Wir fordern die gewählten Vertreter*innen der SPD auf, sich im Rahmen ihres politischen Mandats für ein Ende der Blockade gegen Kuba einzusetzen. Die Blockade – die längste unilaterale Wirtschaftssanktion der Welt, mittlerweile seit mehr als 60 Jahren – hat das US-Interesse eines Systemwandels bisher verfehlt und vornehmlich der Zivilgesellschaft geschadet. Wir sind der Überzeugung, dass imperialistische Friss-oder-Stirb-Politik das falsche Rezept ist, um Wandel einzuläuten und Verbesserungen zu erwirken. Letztlich hat auch die Corona-Pandemie offen zutage gefördert, dass durch ein solches Embargo nicht dem politischen System, sondern dessen Bürger*innen, der entscheidende Schaden zugeführt wird. Nahrungsmittel- und Medikamentenknappheit sind hier nicht die Folge aus Sozialismus und Planwirtschaft, sondern aus Imperialismus und fehlender internationaler Solidarität. Als internationalistischer Verband setzen wir uns also für ein Ende der Blockade ein und fordern unsere Partei zur deutlichen Artikulation im Interesse der Kubaner*innen auf.
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I1 #NoMásBloqueo
30.09.2021U2 Nutztiere sind Lebewesen – kapitalistische Ausbeutungslogik überwinden – Tierwohl entschieden umsetzen
30.09.2021Trotz des in den letzten Jahren in Deutschland sinkenden Fleischverbrauchs hat sich noch zu wenig am allgemeinen Fleischkonsumverhalten geändert. Im Jahr 2020 wurden im Durchschnitt immer noch 57,33 Kilogramm Fleisch pro Kopf konsumiert. Tatsächlich stammen knapp 98 % davon von Tieren, die nicht artgerecht und unter grausamen Bedingungen in der sogenannten Massentierhaltung gehalten wurden. Diese Form der Tierhaltung und Produktion tierischer Lebensmittel hat äußerst negative Einflüsse auf die Tiere, auf die Menschen als Konsument*innen und auch auf die Umwelt. Aktuell wird von staatlicher Seite noch zu wenig getan, um den Tierschutz in der Lebensmittelherstellung konsequent umzusetzen.
Massentierhaltung kann allgemein als eine intensive Form der Tierhaltung bezeichnet werden, bei der meist nur eine einzige Tierart auf einer nicht ausreichend großen landwirtschaftlichen Fläche zum Ziel der Erzeugung des größtmöglichen Ertrages gehalten wird. Der Gesundheitszustand, das allgemeine Wohlbefinden sowie natürliche Verhaltensweisen der Tiere werden entweder nicht oder nur unzureichend berücksichtigt oder sogar bewusst missachtet. Im Vordergrund steht bei der Massentierhaltung die größtmögliche Ertragsmaximierung mit möglichst geringem Kostenaufwand zulasten des Tierwohls. Uns Jusos ist es aber wichtig, solche Betriebe zu fördern und zu unterstützen, die das Tierwohl in den Vordergrund stellen.
In der Massentierhaltung werden die Tiere auf engstem Raum und mit größtmöglichem Reizentzug gehalten. Beispiele dafür sind Legehennen in Käfigen, die Anbindehaltung bei Milchkühen oder die Kastenstände bei Schweinen. Aufgrund des Platzmangels können die Tiere ihre artgerechte Lebensweise nicht ausleben und neigen zu Aggressivität, Ängstlichkeit, Stress und auch Kannibalismus. Diese Art der Haltung führt auch zur Ausbreitung von Krankheiten in den Ställen und zur gegenseitigen Verletzung der Tiere. Damit sich die Tiere nicht untereinander verletzen, werden ihnen Schnäbel, Krallen oder Hörner amputiert. Diese Amputationen werden meist ohne Narkose an den Tieren durchgeführt und sind sehr schmerzhaft für die Tiere.
Ein weiterer grausamer Eingriff ist zum Beispiel die Kastration männlicher Ferkel, um den als unangenehm empfunden, Geruch von Ebern zu vermeiden. Seit dem 01.01.2021 ist zumindest die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Doch die Ferkelkastration im heutigen Sinne ist generell abzulehnen. Eine Alternative wäre unter anderem die sogenannte Immunokastration, welche eine Art Impfung gegen den Ebergeruch darstellt. Dies wäre für die Tiere ein weniger drastischer Eingriff, wie es aktuell der Fall ist. Alternativ dazu gibt es die Ebermast, bei der weder geimpft wird, noch kastriert. Dabei kann es aber in manchen Fällen zum Ebergeruch kommen.
Auch bei den Hühnern gibt es grausame Maßnahmen der Tierquälerei. Bis Ende 2021 wird es noch erlaubt sein, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten. Dies ist das sogenannte „Küken Schreddern“. Ab 2022 sollen männliche Küken noch vor der Geburt bestimmt und aussortiert werden. Diese Vorgehensweise unterscheidet nun immer noch zwischen nützlichen Tieren für den Menschen und nutzlosen. Deshalb wird auch bei dieser Praxis das Tierwohl nicht berücksichtigt. Es müssen deshalb Alternativen gefunden werden, die das Töten von bis zu 45 Millionen Küken in Deutschland pro Jahr verhindern.
Ebenfalls ist es als problematisch zu betrachten, dass Milchkühe zur Hochleistungsfähigkeit gezüchtet werden, um so immer mehr Milch geben zu können. Vor 100 Jahren gab eine Milchkuh noch etwa 2000 Liter Milch im Jahr, heute sogar über 18000 Liter pro Jahr. Dies hat dramatische Folgen für die Gesundheit und die Lebenserwartung der Kühe. Die natürliche Lebenserwartung einer Kuh beträgt etwa 20 Jahre, in der Massentierhaltung jedoch nur bis zu vier Jahre. Die Kombination aus falscher Ernährung und häufigen Schwangerschaften sorgen bei den Milchkühen für starke Schmerzen und Krankheiten, was häufig auch zur Schlachtung der Tiere führt. Aus diesem Grund ist eine intensive Milchwirtschaft abzulehnen und die Zucht und Haltung von Milchkühen generell zu reduzieren.
Als letztes Beispiel für die negativen Aspekte der Massentierhaltung kann man die Tiertransporte nennen. Jedes Jahr werden in Deutschland und ganz Europa Millionen von Tieren stundenlang mit LKWs transportiert. Dies bedeutet für die Tiere einen enormen Stress und setzt diese Nahrungs- und Wasserentzug aus. Die unzureichenden Gesetze werden oftmals nicht einmal eingehalten. So werden beispielsweise Pause-Zeiten nicht eingehalten oder LKWs werden überladen.
Deshalb fordern wir:
- die Einführung von Bodenquoten, die je nach Tierart eine artgerechte Tierhaltung gewährleisten können.
- ein Verbot von Käfig-, Kasten- oder Anbindehaltung.
- je nach Tierart die Einführung einer Kombination aus Weide- bzw. Freilandhaltung und Stallhaltung.
- ein Verbot von Amputationen von Schnäbeln, Krallen, Hörnern, oder Ähnlichem.
- ein Verbot der aktuellen Form der Ferkelkastration und Ersetzung durch die Ebermast oder die Immunokastration.
- ein Verbot von für den Menschen gefährlichen Medikamenten, beim Einsatz an den Tieren.
- die Nutzung von Zweinutzungshühnern für die Nutztierhaltung von Hühnern, sowie das Verbot des Tötens bzw. Aussortierens männlicher Küken und/oder männlicher Hühnereier vor dem Schlüpfen.
- ein Verbot der intensiven Zucht von Milchkühen zur Hochleistungsfähigkeit sowie ein Verbot permanenter Schwangerschaften. Zusätzlich sollen Maßnahmen gefunden werden, wie Kälber nicht von den Mutterkühen getrennt werden müssen.
- eine Regulierung der täglichen Stundenanzahl von Tiertransporten, sowie der maximalen Anzahl, der zu transportierenden Tiere. Die artgerechte Beförderung der transportierten Tiere muss jederzeit gewährleistet werden. Vorzugsweise sollen Tiertransporte durch Transporte von Fleisch oder Sperma (für die Tierzucht) ersetzt werden.
- eine staatliche Förderung für Landwirt*innen, um diese Maßnahmen umsetzen zu können. Diese muss genau so hoch ausfallen, dass es wirtschaftlich rentabel ist, einen Landwirtschaftsbetrieb zu führen und gleichzeitig das Tierwohl zu achten. EU-Argrarsubeventionen sollen stärken an Qualitätsstandards geknüpft werden und nicht nur von der Flächengröße abhängen. Betriebe, die diese Tierwohlstandards missachten, sollen die Subventionen gekürzt oder gestrichen werden, um Anreize für das Einhalten der Standards zu setzen.
W1 Mehr Laizismus wagen
30.09.2021Deutschland ist ein multikulturelles und multiethnisches Land, indem Menschen aller Weltanschauungen, sofern sie mit den Grundsätzen des Grundgesetzes in Einklang stehen, beheimatet und fester Bestandteil dieser aufgeklärten und offenen Gesellschaft sind. Alle Bürger*innen der Bundesrepublik haben die gleichen Rechte und Pflichten. Dies gilt insbesondere bei der Glaubens- und Religionsausübung. Jedoch darf dieser individuelle Entschluss keine Folgen in ethischer, moralischer, sozialer und finanzieller Weise auf das Kollektiv der Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland haben. Besonders im Bereich des Arbeitsrechts ist diese Freiheit zu gewähren und konsequent umzusetzen. Daher fordern wir die Auflösung des Reichskirchenkonkordats und die Einführung einer allgemeinen Sozialsteuer.
In der heutigen Ausgestaltung der Beziehung der Bundesrepublik besonders zu den christlichen Kirchen ist ein Missstand vorhanden, welcher umgehend beseitigt werden muss. Vor allem die katholische Kirche ist mit rechtlichen und steuerlichen Vorteilen bedacht, welche ihr in einer freien und liberalen Welt nicht zustehen. Die Massen an Kirchenaustritten in allen Deutschen Bistümern und die fehlende Bereitschaft zu einem offenen und liberalen Kurs, vor allem im Feld der Gleichstellung aller Geschlechter, der fehlenden Akzeptanz der LGBTQIA+Community sowie der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und nicht zuletzt in der ungenügenden Bereitschaft zur lückenlosen Aufklärung aller Missbrauchsfälle sowie den notwendigen radikalen Konsequenzen daraus, zeigen, dass dieser Missstand beendet werden muss. Es ist unbegreiflich, dass Führungspersonal einer einzelnen Weltanschauung von einem säkularen Staat als Beamt*innen besoldet werden und dies ohne jeglichen Nutzen für den Staat selbst ist. Es ist unbegreiflich, dass der Staat Steuern einfordert, jedoch bei deren Verwendung keinerlei Befugnisse besitzt. Außerdem gilt nach wie vor das kirchliche Arbeitsrecht, welches in vielen Bereichen den geltenden Richtlinien des AGGs nicht entspricht.
Die Jusos Niederbayern fordern daher:
- Die sofortige Auflösung des Reichskirchenkonkordats von 1933 und Beendigung aller Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und jeder Kirche sowie kirchlich organisierten Gemeinschaften (Somit gilt dies nicht nur für die katholische Kirche, sondern eben auch für alle evangelischen und protestantischen Kirchen sowie freikirchlich organisierten Gemeinschaften)
- Dies betrifft die Abschaffung der Kirchensteuer. Sozialleistungen, welche mit einem Teil der Kirchensteuer geleistet werden, sind durch eine sogenannte „allgemeine Sozialsteuer“ auszugleichen. Siehe dazu Punkt 2.
- Beendigung des konfessionell gebundenen Religionsunterrichtes als ordentliches Schulfach in allen Jahrgangsstufen. Dieser ist durch einen allgemeinen und weltanschaulich übergreifenden Ethikunterricht zu ersetzten. Kirchlich geführte Schulen sowie konfessionell gebundene Schulen sind wie Privatschulen zu behandeln. Sie erhalten keinerlei Sonderrechte.
- Sämtliche Bevorzugungen kirchlicher Einrichtungen in allen Bereichen sind abzuschaffen. Weiter die Aufhebung des kirchlichen Sonderweges dritter Weg und das kirchliche Arbeitsrecht ist an das deutsche Arbeitsrecht anzupassen. Des Weiteren sind sämtliche Konkordatslehrstühle an den Universitäten und Hochschulen abzuschaffen.
- Das Besitz- und Rechtsverhältnis im Bereich von Immobilien und Mobilien (wie zum Beispiel Gebäude, Wertgegenständen, Grund und Boden) muss grundsätzlich neu geregelt werden. Hier muss gelten: Der/Die Eigentümer*innen ist für sämtliche Pflichten eigenverantwortlich und hat somit unter anderem die Verpflichtung sämtliche Kosten zu übernehmen. Dabei ist er/sie jedoch zum sachgemäßen Erhalt und Verwaltung verpflichtet. Sollte nach wiederholter Aufforderung von Seiten des Staates dies nicht gewährt sein, kann hier kirchlicher Besitz zur Wahrung des Kulturgutes enteignet werden. Allgemeine Förderungen von Seiten des Staates können selbstverständlich beantragt werde. Diese sind jedoch gänzlich gleich wie Anträge Dritter zu behandeln. Von Seiten des Staates wird daher ein einmaliges Angebot den Kirchen und Gemeinschaften vorgelegt, einzelne Immobilien sowie Mobilien der öffentlichen Hand zu übergeben und damit auch sämtliche Rechte und Pflichten auf die jeweiligen Bundesländer zu übertragen. Damit geht das Hoheits- und Hausrecht auf das jeweilige Bundesland über.
- „Allgemeine Sozialsteuer“
- Um im Bereich der sozialen Fürsorge und sozialen Einrichtungen eine finanzielle Versorgung weiter zu gewährleisten und gleichzeitig in diesem Bereich noch mehr Transparenz und Gleichheit aller sozialen Einrichtungen zu erzeugen, soll eine „allgemeine Sozialsteuer“ eingeführt werden.
- Eine Verteilung dieser Gelder soll nach Qualitätskriterien vorgenommen werden. (Arbeitnehmer*innenrechte, Umwelt, Soziales usw.)
- Die Staatsleistungen aufgrund der Enteignungen der Kircheneigentümer im Jahr 1803 lehnen wir ab. Wir fordern die endgültige Durchführung des Ablösebefehls.