innen aus verschiedenen Branchen die Löhne erhöht werden. Es braucht einen Mindestlohn, der wirklich zum Leben ausreicht und mit der Inflation auch anwächst. Branchenmindestlöhne müssen angehoben werden, Grundversorgung muss in öffentliche Hand und der Staat als Arbeitgeber für z. B. Pflegekräfte bessere Löhne auszahlen.

Menschen, die ihren Job verlieren, müssen gefördert und nicht bestraft werden. Sie müssen bei der Bewältigung von Problemen und bei der Suche nach einer neuen Anstellung unterstützt und die Unterdrucksetzung beendet werden. Dazu braucht es ein echtes Bürger*innengeld, keine Umbenennung von Hartz IV.

Mit einer Vermögens- und Grundsteuerreform müssen diejenigen einen Anteil an die Allgemeinheit abgeben, die mehr als genug besitzen. In den meisten Fällen begründet sich ihr Vermögen aus Erbmassen oder der Ausnutzung der Arbeitskraft anderer Personen. Das Vermögen in Deutschland muss umverteilt werden, bzw. diejenigen, die unverhältnismäßiges Vermögen besitzen, müssen Teile davon abgeben, um öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Die Verteilung von Grund und Boden muss grundlegend verändert werden. Große Immobilienkonzerne und Besitzer*innen zahlreicher Mietobjekte müssen enteignet werden, der Vermieter der allermeisten Wohnungen sollte der Staat sein. Grundstücke in kommunalem oder staatlichem Besitz werden nicht mehr veräußert. Die Nutzung kommunaler oder staatlicher Grundstücke z. B. für eigengenutzten Wohnraum soll nur noch im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen erfolgen. Als Zukunftsvision sollte niemand mehr Wohneigentum besitzen.

Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, sich in seinem Arbeitsleben für die Rente abzusichern. Dafür braucht es ein stabiles Rentensystem, eine Grundrente, die zum Leben ausreicht und keine Anhebung des Renteneintrittsalters.

Es braucht in Deutschland eine massive Umverteilung und dafür weitreichende und umfangreiche Maßnahmen. Das Grunderbe muss eine davon sein, auf dem Weg zu einem gerechten Start in das Leben für alle Menschen, egal wer sie sind und aus welchen Verhältnissen sie kommen.

G7 GESUNDHEIT?

16.03.2023

Spätestens durch die Corona Pandemie und den Krieg in der Ukraine wurde uns erneut vor Augen geführt, dass die Gesundheit der Bevölkerung das höchste Gut, welches wir als Gesellschaft besitzen. Egal ob physische oder psychische: Ohne eine adäquate medizinische Versorgung sinkt die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit rapide. Um diese in Oberbayern zu verbessern, muss der Druck auf die Bundeseben noch erhöht werden um konkrete und dringende Verbesserungen zu erzielen, dennoch haben gibt es auch vielfältige Verbesserungsmöglichkeiten der regionalen medizinischen Versorgung:

  • Oberbayern braucht eine großangelegte Initiative für Patient*innenverfügungen. Die Verfügungen sind meist mit Betreuungsverfügungen verbunden, somit wird darin verankert, welche Vertrauensperson im Ernstfall Angelegenheiten des täglichen Lebens regeln darf und soll. Die wenigsten Menschen haben sich bereits mit diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt. Eine Patient*innenverfügung sorgt dafür, dass der Mensch bis zum Schluss selbstbestimmt bleibt. Doch vielen Menschen fehlt die Einheitlichkeit der Formulare und die adäquate Aufklärung und Beratung. Dies muss dringend geändert werden. Das Verfügungsformular muss vereinheitlicht werden und eine oberbayernweite Kampagne mit Aufklärungsveranstaltungen und Werbemaßnahmen muss gestartet werden. Die Kooperation mit allgemeinmedizinischen Praxen, Hausärzt*innen und medizinischen Versorgungszentren ist anzustreben.
    Neben der Vereinheitlichung soll ein zentrales Register aufgebaut werden, in dem auf Freiwilligkeit basierend die Verfügungsinhalte abgelegt sind und im Bedarfsfall durch die Behandelnden abgerufen werden können.
  • Das Thema Sterben und der Tod muss enttabuisiert werden. Dies sind bedeutsame Teile des Lebens und Menschen sollten genauso unterstützt werden, ihr Sterben selbstbestimmt zu gestalten, wie es bei ihrer Lebensgestaltung der Fall ist. Das Angebot von Palliativstationen und Hospize müssen dringend ausgebaut und verbessert werden. Hierbei müssen die Bedürfnisse der Patient*innen sowie Angehöriger in den Mittelpunkt gestellt werden. Deutschland hat im Moment das nationalgeschichtlich liberalste Sterbegesetz und wir müssen dieser Verantwortung nicht nur in Gesetzestexten, sondern auch im Versorgungsausbau gerecht werden. Hospize sind wichtige Bestandteile der selbstbestimmten Sterbebegleitung und deren Ausbau und Qualitätssteigerung liegt somit im Interesse der Gesamtbevölkerung. Denn Selbstbestimmung kann nicht bei der Art und des Zeitpunkts des Todes aufhören.
  • Der Bereich der professionellen Versorgung von in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen muss ausgebaut werden, die Kriterien vor allem im Bereich für eine Betreuung durch Pflegefamilien müssen vereinheitlicht werden. Insgesamt müssen dringend die Jugendämter und die gesamte Kinder- und Jugendhilfe-Struktur im Bezirk gestärkt werden – professionell, finanziell und personell.
  • Konkrete Maßnahmen speziell zur Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen:
  1. Festigung von präventivem Arbeiten zum Thema psychische Gesundheit an den Schulen. Denn wir profitieren gesamtgesellschaftlich, wenn vor allem Kinder und Jugendliche frühzeitig für ihr seelisches/psychisches Wohlbefinden sensibilisiert werden und wichtige Werkzeuge zur Erhaltung dieser erlernen. Im Kontext Schule sollten entsprechende Foren bzw. Unterstützungsnetzwerke aufgebaut und das Thema psychische Gesundheit prophylaktisch normalisiert und damit auch enttabuisiert werden. In diesem Kontext kann auch die Prävention von Mobbing einen Platz im Schulalltag erlangen.
  2. Die ambulanten und stationären Psychotherapie Plätze für Kinder und Jugendliche müssen ausgebaut werden. Vor allem in frühen Jahren ist es wichtig, schnell Hilfe zu bekommen, da die Betroffenen in dieser Zeit in einer besonders engen Wechselbeziehung mit ihren Familienangehörigen stehen und Störungen der Entwicklung in sensiblen Phasen oft jahrelangen Förderbedarf nach sich ziehen.
  3. Die aktuelle Versorgungslage bzw. -struktur muss dringend von der KVB evaluiert und verbessert werden. Auch niedrigschwellige Angebote zur Begleitung und Nachsorge sollten hier mehr Bedeutung erhalten.
  4. Entwicklungsdiagnostikplätze müssen gerade in ländlichen Regionen angeboten und ausgebaut werden um Wartezeiten auch hier, die in der Folge zu Wartezeitverlängerungen zur Therapie (z. B. §35a SGB8 HPT) führen, zu verkürzen.
  5. An den kbo-Kliniken sollen Transitionsstationen (Versorgung von 16- bis 25 Jährigen) etabliert werden um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Übergang zum Erwachsenenalter zu gewährleisten.
  • Der Krisendienst Bayern muss stärker mit allen Ebenen der Versorgungsstrukturen besser zusammenarbeiten, besonders die präklinischen Versorgungsstrukturen Rettungszweckverbände, KVB, Traumaambulanzen, Leitstellen, um Doppelungen in den Zuständigkeiten zu vermeiden und die Belastungen zu reduzieren sowie eine zielgerichtete Versorgung frühzeitig sicherzustellen und Wartezeiten zu verkürzen. Um die Rettungsdienste zu entlasten und frühzeitig niedrigschwellige psychiatrische Angebote zu machen, sollen mobile Einsatzstruktur im Krisendienst ausgebaut werden.
  • Kommunen müssen in die psychiatrische Versorgung eingebunden werden. Diese sollen in ambulanten Angeboten wie Ambulanzen und mit dem Ausbau von psychiatrischen Behandlungskapazitäten in kommunalen KHs an der Versorgung beteiligt werden. Hierbei muss finanziell vom Bund unterstützt werden. Die Versorgung darf nicht von regional wirtschaftlichen Schwankungen abhängig sein.
  • Zur Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten (STDs) brauchen wir ein niedrigschwelliges, anonymes, flächendeckendes und kostenloses Angebot für Tests auf Geschlechtskrankheiten. Dieses Angebot sollte begleitet werden von sexpositiven Aufklärungskampagnen, die eine Entstigmatisierung und Prävention zum Ziel haben. Daher sollte auch auf den kostenlosen, niedrigschwelligen, anonymen und möglichst flächendeckenden Zugang hingewiesen werden. Die Aufklärungskampagnen sollen sowohl in Schulen, Jugendzentren und anderen Bildungs- sowie Jugendeinrichtungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, als auch durch  mediale Aufklärungskampagnen in Print und Digital durchgeführt werden. Die Präventionsmaßnahmen sind auch in Ausnahmezuständen ähnlich der COVID-19 Pandemie aufrechtzuerhalten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Testungs- und Präventionsangebote aufgrund der Pandemie nicht stattgefunden haben. Dies darf sich nicht wiederholen.
  • Tagessatzverhandlungen mit dem Bezirk müssen effektiver und produktiver gestaltet werden. Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes werden Prozesse und Verhandlungen immer aufgeblähter. Das erschwert vielen Einrichtungen die tägliche Arbeit und Liquiditätssituation!
  • Angebote der Behindertenarbeit sollen nicht nur auf Nachfrage der Einrichtungen, sondern auch in Zusammenarbeit mit dem Bezirk erfolgen.

P1 Aufbruch beginnt in Oberbayern: Ein rotes Bezirkstagswahlprogramm 2023

16.03.2023

Im Jahr 2023 findet neben der Landtagswahl auch die Bezirkstagswahl statt. Es ist unser Ziel, den Bezirk als wichtiges Gremium zu stärken und progressiv zu gestalten. Der Bezirkstag nimmt wichtige Aufgaben, wie den Betrieb der psychiatrischen Kliniken des Bezirks, Inklusion, Unterhalt von Pflegestützpunkten, die Verwaltung der landkreisübergreifenden Landschaftsschutzgebiete und Förderung von Kultur und Heimatpflege wahr.

Auch wenn diese Bereiche vielleicht nicht auf den ersten Blick so wichtig erscheinen, wie Kompetenzen in Arbeitsrichtlinien, Wohnungsbau oder Mobilität, so lässt sich auch durch Maßnahmen in den Zuständigkeiten des Bezirks viel verändern und ein Beitrag zur Errichtung einer solidarischen Gesellschaft erreichen.

Gleichstellungspolitik ist für uns als feministischer Richtungsverband elementarer Bestandteil unserer politischen Arbeit und muss für uns auf allen politischen Ebenen betrieben werden.

Aufbruch beginnt in Oberbayern. Wir wollen, dass der Bezirk Oberbayern als fortschrittliche Kraft voranschreitet. Leitlinien für unser Bezirkstagswahlprogramm sind Solidarität, Chancengerechtigkeit und Klimaschutz. Wir wollen inmitten von Bergen und Seen, der pulsierenden Metropolregion München und den wichtigen Industriestandorten eine Lebensrealität erreichen, in der alle Menschen eine lebenswerte Zukunft haben.

Damit das nicht zu sehr nach Klischees und Landschaftsaufnahmen klingt, anders gesagt: Wir wollen Aufbruch und frische Ideen, neue Konzepte und keine Angst, auch kontroverse Maßnahmen zu fordern, um das Richtige zu erreichen.

Wir brauchen progressive Maßnahmen in den verschiedensten Bereichen:

Soziales

Auch wenn die Arbeits- und Wirtschaftspolitik zu großen Teilen vom Bund und in Teilen von den Ländern und Kommunen gestaltet wird, hat auch der Bezirk Möglichkeiten, Einfluss in diesen Bereichen zu nehmen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Finanzmittel, über deren Verteilung der Bezirk Oberbayern entscheiden kann, gute Arbeit fördern und Arbeitsbedingungen verbessern.

Dabei ist die Lage gerade für junge Menschen in Ausbildung schwierig, gerade aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten im Bezirk Oberbayern. Wir wollen, dass der Bezirk junge Menschen entlastet, beispielsweise durch die Förderung von Azubi-Wohnheimen. Wo immer der Bezirk außerdem die Entlohnung von Auszubildenden (mit)bestimmt, soll er eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung durchsetzen.

Die stark steigenden Lebenshaltungskosten treffen allerdings alle Menschen. Gewerkschaftliche Organisation gibt dabei den arbeitenden Menschen die Möglichkeit, selbst Lohnsteigerungen durchzusetzen und stärkt die Demokratisierung von unternehmerischen Entscheidungen. Wir fordern deshalb, dass der Bezirk gewerkschaftliches Engagement fördert und zum Beispiel Aufträge, soweit möglich, nur an Unternehmen vergibt, die tarifvertraglich gebundene Löhne zahlen.

Der Bezirk soll gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen den ländlichen Regionen und der Metropolregion München unterstützen und so Chancengerechtigkeit erreichen.

Für Aufbruch in Oberbayern fordern wir:

  • die Finanzierung von Azubi-Wohnheimen
  • eine höhere Ausbildungsvergütung in Bezirksunternehmen
  • die Vergabe von Aufträgen nur an tarifgebundene Unternehmen
  • Förderung der Gleichwertigkeit zwischen Stadt und Land

Inklusion

Wir wollen Inklusion, weil wir die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft gewährleisten wollen. Deshalb müssen wir alle Barrieren, wie insbesondere soziale, infrastrukturelle und finanzielle, beseitigen und überwinden. Zudem muss Inklusion zur Selbstverständlichkeit werden. Alle Bildungsstätten, sowie alle anderen öffentlichen Einrichtungen und der öffentliche Raum müssen barrierefrei werden. Dabei müssen neben den Einschränkungen für junge Menschen mit körperlicher Behinderung die öffentlichen Räume auch hinsichtlich ihrer Barrieren für junge Menschen mit geistiger, Seh- und Hörbehinderung überprüft werden.

Doch nicht nur im öffentlichen Raum, auch in der Arbeit, dem Bildungssystem, beim Kulturangebot, beim Wohnen, im Gesundheitswesen, im politischen Leben und in der Freizeit herrschen Barrieren vor. Inklusion ist als Querschnittsthema zu betrachten, um allen jungen Menschen eine freie, gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, unabhängig von körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen

Für Aufbruch in Oberbayern fordern wir:

  • die Förderung von besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen
  • Menschen, die in Bildungseinrichtungen arbeiten, müssen besser und mehr geschult werden
  • Menschen mit Behinderung, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, müssen einen gerechten Mindestlohn erhalten
  • Barrieren im öffentlichen Raum und allen Bereichen des täglichen Lebens müssen abgebaut werden

Gesundheit

Spätestens durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine wurde uns erneut vor Augen geführt, dass die Gesundheit der Bevölkerung das höchste Gut ist, welches wir als Gesellschaft besitzen. Egal ob physische oder psychische: Ohne eine adäquate medizinische Versorgung sinkt die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit rapide. Um diese in Oberbayern zu verbessern, muss der Druck auf die Bundeseben noch erhöht werden, um konkrete und dringende Verbesserungen zu erzielen. Hierbei sollte das Augenmerk auch auf der  Nachsorge liegen.

Für Aufbruch in Oberbayern fordern wir:

  • Entwicklungsdiagnostikplätze müssen gerade in ländlichen Regionen angeboten und ausgebaut werden um Wartezeiten auch hier, die in der Folge zu Wartezeitverlängerungen zur Therapie (z. B. §35a SGB8 HPT) führen, zu verkürzen.
  • Oberbayern braucht eine großangelegte Initiative für Patient*innenverfügungen, denn das Patient*innenverfügung muss vereinheitlicht werden und eine oberbayernweite Kampagne mit Aufklärungsveranstaltungen und Werbemaßnahmen muss gestartet werden. Die Kooperation mit allgemeinmedizinischen Praxen, Hausärzt*innen und medizinischen Versorgungszentren ist anzustreben.
  • Ein zentrales Patient*innenverfügungsregister soll aufgebaut werden, in dem auf Freiwilligkeit basierend die Verfügungsinhalte abgelegt sind und im Bedarfsfall durch die Behandelnden abgerufen werden können.
  • Das Angebot von Palliativstationen und Hospizen muss dringend ausgebaut und verbessert werden. Hierbei müssen die Bedürfnisse der Patient*innen sowie Angehöriger in den Mittelpunkt gestellt werden.
  • Die Kriterien für die Betreuung durch Pflegefamilien sollen vereinheitlicht werden.
  • Tagessatzverhandlungen mit dem Bezirk müssen effektiver und produktiver gestaltet werden. Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes werden Prozesse und Verhandlungen immer aufgeblähter. Das erschwert vielen Einrichtungen die tägliche Arbeit und Liquiditätssituation!
  • Angebote der Behindertenarbeit soll nicht nur auf Nachfrage der Einrichtungen sondern auch in Zusammenarbeit mit dem Bezirk erfolgen.

Psychische Gesundheit

In den letzten Jahren stiegen die Zahlen von psychischen Erkrankungen rapide. Die Enttabuisierung dieser Thematik muss endlich erfolgen und der Bezirk muss der Entwicklung und seiner Verantwortung gerecht werden.

Für Aufbruch in Oberbayern fordern wir:

  • Die Implementierung und Festigung von präventivem Arbeiten zum Thema psychische
     Gesundheit an den Schulen.
  • Die Implementierung und Festigung von präventivem Arbeiten zum Thema psychische Gesundheit an den Schulen in Zusammenarbeit mit dem Freistaat.
  • Wir fordern einen besseren Personalschlüssel für die Kliniken des Bezirkes Oberbayern.
  • Wir fordern eine stärkere finanzielle Förderung der Kliniken des Bezirkes Oberbayern.
  • Die ambulanten und stationären Psychotherapie-Plätze für Kinder und Jugendliche müssen ausgebaut werden. Die aktuelle Versorgungslage bzw. -struktur muss dringend von der KVB evaluiert und verbessert werden.
  • Die niedrigschwellige Angebote zur Begleitung und Vernetzung der betroffenen Kinder und Jugendlichen wie z. B. Vernetzungsgruppen.
  • An den kbo-Kliniken sollen Transitionsstationen (Versorgung von 16- bis 25 Jährigen) etabliert werden um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Übergang zum Erwachsenenalter zu gewährleisten.
  • Der Krisendienst Bayern muss mit allen Ebenen der Versorgungsstrukturen besser zusammenarbeiten, besonders die präklinischen Versorgungsstrukturen Rettungszweckverbände, KVB, Traumaambulanzen und Leitstellen, um Doppelungen in den Zuständigkeiten zu vermeiden und die Belastungen zu reduzieren sowie eine zielgerichtete Versorgung frühzeitig sicherzustellen und Wartezeiten zu verkürzen.
  • Um die Rettungsdienste zu entlasten und frühzeitig niedrigschwellige psychiatrische Angebote zu machen, soll die mobile Einsatzstruktur im Krisendienst ausgebaut werden.
  • Kommunen müssen in die psychiatrische Versorgung eingebunden werden. Dabei fordern wir finanzielle Unterstützung durch den Bund.
  • Ein niedrigschwelliges, anonymes, flächendeckendes und kostenloses Angebot für Tests auf Geschlechtskrankheiten soll bereitgestellt werden. Dieses Angebot muss von Aufklärungskampagnen begleitet werden und die eine Entstigmatisierung und Prävention zum Ziel haben.

Drogensuchterkrankung

Als Jusos fordern wir bereits länger die Legalisierung von Cannabis und eine gänzlich andere Drogenpolitik, die Sucht als Krankheit statt als Straftat anerkannt. Die Kriminalisierungspolitik der vergangenen Jahre hat nicht zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Drogen geführt, sondern viel Leid verursacht. Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass Konsument*innen von Drogen psychologische und medizinische Hilfe statt Geld- und Haftstrafen bekommen. Aufgrund seiner Verantwortung für die Suchtprävention spielt der Bezirk hier eine Rolle.

Der Bezirk soll eine zentrale Rolle in der Suchtberatung übernehmen. Drogenkonsumräume sind hierbei eine wichtige Lösung: Hier erhalten abhängige Menschen beispielsweise sterile Spritzen, im Fall einer Überdosis kann außerdem eine Aufsicht eingreifen. Der Bezirk soll deshalb Drogenkonsumräume an den kbo-Kliniken einrichten und die Errichtung von Konsumräumen sowie die Ausgabe von beispielsweise sterilen Spritzen finanziell unterstützen. Substitution soll ebenfalls mehr unterstützt werden. Frühzeitige Beratungsangebote sollen ausgebaut werden und auf einen verantwortungsvollen Umgang und weniger auf Strafandrohung und Abschreckung gesetzt werden.

Für Aufbruch in Oberbayern fordern wir:

  • der Bezirk Oberbayern soll die Beratungs- und Behandlungsangebote für suchtkranke Menschen ausbauen und abhängigen Menschen jederzeit die Möglichkeit geben, einen Weg aus der Sucht zu finden
  • mehr Suchtprävention, die mehr auf verantwortungsvollen Konsum als auf reine Abschreckung abzielen
  • den Ausbau von Beratung und Behandlung für suchtkranke Menschen
  • Einsatz für Konsumräume in den kbo-Kliniken für einen gefahrenreduzierten Konsum

Bildung

Politische Bildung in Oberbayern

Politische Jugendbildung wird in Oberbayern vor allem vom Bezirksjugendring (BJR) und den Jugendbildungsstätten übernommen. Darunter fallen die Jugendbildungsstätte Königsdorf im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Burg Schwaneck in Pullach (Lkr. München) und das Aktionszentrum Benediktbeuern (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen), die bereits ein umfassendes Angebot anbieten. Um deren Arbeit sicherzustellen, benötigen Sie eine bessere finanzielle Ausstattung. Auch muss es noch einfacher und niedrigschwelliger werden, Mittel des BJR abzurufen.

Die wichtige politische Arbeit des Bezirks Oberbayern, die auch durch dieses Wahlprogramm belegt wird, ist der Öffentlichkeit, insbesondere jungen Menschen, weitgehend unbekannt. Das kann geändert werden durch ein Planspiel Bezirkstag, welches die Arbeit dieses Gremiums, seine Themenbereiche und wie diese das tägliche Leben berühren, praktisch vermitteln soll. Dieses Planspiel soll im Rahmen des Sozialkunde- bzw. Politik-und-Gesellschaft-Unterrichts angesiedelt sein und von der Landeszentrale für politische Bildung für die bayerischen Bezirke entwickelt werden.

Für ein rotes Oberbayern fordern wir:

  • bessere finanzielle Ausstattung der Fachstelle Diversität und politische Bildung
  • bessere finanzielle Ausstattung für den BJR und die Jugendbildungsstätten
  • Forderung an die Landeszentrale für politische Bildung: Erstellung eines Planspiels Bezirkstag, um die politische Arbeit dieses Gremiums bekannter zu machen; Teil des Sozialkunde- bzw. PuG-Unterrichts

Sport

Sport bringt Menschen zusammen, unabhängig von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Herkunft oder Sexualität. Sport ist wichtig, vor allem für Kinder und Jugendliche. Vereine entscheiden, welche Sportarten sie anbieten können und sind dabei nicht nur auf die Mitgliedsbeiträge, sondern oft auch auf kommunale Sportanlagen angewiesen, um die Trainingseinheiten durchzuführen. Sport steht für Teilhabe und Vielfalt über sprachliche Barrieren hinweg. Gerade Kinder lernen hier viele Kompetenzen wie Team-Zusammenhalt, Respekt, koordinative Fähigkeiten und auch das Verlieren. Deshalb ist es unser Anspruch, den Breitensport in Oberbayern weiter zu fördern.

Wir setzen uns für eine Kooperation zwischen Vereinen und Schulen ein, um die Jugendarbeit zu stärken. Wir treiben Inklusion voran, um allen soziale Teilhabe zu ermöglichen. Unser Sport ist offen für alle Menschen. Wir verurteilen jede Form der Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, die in Sportvereinen stattfindet und schaffen Anlaufstellen in den Kommunen und Bezirken. Dabei stehen wir klar an der Seite der Betroffenen.

Diskriminierungsfreier Sport bedeutet auch, dass Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen genauso gefördert werden sollen. Wir setzen uns für entsprechende Trainer*innen-Ausbildungen ein und fordern die Kommunen auf, Vereine bei der Etablierung entsprechender Teams zu unterstützen.

Außerdem rufen wir kommunale Förderfonds ins Leben, die die Mitgliedschaft im Verein übernehmen, wenn man diese selbst nicht tragen kann. Dazu muss es eine niederschwellige Möglichkeit geben, sich zu melden, ohne alle Finanzen offenlegen zu müssen. Sport ist für alle – der eigene Geldbeutel sollte dem keinen Riegel vorschieben.

Auch in Einrichtungen für Menschen mit psychischen Krankheiten fordern wir die Etablierung  von entsprechenden Fitnessräumen und kleinen Sportplätzen im Freien, sodass Patient*innen die Möglichkeit haben, sich sportlich zu betätigen.

Für Aufbruch in Oberbayern fordern wir:

  • die Förderung des Breitensports in ganz Oberbayern durch die Unterstützung der Vereine
  • Anlaufstellen in Kommunen und dem Bezirken für Opfer sexualisierter Gewalt und Diskriminierung
  • Mehr Sportangebote für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung
  • Förderfonds, die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine tragen, wenn Menschen sich diese nicht leisten können
  • Sportmöglichkeiten in Einrichtung für Menschen mit psychischen Krankheiten

Kultur

Zuständigkeitsbereiche des Bezirks sind die Förderung der Kultur, insbesondere kultureller Projekte, der Interessen junger Menschen – und “Heimat”, ein Begriff, den wir Jusos kritisch sehen aufgrund des Missbrauchs, der damit oft betrieben wurde und wird. Der Heimat-Begriff war einerseits immer schon anschlussfähig an affirmative Herrschaftspropaganda, Nationalismus und “Blut-und-Boden”-Ideologie, kann aber andererseits auch eine sehr lokale und kleinräumige Verwurzelung meinen, die auch mit einem Gefühl der Solidarität auf die zugehörige Bezugsgemeinschaft verbunden ist. Ein solches Gefühl der Zugehörigkeit kann auch Elemente eines Klassenbewusstseins beinhalten, als Gegensatz der lokal verwurzelten “kleinen Leute” gegen die Klasse der Ausbeuter, wie z. B. während der Bauernkriege. Auch wird gerne vergessen, dass Oberbayern nicht nur ein bäuerlich-agrarischer geprägter Raum war und ist, sondern ebenfalls, auch und gerade im ländlichen Raum, von der Lebensform und Kultur der Berg- und Industriearbeiter*innen beeinflusst wurde. Diese Ambivalenz des Heimatbegriffs soll in der kulturellen Aktivität des Bezirks zum Tragen kommen. Insbesondere sollen die jahrhundertelang marginalisierten, diskriminierten und/oder vergessenen Gruppen in den Blick künftiger Ausstellungen und der bestehenden Informationszentren treten, z. B. Sinti*zze und Rom*nja oder Jüd*innen.

Die Archive in Oberbayern sind das Gedächtnis des Bezirks. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, brauchen Heimatarchive bessere finanzielle und infrastrukturelle Rahmenbedingungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten. Auch soll die Vernetzung zwischen den Archiven verbessert werden, indem gemeinsam mit dem Freistaat ein digitales Archivportal nach thüringischem Vorbild eingeführt wird, in dem auch kleinere Archive Bestände verzeichnen und zugänglich machen können.

Die Bildungs- und Kulturangebote des Bezirks müssen für junge Menschen niedrigschwelliger zugänglich gemacht werden. Viele wissen gar nicht, welche Fördermöglichkeiten und Kultur- und Bildungsangebote in Oberbayern existieren. Das soll durch eine breit angelegte Werbekampagne geändert werden. Es braucht auch Angebote für Schulen in Form von Lernmaterial und Exkursionen. Auch die Erreichbarkeit von Zentren und Ausstellungen im ländlichen Raum muss noch verbessert werden. Die bereits bestehenden barrierefreien Angebote, wie die Zugänglichkeit für Sehbehinderte in Glentleiten, wollen wir ausbauen. Zugänglichkeit ohne Barrieren soll in allen Ausstellungen des Bezirks Oberbayern zum Standard werden.

Die Bezirks- und Stadtjugendringe sind die wesentliche Säule, über die parteipolitisch ungebundene Kinder- und Jugendarbeit in Oberbayern finanziert wird. Dazu gehört sowohl die offene Kinder- und Jugendarbeit als auch die Förderung der Jugendverbände. Dafür benötigen sie eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel. Auch muss das Beantragen und Abrufen von Fördermitteln deutlich vereinfacht werden.

Neben den konventionellen Formen der Jugendarbeit wollen wir auch die Subkultur stärker fördern, denn sie ist der Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche am freisten ausleben und ihre Kreativität erfahren können. Graffiti als Ausdrucksform darf nicht kriminalisiert werden, dafür müssen ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann auch als Chance begriffen werden, junge Künstler*innen einzuladen, den öffentlichen Raum kreativ mitzugestalten (z. B. Gestaltung von Mauern, U-Bahnhöfen etc.)

Für Aufbruch in Oberbayern fordern wir:

  • Bessere finanzielle Ausstattung von Bezirks- und Stadtjugendringe
  • Vereinfachung der Förderanträge für Jugendprojekte
  • alternative Subkultur stärken
  • Barrierefreiheit aller Museen und Ausstellungen
  • Werbekampagne: speziell an junge Leute, auch in einfacher Sprache, Schüler*innenmaterial und Exkursionsangebote für Schulen
  • Busservices zu den Kulturangeboten im ländlichen Raum
  • bessere finanzielle Ausstattung der Archive, bessere Vernetzung untereinander
  • ZeMuLi (Zentrum für Volksmusik, Literatur und Popularmusik) mit Fokus auf Musik der Sinti*zze und Rom*nja und jiddische Musik

Umwelt und Landwirtschaft

Die Klimakrise bedroht unsere Lebensgrundlage. Die Ursachen und Konsequenzen müssen wir deshalb auf allen Ebenen konsequent angehen. Auch auf Landes- und Bezirksebene bekennen wir uns deshalb zur Klimaneutralität 2035. Unseren Teil dazu wollen wir durch eine Beteiligung und Stärkung der dezentralen Energieversorgung beitragen.

Der Bezirk Oberbayern umfasst hauptsächlich ländliche Regionen, ist aber durch München städtisch geprägt. Hierdurch ergibt sich eine Konkurrenz der Flächen der ländlichen Regionen als Ausgleichsflächen für die Artenvielfalt, für die Landwirtschaft aber auch für die Energieversorgung. Eine sorgfältige Abwägung ist notwendig, um die bestmögliche Nutzung sicherzustellen und alle Bedürfnisse zu erfüllen.

Der Bezirk Oberbayern koordiniert landkreisübergreifende Schutzgebieten wie Chiemsee, Isarpark und Naturpark Altmühltal durch den Bezirk Oberbayern

Für Aufbruch in Oberbayern fordern wir:

  • Schaffung von deutlich mehr Wildnisgebieten, die als intakte Ökosysteme ohne menschlichen Einfluss bestehen, in den Landschaftsschutzgebieten Oberbayerns.
  • Wir fordern, der Bezirk Oberbayern soll in den von ihm verwalteten Wäldern die Hobbyjagd durch die Rechtsverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete verbieten. Die Wiederansiedlung des Wolfes muss unterstützt werden.
  • Weiterbildungen für Landwirt*innen, Förster*innen und Hobbygärtner*innen zur Erhaltung der Biodiversität zusätzlich zu den Beratungen zu Fischerei und Imkerei.
  • Wir fordern bei der Imkerei-Beratung mehr Fokus auf die Stärkung von Wildbienenpopulationen zu legen und nur noch solche Imker*innen zu unterstützen, die dieses Ziel konsequent umsetzen.
  • Initiativen für Kinder und Jugendliche zum achtsamen Umgang mit Ressourcen müssen ausgebaut werden.

W1 Die Irrfahrt vor dem Crash beenden - Schuldenbremse aus dem Grundgesetz streichen!

14.03.2023

Öffentliche Investitionen sind die Grundlage für den Weg in ein ökologisch nachhaltig produzierendes, digitales und sozial gerechtes Zeitalter. Als SPD fordern wir Investitionen in Daseinsvorsorge, in ein ausgebautes Mobilitätssystem, stabile

Energienetzwerke bestehend aus erneuerbaren Quellen sowie moderne, lückenlose

Breitbandverkabelung. Diese überfälligen, aber erheblichen Ziele sind nur mittels voluminöser öffentlicher Investitionen zu erreichen. Im Jahr 2009 implementierte der Gesetzgeber eine Deckelung dieser öffentlichen Investitionen im Grundgesetz – die sogenannte Schuldenbremse. Der Artikel 109 Abs. 3 GG legt ein grundsa tzliches Verbot von struktureller Neuverschuldung fu r die La nder und ein maximales

Neuverschuldungsniveau von 0,35 Prozent fu r den Bund fest. Die la nderspezifische

Ausgestaltung der Schuldenbremse ist laut Art. 109 Abs. 3 GG von den La ndern im

Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen individuell in der

Landesverfassung oder im Haushaltsrecht festzusetzen. Ausnahmen von der Schuldenbremse sind nur bei außergewo hnlichen Ereignissen wie schweren Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen vorgesehen.

Als Reaktion auf die Corona-Krise wurde die Schuldenbremse vorläufig ausgesetzt. Erst das ermöglichte sowohl die Krisenmaßen der Bundesrepublik als Reaktion auf die Pandemie als auch die bisherigen sozialen Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise.

Die Schuldenbremse als undemokratische Investitionsbremse

Ausgehend von einem fehlgeleiteten Verständnis von Generationengerechtigkeit und dem Sparen als Selbstzweck verankerte der Gesetzgeber mit der Schuldenbremse einen Mechanismus, der seine eigene Handlungsfähigkeit insbesondere in den

Bereichen öffentlicher Investitionen in Daseinsvorsorge, sozialpolitischen Instrumenten sowie aktiver und gestaltender Wirtschaftspolitik nachhaltig beschränkt. Das Haushaltsrecht ist die entscheidende Kompetenz des Parlaments. In Zeiten, in denen entscheidende Zukunftsaufgaben gelöst werden müssen, bedeutet eine solche Deckelung die Beraubung politischen Handlungsspielraums für progressive Akteure und Parteien, die den Anspruch haben, für kommende Generationen das Versprechen auf eine bessere Zukunft einzulösen.

Die Klimaschutzbremse

Die Bedingung für das Gelingen der sozial-ökologischen Transformation von Wirtschaft und Industrie ist ein handlungsfähiger und starker Staat.

Generationengerechte Politik bedeutet effektiv, die Voraussetzungen für das Lösen von überfälligen Transformationsaufgaben wie beispielsweise dem Ausstieg aus der Kohleverstromung sowie dem Ende von Verbrennungstechnologien im

Automobilsektor zu schaffen. Junge Menschen demonstrieren auf den Straßen nicht für schwarze

Zahlen, sondern für den Erhalt einer lebenswerten Zukunft und für das

Ernstnehmen der Klimakrise. Die Weigerung konservativer politischer

Verantwortungsträger*innen, die notwendigen finanziellen Mittel dafür in die Hand zu nehmen, überlässt der Privatwirtschaft, die Bekämpfung dieser existenziellen Krise und stellt damit ein Scheitern sicher.

Die Krisenuntauglichkeit der Schuldenbremse

Im Zuge der Corona Pandemie hat der Bund etwa 130 Milliarden neue Schulden aufgenommen. Zur Bewältigung der Krise genutzte Neuaufnahmen sind so weit mit der Schuldenbremse vereinbar. Doch schon während der Krise wurde vonseiten der

Union angekündigt, diese erhöhten Ausgaben zukünftig mit noch strengerer Haushaltsdisziplin und damit mit der Streichung von Zukunftsinvestitionen oder sozialpolitischen Ausgaben auszugleichen. Gleiches wurde in Verbindung mit den Entlastungspaketen im Laufe dieses Jahre gefordert. Ab 2023 werden die öffentlichen Haushalte zudem wieder an den Maßgaben von Art 109 und 115 GG messen lassen müssen. Zusätzlicher Druck entsteht dadurch, dass sowohl das Sondervermögen für Klima und Transformation, als auch das für die Bundeswehr Sondertilgungen nach sich ziehen werden, die künftige Haushalte besonders belasten..

Die Schuldenbremse in seiner aktuellen Form wirkt entgegen antizyklischer Finanzpolitik, da sie erst im Abschwung bzw. krisenartigen Situationen den haushaltspolitischen Raum für die Stabilisierung des Konjunkturzyklusses eröffnet. Weiterhin fehlen bis heute Belege (national und international), dass Fiskalregelung zur Deckelung der Neuverschuldung Schuldenquoten tatsächlich verringern. Prozyklische Finanzpolitik kann durch negative Effekte auf Steuereinnahmen, Arbeitslosigkeit und das Bruttoinlandprodukt Volkswirtschaften sogar zusätzlich destabilisieren.

Sowohl die Corona-Krise, als auch das vergangene Jahr haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass Bund und die Länder auch finanzpolitisch handlungsfähig sind. Diese Handlungsfähigkeit gilt es auch zukünftig zu bewahren und gleichzeitig den Parlamenten das volle Budgetrecht über die jährlichen Ausgaben einzuräumen.

Daher fordern wir:

  1. Die Anerkennung, dass Deckelung von Neuverschuldung in Form der Schuldenbremse oder der europäischen Maastricht-Kriterien im Grundsatz falsch sowie dysfunktional sind und daher abgeschafft gehören. Wenn Sparen zum Selbstzweck wird, stranguliert dies die ökonomische und politische Handlungsfähigkeit eines Staates und untergräbt so seine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung
  2. Die kurzfristige Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Schuldenbremse auch über das Jahr 2022 hinaus.
  3. Die Streichung der Paragrafen Art. 109 und 115 GG aus dem Grundgesetz. Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag sowie (N.N) soll sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen ersatzlose Streichung einsetzten.
  4. Die Streichung etwaiger Regelungen in den jeweiligen Landesverfassungen, welche ebenfalls oder in einer vergleichbaren Form die Deckelung öffentlicher

Ausgaben vorsehen. Die jeweiligen sozialdemokratischen Fraktionen in den Landesparlamenten sollen sich um die entsprechenden Streichungen bemühen.

K2 Rechtsextreme Verstrickungen lückenlos aufklären, Waffenrecht reformieren

14.03.2023

Lückenlose Aufklärung rechtsextremer Verstrickungen

Oberstleutnant Franco Albrecht soll als Bundeswehrsoldat mit seiner Doppelidentität als syrischer Geflüchteter Anschläge in Deutschland geplant haben. Zudem ließ seine erste Master-Arbeit seine völkisch-rassistische Gesinnung durchschimmern. Dass Albrecht außerdem noch in der Nordoberpfalz mit einer nicht für die Anlage zugelassenen Waffe schoß, ist ein weiterer Punkt in unzähligen Vorkommnissen rund um den Soldaten, die bisher nur unzureichend aufgeklärt sind. Hierbei müssen vor allem weitere Personen die Teil der “Chatgruppe Süd” oder Mitglieder des Vereins “Uniter e. V.” überprüft werden und deren Aktivitäten analysiert und mit den notwendigen Konsequenzen geahndet werden.

Wir fordern dahingehend:

  1. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag
  2. Die Aufklärung der Strukturen hinter den von Franco Albrecht betreuten Chatgruppen 3. Die Untersuchung des Vereins “Uniter e. V.” und dessen Verhältnis zur Szene

Reformbedarf im Waffenrecht und der behördlichen Kontrollpraxis von Schießstätten und Waffenbesitzer*innen

Darüber hinaus fordern wir die Einführung strengerer und flächendeckender Kontrollen der

Schießstätten der Schützenvereine, sowie der einzelnen Waffenbesitzer*innen. Dies soll kein

Generalverdacht sein, es ist jedoch gerade beim Schießsport im Sinne aller Verantwortlichen und Beteiligten, den Sport so sicher wie möglich zu gestalten. Im Folgenden Teil des Antrags werden unsere Forderungen zur Reform des Waffenrechts abgeleitet und begründet.

Aktuelle waffenrechtliche Vorgaben

Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Wohnräumen

Die Vorgaben zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition durch berechtigte

Personen mit Waffenbesitzkarte in Privatwohnungen sind in §36 des Waffengesetzes (WaffG) und § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) festgelegt. Die konkreten Regelungen zu zulässigen Waffenschränken, der ungeladenen Lagerung von Waffen und der separaten Aufbewahrung von Munition sind in § 13 AWaffV aufgeführt.

Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Schützenheimen, Schießanlagen und gewerblichen Bereichen

Hinsichtlich der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition durch Berechtigte in

Schützenhäusern, Schießstätten und gewerblichen Bereichen sehen §§ 13-14 AWaffV eine Differenzierung vor. Für dauernd bewohnte Gebäude gelten grundsätzlich die dieselben Vorgaben wie für Privatwohnungen nach §13 AWaffV. Für nicht dauernd bewohnte Gebäude sieht der Gesetzgeber nach § 13 Abs. 6 der AWaffV eine Maximalzahl von drei erlaubnispflichtigen

Langwaffen in Waffenschränken vor. Jedoch erlaubt § 14 AWaffV der zuständigen Behörde,

Abweichungen von dieser Regelung auf Antrag und unter Berücksichtigung des gegebenen

Sicherheits-Kontextes und vorgeschlagenen Aufbewahrungskonzeptes zu erlauben. Für

Betreiber*innen von Schießanlagen bzw. Schützenvereine ergeben sich des Weiteren aus AWaffV (insbes. §§ 9-11) und WaffG (insbes. §§ 27, 27a und 39) weitere Verpflichtungen und Vorgaben, bspw. hinsichtlich zulässiger Schießübungen und zur Aufsicht derselben.

Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben

Sowohl für Schießanlagen, Schützenhäuser und gewerbliche Bereiche als auch private Wohnräume sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer unangekündigten und verdachtsunabhängigen Überprüfung der Einhaltung der waffenrechtlichen Vorgaben vor.

36 Absatz 3 Satz WaffG eröffnet den zuständigen Waffenbehörden die Möglichkeit, die sorgfältige und vorschriftsmäßige Lagerung erlaubnispflichtiger Waffen und Munition durch Besitzende verdachtsunabhängig zu überprüfen. Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten können nach § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000€ geahndet werden. Vorsätzliche Verstöße, welche die Gefahr eines Verlustes oder unbefugten Zugriffs auf eine Waffe oder Munition verursachen, können nach §52a WaffG als

Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Zudem können Verstöße zu einem Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit führen. Die Kontrolle beschränkt sich, anders als bei einer

Hausdurchsuchung, auf die Räume, in welchen Waffen oder Munition aufbewahrt werden. Der Besitzende hat die Möglichkeit, den Zutritt zur Wohnung und damit die Überprüfung zu verweigern. Mit guter Begründung (rechtlich nicht eindeutig festgelegt), ergeben sich keine negativen Konsequenzen, unbegründete (und insbesondere wiederholte) Weigerungen können ggf. die Zuverlässigkeit des Besitzenden infrage stellen und zu einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse führen (ebenfalls rechtlich nicht eindeutig festgelegt).[2] Bei der Kontrollen können das Schutzniveau der Aufbewahrungsbehältnisse, die Vollständigkeit der auf der Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen und die Art der vorhandenen Munition geprüft werden und Fragen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung gestellt werden.

Bei Betreiber*innen von Schießstätten ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 39 WaffG Abs. 2 darüber hinaus berechtigt, Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume während der Betriebs- und Arbeitszeit zur Durchführung von Prüfungen und Besichtigungen, der Entnahme von Proben oder der Einsicht in geschäftliche Unterlagen zu betreten. Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist dies auch außerhalb dieser Zeit möglich. Auf Verlangen sind nach § 39 Abs. 1 WaffG der zuständigen Behörde zudem Auskünfte zu erteilen, die für die Durchführung des WaffG erforderlich sind.

Defizite des derzeitigen Waffenrechts und der aktuellen Kontrollpraxis

Bei der Analyse der derzeit geltenden waffenrechtlichen Vorgaben und der daraus erfolgenden

Korntrollpraxis sowie vor dem Hintergrund der Aktivitäten von Rechtsextremist*innen wie Franco

  1. im Schießsport offenbaren sich mehrere Defizite, die im Rahmen von Anpassungen des WaffG, der AWaffV und der auf dieser Grundlage erfolgenden Kontrollpraxis von Schießstätten und Waffenbesitzer*innen adressiert werden müssen:
  2. Die rechtlichen Vorgaben zur Kontrolle von Schießstätten nach § 39 WaffG, mit Ausnahme der Vorgaben zur Verwahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition, sind sehr vage gehalten. Die Kontrolle der Einhaltung anderer rechtlicher Anforderungen, z.B. durch §§ 9-11 AWaffV sowie §§ 27 und 27a WaffG, ist zwar möglich, wird aber nicht explizit genannt.
  3. Es ist bislang nicht transparent, nach welchen Kriterien Sondergenehmigungen für

Schießstätten zur Waffen- und Munitionsaufbewahrung nach §14 AWaffV erteilt werden. Somit ist es möglich, dass in der Praxis sehr unterschiedliche Kriterien angelegt werden und somit starke Sicherheitsunterschiede bei der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition bestehen.

  1. Es gibt bislang keine verbindlichen und einheitlichen Standards entsprechenden Schulungen und Zertifizierungen für Schützenmeister*innen bzw. die Aufsichtspersonen in Schießstätten.
  2. 36 WaffG sieht bislang keine Regelmäßigkeit bzw. keine Mindestfrequenz für verdachtsunabhängige Kontrollen der korrekten Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition vor. Dies liegt derzeit im Ermessen der jeweiligen Waffenbehörde.
  3. Es existieren bislang keine zentralen Register bzw. Meldesysteme zu den nach §§ 36 und 39 WaffG in Privatwohnungen und Schießstätten durchgeführten Kontrollen, hierbei festgestellten Mängeln und daraus resultierenden Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren.
  4. Die Rechtslage sieht bei Verweigerung der verdachtsunabhängigen Kontrolle der korrekten Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 36 WaffG ohne stichhaltige Gründe in wiederholten Fällen keine expliziten Sanktionen für den Besitzenden vor. Dies eröffnet den Behörden einen sehr starken Interpretationsspielraum.

Unsere Forderungen zur Reform des Waffenrechts und der behördlichen Kontrollpraxis Wir fordern folgende Reformen des Waffenrechts und der behördlichen Kontrollpraxis:

  1. 39 WaffG soll konkretisiert werden indem explizit auch auf die Kontrolle der rechtlichen Vorgaben für Schießstätten hinsichtlich des Schießens durch Minderjährige, der Aufsicht während des Schießbetriebs und der zulässigen Ausgestaltung von Schießübungen Bezug genommen wird. Dies ist dementsprechend auch in die Kontrollen durch die zuständigen Behörden einzubeziehen.
  2. Es sollen klare und bundesweit einheitliche Kriterien bzw. Mindestanforderungen festgelegt werden, nach denen Sondergenehmigungen für die Aufbewahrung von Waffen und Munition in nicht dauerhaft bewohnten Räumlichkeiten erteilt werden. Inwiefern dies im Rahmen einer

Anpassung des WaffG, der AWaffV oder anderweitig erfolgen kann, ist zu prüfen. Diese Maßnahme erhöht die Transparenz und etabliert einen einheitlichen SicherheitsMindeststandard.

  1. Es sollen staatlich zertifizierte und vereinheitlichte Schulungen mit abschließender Prüfung für Schützenmeister*innen bzw. Aufsichtspersonen in Schießstätten etabliert werden. Somit wird sichergestellt, dass nur entsprechend qualifiziertes und zuverlässiges Personal die Aufsicht während des Schießbetriebs innehat.
  2. Für verdachtsunabhängige Kontrollen der korrekten Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen

Waffen und Munition nach §36 WaffG soll eine bundesweit einheitliche und verbindliche

Mindestfrequenz (z.B. alle zwei Jahre), etwa durch Anpassung des WaffG oder entsprechender Verwaltungsvorschriften, eingeführt werden. Eine adäquate und umsetzbare Frequenz ist hierzu noch festzulegen.

  1. Bundesweit soll ein zentrales Register bzw. Meldesystem zu den nach §§ 36 und 39 WaffG in Privatwohnungen und Schießstätten durchgeführten Kontrollen geschaffen werden, welches neben der Anzahl der erfolgten Kontrollen auch Daten zu festgestellten Mängeln und daraus resultierenden Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren umfasst. Berichte zu den aggregierten Daten werden mindestens einmal jährlich, entweder vom Bundesinnenministerium oder dem jeweiligen Landesinnenministerium, veröffentlicht.

Besitzenden sollen bei Verweigerung der verdachtsunabhängigen Kontrolle der korrekten

Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition nach § 36 WaffG ohne stichhaltige Gründe in wiederholten Fällen Konsequenzen hinsichtlich eines möglichen Entzugs der waffenrechtlichen Erlaubnisse drohen. Dies soll explizit an passender Stelle im WaffG verankert werden. Zudem sollen in Folge einer verweigerten Kontrolle mindestens zwei unangekündigte und verdachtsunabhängige Nachfolge-Kontrollen in einem angemessenen zeitlichen Abstand erfolgen.

Die behördliche Kontrollpraxis ist entsprechend anzupassen.

K1 Keine Nazi-Katzen für die Bundeswehr

14.03.2023

Die Fahrzeuge der Bundeswehr werden in der Regel nach Tieren benannt, die ihre Funktion bzw. ihre besonderen Eigenschaften ausdrücken sollen. Der „Biber“ kann eine Brücke über einen Fluss legen, der Bergepanzer „Büffel“ soll große Lasten zuverlässig tragen etc. Bekannt ist der LeopardPanzer als wichtigstes Panzerfahrzeug der Bundeswehr. Insofern ist es zunächst nicht

überraschend, dass Rheinmetall den neu entwickelten Panzer KF51 als möglichen Nachfolger des Leopard II für die Bundeswehr und den Export an die Verbündeten Deutschlands nach der Raubkatze „Panther“ benannt.

Tatsächlich ist diese Benennung, wie insgesamt die Tradition der Benennung von deutschen

Waffen nach Tiernamen, geschichtsvergessen und höchst problematisch. Es waren nämlich Joseph

Goebbels und sein nationalsozialistisches Propaganda-Ministerium, welche Waffensysteme der Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs Suggestivnamen gaben, um die eigenen Truppen bei ihren verbrecherischen Raubzügen anzufeuern und die gegnerischen Truppen zu erschrecken. Insbesondere für Panzer etablierte sich die Benennung nach Raubkatzen – wie eben dem Panzerkampfwagen V „Panther“. Dieser wurde besonders in der Schlacht am Kursker Bogen im Juli 1943 gegen die Rote

Armee eingesetzt, unweit der heutigen Schlachtfelder im Russland-Ukraine-Krieg. Dies und die

Tatsache, dass der neue „Panther“ als potenzielle Abwehr des neu entwickelten russischen Panzers T-14 Armata intendiert ist, lässt diese Benennung noch unpassender erscheinen. Die Benennung wurde von mehreren Historiker*innen kritisiert, z. B. Klaus Wittmann.

Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Landes- und Bündnisverteidigung, lehnen aber Militarismus und positive Bezugnahme auf die Wehrmacht entschieden ab!

Daher fordern wir:

Der Konzern Rheinmetall wird aufgefordert, den Panzer KF51 nicht unter dem Namen „Panther“ zu vermarkten.

Sollte dieser Panzer von der Bundeswehr oder den Verbündeten Deutschland genutzt werden, darf er nicht unter dem historisch vorbelasteten Namen „Panther“ laufen.

Insgesamt ist die Tradition der Tier-Benennungen durch die Wehrmacht vorbelastet und muss für die Bundeswehr für bestehende und künftige Militärfahrzeuge und Waffensysteme eingestellt werden.

Neue Waffensysteme dürfen von der Bundeswehr – unter welchem Namen auch immer – nur in

Betrieb genommen werden, wenn sie nachgewiesenermaßen für die Landes- und Bündnisverteidigung notwendig sind. Ausrüstung statt Aufrüstung!

Wir bekräftigen unsere Forderung, rechtsradikale Strukturen in der Bundeswehr konsequent zu zerschlagen und jede positive Bezugnahme auf Traditionen der Wehrmacht zu unterbinden.

Auch bekräftigen wir unsere Forderung, die deutsche Rüstungsindustrie zu verstaatlichen. Militaristische Panzer-Shows wie Rheinmetalls Vorstellung des KF51 werden so ebenfalls unterbunden.

I2 Klare Kante gegen den Angriffskrieg – Eindeutige Position in der Türkeipolitik - Jetzt

14.03.2023

Deutschland und die Türkei verbindet eine gemeinsame Historie und noch heute zeigen die vielen Menschen, die sowohl die Türkei als auch Deutschland als ihre Heimat ansehen, die Verbindung der beiden Länder. Wir bekennen uns zur Verantwortung die Kinder und Enkel der ehemaligen Gastarbeiter*innen, die integrierter Bestandteil unseres Landes sind, in ihrem Kampf gegen Diskriminierung zu unterstützen und zudem für eine aktive Völkerverständigung zwischen der türkischen und der deutschen Nation einzustehen. Eine Verbindung zum türkischen Volk muss aber auch eine klare Ablehnung des aktuellen türkischen Regimes bedeuten, denn Millionen Menschen, die auf dem Staatsgebiet der Türkei oder in direkter Nachbarschaft leben, leiden am meisten unter den Praktiken des türkischen Präsidenten Erdogan und seines Regimes. Die Erpressung der Nato-Staaten seitens der Türkei, die einem Beitritt Schwedens und Finnlands nur deshalb zustimmte, weil umfassende Zugeständnisse an die Türkei und ihre autoritären und völkerrechtswidrigen Praktiken gemacht wurden, zeigt einmal mehr, dass es eine neue und klare Türkeipolitik braucht, die sich klar für Menschenrechte und gegen kriegerische und autoritäre Handlungen einsetzt. Während die beiden skandinavischen Länder aus berechtigten Sorgen um ihre Sicherheit, wegen des russischen Angriffskrieges, den Schutz der Nato suchen, opfert eben jenes Verteidigungsbündnis, das sich als Behüter von liberalen Werten und Demokratie sieht, die Sicherheit der Kurd*innen und billigten den türkischen Angriffskrieg gegen ein unschuldiges Volk.

Die Türkei, die 2005 zum EU-Beitrittskandidaten erklärt wurde, hatte seit 2002, dem Beginn der Regierung der islamisch konservativen AKP zuerst eine Verbesserung der Menschenrechte gezeigt. Im Freedom House Index, der von 1 (gut) bis 7 (schlecht) die Menschenrechtslage einschätzt, machte sei einen Schritt von 4,5 (2002) bis auf 3 (2005), was den Beginn der Beitrittsprozesse ermöglichte. Nachdem dieser allerdings schleppend verlief, verschlechterte sich die Lage und die Türkei fiel nach den brutal niedergeschlagenen Gezi-Protesten auf 3,5 (2013) und den radikalen Konsequenzen aus dem gescheiterten Putsch 2016 sogar auf 5,5 (2017).

Neben der Unterdrückung von Pressefreiheit, Oppositionsrechten, der LGBTIQ-Community und

Frauenrechten, der Behördenwillkür nebst Foltervorwürfen und der inhumanen Behandlung von

Geflüchteten, ist diese Verschlechterung der Menschenrechte an der Behandlung der kurdischen

Minderheit deutlich zu erkennen. Das kurdische Volk erhielt nach dem ersten Weltkrieg und der Auflösung des osmanischen Reiches kein eigenes Staatsgebiet, sein Siedlungsgebiet wurde stattdessen auf die Türkei, Syrien, den Irak, den Iran und Armenien aufgeteilt. In allen Ländern, besonders in der Türkei, kämpften Kurd*innen seitdem für mehr Autonomierechte – teilweise auch für Unabhängigkeit. Die Türkei bekämpfte die Bestrebungen seit ihrer Gründung radikale, unabhängig davon, ob westorientiert säkulare, islamisch konservative oder militärische Kräfte das

Land regierten. Kurd*innen wurde über Jahrzehnte unterdrückt, erfuhren jedoch unter Recep Tayyip Erdo an anfänglich tatsächlich Liberalisierungen in Sprache, Bildung, Religion und politischer Beteiligung und es wurden sogar Friedensverhandlungen aufgenommen. Ab 2013 wurden Kurd*inne jedoch wieder mit harten Repressionen belegt, wodurch die zuvor gewährten Rechte mehr als revidiert wurden und es zu Parteiverboten, Verhaftungen von Abgeordneten der kurdischen HDP, Absetzung demokratisch gewählter Bürgermeister und Verboten von Medien, Zeitungen und Einrichtungen kam. Die Friedensgespräche wurden einseitig aufgekündigt und die Regierung Erdogan ging militärisch gegen die kurdischen Gebiete vor, flog sogar Luftangriffe und stellte ganze Dörfer wochenlang unter Hausarrest. Die Versorgungslage in den kurdischen Gebieten ist deutlich schlechter als die in der übrigen Türkei, Behördenwillkür ist an der Tagesordnung, demokratische Teilhabe unmöglich.

Doch nicht nur innerhalb der Türkei gehen Sicherheitskräfte radikal und gewalttätig gegen

Kurd*innen vor: Seit der Gründung der Türkei unter Mustafa Kemal “Atatürk” gilt als erklärtes Staatsziel, ein unabhängiges Kurdistan zu verhindern, um eigene territoriale Interessen zu bewahren. Der Türkische Staat bekämpft deshalb auch heute, autonome kurdische Bestrebungen in Nordsyrien und Nordirak und greift deshalb das kurdische Autonomiegebiet Rojava an. Zudem unterstützte die Türkei seit Beginn des Syrischen Bürgerkriegs mehr oder weniger offen radikalislamistische Kräfte und arbeitet bis heute mit der Syrische Nationale Armee zusammen, die nach Informationen von Amnesty International für Folter, Verschleppung und Mord verantwortlich ist. Zudem sind Türkische Streitkräfte seit 2015 selbst in kurdische Gebiete, auf dem Staatsterritorium Syriens einmarschiert, was qua Definition einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg bedeutet.

Bodentruppen und Luftangriffe auf die Kurd*innen richtet sich nach Aussagen der türkischen Seite nur als Antiterror-Maßnahmen gegen die PKK, die in der Türkei tatsächlich Angriffe auf staatliche und zivile Ziele ausgeübt hatte, aber eben auch gegen die YPG, die im Kampf gegen den selbsternannten IS auf Seiten der USA und der Nato gekämpft hatte und entscheidend an der Zurückdrängung der radikalislamistischen Terrortruppen beteiligt war. Zudem berichten

Menschenrechtsorganisationen immer wieder von zivilen Opfern der Drohnen- und Luftangriffe. Aktuelle Berichte zeigen, dass die Türkei versucht, die Kurd*innen aus dem Grenzgebiet zu vertreiben, um ihr zusammenhängendes Autonomiegebiet zu zerstören und eine Sicherheitszone zu errichten, innerhalb derer sie syrische Geflüchtete zwangsansiedeln wollen.

Nachdem die kurdischen Verbündete im Kampf gegen den IS als wichtigste Unterstützung gesehen wurden, wurden sie angesichts der türkischen Bedrohung fallen gelassen und dem Angriff eines, ihnen übermächtigen, Militärs schutzlos ausgeliefert. Tatsächlich verringerten einige Nato- und EU-Länder, u.a. Schweden und Finnland, jedoch ihre Waffenexporte und gewährten geflohenen Kurd*innen Schutz und Asyl. Dass Nato-Staaten und damit Partner der Türkei in einem Bündnis für liberale Werte und Demokratie politische Geflüchtete aus der Türkei aufnehmen müssen zeigt, dass die Türkei schon lange nicht mehr in dieses angebliche Wertekonstrukt Nato passt. Die Türkei, die sich in den Vergangenen Jahren immer weiter zu einer stabilen Autokratie gewandelt hat, die völkerrechtswidrige Kriege führt, die die Sicherheit von Armenien und der EU-Partner Griechenland und Zypern und die fragile Stabilität in Libyen bedroht, ist nur aus strategischen Interessen weiterhin ein Nato-Partner, gemeinsame Werte sind nicht zu erkennen.

Dass sich die Nato nun bei der Aufnahme der beiden liberalen Demokratien Schweden und Finnland, die zweifelsohne jede Berechtigung zu diesem Beitrittsgesuch und auch zum Beitritt haben, von der autoritären und menschenrechtsfeindlichen Türkei erpressen lässt, ist nicht akzeptabel. Durch ein Abkommen zwischen Schweden, Finnland und der Türkei, zeigen die beiden skandinavischen Länder nun Bereitschaft, angebliche Terrorverdächtige an die Türkei auszuliefern, was sie zuvor abgelehnt hatten. Dabei hatte die Türkei Schweden sogar eine

Namensliste übergeben, was ein krudes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit seitens der Türkischen Regierung offenlegt. Zusätzlich werden Schweden und Finnland ihre Waffenembargos aufheben, mehr Zusammenarbeit mit der Türkei in Außen- und Sicherheitsfragen anstreben und zudem die Unterstützung kurdischer Einrichtungen beenden. Die kurdische Exilgemeinde verliert dadurch finanzielle Mittel, Räumlichkeiten und Einfluss und muss zudem fürchten, künftig leichter von türkischen Behörden überwacht zu werden, was in Deutschland längst geschehen ist. Die USA kündigten wenige Stunden nach dem Aufnahmebeschluss der beiden skandinavischen Staaten an,

eine Modernisierung der türkischen Luftwaffe zu unterstützen und dabei wohl auch Kampfflugzeuge zu liefern, was sie bisher abgelehnt hatten.

Mit diesen Abkommen legitimieren die aktuellen Nato-Staaten und die beiden zukünftigen die türkische Diktatur und ihren Kampf gegen die Kurd*innen. Die Nato sieht nicht länger nur passiv weg, wenn die Türkei Kurd*innen verfolgt, vertreibt und ermordet, sondern sie unterstützt diese

Taten mehr und mehr aktiv. In einer Zeit, in der sich Deutschland und Europa an die Seite der

Ukraine gegen einen verbrecherischen russischen Angriffskrieg stellen und zu Recht ihren Zusammenhalt mit der Ukraine zeigen, sollten wir nicht gleichzeitig die Türkei dabei unterstützen, wenn sie einen brutalen verbrecherischen Krieg gegen Rojava führt, sondern ebenso demonstrativ einen Schulterschluss mit den Kurd*innen zeigen und die türkische Aggression, ebenso wie die russische, klar benennen und sanktionieren, nicht noch unterstützen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Türkei bereit war, Menschenrechte für einen möglichen EU-Beitritt umzusetzen. Die islamisch konservative AKP hatte zugunsten eines möglichen Beitritts sogar die größten Zugeständnisse an Menschenrechte und Autonomierechte für die Kurd*innen umgesetzt. Die konservativen Kräfte in Deutschland und Frankreich verhinderten den EU-Beitritt der Türkei jedoch, weshalb die türkische Regierung den Ansporn für die Umsetzung der Menschenrechte verlor, besonders, da sie über den unsäglichen EU-Türkei Migrations-Deal zusätzliches Erpressungspotential gegenüber der EU erhielt. Aus dieser Erfahrung zeigt sich, dass auf die Türkei Druck aufgebaut werden kann und muss, um sie zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Beendigung ihres völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Kurd*innen zu bewegen.

Wir fordern deshalb:

Die Bundesregierung muss öffentlich ihre Solidarität mit den Kurd*innen aussprechen und die türkische Aggression auch innerhalb der Nato klar benennen. Deutschland muss die Autonomiebestrebungen des kurdischen Volkes unterstützen, die Autonome Region Rojava anerkennen und das kurdische Vereinswesen in Deutschland unterstützen und schützen.

Türkische und kurdische Oppositionelle, auch Angehörige der PKK, dürfen nicht an die Türkei ausgeliefert werden, sondern müssen innerhalb Deutschlands und der EU Schutz erhalten und in Einzelfällen gerichtlichen Verfahren die Beurteilung von angeblichen Terrorist*innen überlassen werden und keine politischen Auslieferungen gestattet werden.

Die Bundesregierung muss ein Waffenembargo gegen die Türkei aussprechen und sich innerhalb der EU und Nato dafür einsetzen, dass die übrigen Partner sich diesem Embargo anschließen. Für den Fall, dass die Türkei ihre verbrecherischen militärischen Aktionen auf syrischem Territorium nicht beendet, müssen wirtschaftliche Sanktionen und solche gegen die handelnden Personen vorbereitet und im Ernstfall vollzogen werden.

Die Türkei kann unter ihrer aktuellen politischen Führung und deren Maßnahmen kein “normaler” Nato-Partner mehr sein. Die Türkei sollte innerhalb der Nato in einen Schwebezustand versetzt werden, der sie von der Einstimmigkeit ausnimmt und nicht die Rechte einer vollwertigen Mitgliedschaft ermöglicht. Die Bundesregierung muss sich dahingehend innerhalb der Nato einzusetzen.

Nur mit diesen Maßnahmen kann Frieden für die Kurd*innen und die türkische Opposition erreicht werden und die völkerrechtswidrigen Angriffe beendet werden. Wir brauchen eine klare Linie für Menschenrechte und Demokratie in unserer Türkeipolitik.

I1 Entwicklungszusammenarbeit stärken - Welternährung sichern

14.03.2023

Ein Mittel, um die Welternährung sicherzustellen kann darüber hinaus das verstärkte Angebot von vegetarischem Essen dort sein, wo die öffentliche Hand Einfluss hat (Kantinen etc.).

Seit dem Ukraine Krieg sind die Weizen Preise um 20% gestiegen, die Gersten Preise um 33% und

Dünger um 40%. Dies liegt daran, dass die Ukraine und Russland einer der größten Exporteure von Nahrungsmitteln sind. Länder wie Armenien und Eritrea decken ihre Nahrungsmittel fast komplett über Exporte von Russland und die Ukraine ab. Die UN schätzt, dass durch den Krieg 7,6 Mio. bis 13,1 Mio. Menschen mehr unter Hunger leiden werden. Zusätzlich haben die letzten zwei Jahre der Pandemie, und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, Lieferketten unterbrochen und die landwirtschaftliche Produktion gedrosselt. In den letzten 5 Jahren stieg die Zahl der unter Hunger leidenden Menschen um 18% auf 720 Mio. bis 811 Mio. Menschen. Der Druck auf die Nahrungsmittelmärkte drückt sich auch in Industrieländern anhand einer steigenden Inflation aus. Wir müssen selbstverständlich in der Innenpolitik die Folgen für Menschen mit weniger Geld abfedern. Müssen dies aber auch in der Außenpolitik konsequent einfordern. Zudem müssen die EU-Staaten die Praktiken der Freihandelsabkommen und damit einhergehender subventionierte Billig-Exporte, die der Wirtschaft in vielen afrikanischen Ländern massiv geschadet hat, beenden.

Die Länder des globalen Süden müssen dahingehend unterstützt werden, dass sie mehr ImportUnabhängigkeit in der Lebensmittelbeschaffung erreichen können und die heimische Wirtschaft stützen können.

Durch eine Hungerkatastrophe in vielen Ländern ist nicht nur das Leben vieler Menschen unmittelbar bedroht, sondern auch mittelbar durch wachsende Instabilität von Staaten und Flucht. Dies zieht weiteres menschliches Leid, Kosten und Instabilität nach sich. Die effektivste Methode der Konfliktvermeidung ist also die Prävention.

Deutschland als eines der reichsten Industrieländer der Welt und als wichtige Stimme in der EU bekommt hier eine besondere Verantwortung. (Kantinen etc.)

G6 Rohstoff Plastik nachhaltig nutzen!

14.03.2023

Polymere sind faszinierend vielseitige Stoffe. Durch Anlagerung chemischer Gruppen können ihre Eigenschaften bis ins kleinste Detail angepasst werden. Für unzählige Anwendungen kann somit genau jenes Material geschaffen werden, welches benötigt wird. Diese Vielseitigkeit führte aber auch dazu, dass für unzählige Zwecke massenhaft Verwendung fand und viele Arten an

Kunststoffen durch die industrielle Produktion spottbillig geworden sind. Beispielsweise kann für nahezu kein Geld jede Ware in Schichten von Verpackungsmaterial aus Kunststoffen gewickelt werden. Diese günstige Verfügbarkeit der Plastik führt jedoch dazu, dass es keine Marktanreize gibt, damit ressourcenschonend umzugehen. Die wahren Kosten des Plastikverbrauchs – die enorme Umweltverschmutzung – werden eh nicht von den industriellen Akteuren getragen.

Plastikverschmutzung stellt neben der Emission von Treibhausgasen und der großflächigen

Entwaldung den größten menschengemachten Eingriff in die Umwelt dar. Im Gegensatz zum Klimawandel als Konsequenz der CO2-Emission sieht die Menschheit sich aber nur mittelbar mit den Folgen der Plastikverschmutzung konfrontiert. Oft wird es auf einen ästhetischen Makel reduziert – zwar wird bedauert, dass ein Waldstück oder ein Strandabschnitt verdreckt ist, aber die Natur scheint sich dennoch damit zu arrangieren. So generiert die Klimafrage und Schutz von Wäldern, welche eng verzahnt miteinander sind, weit mehr Momentum, als es die Plastikfrage noch tut. So stieg der Plastikmüll die letzten Jahre weiterhin – in Deutschland zuletzt auf 227 Kilo pro Kopf und Jahr.

Es wird geschätzt, dass 2010 1,5% bis 4,5% der weltweiten Produktion an Plastik – und damit 4 bis

12 Millionen Tonnen – im Meer gelandet sind. Des Weiteren wird erwartet, dass diese jährliche Menge noch bis auf das Doppelte ansteigen wird. Dabei sind 99% des jemals in die Meere entsorgten Plastikmülls nicht mehr aufzufinden. Einiges davon ist im arktischen Eis gefangen und dürfte dank Klimaerwärmung ein baldiges Comeback haben. Der größte Anteil davon ist vermutlich aber entweder von Fischen und anderen Meereslebewesen gefressen worden oder wurde unter Sonneneinstrahlung und Wellengang zu kleineren Stücken, sog. Mikroplastik zerrieben. Trotz der unmittelbaren Bedeutung für maritime Ökosysteme und damit auch die Ernährung der Menschheit sind dessen Auswirkungen nur unzureichend erforscht. Die lückenhaften Ergebnisse bisher geben dennoch Grund zu Besorgnis. So wird Plastikverschmutzung u.a. mit der Erkrankung von Korallen, Unfruchtbarkeit und dem Tod von Millionen Tieren jedes Jahr in Verbindung gebracht. Außerdem gibt es auch direkte Folgen auf die Gesundheit von

Menschen. Manche Weichmacher in Plastikprodukten können bei Kindern Molaren-InzisivenHypomineralisation (MIH), sogenannte Kreidezähne, hervorrufen.

Für viele der weithin verwendeten Kunststoffarten gibt es Alternativen. Durch weitere Arbeit von

Forscher:innen und Umweltschützer:innen wächst der Pool an Ersatzprodukten, wie etwa

Zuckerrohr, Pilze, Milchproteine, Maisstärke, Algen, Hanf und Schalentieren. Für beispielsweise Sportkleidung oder Laufschuhe wird mit künstlicher Spinnenseide experimentiert. Da die Ersatzstoffe aber stets teurer sind, scheitern sie an den bestehenden Marktmechanismen.

Außerdem suchen Forscher:innen in Hafenbecken und neben Mülldeponie nach Bakterien und

Enzyme zu dem Zersetzen von Plastik. Es besteht somit auch Aussicht auf Technologie zur

Beseitigung der bereits geleisteten Umweltschäden. Aber es liegt nicht in der Natur der Marktwirtschaft, dass dies von den Verursacher:innen freiwillig finanziert wird. Da der Markt hier klar versagt, braucht es staatliche Akteure.

Die weltweite Plastikverschmutzung bedarf einer internationalen Lösung. Bessere nationale und supranationale Standards, wie etwa auf EU-Ebene, sind demgegenüber förderlich. Bisher ist die

Regulierung von Plastik nur mäßig etabliert. Regulierung erfolgt zwar aus dem

Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ), dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) und der Londoner Konvention, allerdings gibt es kein Übereinkommen, welches einzig das Problem der Plastikverschmutzung adressiert und regelt.

Die EU zeigte sich in den letzten Jahren sehr aktiv und präsentiert erste Ansätze zur

Plastikeindämmung. Es benötigt ein Vorgehen, das dem Beispiel des Montreal-Protokolls 1989 zum Verbot und der erfolgreichen Einschränkung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) führte. Die sozialistische und sozialdemokratische Parteienfamilie und die Europäische Union sollten dies vorantreiben.

Bestimme Plastikarten als Giftmüll klassifizieren

Wir fordern die Klassifizierung von Plastik, welche entweder sich als schädlich erweisen und/oder schlechte Recycling-Quoten aufweisen als Gefahrenstoffe. Damit geht man über die Materialien hinaus, welche z.B. durch Weichmacher direkt giftige Auswirkungen zeigen und bezieht die Gefahr für die Umwelt durch Verschmutzung mit ein.

Insbesondere betrifft das die vier Plastikarten PVC, Polystyrene, Polyurethane und Polycarbonate, die zusammen genommen bereits 30% der Produktion ausmachen. Diese erweisen sich als besonders schwierig zu recyceln und enthalten potenziell giftige Bestandteile.

Verbot nach Anwendungsbereich

Ergänzend zur Klassifizierung spezifischer Materialien als Giftmüll soll Plastik in den

Anwendungsbereichen mehr und mehr verboten werden, in denen es sich vor allem durch den geringen Preis behauptet und Ersatzstoffe für vertretbare Mehrkosten verfügbar sind. Bestehende Gesetzeslagen zum Verbot von Einwegplastik, wie bald gültig in der EU, werden begrüßt.

Ambitionierter, aber durchaus realistisch ist die Zielsetzung, in den 2020er Jahren

Verpackungsplastik so weit zurückzufahren, dass bis 2030 jegliche Verpackungen kunststofffrei sind.

Auch in anderen Bereichen, wie etwa Bau, Kleidung, etc., müssen Anwendungen von

Kunststoffmaterialien zunehmend unter Rechtfertigungsdruck kommen und Verbote ausgeweitet werden. Ausgenommen von alledem sind weiterhin hochspezialisierte Anwendungen, z.B. im medizinischen Bereich und in der Materialforschung.

Recyclingsystem verbessern

Für alle Polymerstoffe, die für die großindustrielle Verwendung weiterhin zugelassen werden, wird eine entsprechend hohe Recyclingquote vorausgesetzt. Dazu bedarf es zunächst mal, dass die Berechnung der Quote auf ein ehrliches Fundament gestellt wird. In Deutschland kann man die offiziellen Zahlen als bestenfalls “schöngerechnet” bezeichnen. So sprechen die offiziellen Angaben von einer Recyclingquote von 80%, welches aber lediglich die Menge beziffert, welche Recyclinganlagen erreichen. Schätzungsweise mehr als die Hälfte kann aber in der Anlage nicht verarbeitet werden. Selbst wenn, dann kann der Stoff nur selten erneut in die ursprüngliche Anwendung zurück überführt werden. Durch bessere Sortieranlagen und Förderbandsysteme kann diese Quote tatsächlich erreicht werden, allerdings sollte der aktuelle Stand sich auch in der Statistik widerspiegeln.

Zur Wahrung der Recyclingstandards gehört auch, dass Müll nicht durch Export aus der Enthebung entfällt. Es ist leider gängige Praxis, dass Abfall, darunter auch Plastikmüll, in Entwicklungsländer exportiert wird, und dabei unter großen sozialen und ökologischen Schäden verwertet wird. Internationale Kooperationen in der Wertschöpfungskette von Plastikmüll darf es nur geben, wenn die gleichen oder höhere Standards gewahrt werden. Durch Modernisierung muss die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffen stetig besser werden. Insbesondere braucht es auch gesicherte Ketten für Kunststoffe abseits des Verpackungsplastiks. Bleibt die Recyclingquote einzelner Polymermaterialien zurück, so muss eine Klassifizierung als Giftmüll wie zuvor vorgeschlagen in Erwägung gezogen werden. Um auch Plastik zu erfassen, welches nicht in Verpackungen verwendet findet, zu erfassen und zu recyclen sollen bundesweit Wertstofftonnen das duale System ersetzen. Ein Bundesprogramm soll den Kommunen bei der Verbesserung ihrer Sortiersysteme helfen und neuartige, KI-gestützte Recycling-Anlagen ermöglichen.

Verpflichtung der Industrie

Eine flexible Plastik-Steuer soll das “duale System” in der Abfallwirtschaft, wonach nach dem Verpackungsgesetz jeder Produzent zur Rücknahme des Verpackungsmülls verpflichtet ist, ablösen und die gesamte Plastik produzierende Industrie für den Verbleib des Materials in die Verantwortung nehmen. Wichtig ist dabei, diese nicht als Verbraucher*innensteuer zu gestalten, sondern bei den produzierenden Unternehmen anzusetzen. Die Steuer soll für jedes

Unternehmen anhand von Kriterien wie Menge, Art und recycling-freundliches Design des Plastiks berechnet werden. Ein “Plastik-TÜV”, welcher die Steuerhöhe festlegt, setzt somit Anreize dafür, Kunststoffe nachhaltig zu nutzen. Mit der Plastiksteuer wird die Wertstofftonne anteilig finanziert, was mindestens dem Wert der aktuellen Zahlungen zum “Gelben Sack” entspricht.

Des Weiteren schlagen wir die Gründung von Kunststoff-Fonds auf nationaler Ebene vor, welcher sich ebenfalls aus der Plastiksteuer finanziert. Die Höhe des Fonds sollte mindestens den geschätzten Schäden zur Plastikverschmutzung für die Allgemeinheit entsprechen. Dies soll von einer unabhängigen Stelle wissenschaftlich untersucht und geschätzt werden.

Aus diesem Fond sollen Projekte finanziert werden, die die ökologischen und sozialen Folgen der

Plastikverschmutzung eindämmen. Etwa soll dadurch die Forschung an der Zersetzung von Kunststoffverschmutzung in den Ozeanen durch Bakterien gefördert werden. Der Fond soll von einem unabhängigen Gremium aus NGO-Vertreter*innen, Wissenschaftler*innen und Expert*innen bestehen.

Am Beispiel von Kunststoffen zeigt sich, dass der Markt allein nicht zu einem effizienten Umgang mit Rohstoffen in der Lage ist. Durch zunehmende Regulierung basierend auf dem Rat von

Expert*innen und Wissenschaftler*innen wird es möglich sein, die Vorteile der

Polymermaterialien weiterhin dort einzusetzen, wo sie Innovationen ermöglichen, und jene Anwendungen auszuschließen, die nur aufgrund eines Marktpreises, welcher die externen Kosten in der Umwelt nicht beachtet, Sinn ergeben.

G5 Wasserzugang im öffentlichen Raum

14.03.2023

Es muss kostenlose Wasserspender im öffentlichen Raum geben! Vor allem in städtischen Parkanlagen, oder auf innerstädtischen Flächen auf denen Leute verweilen muss der Zugang zu kostenlosem, hochwertigem Wasser garantiert werden. Außerdem muss Leitungswasser in Restaurants und Cafés kostenlos angeboten werden.

Zudem fordern wir: Das Recht auf sauberes (Trink-) Wasser muss in Deutschland endlich im Grundgesetz verankert werden, um Bestrebungen nach einer Wasserprivatisierung ein für alle Mal zu stoppen. Wasserqualität sowie Zugang müssen weiterhin in öffentlicher Hand bleiben.

G4 Sinnvollen Jugendschutz wagen und sinnfreie Prohibition beenden

14.03.2023

Wir fordern die Abschaffung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bei zeitgleicher Einführung einer „Bundesprüfstelle für antidemokratische Medien“. Sowie die striktere Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen der USK und FSK.

Oft leidet die Kunstfreiheit in Deutschland unter den Maßnahmen des Jugendschutzes. Durch die USK/FSK und ihre Einstufungen ist ein sinnvoller und zweckerfüllender Jugendschutz bereits gegeben. Die Indizierung von Medien aufgrund des Jugendschutzes ist somit nur Bevormundung erwachsener Bürger:innen und zwingt zudem Kunstschaffende zur Zensur ihrer Werke.

Inhalte, die bisher durch die BPjM aufgrund ihres antidemokratischen Inhalts indiziert wurden, sollen auch weiterhin durch eine neue „Bundesprüfstelle für antidemokratische Medien“ analog zum bisherigen Jugendschutz verboten werden.

G3 Mehr Privatsphäre und Transparenz bei psychischer Vorabuntersuchung vor Verbeamtungen

14.03.2023

Wir fordern einen rechtlich festgelegten, klar strukturierten und transparenten Katalog an psychischen Erkrankungen und ihrer Schwere, welcher als Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung herangezogen wird. Zudem fordern wir die Stärkung der ärztlichen Schweigepflicht, die nur noch bei Erkrankungen im Katalog ohne Benennung des Krankheitsbildes aufgehoben werden darf.

Da die fehlende Transparenz im Bezug auf Ausschlussgründe durch psychische Erkrankungen bisher zu Unsicherheit und fehlender Therapiebereitschaft geführt hat, muss hier für deutliche Kriterien gesorgt werden. Menschen, die eine Verbeamtung anstreben, verdienen Sicherheit und klare Strukturen, die den Besuch einer Psychotherapie unterstützen.

Auch muss die Privatsphäre dieser Menschen geschützt werden, indem die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht strenger reguliert wird. Dabei sollen Therapeut:innen und Ärzt:innen nur noch bestätigen, ob bei der Vorabuntersuchung vor der Verbeamtung eine Erkrankung, die eine solche ausschließt, vorliegt ohne dabei das genaue Krankheitsbild zu benennen oder Krankheiten, die irrelevant für die Verbeamtung sind, offenzulegen.

G2 Freie Fahrt für helfende Bürger*innen - Alle 1.051.200 Minuten zum Erste-Hilfe-Kurs

14.03.2023

Zwischen Januar 2018 und April 2022 sind 10.624 Personen an den Folgen eines Unfalls im Straßenverkehr gestorben und es gilt, diese Zahlen dringend zu reduzieren. Dies kann mit Hilfe von Tempolimits, besseren Straßenbau und dadurch auch höheren Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen, konsequenter Forschung an noch besseren Sicherheitsmechanismen im und am Fahrzeug und vor allem einem verstärkten Bewusstsein für die Gefahren, die man sich und seinen Mitmenschen mit riskantem Verhalten aussetzt, erreicht werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen, die leider immer wieder übersehen wird, ist jedoch eine Auffrischung des ErsteHilfe-Kurses.

Bislang muss dieser einmalig bei Antreten der Fahrprüfung zum Erlangen des Führerscheins absolviert worden sein. Diese einmalige Verpflichtung beinhaltet einen Erste-Hilfe-Kurs von neun Unterrichtsstunden á 45 Minuten und somit nicht einmal sieben Gesamtstunden. Wir finden, dies ist viel zu wenig um ein Leben lang sicher und zuverlässig im Ernstfall handeln zu können und somit oft sogar Leben zu retten. Erste Hilfe anzuwenden bedarf wie viele andere Dinge im Leben konsequenter Übung und ständiger Auffrischung des Wissens und der Erkenntnisstände durch Expert*innen. Deshalb fordern wir eine verpflichtende Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses und

Simulationstraining für alle Führerscheininhaber*innen nach spätestens zwei Jahren. Es soll einen

Toleranzzeitraum von drei zusätzlichen Monaten geben, jedoch wird der Führerschein bei

Nichteinhaltung der Forderung ungültig. Die Kosten für den Auffrischungskurs (zwischen 20€ – 40€) sollen vom Staat übernommen werden. Zusätzlich muss gewährleistet werden ausreichend viele Kursstellen bereitzustellen, die dem neuesten Wissensstand entsprechen, von kompetentem Personal geleitet werden und die nötigen Übungsmaterialien kostenlos zur Verfügung stellen.

Die Koppelung eines erst kürzlich absolvierten Erste-Hilfe-Kurses an die Gültigkeit des

Führerscheins soll langfristig durch mehrere ergänzende Richtlinien dazu führen, dass jede in Deutschland lebende Person zwischen sechs und 70 Jahren dazu befähigt ist zuverlässig, dem Alter entsprechende Erste-Hilfe Maßnahmen anwenden zu können.

Zudem fordern wir, dass der Erste-Hilfe-Kurs in den Lehrplan für die 4. Klasse und 9. Klasse aufgenommen wird.

Außerdem soll es auch allen Menschen, die nicht im Besitz eines Führerscheins sind, ermöglicht werden, im gleichen Intervall ab dem 18. Lebensjahr kostenfrei Erste-Hilfe-Kurse besuchen zu können. Egal ob man mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß im Straßenverkehr unterwegs ist, kann es passieren, dass man Teil einer Unfallsituation ist oder Erste Hilfe leisten können sollte.

G1 Freiheit braucht Solidarität - Zum zukünftigen Umgang mit Corona

14.03.2023

Wir fordern die politisch verantwortlichen in Bund und Freistaat auf, weiterhin verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation der Corona-Pandemie umzugehen. Die Pandemie ist nicht zu Ende, auch wenn das die Stimmung in der Bevölkerung suggeriert. Gleichzeitig erkennen wir an, dass sich die pandemische Lage verändert hat und dass auch die politischen Maßnahmen sich deshalb verändern müssen: Gerade auch in der politischen Arbeit merken wir, dass Zusammenarbeit und Diskussionen von Angesicht zu Angesicht sich nicht durch digitale Treffen ersetzen lassen. Dies gilt auch für viele andere Lebensbereiche. Gesellschaftliches Leben muss wieder stattfinden. Damit das möglich ist, müssen aber bewährte Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht, kostenfreie Testmöglichkeiten und eine Testpflicht sowie eine Impfpflicht politisch durchgesetzt werden.

Damit schaffen wir die Grundlage für eine durchhaltbare Langfriststrategie, um mit der anhaltenden Gefahr durch SARS-Cov-2 verantwortungsvoll umzugehen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastrukturen zu verhindern, ist nur ein Ziel öffentlicher Gesundheitspolitik sein: Es geht auch um den Schutz individueller Gesundheit.

Auch, wenn eine solche Überlastung in Zukunft nicht mehr drohen sollte, muss die Minimierung der Krankheitslast in der Bevölkerung durch Eingrenzung von Infektionen und Reduktion der Krankheitsfolgen, wo es doch zu Infektionen kommt, weiterhin staatliches Ziel bleiben. Außerdem muss die Möglichkeit der sicheren Teilnahme am Alltag für vulnerable Personen und deren Kontakte jederzeit gegeben sein, denn diese leben nicht nur in Pflege- und Altenheimen.

Hierzu ist es entscheidend, gezielt Schutzmaßnahmen in den Alltag zu integrieren, welche für das öffentliche Leben relativ eingriffsarm sind. Darüber hinaus muss eine Überwachung der Infektionszahlen und des Auftretens von Varianten dauerhaft gegeben sein, um angemessen und präventiv auf neue Entwicklungen reagieren zu können. und und Länder müssen dafür dauerhaft rechtliche Grundlage schaffen und die Finanzierung sicherstellen. Unter die genannten eingriffsärmeren Schutzmaßnahmen fallen insbesondere die folgenden:

Verbesserung der Raumlufthygiene

Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass eine Übertragung draußen deutlich

unwahrscheinlicher ist als in Innenräumen. Hieraus erwächst die Aufgabe, durch technische Lösungen wie Belüftungssysteme und Luftfilter die Raumluft in Innenräumen der im Außenbereich so weit wie möglich anzunähern. Es braucht hierzu verbindliche Vorgaben insbesondere für Innenräume, in denen sich für längere Zeit viele Menschen gemeinsam aufhalten – zuvorderst Schulen, Kitas und der Arbeitsplatz.

Entsprechende Maßnahmen sind auch für andere Erkrankungen, die durch Aerosole übertragen werden eine sinnvolle Investition und tragen somit langfristig zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung bei.

Das Tragen von (FFP2-)Masken

Masken, insbesondere FFP2-Masken, sind eines der einfachsten und zugleich wirksamsten Mittel, Übertragungen zu verhindern. Sie schützen nicht nur den*die Träger*in, sondern vor allem auch andere. Daher sollte die Maskenpflicht in Innenräumen (auch am Platz an Schulen, Universitäten und am Arbeitsplatz) bei hohen und mittleren Ansteckungszahlen nicht aufgegeben werden und bei Bedarf leicht wieder einzuführen sein.

In bestimmten Bereichen muss darüber hinaus die Maskenpflicht mittelfristig beibehalten werden, hierzu zählen Geschäfte des täglichen Bedarfs, der gesamte medizinische Bereich (auch Hausbesuche), ÖPNV und Fernverkehr, der öffentlich zugängliche Bereich von Ämtern und Behörden, und ähnliche Bereiche, deren Besuch im Alltag zwingend erforderlich ist und wo sich entweder besonders viele Menschen aufhalten oder es zum Kontakt mit besonders vulnerablen Menschen kommt. Über eine Aufhebung in diesen Kernbereichen darf nur bei einer stabilen, sehr niedrigen Inzidenz nachgedacht werden. Entgegen der Erzählung vieler, stellt das verpflichtende Tragen einer Maske in unserer Bewertung keinen erheblichen Eingriff in die Freiheit des Menschen dar.

Schutzkonzepte am Arbeitsplatz, in Schulen und Kitas

Der Arbeitsplatz, Schulen und Kitas spielen eine wichtige Rolle im Infektionsgeschehen, da sich dort in der Regel mehrere Menschen für längere Zeit gemeinsam in Innenräumen aufhalten. Gleichzeitig handelt es sich um Bereiche, welche für das Funktionieren der Gesellschaft zentral sind und auch von den meisten vulnerablen Personen und/oder deren Kontakten kaum gemieden werden können.

Daher bedarf es langfristiger Schutzkonzepte, welche sich am lokalen, regionalen und überregionalen Infektionsgeschehen orientieren, sowie der schnellen Eindämmung von Ausbrüchen im jeweiligen Betrieb oder der jeweiligen Einrichtung. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz dürfen nicht von der Willkür des Arbeitgebers abhängig sein, sondern müssen gesetzlichen Vorgaben folgen. Dazu gehören unter anderem Schutzwände aus Plexiglas für stationäre Mitarbeiter*innen mit hohem Kund*innen-Kontakt, z. B. an Kassen und Informationsschaltern, und die flächendeckende Bereitstellung von DesinfektionsmittelSpendern.

An Schulen und Kitas ist die zentrale Aufgabe, einen verlässlichen Betrieb zu gewährleisten, ohne dabei die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, Lehrer*innen und Erzieher*innen und deren Familien in Gefahr zu bringen. Hierzu braucht es klare Vorgaben, die tatsächlich geeignet sind, Infektionen zu verhindern, aber auch ausreichend Flexibilität, um präventiv auf Ausbrüche in der jeweiligen Einrichtung reagieren zu können. Durch flexible Bestuhlung der Klassenzimmer mithilfe von leichten Ein-Personen-Tischen können Mindestabstände gewahrt werden. Sollte es zu Schließungen oder Quarantänen kommen, müssen Eltern unbürokratisch von der Arbeit freigestellt werden und finanzielle Unterstützung erhalten können. Ziel muss jedoch sein, das Infektionsgeschehen nicht so weit eskalieren zu lassen, dass Schließungen notwendig werden.

Der einfache Zugang zu Antigen- und PCR-Tests

Tests sind ein wichtiges Instrument, um Infektionen frühzeitig zu erkennen, Behandlung zu ermöglichen, sowie Infektionsketten zu unterbrechen. Die kostenlosen Schnelltests müssen daher bestehen bleiben, wobei eine bessere Kontrolle der Qualität der Tests und der Durchführung zwingend notwendig ist. Außerdem müssen PCR-Tests wieder breiter verfügbar sein, insbesondere müssen sie für Kontaktpersonen von Infizierten wieder möglich sein. Hierzu sollte auch in kostengünstigere Alternativen wie die Gurgeltests in Österreich investiert werden.

Zudem sind Testpflichten am Arbeitsplatz, in Schulen und Kitas bei hoher und mittlerer Inzidenz und bei Fällen innerhalb des Betriebs/der Einrichtung notwendig, um Ausbrüche früh zu erkennen und reagieren zu können. Regelmäßige PCR-Pool-Tests mehr als einmal wöchentlich müssen Standard an den Schulen werden. Geimpfte und Genesene sollten davon nicht ausgenommen sein.

Isolation, Quarantäne und Kontaktnachverfolgung

Die Isolation von Infizierten und die Quarantäne deren enger Kontakte sind ein wirksames Mittel der Eindämmung von Infektionskrankheiten, welches nicht aufgegeben werden sollte. In Zeiten, in denen die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter aufgrund der hohen Anzahl an Infektionen schwierig bis unmöglich ist, müssen digitale Lösungen wie die Corona-Warn-App ein stärkeres Gewicht erhalten, PCR-Tests ermöglicht werden sowie ein unbürokratischer Zugang zu Entschädigungsleistungen gewährleistet sein.

Da Quarantänen für Kinder und Jugendliche besonders belastend sind, muss hier insbesondere bei weniger intensivem Kontakt über Alternativen nachgedacht werden beispielsweise Kontakteinschränkungen und die vorübergehende Teilnahme am Unterricht in Distanz, statt einem kompletten Verbot, die Wohnung zu verlassen. Lösungen analog zur Arbeitsquarantäne, welche nur die Freizeit beschränken, aber weiterhin einen Besuch der Schule in Präsenz vorsehen,

lehnen wir aufgrund der damit verbundenen psychischen Belastungen und weil in den Einrichtungen die meisten Kontakte stattfinden ab.

Der wirksamste Weg, die Belastung durch Quarantäne und Isolation zu verringern, ist, das Infektionsgeschehen insgesamt zu verringern.

Erhöhung der Impfquote (auch global) und Weiterentwicklung der Impfstoffe

Impfungen haben in dieser Pandemie bereits zahlreiche Leben gerettet und sind ein zentrales Instrument, die Krankheitslast zu reduzieren.

Wir fordern weiterhin die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren, darüber hinaus müssen dringend mehr niedrigschwellige Impfangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, um auch dort die Impfquote möglichst zu erhöhen. Impfstoffe müssen nicht nur in den reichsten Ländern für alle verfügbar sein, sondern überall auf der Welt, daher fordern wir die Aufhebung der Patente und die bessere Unterstützung der WHO dabei, Impfungen in der gesamten Welt verfügbar zu machen.

Die Bundesregierung unterstützt Schwellen- und Entwicklungsländer sowohl finanziell als auch

technisch beim Aufbau von Produktionslinien für Impfstoffe, sowie bei der Produktionsmittelbeschaffung.

Betroffene öffentliche Forschungseinrichtungen, die Pantenteinhaberinnen sind, werden hierbei angemessen finanziell entschädigt. Um genug Impfstoff produzieren zu können um jedem Menschen auf dem Planeten Impfschutz gegen Covid-19 zu ermöglichen fordern wir die

Vergesellschaftung der enormen Gewinne der Pharmakonzerne mit den Impfstoffen, deren Entwicklung nur durch die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschung möglich wurde. Mit diesen finanziellen Mitteln kann die dezentrale Produktion von Impfstoffen finanziert werden.

Die Omikron-Variante hat die Wirksamkeit der bisherigen Impfstoffe deutlich reduziert, mit weiteren Immunflucht-Varianten ist zu rechnen. Daher muss in die Weiterentwicklung der Impfstoffe investiert werden und die Erforschung neuer Impfstoffe, welche die Übertragung besser als bisher bremsen, gefördert werden. Die Aufklärungsarbeit über die Notwendigkeit einer

Impfung, um sich vor schweren

Verläufen zu schütze, muss dringend weiter geführt werden.

Möglichkeiten des Lernens und Arbeitens in Distanz

Neben einem sicheren Präsenzbetrieb muss das Lernen in Distanz zukünftig für alle, bei denen eine medizinische Indikation besteht wie z. B. ein eingeschränktes Immunsystem, ermöglicht werden.

Dafür ist der Aufbau digitaler Klassenzimmer auch über die Situation der Pandemie hinaus sinnvoll. Dazu müssen sowohl die Klassenräume technisch ausgestattet werden, als auch im Sinne

der Lehrmittelfreiheit der Zugang zu angemessenen technischen Endgeräten für alle

Schüler*innen sichergestellt und gegebenenfalls unterstützt werden. So kann die soziale Anbindung und der Unterricht fortgesetzt werden, wenn der physische Besuch der Schule aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit hinweg nicht möglich ist.

Das Recht auf Home Office in der Arbeitswelt muss bestehen bleiben, denn neben den gesundheitlichen und epidemiologischen Aspekten, bedeutet dies auch mehr Freiheit für die Arbeitnehmer*innen und ist daher als ein Fortschritt zu sehen.

Darüber hinaus müssen auch an Schulen und Universitäten digitale Angebote als Alternative zur Präsenz dauerhaft etabliert werden, selbstverständlich ohne, dass diese von Lehrkräften, die voll im Präsenzbetrieb sind, nebenbei in ihrer Freizeit organisiert werden müssen.

Dies darf jedoch keine Ausrede dafür sein, sich nicht um einen sicheren Präsenzbetrieb zu kümmern.

Weitere Erforschung und bessere Verfügbarkeit von Behandlungsmethoden

Um auch im Falle einer Infektion schwere Verläufe möglichst zu verhindern, muss der Bund in die weitere Erforschung antiviraler Medikamente investieren sowie diese für alle, die sie benötigen, so schnell wie möglich verfügbar machen.

Wenn über Behandlungsmethoden gesprochen wird, darf außerdem Long Covid nicht vergessen werden – auch hierfür muss Geld für die Forschung zur Verfügung gestellt werden, Erkenntnisse aus der Vergangenheit, insbesondere zur Krankheit ME/CFS, müssen dabei berücksichtigt werden. Da Long Covid oft zu längerer Arbeitsunfähigkeit oder sogar zu einer Berufsunfähigkeit führt, muss zudem die finanzielle Unterstützung der Betroffenen und deren Familien sichergestellt werden.

Einer Stigmatisierung muss entgegengewirkt werden.

H1 Garantiert ankommen - Mobilitätsgarantie für Bayern!

14.03.2023

In Bayern und Deutschland soll eine Mobilitätsgarantie nach dem Vorbild von NordrheinWestfalen eingeführt werden. Das zeitnahe Erreichen eines Reisezieles soll garantiert und

Mehrkosten durch den ausfall- oder verspätungsbedingten (mehr als 20 min) Umstieg auf andere Verkehrsmittel kompensiert werden.

Für den Umstieg von Nah- auf Fernverkehr soll das bestehende Ticket durch ein kostenloses Upgrade weiter nutzbar sein. Für Taxi, Fernbus sowie Car-/Bike-/E-Roller-Sharingsysteme sollen einfache Möglichkeiten der Ticketübertragung mit den Verkehrsbetrieben und unternehmen ausgehandelt werden. Diese sollen möglichst ohne Vorauszahlungen und unbürokratisch möglich sein.