Wir fordern eine rechtliche Neuordnung, die eine Unvereinbarkeit von Mandaten in Bundestag, Landtag und Europäischem Parlament miteinander festschreibt.
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B1 Bildung – jetzt mal richtig! Unsere bildungspolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2018 in Bayern
8.03.2018Bildung ist eines der wichtigsten Dinge im Leben jedes Menschen. Sie wird oft unterschätzt. Wissen ist Macht und wir wollen, dass von dieser Macht alle etwas abbekommen. Gemeinsame Erfahrungen, wie gemeinsam zur Schule zu gehen, schweißt die Gesellschaft zusammen. Egal ob Lesen, miteinander umgehen, andere Sprachen oder höhere Mathematik – alles kann man lernen. Wir müssen uns fragen, welches Wissen alle Menschen in Bayern haben sollen und wen wir wie fördern wollen.
Gute Bildung kostet. Der Freistaat Bayern muss deutlich mehr Geld in Bildung für alle investieren.
In Bayern wollen wir im Bereich Bildung nach der nächsten Landtagswahl einiges verbessern.
Das ist Folgendes:
1. Kostenlose KiTa- und Krippenplätze
Wir wollen, dass alle Menschen in Bayern vom Kindesalter an die bestmögliche Bildung bekommen. Uns ist dabei Gerechtigkeit zentral: Niemand soll schlechter gebildet werden oder schlechtere Chancen haben, nur weil er*sie bzw. die Eltern wenig Geld haben. Derzeit haben Kinder aus ärmeren Familien aber deutlich schlechtere Chancen, einen hohen Bildungsabschluss zu erreichen. Das wollen wir nicht länger hinnehmen.
Alle Kinder sollen die Chance bekommen von frühkindlicher Bildung zu profitieren. Aus diesem Grund müssen Kindertagesstätten beitragsfrei sein. Dies soll vor allem einkommensschwächere Familien entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Wer selbst für den Lebensunterhalt der Familie sorgt, verdient dafür gute Rahmenbedingungen des Staates.
Um die Kommunen nicht übermäßig zu belasten muss der Freistaat Bayern in vollem Umfang für die entfallenen Beiträge aufkommen.
Der kostenfreie Besuch der Kitas würde den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten unterstreichen und zusätzliche Anreize zum Besuch der Einrichtungen geben. Dadurch könnten mehr Kinder zu einem frühen Zeitpunkt gefördert werden. Die finanzielle Entlastung der Eltern würde soziale Hürden beseitigen und einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit leisten. Für alle Kinder – ob aus sozial schwachen oder gut situierten Familien oder mit Migrationshintergrund – ist ein frühzeitiger Besuch einer Krippe oder Kindertagesstätte von hoher Bedeutung für die Bildung und Entwicklung der sozialen Kompetenzen.
2. Gesamtschulen
Wir müssen allen Kindern ermöglichen, den Schulabschluss zu machen, den sie möchten. Wir wollen, dass flächendeckend in Bayern Gesamtschulen eingeführt werden. Diese Schulen müssen folgende Schulabschlüsse ermöglichen: qualifizierter Hauptschulabschluss, mittlere Reife und Abitur.
Jedes Kind mit einem Grundschulabschluss ist berechtigt, diese Schulen zu besuchen, unabhängig von Noten, Glauben oder dem Geldbeutel der Eltern. Diese Schulen sollen alle Kinder in jedem einzelnen Fach entsprechend ihrer Fähigkeiten fördern. Das bedeutet, dass die Kinder ab der 7. Klasse in einigen Fächern nach ihren Fähigkeiten in kleineren Gruppen aufgeteilt werden. In allen anderen Fächern sollen sie gemeinsam in der Klasse unterrichtet werden. In jeder Klasse sollten maximal 18 Schüler*innen sein. Diese Schulen sollen Ganztagsschulen sein.
In der 5. und 6. Klasse muss eine zweite stärker sozialpädagogisch geschulte Lehrkraft im Unterricht anwesend sein. Diese ist dauerhaft für mehrere Klassen, max. aber drei, zuständig und gibt der regulären Lehrkraft bei schwierigen Fällen Unterstützung im Unterricht.
In der Oberstufe muss es allen Schüler*innen möglich sein, zwischen verschiedenen Unterrichtsfächern auszuwählen und eigene Schwerpunkte zu setzen. Schüler*innen können zwischen Fremdsprachen auswählen. Sie entscheiden selbst, ob sie beispielsweise ein paar geistes –, naturwissenschaftliche oder künstlerische Fächer oder Sprachen belegen. Es kann nicht sein, dass sie dafür die Schule wechseln müssen. Gesamtschulen müssen all diese Fächerkombinationen anbieten. Die Schüler*innen entscheiden mit, in welchen Fächern sie Abschlussprüfungen ablegen.
3. Kostenloses Mittagessen
Wir fordern kostenloses Mittagessen in allen Schulen, Krippen und Kindertagesstätten. Und das jeden Tag. Dieses Essen muss allgemeinen Richtlinien zur gesunden Ernährung entsprechend. Mindestens die Hälfte des Mittagessens muss aus Gemüse bestehen. Es ist wichtig, dass Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden und dazu gehört auch eine ausreichend gesunde und nahrhafte Ernährung.
4. Kleinere Klassen, mehr Lehrer*innen
Je kleiner eine Schulklasse ist, desto stärker kann ein*e Lehrer*in auf jede einzelne Person eingehen. Dadurch verbessert sich der Unterricht maßgeblich. Wir fordern daher, dass Bayern mehr Lehrer*innen einstellt.
Das sorgt für
- Unterricht mit höherer Qualität
- Weniger arbeitssuchende Lehrer*innen
Langfristig sind nicht mehr als 18 Kinder pro Klasse zu unterrichten.
5. Für G9! Wir wollen 13 Schuljahre bis zum Abitur
6. Kostenlosen Nahverkehr für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende
Wir fordern kostenlose Tickets für den Nahverkehr für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende, sodass alle ihre Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätte erreichen können. Aus diesem Grund bekräftigen wir unseren Beschluss der außerordentlichen Landeskonferenz 2017 „BayernweitesSchüler*innen-,Auszubildenden-undStudierendenticketjetzt!“.
Ein landesweites ÖPNV-Ticket für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende ist nur mit einem Teilzuschuss des Freistaates Bayern realisierbar. Anders würde der Einzelpreis ins unbezahlbare abdriften. Wir fordern deshalb eine Deckelung des Solidarbeitrags der Einzahlenden auf maximal 100€. Alle Kosten des Tickets, die über den gedeckelten Solidarbeitrag hinausgehen, sind aus dem Haushalt des Freistaates zu entrichten.
7. Mehr Sozialarbeit an Schulen
Bayern muss an jeder Schule mindestens eine*n Sozialarbeiter*in in Vollzeit und unbefristet einstellen. An größeren Schulen müssen mehr Sozialarbeiter*innen eingestellt werden. Außerdem müssen Schulen die Möglichkeit haben, besonderen Bedarf an Sozialarbeitenden melden zu können. In dem Fall muss das Land Bayern dazu verpflichtet werden können, an diesen Schulen schnellstmöglich zusätzliche Sozialarbeitende einzustellen.
8. Mehr Politikunterricht
In jeder Schule in Bayern soll es ab der 5. Klasse bis zum Abschluss mindestens eine Stunde in der Woche Politikunterricht geben.
9. Gebäude und Ausstattung
Wie leben im 21. Jahrhundert, doch das ist in vielen Schulen und Hochschulen in Bayern noch nicht ganz angekommen. Eine Schule mit zerbröckelnder Fassade und abblätternder Farbe sorgt für keine geeignete Lernatmosphäre. Jeder Bildungsort braucht moderne Arbeitsmittel, z. B. eine ausreichende Menge an modernen Computern in jeder Schule. Außerdem fordern wir, dass alle Gebäude von Schulen und Hochschulen in Bayern barrierefrei sein müssen.
10. Medienkompetenz
An bayerischen Schulen sollen die Schüler*innen im Umgang mit analogen und digitalen Medien besser geschult werden. Dazu gehört ein kritischer Medienkonsum genauso wie der richtige Umgang mit Sozialen Medien. Vor allem digitale Medien nehmen einen immer größeren Platz im Alltag von Kindern und Jugendlichen ein. Die Stärkung der Medienkompetenz sollte deshalb Teil eines jeden Lehrplans sein und darüber hinaus auch in Fortbildungen für Lehrer*innen thematisiert werden.
11. Abschaffung des Kooperationsverbots
Der Freistaat Bayern soll sich auf Bundesebene für die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbots einsetzen.
12. Verfasste Studierendenschaft
Damit eine Gesellschaft demokratisch ist, müssen alle Menschen daran teilhaben und sie demokratisch mitgestalten können. Das beginnt im direkten Lebensumfeld der Menschen. Wir brauchen deshalb an Hochschulen Verfasste Studierendenschaften: Sie sorgen dafür, dass Studierende ihre Interessen selbst vertreten können.
Wir fordern, dass die Verfassten Studierendenschaften wieder eingeführt werden. Sie müssen Satzungsautonomie, Beitragshoheit und ein politisches Mandat haben.
D1 Sozialdemokratie und Sicherheitspolitik? Na klar geht das!
8.03.2018Sicherheitspolitik heißt für uns soziale Gerechtigkeit
Die Wahrscheinlichkeit, im Alter keine Rente zu haben, oder Opfer einer Hartz-IV-Sanktion zu werden, ist nach wie vor um ein Vielfaches höher als Opfer eines Gewaltverbrechens oder Terroranschlags zu werden. Junge Menschen kommen wegen geringen Auszubildendenvergütungen, steigender Jugendarbeitslosigkeit und einem viel zu geringen Bafög bei immer höher werdenden Mieten schnell an den Rand der Armut.
Es ist die Aufgabe der SPD, dafür zu sorgen, dass die sicherheitspolitische Debatte nicht länger unter dem Vorzeichen einer irrationalen Angst vor Terror und dem Islam geführt wird, sondern die Bekämpfung echter Bedrohungen wieder in den Mittelpunkt gerückt wird. Der Bundestagswahlkampf 2017 hat gezeigt, dass die Ablenkungsmanöver der Konservativen und Rechtsextremen hervorragend funktioniert haben: In den Medien und Parlamenten dominiert die Angst vor einer tatsächlich marginalen Bedrohung: Terror, Islam und Einwanderung. Und bei der ständigen Diskussion über Einwanderung und Geflüchteter gerät die Tatsache, dass unsere Rente durch Privatisierung immer weiter verkümmert, dass der Wohnungsmarkt durch Spekulant*Innen für immer mehr Menschen unzugänglich wird und immer mehr Kinder in Armut aufwachsen müssen in den Hintergrund.
Einer Partei, die sich dem demokratischen Sozialismus verpflichtet, darf das nicht länger egal sein. Wenn sich die SPD erneuern will und Glaubwürdigkeit zurückerlangen möchte, dann muss sie den Mut fassen, die aktuelle politische Debatte in eine andere Richtung zu lenken anstatt sich neoliberaler und konservativer Denkweisen zu unterwerfen. Daher fordern wir: Sicherheitspolitik darf nicht länger auf unbegründete und irrationale Ängste einer Minderheit der Bevölkerung reduziert werden. Wer für Sicherheit sorgen will, muss jedem Menschen eine Garantie geben, niemals arm werden zu können!
Stigmatisierung von Arbeitssuchenden beenden
Einer der größten Erfolge neoliberaler Politik ist die Stigmatisierung von Arbeitssuchenden. Der Grundlegende Wille von Menschen, sich in unsere Gesellschaft einzubringen, wurde in Frage gestellt – jede Arbeitslosigkeit wurde als selbstverschuldet dargestellt. Diese Stigmatisierung dürfen wir nicht akzeptieren! Die Willkür in den Jobcentern / Agenturen für Arbeit muss beendet werden. Sanktionen beim Arbeitslosengeld müssen ersatzlos abgeschafft werden. Arbeitslose mit Kindern müssen für ihre Kinder eine deutlich höhere Unterstützung erhalten. Ebenso fordern wir ein Mindesteinkommen für Arbeitssuchende, das ein Armutsrisiko ausschließt. Nur wer Teil des gesellschaftlichen Lebens bleiben kann, trägt auch die Motivation und die Kraft in sich, eine neue Stelle zu finden.
Gerade hier müssen die Agenturen für Arbeit in Unterstützung- und Weiterbildungszentren umgewandelt werden. Der kapitalistische Gedanke der Arbeitsvermittler*Innen, die Arbeitssuchende als ihre Kunden behandeln, muss ein Ende finden. Wir brauchen gezielte und menschenwürdige Förderung statt Angstmache und Bestrafung.
Es ist nicht zuletzt eine Frage der Freiheit, angst-los seinen momentanen Job aufgeben zu können – ohne Zwang zu fachfremder oder schlecht bezahlter Arbeit. Das gilt vor allem auch für unter 25-jährige und ältere Menschen, die besonders strenge Repressionen beim Arbeitslosengeld zu fürchten haben.
Spekulant*Innen vom Wohnungsmarkt vertreiben
Wohnen ist Grundrecht. Obwohl von der neoliberalen Erzählung zum bloßen Eigentum und Spekulationsobjekt degradiert, ist die Wohnung ein Grundbedürfnis für das Dasein eines jeden Menschen. Dieses Narrativ wollen wir gegen den Widerstand der konservativen politischen Kräfte durchsetzen, da jeder Mensch, unabhängig von sozialer und geografischer Herkunft, unabhängig von Beruf und gesellschaftlicher Anerkennung das Recht auf eine Wohnung hat.
Egal ob in Großstädten oder auf dem Land – die Wohnungssuche ist vor allem für Geringverdiener*Innen und Familien mit mehr als drei Personen nahezu unmöglich. Damit wird Wohnen immer mehr zu einem Privileg der Reichen und derer, die Grundbesitz in der Familie haben. Längst haben rechtsextreme und rassistische Kräfte diesen Missstand erkannt und instrumentalisieren dieses Problem für ihre Zwecke: Arbeitssuchende, Geflüchtete, Alleinerziehende, junge und alte Leute werden gegeneinander ausgespielt. Ein sicheres Land heißt für uns, dass niemand Angst vor der Wohnungssuche haben darf und Fremdenfeindlichkeit keine Chance in unserer Gesellschaft hat.
Wir fordern daher staatliches Eingreifen, um das Ansteigen der Mieten zu verhindern und um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
- Mietpreisbremse verschärfen: Die Mietpreisbremse ist in ihrer momentanen Form beinahe wirkungslos. Wir fordern, dass die Miete bei Neuvermietungen auch nach Sanierungen in keinem Fall um mehr als 10% steigen darf. Zudem müssen Mieter*Innen ein Auskunftsrecht über die Höhe der Miete der*des Vormieter*s*In erhalten. Die Mietpreisbremse ist auf das gesamte Bundesgebiet auszuweiten.
- Mehr sozialer Wohnungsbau: Die Kommunen müssen unverzüglich mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau erhalten. Dass Fördergelder zur Finanzierung einer schwarzen Null im Landeshaushalt missbraucht werden, wie es zuletzt in Bayern geschah, muss verhindert werden. Wir brauchen ein bundesweites Investitionsprogramm, dass mindestens zwei Milliarden Euro beträgt und vor allem dort eingesetzt wird, wo die Mieten am höchsten sind und immer weiter ansteigen. Zudem muss die Privatisierung kommunalen Grund- und Wohnungseigentums gestoppt werden. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt muss es untersagt werden, Grundstücke und Wohnungen zu verkaufen. Stattdessen müssen Neubau- und Sanierungsprojekte für Wohnungen, die deutlich unter dem Mietspiegel vermietet werden, gefördert werden. Sozialer Wohnungsbau ist für Kommunen ein gewinn, insbesondere Mehrgenerationenprojekte und bei vielfältigen Bewohner*Innen. Wir fordern die Kommunen auf, Bedenken in der Bevölkerung durch eine offene Informationspolitik entgegenzuwirken. Um die Kommunen wirksam unterstützen zu können, muss das Kooperationsverbot abgeschafft werden. Sollte das bei der jetzigen politischen Kräftelage nicht möglich sein, ist zumindest auf die Etablierung eines Rechenschafts- und Sanktionsmodells hinzuwirken: Die Bundesländer sollen zukünftig dem zuständigen Bundesministerium Rechenschaft ablegen müssen, wohin und nach welchen Kriterien sie die Gelder des Bundes weiter verteil haben. Stellt das zuständige Bundesministerium Unregelmäßigkeiten oder die Nicht-Weitergabe der Gelder an die Kommunen fest, so muss es Sanktionsmöglichkeiten haben, die bis zur Rückforderung der Subventionen vom Bundesland reichen.
- Umfassenderes Wohngeld: Das Wohngeld ist eine Möglichkeit, kurzfristig geringverdienende zu entlasten. Wir fordern, dass das Wohngeld auch für Studierende und Auszubildende ohne zusätzliche Einschränkungen zugänglich gemacht wird. Die Einkommensgrenzen sind großzügiger zu fassen und das Wohngeld zu erhöhen. Parallel dazu fordern wir eine Erhöhung des Bafögs und ein elternunabhängiges Bafög, damit Wohnen während der Ausbildung und des Studiums kein Privileg für Studierende reicher Eltern bleibt!
- Soziale Sicherheit hängt eng mit Zugänglichkeit zum Wohnungsmarkt zusammen. Jahrelanges warten auf angemessenen Wohnraum oder Ratlosigkeit bei Verlust der Wohnung lassen Raum für die, die Menschen gegeneinander ausspielen und aufhetzen möchten. Wir brauchen eine radikale Wende in der bundes- und landesweiten Wohnungspolitik – die hier beschriebenen Schritte stellen nur einen ersten Schritt in diese Richtung dar.
Privatisierung von Sozialversicherungssystemen und Infrastruktur stoppen
Die Wahrscheinlichkeit, im Alter arm zu werden, steigt weiter an. Die Möglichkeit, dass immer mehr Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert und damit für einige Menschen unbezahlbar wird, entsteht. Das neoliberale Ideal der Privatisierung zum Wohle aller hat sich als Lüge im Interesse der Profite Weniger herausgestellt.
Am eklatantesten ist wohl die Privatisierung der Altersvorsorge. Die staatliche Subventionierung profitorientierter Versicherungskonzerne, wie beispielsweise in Form der Riester-Rente, muss ein Ende haben. Wir fordern daher die Rückkehr zu einer solidarischen, staatlich organisierten Altersvorsorge, in die langfristig auch Selbstständige und Beamt*Innen einzahlen. Zusätzlich muss eine Mindestrente in Höhe von mindestens 1.050,- € netto plus jährlichen Inflationsausgleich gewährleistet werden, damit Altersarmut ein für alle Mal beseitigt wird. Jeder Mensch verdient die Sicherheit, im Alter in Würde leben zu können!
Eine weitere nicht hinnehmbare Einmischung privater Gewinninteressen findet bei der Krankenversicherung statt. Wir unterstreichen daher unsere Forderung nach einer Bürger*Innenversicherung, wie sie bereits im Wahlprogramm der SPD 2017 zu finden war.
Auch die klassischen kommunalen Versorgungsdienstleistungen, Energie- und Wasserversorgung müssen wieder verstärkt in öffentliche oder genossenschaftliche Hand gelangen. Die Grundversorgung aller Menschen darf nicht von einem wankenden Markt abhängig gemacht werden, sondern muss lokal und im Interesse aller Konsument*Innen gewährleistet werden.
Wir stellen uns außerdem gegen die in der letzten großen Koalition angestrengten Privatisierungen in der Infrastruktur. Wir brauchen ein umfangreiches Investitionsprogramm in Infrastruktur, in der vor allem der Breitband- und Schienenverkehr gefördert wird und weniger der Individualverkehr. Auch müssen Straßen und Autobahnen in staatlicher Hand bleiben, damit Privatkonzerne Straßen nicht zu Rendite machen können. Wir brauchen die Sicherheit, dass auch die Generationen nach uns Straßen bauen, sanieren und befahren können, ohne horrende Kosten auf sich nehmen zu müssen.
Gemeinsam lernen – Chancen für Jugendliche schaffen
Panik herrscht in den Medien, wenn über Radikalisierung von Jugendlichen berichtet wird. Egal ob islamistische oder nationalsozialistische Ideologien: In einem Schulsystem, in dem politische und gesellschaftliche Bildung eine so geringe Rolle wie in Deutschland spielen darf es nicht verwunden, wenn es auch einen kleinen Teil von Jugendlichen gibt, die sich radikalisieren.
Jugendliche, die keine Unterstützung vom Elternhaus bekommen oder aus anderen Gründen auf sich alleine gestellt sind, können jedoch von der Schule Hilfe bekommen. Wir brauchen daher einen flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit. Einschlägige Studiengänge sollen von Zulassungsbeschränkungen befreit, Studien- und Ausbildungsplätze ausgebaut werden. Auch müssen unabhängige Beratungsstellen für Eltern und Familien eingerichtet werden, die Hilfe anbieten, wenn sich Familienmitglieder radikalisieren. Religiöse Gemeinschaften dürfen hier nicht die einzigen Ansprechpartner*Innen sein.
Viel grundlegender ist jedoch die soziale Selektivität des dreigliedrigen Schulsystems. Dieses muss überwunden werden, damit Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder geographischen Herkunft freien Zugang zu Bildung und Aufstiegsmöglichkeiten erhalten. Nur in einer Gemeinschaftsschule und individueller Förderung von Schüler*Innen kann auch auf Jugendliche mit Problemen eingegangen werden, bevor sich diese in Aggression umwandeln.
Unser Kommentar zur konservativen „Sicherheitspolitik“
2017 endete mit dem für viele scheinbar überraschenden Ereignis, dass menschenfeindliche Einstellungen in Deutschland noch immer Mehrheiten finden können und sogar Parteien davon so sehr profitieren können, sodass die AfD nun die drittstärkste Fraktion im Bundestag stellt. Uns überraschte dies nicht, im Gegenteil, die „Mitte in der Krise“, sowie „Deutsche Zustände“- Studien der letzten Jahre belegten ein autoritäres und menschenverachtendes Potential in der deutschen Mehrheitsgesellschaft schon deutlich länger, als es die AfD gibt. Allein vor dem Hintergrund dieser Studien muss sich niemand mehr Illusionen darübermachen, dass die Personen, die die AfD wählen nur „missverstanden“ und „abgehängt“ sind oder das lediglich aus dem Grund maximaler Provokation tun.
Selbstverständlich ist für uns als Sozialist*Innen die Tatsache, dass diese menschenverachtende Einstellung und autoritäre Tendenz schon lange vorhanden ist, kein ausschließlich ausreichender Erklärungsansatz. Die soziale und ökonomische Realität der Menschen sollte, wenn es darum geht, wie Ideologien und entstehen, selbstverständlich nicht ignoriert werden – aber, dass Menschen ausschließlich aufgrund ihrer ökonomisch schwierigen Lage dazu determiniert sind, rechte Parteien zu wählen oder rechten Ideologien anzuhängen, ist schlichtweg falsch. Der Grund für eine erfolgreiche AfD ist Deutschland und seine Bevölkerung, sind deutsche Zustände. Genau diese Zustände aber führen nicht nur zu einer erfolgreichen AfD. Die AfD benötigte es nicht, um das Asylrecht zu verschärfen und repressive Funktionen des Staates auszuüben. Die AfD benötigte es nicht, in menschenverachtenden Asylpaketen die Grundrechte von Geflüchteten massiv zu beschneiden, das haben Sozialdemokrat*Innen und vermeintlich konservative Politiker*Innen auch alleine geschafft.
Eben diese Zustände also sind auch das Ziel unserer Forderungen und unseres Kampfes, den wir auf verschiedene Art und Weise führen.
Wir lehnen den gängigen Extremismus-Begriff ab
Wir sind als antifaschistischer Richtungsverband der Überzeugung, dass es eine entschlossene und kämpferische Praxis braucht, die nur auf einer klaren Analyse der bestehenden Verhältnisse resultiert.
Die pragmatische und unideologische demokratischen Mitte betrachten wir als einen bürgerlichen Mythos. Die Konsequenz daraus, dass die Probleme mit auftauchenden „Extremen“ außerhalb dieser Mitte beginnen, ist viel mehr als lediglich ein Irrtum, der aus einer fehlerhaften Analyse heraus entsteht.
Es ist auch klares Kalkül, denn diese Analyse gibt all jenen, die sich auf eben diese vermeintliche Mitte berufen, einen Freifahrtschein zu rassistischer Hetze. Wir wissen, dass Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Nationalismus sowie Homophobie keine Probleme vermeintlicher „Extreme“ sind, sondern quer durch die politische Landschaft, wie einige Äußerungen gewisser Teile der Linkspartei und das sozialdemokratische Regierungshandeln selbst beweisen, auch ein Problem der politischen Linken ist.
Und wenn wir über eben jene rassistische, menschenverachtende Hetze reden, brauchen wir keine Gegenfrage, was eigentlich mit anderen „Extremen“ sei. Es gibt Themen, die menschenverachtend sind, es gibt Aussagen, die zutiefst rassistisch, antisemitisch, sexistisch sind, aber die machen vor keiner politischen „Richtung“ oder keiner politischen „Extreme“ halt. Sie sind in der vermeintlichen Mitte der Gesellschaft und müssen dort bekämpft werden.
Sicherheit muss es auch für Asylbewerber*Innen geben
Die aktuellen Zustände für Asylsuchende sind nicht ertragbar. Sie sind nicht nur durch den Erfolg der AfD nicht ertragbar, sie sind auch deswegen nicht ertragbar, weil menschenverachtende Ideologien nicht nur sagbar, sondern -in den vergangenen Jahren auch machbar wurden. Wir erlebten durch verschiedene, von der Bundesregierung und somit auch von der SPD durchgedrückte Asylpakete regelmäßige Eingriffe in die Freiheiten von Geflüchteten. Auch deswegen konnten sich diejenigen, die durch Brandanschläge auf Unterkünfte für Geflüchtete versuchten, Menschen zu ermorden gewiss darin sein, einen politischen Auftrag zu erfüllen. Der Angriff muss also all jenen Strukturen gelten, die dies ermöglichen. Das heißt für uns zunächst praktische Solidarität. Wir sind solidarisch mit all jenen, die von verschiedenen rassistischen Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre betroffen waren. Solidarität heißt, politische Arbeit auf der Straße und in Bündnissen, von der Demo bis zur durch aktiven Widerstand erfolgreich verhinderten Abschiebung.
Es heißt aber gemäß der Doppelstrategie unseres sozialistischen Richtungsverbands politische Arbeit in den Parteien. Wir müssen endlich wieder zurück zu einem Asylrecht vor dem Asylkompromiss mit einem menschenwürdigen Anrecht auf Asyl!
Hierfür können die folgenden Maßnahmen eine Basis sein, die es weiterzuentwickeln gilt:
- Das System der sogenannten „Zentralen Aufnahmeeinrichtungen“ in Bayern, wie wir sie beispielsweise in Bamberg vorfinden, den Gar ausmachen. Die rassistische Politik der CSU-Landesregierung muss beendet werden!
- Ablehnung des Dublin 4-Abkommens sowie aller bisheriger Dublin-Abkommen und stattdessen eine gesamteuropäische Lösung, die die Last von den südeuropäischen Staaten nimmt und die Geflüchtete nicht kriminalisiert und stigmatisiert. Kein Mensch ist illegal!
- Abschaffung der sicheren Herkunftsstaatenregelung. Menschen ohne Anhörung kategorisch auf Grund ihrer Herkunft deutlich schlechtere Chancen im Asylverfahren einzuräumen ist darf für eine sozialdemokratische Partei nicht tragbar sein!
- Abschaffung des momentanen separaten Asylbewerberleistungsgesetzes. Sonderregelungen bei Sozialleistungen für Geflüchtete sollte ihre besondere Situation aufgreifen. Es sollte nicht eine gezielte Benachteiligung schaffen, wie es momentan der Fall ist.
- Keine Obergrenze bei der Aufnahme von Asylsuchenden, denn es gibt kein Maximum an Grundrechten.
Neuaufstellung der Sicherheitsbehörden
Die letzten Jahre zeigen aber nicht nur eine rassistische Eskalation der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Im Zeitraum der jüngsten großen Koalition kam es auch zu verschiedenen Vorfällen autoritärer Übergriffe durch Staatsorgane und zu einem massiven Ausbau repressiver Möglichkeiten. Die zu oft vorkommenden Übergriffe durch Polizist*Innen im Zusammenhang mit beispielsweise Demonstrationen, bei denen eine wirkliche Aufarbeitung meist aufgrund internen Strukturen verhindert wird, belegen dies. Auch ist die Polizei nicht gefeit davor, von menschenverachtenden Ideologien geprägt zu sein. Racial Profiling, Begriffe wie „Soko Bospurus“ oder auch der Fall Oury Jalloh belegen das. Aus diesem Grund braucht es endlich eine wirkliche Kontrolle der Polizei durch verschiedene Akteur*Innen, sowohl innerhalb staatlicher Institutionen, als auch durch die Zivilgesellschaft. Unser Ziel ist es, dass friedliche Demonstrant*Innen, antifaschistische Initiativen und Journalist*Innen die Sicherheit haben, von den Sicherheitsbehörden effektiv geschützt zu werden – und nicht Angriffe befürchten müssen.
Im Zusammenhang mit dem NSU, aber auch durch viele andere Beispiele sehen wir nicht nur das Versagen von Polizei, sondern auch das Versagen des Verfassungsschutzes. Das Scheitern des Verfassungsschutzes liegt in seinen historischen und ideologischen Wurzeln. Die Extremismus-Theorie versagt als theoretisches Analyseinstrument, aber auch die geheimdienstliche Praxis ist nicht ausreichend für eine verlässliche und sichere Behörde. Eine Institution, die auf Grundlage eines politischen Kalküls ein solches Instrument nutzt ist nicht nur ineffizient, sie ist sogar gefährlich, wie das Versagen im Falle des NSU, das seine Gründe auch hierin hat, beweist. Die Gefahr, die durch Inlandsgeheimdienste in ihrer realen Arbeit ausging und ausgeht zeigt auch der Versuch einer politischen Aufarbeitung des gesamten NSU-Komplexes. Akten, die der demokratisch legitimierten Kontrollinstanz hätten zukommen sollen, wurden vernichtet oder erst nach langen Verzögerungen zur Verfügung gestellt. Selbst von den höchsten Stellen wurden entweder Aussagen verweigert oder die Ausschüsse wurden mit teilweise absurden Geschichten belogen. Alles in allem lässt sich festhalten, dass der Auftrag eine Verfassung zu schützen, durch die meisten Initiativen aus der Zivilgesellschaft oder wissenschaftliche Institutionen besser in den letzten Jahren stattgefunden hat, als es durch den Verfassungsschutz getan wurde.
Aus der hier beschriebenen Analyse leiten wir folgende politische Maßnahmen ab:
- Kennzeichnungspflicht für Polizist*Innen, die es ermöglicht, bei Straftaten im Amt die richtigen Täter*Innen zu ermitteln oder Zeugen ausfindig zu machen
- Eine Parlamentarische Kontrollkommission für die bayerische Polizei, ähnlich wie es beim Inlandsgeheimdienst der Fall ist.
- Interne Ermittlungen bei der Polizei müssen endlich durch unabhängige Stellen und nicht durch Kolleg*Innen durchgeführt werden. Der hohe soziale Druck innerhalb von Polizeieinheiten verhindert oft eine Aufklärung von im Dienst begangenen Straftaten.
- Abschaffung des USKs, es handelt sich um eine ausschließlich in Bayern vorkommende Polizeieinheit mit rechtstaatlichen Mindestansprüchen nicht ausreichenden Sonderrechten.
- Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung! Die anlasslose Speicherung Millionen von Daten verschiedener Menschen ist nicht einmal mit liberalen Mindest-Standards einer bürgerlichen Demokratie zu vereinen, zudem können die Befürworter*Innen bis heute keinen vollständigen Beleg für ein höheres Maß an Sicherheit durch die VDS vorbringen
Zusammengefasst fordern wir die Sicherheit, dass wir und auch die Generation nach uns ein würdevolles Leben führen können. Wir möchten nicht weniger als eine sichere Kranken- und Rentenversicherung, die Sicherheit, auch in der Arbeitslosigkeit von der Gesellschaft unterstütz und gefördert zu werden. Wir verlangen die Sicherheit, auch in Zukunft noch eine schöne Wohnung finden zu können, ohne Unsummen an Geld auf den Tisch legen zu müssen. Wir bestehen auf die Sicherheit, auch ohne Geld lernen und sich fortbilden zu dürfen. Wir möchten die Sicherheit vor privaten Konzern- und Profitinteressen, wir möchten in Sicherheit vor einem grenzenlosen und menschenverachtenden Kapitalismus leben. Wir möchten, dass Sicherheit nicht Deutsch, sondern solidarisch ist. Wir verlangen Solidarität mit Geflüchtete, mit Menschen aller Religionen, jeder Herkunft – mit allen Menschen ungeachtet ihres Status, ihrer Herkunft oder ihrer Identität. Mit diesem Antrag schlagen wir vor, dass die SPD endlich auch für eine gute Sicherheitspolitik bekannt wird – für eine alternative, menschliche Sicherheitspolitik, die sich gegen eine autoritäre und nationalistische Politik stellt. Nur das kann unsere SPD sein.
C1 Frei in die eigene Wohnung starten
8.03.2018I. Einleitung
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Gerade in den Städten, die von arbeits- und ausbildungsbezogenen Zuzug profitieren, stellt sich für viele die Frage, ob sie sich das Wohnen in der Stadt noch leisten können. Die steigenden Mietpreise und der finanzkräftige Zuzug setzen eine Dynamik in Gang, die zur Verdrängung der normalverdienenden Bevölkerung zu führen droht. Längst ist diese Entwicklung nicht mehr nur auf die Kerngebiete der Städte begrenzt sondern zieht sich weit hinein in ländlichere Gebiete. Immer weitere Wege müssen für die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Kauf genommen werden, denn weite Teile der Region in den Verbundräumen der europäischen Metropolregionen Nürnberg-Fürth-Erlangen und München erfahren Wachstum und in vergleichsweise gut erschlossenen Lagen wird bezahlbarer Wohnraum knapp.
In Artikel 106 Abs. 1 der bayerischen Verfassung wird der “Anspruch auf eine angemessene Wohnung” für jede*n Bewohner*in Bayerns unter den Grundrechten geführt. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Bayern muss endlich diesem Anspruch gerecht werden, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Gemeinden ermöglichen, einen wirksamen Schutz vor Verdrängung zu gewährleisten und für den Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu sorgen.
II. Regionalentwicklung und Bodenordnung
Grundlage für eine zielgerichtete regionale Entwicklung und funktionierende Infrastruktur ist eine abgestimmte Landesentwicklungs- und Regionalplanung. Die Landesentwicklungsplanung konkretisiert die Ziele der Raumordnung und schafft einen Handlungsrahmen für die zukünftige regionale Entwicklung. Dafür bedarf es eines abgestuften Konzeptes der zentralen Orte, welches in der Landesplanung wieder sinnvoll verankert werden muss. Das übergeordnete raumordnerische Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss verbunden werden mit einer nachhaltigen Regionalentwicklungsplanung, die erst eine zielgerichtete Gestaltung der räumlichen Entwicklung ermöglicht. Dabei kommt es darauf an, die vorhandenen Qualitäten auch des ländlichen Raumes überhaupt nutzbar zu machen, indem Nachteile durch die Förderung von Infrastruktur behoben oder gemildert werden. Dazu bedarf es insbesondere des flächendeckenden Ausbaus der Breitbandinfrastrukur sowie der Bereitstellung eines möglichst engmaschigen Netzes an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Grundsatz der Entwicklung muss es sein, Innenentwicklung und Verdichtung vor weiterer Außenentwicklung zu setzen. Wir brauchen keinen weiteren Wettbewerb unter den Gemeinden um die Ausweisung von immer noch einem neuem Baugebiet im Außenbereich und den damit verbundenen Flächenfraß, sondern die Priorisierung von qualitätvoller Weiterentwicklung und Verdichtung von gemischten Nutzungsstrukturen im Innenbereich unter der Wahrung und Schaffung gemischter Sozialstrukturen und der Wahrung und Schaffung von bezahlbaren Wohnraum. Diese Entwicklung muss in enger regionaler Kooperation verbindlich zwischen den Gemeinden abgestimmt werden.
Grundlage aller Wohnbaupoltik und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist immer auch die Frage nach Bodenordnung und Bodenwert. Die Bayerische Verfassung legt in Artikel 161 Abs. 2 klare Maßstäbe für die Sozialverpflichtung des Bodeneigentums an, indem sie erklärt, dass “Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, […] für die Allgemeinheit nutzbar zu machen” sind. Daher fordern wir die Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer, die den leistungslosen Wertzuwachs auf Basis der Bodenpreisentwicklung für die Finanzierung von sozialer und technischer Infrastruktur, sowie der Gewährleistung von bezahlbarem Wohnraum zum Zeitpunkt der Inwertsetzung heranzieht.
Gleichfalls muss sich der Freistaat auf Bundesebene für eine Erneuerung der Grundsteuer einsetzen, die auf Basis der, im Vergleichswertverfahren erhobenen Bodenrichtwerte das Eigentum an Grund und Boden besteuert. Die der Grundsteuer als bisherige Bemessungsgrundlage zu Grunde liegenden Einheitswerte stammen in Westdeutschland noch aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935 und haben mit den realen Wertverhältnissen nur noch wenig zu tun. Die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer auf die Mieten muss abgeschafft werden, schließlich ist der Zweck nicht die Schaffung von Belastungen für die Mieter*innen, sondern eine Besteuerung des Eigentums an Grund und Boden. Gleichzeitig schafft die Beschränkung auf die Besteuerung des Bodenwerts einen Anreiz zur Ausnutzung der vorhandenen Baurechte.
Um Bodenpreisspekulation zu bekämpfen, fordern wir die Wiedereinführung der Grundsteuer C auf nicht oder nur geringfügig genutzte Grundstücke bei bestehendem Baurecht im Zusammenhang bebauter Gebiete oder bei Vorhandensein eines Bebauungsplans.
Um den Kommunen eine aktive Bodenbevorratungspolitik zu ermöglichen sollen die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Bodenfonds in kommunaler Hand geschaffen werden und die Gemeinden finanziell und fachlich bei der Einrichtung dieser Fonds unterstützt werden.
Deshalb fordern wir:
> Schaffung einer zielgerichteten, nachhaltigen und verbindlichen Regionalplanung
> Ausbau und Förderung von Breitbandausbau sowie die Schaffung eines engmaschigen und bezahlbaren Angebots an öffentlichem Nahverkehr
> Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer
> Reform der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer auf Basis der Bodenrichtwerte und Abschaffung ihrer Übertragbarkeit auf die Mieten
> Einführung einer Grundsteuer C auf nicht- oder untergenutzte Flächen im Innenbereich
> Ermöglichung der Einrichtung von Bodenfonds durch die Kommunen
III. Schutz vor Verdrängung
In den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen die Kommunen nachhaltig in die Lage versetzt werden, wirkungsvoll Verdrängungs- und Entmischungsprozesse aufzuhalten. Dafür bedarf es eines wirksamen Instrumentariums den Mietanstieg zu begrenzen und für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum zu sorgen.
Miet- und Baurecht fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung. Es wird jedoch erst durch den Erlass von Rechtsverordnungen wirksam, für deren Erlass die Länder zuständig sind. Ebenso wie für die Rahmenbedingungen und die Überprüfung der Satzungen der jeweiligen Gemeinden, womit auch eine landesrechtliche Einflussnahme möglich ist.
Mit der Mietpreisbremse und dem Mietspiegel wurde in den letzten Jahren schon einiges für die Mieter*innen erreicht. Allerdings bedürfen diese Instrumente noch weiterer Ergänzungen, um einen effizienten und sozialen Rechtsschutz zu gewährleisten.
Die Mietpreisbremse regelt, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete + 10% angehoben werden darf.
Welches Gebiet dabei eines mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ist, wird von den Ländern für jeweils maximal 5 Jahre bestimmt. Dadurch entsteht jedoch ein undurchsichtiger Flickenteppich mit Orten, an denen die Mietpreisbremse gilt und Orten, die ausgenommen sind. Wird fordern daher, dass die Mietpreisbremse in Bayern künftig überall flächendeckend gilt und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Ebenso soll sich der Freistaat Bayern auf Bundesebene für Verbesserungen einsetzen. Neubauwohnungen, die erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Dies dient der Investitionsförderung und soll Neubau und Modernisierung von Wohnungen fördern. Dabei ist klar, dass wir die Frage nach dem „ob“ einer solchen Förderung bejahen. Hinsichtlich des „wie“ fordern wir jedoch, dass diese Investitionsförderung nicht zu Lasten der Mieter*innen geschieht, sondern durch staatliche Investitionen und Unterstützungsmaßnahmen. Die Ausnahme von Neubauwohnungen und umfassend modernisierten Wohnungen von der Mietpreisbremse soll daher künftig nicht mehr bestehen und Investitionen stattdessen von staatlicher Seite ermöglicht werden.
Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Sie wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind. Dieser kurze Zeitrahmen von vier Jahren und die Tatsache, dass im Mietspiegel nur Neuvermietungen berücksichtigt werden und nicht etwa bereits bestehende, meist wesentlich günstigere Mietverträge, kann die Realität jedoch nicht ausreichend widerspiegeln. Wir fordern daher, den für den Mietspiegel maßgeblichen Zeitrahmen über vier Jahre hinaus auszudehnen und im Mietspiegel nicht nur Neuvermietungen, sondern auch bereits bestehende Altverträge mit zu berücksichtigen.
Auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Miethöhe besteht Nachbesserungsbedarf.
Die Höhe von Kaltmiete und Nebenkosten soll sich zukünftig nach der tatsächlichen Größe der Wohnung in Quadratmetern bemessen. Das Risiko von Abweichungen wegen möglichen Messungenauigkeiten sollen künftig die Vermieter als Eigentümer tragen und nicht die Mieter. Wir fordern, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH durch eine gesetzliche Regelung aufgehoben wird, nach der derzeit bis zu 10% Abweichung zugunsten der Vermieter durch die Mieter toleriert werden müssen.
Schließlich muss dem Verlust von Wohnraum durch Zweckentfremdung entgegengewirkt werden. Durch Internetplattformen wie Airbnb lässt sich durch eine zweckentfremdete und meist dauerhafte Nutzung als lukrative Ferienwohnung viel mehr Gewinn erzielen, als durch eine reguläre Vermietung als Wohnraum. Gleichzeitig ist die Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Gemeinden, so dass die Gefahr einer Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen besteht. Der dringend benötigte Wohnraum wird dadurch weiter reduziert. Um Wohnraum zu schützen und gleichzeitig die kommunale Selbstverwaltung zu wahren, sind Zweckentfremdungen von Wohnraum nur nach Genehmigung durch die Gemeinden möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn die jeweilige Gemeinde dies ausdrücklich durch Erlass einer Satzung geregelt hat. Ist dies nicht geschehen, kann der Wohnraum je nach Belieben der Eigentümer*innen umgenutzt werden. Dadurch besteht eine Gefahr der Verdrängung von Mieter*innen aus ihren Wohnungen wegen meist profitablerer Gewerbemietvertragseinnahmen oder spekulativen Leerstand sowie eine uneinheitliche und undurchsichtige Rechtslage je nach Gemeindegebiet. Wir fordern eine bayernweit einheitliche Regelung, nach der das Genehmigungserfordernis der Gemeinden flächendeckend besteht und die weitere Verschärfung des Strafmaßes bei Verstoß gegen die Regelungen der Zweckentfremdungssatzungen. Leerstehender oder zweckentfremdeter Wohnraum soll durch die Gemeinden zwangsweise wiedervermietet werden können. Dabei soll eine soziale Bindung der Mieten etabliert werden um einen etwaigen spekulativen Mietanstieg zu vermeiden.
Daher fordern wir:
> Flächendeckender Einsatz der Mietpreisbremse
> Streichung der Ausnahmetatbestände “möblierte Wohnung” und “Neubau” für die Gültigkeit der Mietpreisbremse
> Weiterentwicklung des Mietspiegels zu einer echten “ortsüblichen Vergleichsmiete” durch deutliche Ausweitung der Berechnungsgrundlage und die Einbeziehung von Bestandsmieten – auch im nicht gewinnorientierten Wohnungsbau.
> Berechnungsgrundlage der Mieten sollen die tatsächlichen Wohngrößen sein.
> Verschärfung des möglichen Strafmaßes für Zweckentfremdungen und zentrale Wiederbelegung zweckentfremdeten Wohnraums unter sozialen Bindungen durch die Kommunen.
IV. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Eine der größten Herausforderungen in der Wohnungspolitik stellt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dar. Die Zahl der Menschen, derer Einkünfte nicht mehr ausreichen, um die hohen Mietpreise zu bezahlen oder sich gar Wohneigentum zu erarbeiten, steigt stetig. Für viele Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen wird es immer schwerer, in den bayerischen Städten und Gemeinden noch bezahlbaren Wohnraum zu finden. Und selbst dann, wenn nach langer Suche geeigneter Wohnraum gefunden wurde, geht ein unverhältnismäßig hoher Prozentanteil des monatlichen Einkommens für die Zahlung der Miete drauf. Die Wohnungspreise in München gehören sogar zu den höchsten in Deutschland und auch längerfristig ist auf dem Wohnungsmarkt im Freistaat mit keiner Entspannung zu rechnen.
Eine zentrale Maßnahme, um gegen die Wohnungsnot in Bayern vorzugehen, ist ein Anstieg der Bautätigkeit. Daher muss in den nächsten Jahren von staatlicher Seite ein erhöhtes Engagement gezeigt werden und der Neubau vieler bezahlbarer Wohnungen mit finanziellen Mitteln gefördert werden. Dabei sind insbesondere die Kommunen bei der Schaffung oder der Ausweitung von sozial gefördertem Wohnraum im Kommunalen Bestand zu unterstützen.
Aber auch der Freistaat soll wieder als Akteur auf dem Wohnungsmarkt auftreten und seiner Verpflichtung gerecht werden, bezahlbaren Wohnraum – insbesondere auf für seine eigenen Beschäftigten – zu schaffen. Der Verkauf tausender GBW Wohnungen im Zuge der Pleite der Landesbank an ein privates Investorenkonsortium war ein fataler Fehler und verantwortlich für den Wegfall großer Bestände bezahlbaren Wohnraums. Die eingegangenen Sozialverpflichtungen haben sich fortlaufend als leere Versprechungen erwiesen.
Zu diesem Zweck soll eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gegründet und mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Wo der Freistaat nicht selber aktiv wird sollen Flächen im staatlichen Besitz den Kommunen zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau verbilligt zur Verfügung gestellt werden. Die von der Immobilienverwaltung des Freistaates Imby betreuten Liegenschaften sollen nicht zu marktüblichen Preisen sondern zu einem deutlich reduzierten Preis für gemeinnützige, soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht nur für bisher nicht bebaute Flächen, sondern auch für die Flächen, die derzeit in Erbbaurecht an Genossenschaften vergeben sind.
Genossenschaften, als selbstorganisierte Form der nicht gewinnorientierten gemeinnützigen Wohnungsbewirtschaftung sollen von staatlicher Seite unterstützt und Neugründungen durch Beratung und organisatorische Hilfe gefördert werden.
Insbesondere auch für Junge Menschen fehlt es in Bayern an bezahlbaren und an ihre Bedarfe angepassten Wohnraum. Hier muss staatliche Förderung ansetzten um Jungen Menschen, Student*innen, Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer*innen einen Start in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Grade ihnen fällt es oft besonders schwer sich auf dem Wohnungsmarkt überhaupt zu versorgen, sind doch häufig hohe Bürgschaften und Kautionen zu stellen sowie unbefristete Festanstellung Voraussetzung für den Zuschlag zu einer Wohnung.
Daher braucht es ein Landesförderprogramm für “Junges Wohnen” das die zweckgebundene Errichtung von bedarfsgerechtem Wohnraum für junge Menschen insbesondere durch kommunale und gemeinnützige Träger ermöglicht.
Gleichzeitig muss der Freistaat Bayern die bedarfsangemessene Ausstattung der Student*innenwerke sicherstellen. Insbesondere in den Universitätsstädten mangelt es an bezahlbarem Wohnraum, häufig gibt es viel zu wenige Plätze in den Wohnheimen. In Kooperation mit kommunalen und gemeinnützigen Trägern muss daher neuer Wohnraum für Studierende geschaffen werden.
Insbesondere Auszubildenden und Berufseinsteiger*innen fällt es schwer eine bezahlbare Wohnung zu finden. Projekte für “Auszubildenden Wohnen” in kommunaler oder gemeinnütziger Hand sollen durch den Freistaat gefördert werden. Auch müssen die Investitions- und Erhaltungskostenzuschüsse für Auszubildenden- und Blockschulwohnheime durch die Landesebene wieder eingeführt und erhöht werden, um die angemessene Unterbringung von Berufsschulpflichtigen während ihrer Schulzeiten sicherzustellen.
Daher fordern wir:
> Schaffung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft, die zweckgebunden bezahlbaren Wohnraum schafft
> Förderung und Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung sozial geförderten und preisgedämpften Wohnraums
> Preislimitierte Abgabe von Liegenschaften des Freisaats an Kommunen und gemeinnützige Träger*innen zur zweckgebundenen Errichtung von sozial gefördertem und preisgedämpften Wohnungbau
> Preislimitierte Verlängerung der Erbbaurechte oder Flächenabtretung für die bestehenden Genossenschaftswohnungen auf Liegenschaften des Freistaats Bayern
> Förderung von Genossenschaften und Unterstützung von Genossenschaftsneugründungen
> Einrichtung eines Förderprogramms “Junges Wohnen” für zweckgebundenden kommunalen oder gemeinnützigen Wohnungsbau
> Verbesserung der Ausstattung der Studierendenwerke
> Förderung von Projekten zur Schaffung von Wohnraum für Auszubildende
> Wiedereinführung eines Investitions- und Erhaltungskostenzuschusses für Auszubildenden- oder Blockschulwohnheime
AP1 #freistarten mit den Jusos Bayern
8.03.2018Wir Jusos Bayern gehen mit viel Elan in das Wahljahr 2018. Mit dem Motto „#freistarten“ stellen wir einen eigenen Jugendwahlkampf auf die Beine, der sich vor allem auf die Themen Wohnen, Bildung, Ausbildung und Arbeit, Mobilität und Kampf gegen Rechts konzentriert. Unser eigenes Jugendwahlprogramm bringen wir aktiv in die BayernSPD ein und gestalten dort den Programmprozess mit.
Unsere Kampagne hat einen positiven Grundton, sie ist nach vorne gerichtet und zeichnet ein Bild von einem progressiven Bayern. Freiheit, Solidarität, Offenheit und Gerechtigkeit in allen Lebenswelten und Lebensräumen sind unser Ziel. #freistarten ins Leben.
Unser Bus wird wieder auf eine Tour durch Bayern gehen. Hierfür wird er mit unserem #freistarten Design neu foliert. Außerdem wird der Bus stets mit Give-Aways im Kampagnendesign bestückt sein, um den Gliederungen vor Ort die Möglichkeit zu geben, unsere Kampagne breit zu streuen. Neben den üblichen Streuartikeln gestalten wir Themenpostkarten, um unsere Themenvielfalt zu kanalisieren und unter die Menschen zu bringen.
Besonderen Fokus legen wir auf die Unterstützung unserer Juso-Kandidierenden. Dabei muss klar sein, dass nicht jede Kandidatur unter 35 automatisch eine Juso-Kandidatur ist. Weiterhin werden wir aktive Jusos, die sich bei uns engagieren und unsere Inhalte teilen, in besonderem Umfang unterstützen. Um dies besser koordinieren zu können, wird ein Unterstützer*innenpool angelegt, über den zentral zu Veranstaltungen und Aktionen informiert und mobilisiert wird. Um den Austausch unter den Kandidierenden zu gewährleisten haben wir bereits eine Vernetzungsgruppe eingerichtet, die über den gesamten Wahlkampf hinweg bestehen bleibt.
100 Jahre Revolution in Bayern
Bayern wird häufig auf Weißwurst, Lederhosen und die CSU reduziert. Die Geschichte des bayerischen Freistaates ist aber auch die Geschichte von Befreiungskämpfen und Revolutionen.
Wir sind der Überzeugung, dass die Geschichte der Freistaatsgründung v.a. eines ist: Der Beweis, dass es der politischen Linken möglich ist, im Bewusstsein ihres revolutionären Potentials zu handeln und Verhältnisse, die Menschen knechten und unterwerfen – wie es die bayerische Monarchie tat – umzuwerfen. Wir Jusos blicken mit Stolz darauf, dass mit Felix Fechenbach auch unser Gründer einflussreicher Teil dieser Bewegung war – in seiner Tradition stehen wir.
Um dem Thema in seiner Komplexität gerecht zu werden, organisieren wir ein großes Workshopwochenende, bei dem wir uns mit den historischen Ereignissen, ihrer späteren Aufladung und der Rolle der verschiedenen Aktuer*innen auseinander setzen. Hierbei wollen wir die Geschichte kritisch betrachten und in ihrer Komplexität analysieren.
Parallel dazu wollen wir dieses Jubiläumsjahr nicht der CSU überlassen und mit Hilfe unseres Social-Media-Teams über das Jahr verteilt auf die Bedeutung und die Geschehnisse vor 100 Jahren hinweisen.
Europawahlen
Bei den Europawahlen ist unsere Position klar: Wir fordern die Vertiefung der europäischen Integration und treten damit dem aufkeimenden Nationalismus sowie den damit verbundenen Rufen nach Kleinstaaterei entschieden entgegen. Wir sind der Überzeugung, dass mehr als siebzig Jahre Frieden in Europa in erster Linie Ergebnis der Intensivierung zwischenstaatlicher Beziehungen sind und wollen dieses Erfolgsmodell fortentwickeln, um für die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gewappnet zu sein.
Dabei streben wir ein inklusives, solidarisches, gerechtes und offenes Europa ohne Grenzen an. Zur Erreichung dieses Ziels wollen wir das Europäische Parlament stärken, indem wir mit der Vormachtstellung der Kommission brechen und das Parlament zum Zentrum der europäischen Politik empor heben. Wir wollen Europa zur Sozialunion ausbauen, indem wir soziale Sicherungsmechanismen verankern, die ein gutes Leben, gute Arbeit, gute Bildung und gute Renten in Europa garantieren. Damit stellen wir der Wirtschaftsunion, welche in erster Linie Freiheiten im Sinne der Konzerne festschreibt, die Sozialunion als Garantin der Freiheit der Arbeiter*innen gegenüber.
Wir wollen die Asylverfahren in Europa reformieren und insbesondere solidarischer ausgestalten, um die Mittelmeerstaaten nicht mehr überzubelasten und eine gerechte Verteilung der mit Flucht einher gehenden finanziellen Lasten für den öffentlichen Sektor auf die einzelnen Haushalte etablieren. Ferner wollen wir Mindeststandards für das Asylverfahren sowie die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen festschreiben und so einen würdevollen Umgang in ganz Europa sichern.
Des Weiteren wollen wir die Regulierung der Finanzmärkte in Europa wirksam regulieren, indem unter anderem hochspekulative Produkte sowie der Hochfrequenzhandel verboten werden. Gleichzeitig schreiten wir kurzfristigem Gezocke mittels einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene entgegen. Mittels der genannten Reformen streben wir, durch sukzessive Verstärkung der europäischen Integration einerseits und der Abgabe nationaler Souveränität andererseits, schrittweise die Etablierung eines europäischen Bundesstaates an.
Um diese Position klar nach außen vertreten zu können, werden wir ein Programm zur Europawahl erarbeiten, welches detailliert Maßnahmen zur Erreichung der oben genannten Ziele nennt und erklärt. Wir wollen unsere Vision von Europa illustrieren und sie innerhalb der Partei etablieren, um so die inhaltliche Gestaltungshoheit bei der Europapolitik zu erhalten. Schließlich sind wir, die junge Generation, es, die von weiteren 70 Jahren europäische Integration, und den damit einher gehenden 70 Jahren Frieden in Europa, maßgeblich profitieren.
Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Gestaltungsfähigkeit hängt nicht nur von guten Ideen ab, sondern auch von der Art und Weise, wie wir diese kommunizieren und verbreiten. Entsprechend müssen wir uns nicht nur als linker Gegenpol zu neoliberalen Kräften positionieren, sondern auch als diese Instanz in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Daher kommt der Öffentlichkeitsarbeit eine zentrale Rolle in der Vorstandsarbeit zu. Unser Ziel ist es dabei, die von uns gefassten Ideen, Beschlüsse und Überzeugungen unmissverständlich in der Öffentlichkeit zu platzieren und eine eindeutige Identifizierung mit uns zu gewährleisten. Wir sind die zentrale, linke Kraft in Bayern und als solche müssen wir in der öffentlichen Debatte auch wahrgenommen werden. Wir forcieren die Verstetigung unserer medialen Präsenz sowie die Verbreiterung unserer Reichweite in den sozialen Kanälen.
Innerhalb des letzten Jahres haben wir durch stetige Arbeit in den sozialen Netzwerken die 4.000-Follower-Marke auf Facebook und die 1.000er-Marke auf Twitter überschritten. Durch regelmäßige Posts über die Vielfalt der Aktivitäten und Themengebiete unseres Verbands, Abwechslung in der Art der Medien, Austausch im Verband und darüber hinaus wollen wir dies fortführen. Eine besondere Herausforderung wird hierbei der Landtagswahlkampf darstellen. Wir werden ein eigenes #freistarten Corporate Design für die Landtagswahlkampagne verwenden und dieses auch an unsere Untergliederungen weitertragen.
Mittels einer neuen Pressestrategie konnten wir im letzten Jahr unsere Präsenz in den klassischen Medien erhöhen. Wir wollen unsere Pressearbeit weiter professionalisieren, indem wir Kommissionen stärker einbinden und Know How einholen. Die im Rahmen der Debatte um die Große Koalition geknüpften, medialen Kontakte werden uns dabei helfen, künftig noch häufiger in den klassischen Medien aufzutauchen.
Pressemitteilungen des Juso Landesverbandes sollen zukünftig stärker für die Arbeit vor Ort genutzt werden können. Mediale Aufmerksamkeit ist in lokalen Medien leichter zu erzielen als auf überregionaler Ebene. Wir werden daher vermehrt Pressemitteilungen für die lokalen Gliederungsebenen zur Verfügung stellen. Diese sollen als Vorlagen genutzt und regionalisiert an die lokalen Medien weitergeben werden.
Zu einer guten Öffentlichkeitsarbeit gehören für uns Jusos Bayern auch eigene Printmedien. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zu unterschiedlichsten Themen werden wir auch im kommenden Jahr eine weitere Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift „Die Faust“ veröffentlichen. Uns ist es wichtig, dass neben Fachartikeln aus verschiedenen Themenbereichen auch das Verbandsleben dargestellt wird. So soll es mehr Artikel über Veranstaltungen der Jusos Bayern und Artikel aus den Untergliederungen geben. Trotz der stetig digitaler werdenden Welt ist es uns wichtig, dass „Die Faust“ als Printversion jedes einzelne Mitglied erreicht. So wollen wir Jusos Bayern die Mitglieder über unsere Arbeit informieren, aber auch die Neugier zu wecken selbst an Seminaren und Kommissionen aktiv mitzuarbeiten.
Zusätzlich zur Faust werden wir im kommenden Vorstandsjahr eine sogenannte Selbstdarstellungsbroschüre erarbeiten, die im Wesentlichen die Beschlüsse und Forderungen unserer thematischen Schwerpunkte enthalten und darlegen soll. Dies soll insbesondere als Orientierungshilfe für Neumitglieder oder Interessierte dienen, die sich für die Standpunkte der Jusos Bayern interessieren und einen Überblick verschaffen.
Feminismus
Wir Jusos sind ein feministischer Richtungsverband. Für uns ist Feminismus keine leere Worthülse. Er schlägt sich in unserer Art zu debattieren, in unserem Bildungsprogramm und in unserem allgemeinen Miteinander nieder. Wir wollen die männliche Gesellschaft überwinden und zu einer menschlichen kommen.
Uns ist es wichtig, unsere Mitglieder für feministische und gleichstellungspolitische Themen zu sensibilisieren. Daher wird es in unserem Bildungsprogramm wieder Seminare zu Feminismus und Gleichstellung geben bzw. sind dies festverankerte Inhalte in unseren Neumitgliederseminaren, der Sommerschule und den Funki-Schulungen.
Unsere Frauen*konferenz, die im letzten Jahr erstmalig stattfand wurde sehr gut angenommen und hervorragend bewertet. Sie war ein voller Erfolg. Dem Wunsch unserer Mitglieder, diese regelmäßig stattfinden zu lassen, kommen wir sehr gerne nach. Genossinnen* aus ganz Bayern die Möglichkeit zu bieten sich zu vernetzen, auszutauschen, gegenseitig zu ermutigen, zu bestärken und inhaltlich zu schulen ist einzigartig und eine großartige Erfahrung.
Weiterhin wollen wir auch unsere Frauenkommission fortführen. Sie tagt abseits der regulären Kommissionswochenenden, richtet sich an die Frauen* in unserem Verband und setzt sich mit feministischen und zugleich gesamtgesellschaftlichen Themen auseinander.
Sexismus zu bekämpfen und sich für Feminismus einzusetzen ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dennoch müssen wir hier bei uns Jusos anfangen. Deswegen möchten wir die Posten der beiden Sexismus-Beauftragten beibehalten. Diese haben bereits im letzten Jahr diese wichtige Aufgabe gut gemeistert. Aus dieser Erfahrung heraus möchten wir im Landesvorstand auch dieses Jahr zwei Personen benennen, die sich des Problems des Sexismus innerhalb unseres Landesverbandes besonders annehmen.
Bei unseren Veranstaltungen hatten wir häufig ein Awarenessteam, zu welchem unsere Sexismus-Beauftragten und mindestens zwei weitere, geeignete Personen gehörten. Diese fungieren unter anderem als Ansprechpartner*innen für die Teilnehmer*innen der Veranstaltung. Um den Aufgabenbereich des Awarenessteams näher zu spezifizieren, haben unsere diesjährigen Sexismus-Beauftragten bereits einige Vorschläge zu einem Awarenessteam-Leitfaden gemacht. Diesen wollen wir als Unterstützung für die Awarenessteams vor Ort finalisieren. Unser Ziel für kommendes Jahr ist es, bei jeder Veranstaltung der Jusos Bayern ein Awarenessteam als Ansprechpartner*innen vor Ort zu haben.
Feminismus und Gleichstellung werden sich auch weiterhin im Rahmen unseres “lila Fadens” durch unsere Arbeit ziehen, dies wird sich in all unseren Publikationen, Materialien und Veranstaltung widerspiegeln. Um darauf hinzuweisen, dass Gleichstellung hart erkämpft werden musste und immer noch muss, wollen wir hervorheben, dass das Frauenwahlrecht in Deutschland erst 100 Jahre alt wird und diese Jubiläum hervorheben. Den Kampf der Frauen damals werden wir entsprechend würdigen und uns intensiv damit beschäftigen.
Kommissionen
Eine vitale inhaltliche Arbeit ist ohne starke Kommissionen undenkbar. Sie werden auch im nächsten Jahr die inhaltliche Arbeit des Landesverbands zwischen den Landeskonferenzen leisten. Die Öffnung der Kommissionswochenenden für alle Mitglieder hat sich bewährt, wir müssen jedoch weiterhin Konzepte entwickeln, wie die Arbeit der Kommissionen noch mehr an Kontinuität und Professionalität gewinnen kann. Die bewährte Struktur des gemeinsamen Tagens an drei gemeinsamen Wochenenden pro Jahr wird fortgeführt. Die vier Kommissionen
· Innenpolitik, Demokratie und Antifa (IDA)
· Wirtschaft und Soziales
· Umwelt und Energie
· Internationales und Europa
Juso-Hochschulgruppen und Juso-Schüler*innen und Auszubildendengruppe Bayern (JSAG)
Die Juso-Hochschulgruppen und die Juso-Schüler*innen- und Auszubildendengruppe Bayern stellen bedeutende Vorfeldorganisationen an den bayerischen Schulen, Universitäten und Hochschulen dar. Die Wahlen der Studierendenvertretungen stellen trotz der gesetzlichen Nichtverankerung der ASten eine wichtige Plattform für Jusos dar, die sich gezielt für verbesserte Studienbedingungen und einen freien Zugang zu Bildung einsetzen. Besonders erfreulich ist, dass es neben einigen Neugründungen auch wieder eine sehr beständige Arbeit der Hochschulgruppen im Rahmen der Landeskoordinierungstreffen gibt. Die Landeskoordinierung der Juso-Hochschulgruppen kann auch im kommenden Jahr auf die tatkräftige Unterstützung des Landesvorstands zählen. Insbesondere auch bei Wahlkämpfen zu Hochschulwahlen. Der Landesvorstand begrüßt die inhaltlich ausgewogene Ausrichtung der JSAG, die sich sowohl mit der Schulbildung als auch in besonderem Maße mit Berufsausbildung befasst, ausdrücklich. Der Landesvorstand wird die Arbeit der JSAG in diesem Sinne weiterhin gerne unterstützen.
Bildungsprogramm
Die Neuausrichtung des Bildungsprogramms hat sich schon im ersten Halbjahr bewährt, sodass wir an diesem weiterhin festhalten möchten. Durch die Konzentration der Angebote, die Verzahnung mit den Kommissionen sowie das Stattfinden von jeweils zwei Seminaren an einem Wochenende, konnten die Teilnehmendenzahlen verbessert und Ausfallkosten minimiert werden. Über den eingerichteten Teamendenpool konnte die ehrenamtliche Arbeit gut organisiert werden. Wir werden diesen Pool weiter ausbauen und eine weitere Teamendenausbildung noch im Jahr 2018 durchgeführen.
Im Bildungsprogramm wird sich weiterhin das nun bewährte Portfolio von Neumitgliederseminaren, Funki-Reihe, Marx-Theoriereihe, Grundlagenseminaren der Kommissionen sowie vereinzelten Spezialseminaren finden.
Trotz der großen Nachfrage, vorallem an Neumitglieder- und Grundlagenseminaren, können wir nicht ignorieren, dass bis auf das allzeit geschätzte und beliebte Frauenrhetorikseminar, die Anzahl weiblicher Teilnehmer*innen noch immer ausbaufähig ist. Wir werden dazu die im letzten Jahr durchgeführte Umfrage weiter auswerten und geeignete Maßnahmen entwickeln, unsere Angebote für Frauen* noch attraktiver zu gestalten.
Auch 2019 wollen wir wieder einen Basiskongress als breites Vernetzungstreffen und inhaltliches Seminarwochenende zu verschiedensten Themen anbieten. 2019 wird der sechste Basiskongress stattfinden und wieder für über 100 Genoss*innen aus ganz Bayern ein bewährtes Angebot mit einer Mischung aus Politik, Kennenlernen anderer Genoss*innen aus allen Regierungsbezirken und natürlich auch einer Verbandsparty bieten. Während der Basiskongress 2018 auf den Landtagswahlkampf vorbereitete, soll der Basiskongress 2019 unter dem Paradigma der Europawahl stehen.
Bündnisarbeit
Die Zusammenarbeit mit anderen, uns nahe stehenden Jugendorganisationen, ist ein wichtiger Aspekt für unsere Arbeit. Der enge Kontakt zu den anderen Jugendverbänden der Arbeiter*innenbewegung ist für uns von besonderer Bedeutung. Die in den vergangenen Jahren wiedererstarkte Zusammenarbeit mit der DGB-Jugend und ihren Gewerkschaftsjugenden wollen wir fortsetzen und die Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden, wie zum Beispiel dem Landesjugendwerk der AWO, den Falken und den Jungen Naturfreunden intensivieren. Viele Mitglieder der Jusos Bayern sind auch in anderen Organisationen aktiv, diese direkten Verbindungen werden wir verstärkt nutzen. Weiterhin werden wir unsere Bündnispartner*innen zu unseren Veranstaltungen einladen und gemeinsame, themenbezogene Veranstaltungen organisieren.
Eine dieser Veranstaltungen wird der Arbeitsmarktpolitische Kongress, der bereits zum dritten Mal stattfinden wird. Zusammen mit der DGB Jugend werden wir Themen diskutieren, die vor allem junge Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und dual Studierende betreffen, um gemeinsame Lösungen für den Abbau existierender Hürden und Probleme zu erarbeiten. Als Jungsozialist*innen gewerkschaftlich organisiert und engagiert zu sein, gehört zu unserem Selbstverständnis als Teil der internationalen Arbeiter*innenbewegung. Beiden Organisationen muss klar sein, dass sie ihre gemeinsamen Ziele nur mit vereinten Kräften erreichen können. Der Austausch und die Zusammenarbeit auf diesem Kongress verdeutlicht genau das.
Verstärken möchten wir ebenfalls die Zusammenarbeit mit anderen AGs innerhalb der SPD. Arbeitsgemeinschaften, wie SPD Queer, AsF oder die AG Selbst Aktiv sind für uns wichtige Ansprechpartner*innen um gemeinsame Themen in der SPD zu setzen.
Antifaschismus ist für uns wesentlich mehr als nur einer von vielen Themenbereichen, die wir bearbeiten. Antifaschismus bedeutet für uns den Kampf gegen reaktionäre und menschenverachtende Ideologien und ist ganz konkrete politische Praxis. Antifaschismus ist für uns als Sozialist*innen und Sozialdemokrat*innen einerseits die logische Konsequenz aus den historischen Erfahrungen sowie aus unseren solidarischen Überzeugungen. Unsere Solidarität gilt allen Menschen.
Gemeinsam mit unseren Bündnispartner*innen wollen wir eine starke Front gegen rechte Hetze in Politik und Gesellschaft bilden. Wir Jusos kämpfen gegen Nationalismus, Antisemitismus und Rassismus. Unabhängig davon, ob diese Phänomene durch gewalttätige Übergriffe, feindliche Stimmungsmache oder unterschwellige Ressentiments ausgedrückt werden. Wir sind im Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ aktiv und engagieren und vor Ort in Bündnissen gegen Rechts und organisieren Aktionen und Demonstrationen für eine offene und tolerante Gesellschaft.
Die Arbeitsgruppe im Landesvorstand, die sich im letzten Jahr gegründet hat, um die Erfahrungen lokaler Arbeit besser zu vernetzen werden wir auch im kommenden Jahr fortsetzen. Wir werden eine Strategie entwickeln, wie wir uns gegen die AfD im bayerischen Landtagswahlkampf stellen, aber auch wie wir auf die rassistische Hetze der CSU reagieren.
#freistarten als Verband
Wir Jusos sind ein eigenständiger Richtungsverband. Wir sind sozialistisch, feministisch und
internationalistisch. Dem Antifaschismus sind wir verpflichtet. Wir treten ein für eine Gesellschaft, in der alle Menschen frei und gleich sind und solidarisch für einander einstehen.
Wir Jusos sind eine Jugendbewegung. Wir bieten jungen Menschen eine Plattform, um sich über linke Positionen auszutauschen, zu bilden und gemeinsam für eine bessere, eine Sozialistische Gesellschaft zu kämpfen. Wir wollen neue Mitstreiter*innen für die jungsozialistische Bewegung gewinnen und sie dauerhaft binden. Wir werden deshalb unsere Mitgliederwerbung verstetigen und noch stärker auf beteiligungsorientierte Prozesse achten.
Wir Jusos sind eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der SPD. Wir bleiben der Mutterpartei in kritischer Solidarität verbunden. Wir wollen den Zusammenhalt in der Partei stärken und vor allem linken Genossinnen und Genossen aller Altersklassen ein Ankerpunkt sein. Wir werden weiterhin unsere Überzeugungen und Positionen vehement in die SPD tragen und uns für ihre Umsetzung stark machen!
Wir starten frei als ein Verband.
D2 Mehr Jugendpartizipation im Freistaat Bayern!
8.03.2018Politisches Engagement ist für uns Jusos keine Frage des Alters. Mehr denn je ist es wichtig, dass Jugendliche eine umfassende politische Bildung erhalten, damit die demokratischen Werte in unserer Gesellschaft aktiv gelebt und verteidigt werden. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass der Frieden in Europa und die bestehenden Freiheiten in der Europäischen Union keine Selbstverständlichkeit sind. Die heutige Generation an Teenagern und jungen Erwachsenen ist in einem Europa aufgewachsen, in dem Freizügigkeit herrscht, in dem es eigentlich keine Binnengrenzen mehr gibt und man fast überall mit der gleichen Währung zahlen kann – ein Europa, in dem wahrhaftig #freistarten kann. Dass man jetzt allen Ortes wieder über Grenzkontrollen, Zäune, Euro- und EU-Austritte nachdenkt, ist sicher nicht auf das Meinungsbild der jungen Generation zurückzuführen. Unter allen demographischen Schichten fühlen sich „die Jungen“ noch am ehesten als Europäer*innen und schätzen die vorhandenen Freiheiten. Wie soll aber diese Generation ernsthaft für Europa und die Demokratie einstehen, wenn sie nicht das Ideal dahinter versteht oder wenn sie in unserer Gesellschaft nichts zu sagen haben?
Man muss gar nicht bis nach Europa denken, um festzustellen, dass jungen Menschen im politischen und gesellschaftlichen Alltag zu wenig Gehör geschenkt wird – wenn sie überhaupt als Meinungsträger*in ernst genommen werden. Die aktuell stattfindende Debatte unter dem Hashtag #diesejungenleute zeigt symptomatisch, wie allein hierzulande mit jungen Mandatsträger*innen, ja überhaupt mit meinungsstarken Jugendlichen umgegangen wird. Der in dieser Debatte aufgekommene Begriff der „Jugenddiskriminierung“ ist nicht weit hergeholt. Wer der Jugend mit so einer Abwertung begegnet, braucht sich nicht zu wundern, wenn irgendwann der Punkt erreicht ist, an dem Motivation in Verdrossenheit oder gar in Destruktivität umschlägt.
Das Recht auf Beteiligung ist Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention! Und wir als Jusos wollen mehr denn je dieses Recht einfordern und uns für die Mitsprache der Jugendlichen einsetzen. Der Freistaat Bayern soll zu einem Musterbeispiel an Jugendpartizipation werden, auf kommunaler genauso wie auf Bezirks- und Landesebene.
Politische Bildung stärken
Damit demokratische Partizipation grundsätzlich bei jungen Menschen Interesse weckt, vor allem aber so neutral wie möglich an sie herangetragen wird, muss diese in Form von Bildung weiter verstärkt werden. Jugendlichen soll mit attraktiven Angeboten die Möglichkeit gegeben werden, Demokratie besser zu verstehen und somit auch schätzen zu lernen. Hierfür sollen Maßnahmen erarbeitet werden, welche auf Jugendliche zugeschnitten sind. Dieses politische Interesse zu fördern oder gar eine Grundlage dafür zu bieten, ist auch wertvoll für die Gesellschaft als solches. Wenn Menschen die Demokratie besser verstehen, können sie sich auch bewusstmachen, wo die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten liegen. Zudem ist politische Bildung wichtig, um die Gesellschaft vor Folgen durch Populismus zu schützen.
Wir fordern daher die Gründung einer Kommission auf Landesebene, welche sich mit der Frage beschäftigt, wie die politische Bildungsarbeit in unserer Gesellschaft vermehrt, gestärkt und vor allem attraktiv auf Jugendliche ausgerichtet werden kann.
Mehr Jugendbeteiligungsformate
Aktive Beteiligung fängt meistens klein im Kommunalen an. Zu allererst sind die Städte und Gemeinden in der Pflicht, für öffentliche Angebote zu sorgen, über die Jugendliche sich politisch wie kulturell engagieren können. Entsprechende barrierefreie Räume sind ebenfalls zur Verfügung zu stellen. In ländlichen Gegenden scheitert es oft schon an dieser Hürde. Es ist schlichtweg kein Raum zur Entfaltung da, obwohl die Nachfrage bei den Jugendlichen da wäre. Hier müssen die betroffenen Kommunen endlich Abhilfe schaffen. Das ist aber nur der erste Schritt.
Die Ausgestaltung der Angebote für Kinder und Jugendliche darf nie über deren Köpfe hinweg diskutiert und entschieden werden. Warum sollte an Orten, die hauptsächlich von Jugendlichen genutzt werden – Spielplätze, Schulwege, Jugendtreffs – deren Miteinbeziehung nicht selbstverständlich sein? Es geht dabei nicht nur um kreative Prozesse oder ihre Einbeziehung als ehrenamtliche Helfer*innen. Auch bei der konkreten Projektplanung seitens der Kommune fordern wir vom ersten Schritt an Transparenz und eine aktive Mitsprache der betroffenen/beteiligten Jugendlichen auf Augenhöhe. Bei Gemeinderats- oder Stadtratssitzungen, die sich um ein Beteiligungsformat drehen, sollte immer ein*e gewählte*r Vertreter*in der Jugendlichen anwesend sein und Rederecht haben. Eine solche Teilhabe kann nur die Verbundenheit zum Projekt stärken und sichert letzten Endes deren Nutzung.
Jugendräte und Jugendparlament
In vielen Kommunen existieren bereits so genannte Jugendräte, genauso wie Senioren-, Behinderten- oder Migrations-/Ausländerräte. Ihr Aufgabenbereich und der Umfang ihres Mitspracherechts folgt jedoch keiner klaren Linie. Mancherorts haben Jugendräte Verantwortung über ein eigenes Budget und sind vollwertige Berater des Stadt- oder Gemeinderats, mancherorts sind sie reine Beratungsstellen nach außen oder ihre Verantwortung wird auf die Organisation von Grillfesten reduziert.
Wenn Kommunen schon einen Jugendrat einsetzen, müssen sie seine Funktion und dessen Gestaltungsmöglichkeiten ernst nehmen und ihn proaktiv an die Jugendlichen herantragen. Eine Möglichkeit, der Sache mehr Gewicht zu verleihen, ist die Weiterentwicklung hin zu Jugendparlamenten, begleitet von Fachkräften. Das Budget wäre dann ein „Haushalt im Haushalt“ und würde „unter kommunalpolitischen Bedingungen“ verteilt werden. Diese Form würde zusätzlich die politische Bildung der Beteiligten stärken, nicht nur zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beitragen.
Schülermitverwaltung und Auszubildendenräte
Beteiligung im schulischen Bereich ist ein genauso wichtiges Feld. Schüler*innen muss man vom ersten Schultag an das Gefühl der Mitbestimmung geben, um sie zu mündigen Demokrat*innen zu erziehen, aber auch um klar zu machen, dass ihre (Aus-)Bildung einen besonderen Stellenwert genießt. Die Rolle der Schülermitverantwortungen muss daher weiter gestärkt werden, genauso wie die Rolle der Bezirksschülersprecher*innen und des Landesschülerrats in Bezug auf das Kultusministerium.
Die Einrichtung von Auszubildendenräten und eines Azubi-Parlaments in den Berufsschulen, wie von den Jusos Bayern bereits gefordert, ist ein weiteres Mittel. Demokratisch gewählte Vertreter*innen der jeweiligen Ausbildungszweige sollen offiziell die Belange der Auszubildenden gegenüber der Berufsschule vertreten, entweder in ihrem Fachbereich oder als Gesamtvertretung der Berufsschüler*innen.
Endlich Wahlen ab 16 – für Landtags-, Bezirkstags- und Kommunalwahlen!
Die Grundform demokratischer Beteiligung ist die freie, geheime Wahl. Gerade hier sind Jugendliche immer noch von der politischen Mitgestaltung ausgeschlossen, was einfach nicht mehr zeitgemäß ist – um zu nicht zu sagen „antidemokratisch“. Der Vorschlag, ein Wahlrecht ab 16 im Freistaat Bayern einzuführen, stößt vor allem bei der CSU regelmäßig auf strikte Ablehnung, obwohl es inzwischen in anderen Bundesländern schon erfolgreich angewendet wird. In den Köpfen mancher Christsozialen haben Jugendliche in diesem Alter noch nicht ausreichend Lebenserfahrung, um politisch urteilsfähig zu sein. Deshalb könnten Sie auch die Rechtsfolgen ihrer Handlungen nicht abschätzen.
Eine weitere angebliche Binsenweisheit besagt, dass Jugendliche anfälliger für den Einfluss von Extremisten seien. Allein ein Blick auf das Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2017 zeigt, dass das allerhöchstens für die Ost-Bundesländer zutrifft. Bundesweit bei den 18- bis 29-Jährigen ist nach Umfragen die AfD nur sechststärkste Kraft geworden, gleichauf mit der Linken. Die Aussage, dass die Ränder bei den Jugendlichen grundsätzlich populärer wären, ist genauso pauschal wie alle Argumente, die von den Gegnern des Wahlrechts ab 16 kommen. Kein Bundesland, das sein Wahlalter herabgesetzt hat, ist dadurch umgestürzt worden.
Wir fordern daher weiterhin die Senkung des Wahlalters im Freistaat Bayern auf 16 Jahre – zuerst bei den Kommunalwahlen 2020 und dann mit den Landtags- und Bezirkstagswahlen 2023 auch auf Landesebene.
V3 Internet als Grundversorgung
8.03.2018Wir fordern, dass die Versorgung mit Internet eine vergleichbare rechtliche Stellung wie die Versorgung mit Strom, Wasser und Energie zukommt.
Wir fordern, dass ein Wohnortwechsel immer ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Ein Schutz der Anbieter ist nicht notwendig, da am neuen Wohnort sowieso ein Neuvertrag geschlossen werden muss. Die momentane Rechtslage führt in der Regel zu Versorgungsschwierigkeiten und hohe Kosten. Daher soll das Telekommunikationsgesetz in § 46 entsprechend geändert werden.
Wir fordern, dass der Internetzugang denselben Schutz bekommt wie ein Telefonanschluss und nicht bei Zahlungsrückständen ohne Ankündigung oder Frist einfach gesperrt werden kann. Wir fordern, dass eine Grundversorgung mit Internet gewährleistet wird. Hierzu soll ein Konzept erarbeitet werden inwiefern eine Grundversorgung mit Internet ähnlich des Grundversorgungstarifs mit Strom möglich und zielführend ist.
F1 Mehr Unterstützung für MINT
8.03.2018Im Rahmen der MINT Kampagne haben sich die Teilnehmer*Innen des Grundlagenseminars zum Thema Gleichstellung intensiv mit diesem beschäftigt. Bei Diskussionen zum Thema MINT und der geplanten Kampagne des Juso-Bezirks Oberfranken wurden Argumente und Forderungen entwickelt, welche in diesem Antrag festgehalten werden sollen.
MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Diese Berufsgruppen gelten in der Gesellschaft immer noch als klassische Männer-Berufe und stellen eine Männerdomäne dar. Hierfür gibt es viele Gründe und daraus entstehende Probleme, welche schon in der Kindheit und in der Schule gebildet werden. Mädchen sollen Rosa tragen und mit Puppen spielen, sind in der Schule eher sprachlich begabt und wenn es um die Fächerwahl in der Mittelstufe geht, werden die Naturwissenschaftlichen Fächer wie Physik und Chemie oder auch technisches Zeichnen und Werken schnell gegen Französisch, BWR und Hauswirtschaft getauscht.
Bereits hier müssen wir ansetzten. Vielen Mädchen und Frauen fehlen die Vorbilder und das dazugehörige Selbstbewusstsein, um einen MINT-Einstieg zu wagen. Sie interessieren sich häufig für diese naturwissenschaftlich-technische Themen, trauen sich aber nicht, das auch offen zu zeigen. Sie befürchten, dass sie nicht für vollgenommen werden, und das MINT-Interesse als Spinnerei abgetan wird. Es muss in der Gesellschaft ein Bewusstsein dafür erzeugt werden, dass MINT Berufe die Zukunft sind und jede*R MINT können kann. Wir befinden uns in einer digitalisierten Welt, welche jeden Tag ein bisschen technischer wird, dies sehen wir auch bei den Diskussionen zu Arbeit 4.0. Unabhängig vom Geschlecht, darf hier niemandem die Chance verwehr werden, an der Digitalisierung mit zu gestalten.
Es gibt viele Ideen wie wir dieses Ziel umsetzen können. Die meisten davon betreffen das schulische Umfeld. Wir wollen einen offiziellen „Projekttag MINT“ an den Schulen, wo sich Schüler*Innen austauschen können, verbunden mit einer Informationsveranstaltung für Eltern. Dieser Projekttag soll ab der achten Jahrgangsstufe jährlich stattfinden. Oft sind es auch Eltern, die nicht verstehen warum junge Frauen sich für diese Berufe entscheiden, oder sie sogar in die klassischen, vermeintlichen Frauenberufe drängen wollen.
Um das Interesse der Schüler*Innen an Mint-Themen zu wecken brauchen wir mehr Lehrerinnen in diesen Schulfächern. Diese fungieren dann als Vorbilder, machen Mut und stärken das Selbstbewusstsein. Um das zu unterstützen, sollten die Schulen mehr mit Unternehmen und vor allem Handwerksbetrieben vor Ort zusammenarbeiten. Schnupperpraktika motivieren, sich für die MINT-Berufe verstärkt zu interessieren.
Wir brauchen nicht nur mehr Lehrerinnen, sondern auch mehr Professorinnen und Dozentinnen. Nicht nur in den MINT-Berufen, sondern allgemein. Jedoch fällt auf, dass insbesondere in den technischen Studiengängen besonders wenig Frauen lehren. Daher fordern wir eine harte, gesetzliche Frauenquote bei den Professur-Berufungen.
In vielen Städten gibt es Jugendzentren, welche zahlreiche gute Projekte für junge Menschen anbieten. Auch hier kann durch zielgruppenspezifische Angebote und gezielter Ansprache junger Frauen das Interesse an MINT-Themen gesteigert werden.
In vielen Unternehmen, insbesondere kleinen Handwerksbetrieben, gibt es eine ganz andere Hürde, die Frauen den Weg in den MINT-Beruf verwehrt. So können Auszubildende oder ausgelernte Frauen nicht eingestellt werden, da es keine Umkleideräume oder sanitären Anlagen für das weibliche Geschlecht gibt. Wir brauchen ein Förderprogramm, welches Unternehmen die Möglichkeit gibt, ihre Betriebsstätten so umzubauen, dass der gesetzliche Rahmen erfüllt ist, um auch Frauen den Einstieg in diese Unternehmen zu ermöglichen. Wir wissen, dass diese Unternehmen sich der Einstellung von Frauen nicht verwehren, sie haben schlichtweg nicht die finanziellen Möglichkeiten, um Ihre Betriebe umzubauen.
Wir wollen mit diesen Forderungen die Angebote wie „Mädchen und Technik (MuT)“ oder den „Girlsday“ nicht ersetzten. Im Gegenteil: es sind wichtige Projekte, die wir durch zusätzliche Maßnahmen unterstützen wollen. Auch wenn alle Forderungen von uns umgesetzt werden, gibt es noch viel zu tun. Deshalb kann dies hier nur ein Anstoß in die richtige Richtung sein. Es handelt sich um einen gesellschaftlichen Prozess, der immer wieder neue Impulse benötigt. Es ist unsere Aufgabe als feministische Jugendorganisation diesen Prozess durch unsere Impulse mitzugestalten.
V2 Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein
8.03.2018Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass über Bundestag und Bundesrat der Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in § 265 a StGB (Betrifft Erschleichung von Leistungen) nicht weiterhin Berücksichtigung findet. Die Ordnungswidrigkeit kann daneben bestehen bleiben.
Aus den Gründen:
1. „Schwarzfahren“ aus einer finanziellen Notlage heraus führt zwangsläufig zur Ersatzhaft
2. Grundrecht auf Mobilität
3. Veralteter Straftatbestand von 1935
4. Entlastung der Justiz und der Verkehrsunternehmen
5. Jusos Steglitz-Zehlendorf, Jusos Berlin
Zu 1.:
Menschen, die sich aufgrund ihrer finanziellen Notlage kein Ticket für den Bus/Bahn/Zug leisten können, werden ausreichend mit der Vertragsstrafe durch die Verkehrsunternehmen gestraft. Alleine in Berlin mussten im Jahre 2016 47 % der Forderungen abgeschrieben werden, weil die Betroffenen zu arm waren, diese zu begleichen. Eine zusätzliche Auferlegung einer Geldstrafe nach § 265a I StGB führt dazu, dass diese nicht erbracht werden kann und in Ersatzhaft umgewandelt wird. Dies führt in einen Teufelskreis, da die finanzielle und soziale Not der Betroffenen durch die Strafandrohung des § 265a StGB nur verschlimmert wird und diese wohl gezwungen sind, ihre Tat zu wiederholen. Somit ist weder den Menschen, noch den Verkehrsunternehmen durch die Gefängnisstrafe geholfen.
Zu 2.:
Das Strafrecht stellt das äußerste Mittel staatlichen Strafens dar und ist dementsprechend als Ultima Ratio anzusehen. Es ist nicht verhältnismäßig jemandem eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr anzudrohen, wenn der*diejenige ein Ticket (z. B. Preis 1,50€) absichtlich nicht gelöst hat. Wir als Jusos stehen für ein Grundrecht auf Mobilität ein. Haft bedeutet jedoch für die meisten Betroffenen Stigmatisierung. Und das führt zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und zum möglichen Beginn einer daraus resultierenden kriminellen Laufbahn. Die finanzielle und soziale Not der Menschen soll gehört und nicht mit Gefängnis geahndet werden.
Zu 4.:
Das Problem des „Erschleichens“ tritt unter anderem dadurch auf, dass die Norm aus dem Jahre 1935 stammt. Damals gab es in jedem Fahrzeug des ÖPNV am Eingang eine*n Schaffner*in, bei dem*der das Ticket erworben werden musste. Diese*r konnte damals getäuscht werden, wodurch ein Bejahen des „Erschleichens“ durchaus plausibel erschien. Das ist heutzutage anders. Die Gesellschaft wie auch der ÖPNV haben sich gewandelt. Das Gesetz sollte dies auch tun.
Zu 5.:
Deutschlandweit sitzen momentan 7600 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Der größte Teil davon sind verurteilte Schwarzfahrer*innen. Jeder Hafttag kostet den*die Steuerzahler*in 146 Euro. Im Jahr 2016 wurden in Berlin 40000 Strafanträge wegen des Verstoßes gegen § 265a StGB durch eine*n Schwarzfahrer*in gestellt. Nach Hochrechnungen einer Neuköllner Richterin sind 25-30% aller Erwachsenenstrafsachen vor dem Amtsgericht Neukölln im Jahr 2011 Fälle von Leistungserschleichung gewesen. In Jugendstrafsachen stellen diese immer noch einen prozentualen Anteil von 15-20 %. (Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/ueberlastung-richter-wollen-keine-anklagen-gegen-schwarzfahrer-mehr/4258142.html; Abgerufen am: 04.12.17). Dies alles stellt einen vermeidbaren Kosten- und Zeitaufwand für die Justizbehörden, den*die deutsche*n Steuerzahler*in, als auch für die Verkehrsunternehmen dar. Sogar der deutsche Richterbund hat kürzlich die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens gefordert. Jena Gnisa, der Vorsitzende des deutschen Richterbunds formuliert das so: „Wenn die Unternehmen eine bessere Kontrolle aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht tun, dann darf nicht der Steuerzahler als Lückenbüßer herhalten.“
Zu 6.:
Aus den genannten Gründen unterstützen wir den Antrag der Jusos Steglitz-Zehlendorf vom 16.09.14 und die Beschlussfassung der Jusos Berlin aus dem Jahr 2015 zur Entkriminalisierung des „Schwarzfahrens“.
U1 Umweltschutz ins Grundgesetz!
8.03.2018Dieselskandal, der Austritt aus dem Austritt aus der Atomenergie, das Schmelzen der Gletscher in den Alpen… Auch die Themen wie Flächenfraß, Waldsterben, Klimaerwärmung oder Stickoxide in der Luft zeigen auf, dass es umweltrechtliche Maßnahmen dringend braucht!
Bereits 1971 hatte die SPD ein Grundrecht auf Umweltschutz in ihr Umweltprogramm aufgenommen und auch die Grünen hatten sich in der Zeit mit dem Ziel gegründet, dass Bürger*inneninitiativen oder Verbände bei Umweltverschmutzungen klagen können sollten. Die CDU hatte auch nach der Katastrophe in Tschernobyl das Interesse, dass die Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz möglichst harmlos formuliert wird und auch für die Gerichte unverbindlich bleibt. Im Dezember 1983 lehnte eine Sachverständigenkommission des Innenministeriums die Einführung eines Grundrechts ab – und schlug stattdessen die Einführung eines Staatsziels Umweltschutz vor.
Als ablehnende Argumente wurde angebracht, dass die Begriffe „menschenwürdige Umwelt“ sowie „natürliche Lebensgrundlagen“ nur unzureichend zu konkretisieren sind und die Frage nicht justitiabel beantwortet werden könne, worin die vom Staat konkret geschuldete Leistung hinsichtlich der Umwelt bestehen solle. Man sähe durch die Einführung eines Umweltgrundrechtes eine „Verunsicherung des Verfassungsrechts voraus, die eine Glaubwürdigkeitskrise für das Grundgesetz heraufbeschwören könne.
Erst nach der Wiedervereinigung einigte sich eine von Bundestag und Bundesrat eingesetzte gemeinsame Verfassungskommission 1993 auf eine Grundgesetzänderung und die Aufnahme des Artikels 20 a in die Verfassung. Diesen Kommissionsvorschlag nahmen am 27.10.1994 Bundestag und Bundesrat schließlich an.
So kommentierte bereits 1987 Ursula M. Händel : „Mancher mag einwenden, Papier sei geduldig und die Aufnahme des Staatszieles „Umweltschutz“ allein besage noch gar nichts. Diese Einschätzung, träfe sie zu, gilt für alle Verfassungsgebote. Natürlich mussß ein Verfassungsauftrag Folgen für die Gesetzgebung haben. Doch derzeit hat der Umweltschutz auch in der herrschenden Rechtssprechung wegen der fehlenden verfassungsmäßigen Verankerung in keiner Weise den Stellenwert, den Umweltprobleme inzwischen im Bewußtsein vieler Bürger haben. Wer sich das Ausmaß heutiger Umweltskandale und die in der Regel mehr als lasche Reaktion der Justiz darauf vergegenwärtigt, darf eine Grundgesetzänderung nicht länger blockieren.“
Nach Art 20a GG schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen durch Legislative, Exekutive und Judikative u.a. die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Dem Staat ist damit eine ausdrückliche Verpflichtung zum Schutz der Umwelt auferlegt, ohne dass im Gegenzug die Bürger*innen daraus eigene subjektive Rechte auf oder gegen hoheitliches Handeln herleiten können. Denn einklagbar sind Staatsziele, anders als Grundrechte, nicht.
Solche subjektiven Rechte auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen können sich auf der Ebene des Grundgesetzes nur aus den Grundrechten ergeben. Sie allein sind die Abwehrrechte und Leistungsrechte der Bürger*innen gegenüber dem Staat. Sie sind nicht nur im Falle verfassungsrechtlicher Streitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht wichtig, sondern auch bei Fragen der Klagebefugnis im Verwaltungsprozessrecht. Die Grundrechte gewährleisten bis heute keine für den Umweltschutz bedeutsame Grundrechtposition, deren subjektiv-rechtlicher Schutz über die in Art. 1 ff. GG genannten Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum) hinausgehen. Somit müssen alle Schädigungen der Umwelt, die sich nicht unmittelbar lebens- gesundheits- oder eigentumsgefährdend auswirken, hingenommen werden.
Einige Landesverfassungen, wie Art. 141 III 1 BayVerf, Art. 39 II BBgVerf. und Art 12 II MVVerf. normieren zwar expressis verbis begrenzte umweltschutzbezogene Grundrechtspositionen, gewährleisten jedoch meist nur ein Recht auf Erholung in der freien Natur bzw. auf freien Zugang zur Landschaft.
Auch sind eine Reihe von europäischen Ländern deutlich weiter. Einige haben bereits in den 80er-Jahren den Umweltschutz in ihre Verfassungen aufgenommen, so zum Beispiel die Schweiz, Niederlande, Spanien, Portugal oder die baltischen Staaten. Auf europäischer Ebene wirkt die EU gemäß Art. 3 II EUV „auf ein hohes man an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ hin und benennt in Art. 191 I AUEV verbindliche Ziele der gemeinschaftlichen Umweltschutzpolitik wie die Erhaltung und Schutz der Umwelt oder die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen.
Wir wollen der EU folgen und nicht der Gegenwart hinterherhinken. Die Bundestagsfraktion wird daher aufgefordert, sich für die Einführung eines speziellen Umweltgrundrechtes in den Grundrechtskatalog des GG einzusetzen.
Die Grundrechtsinhaber*innen hätten dadurch im Ergebnis – unter allerdings noch zu konkretisierenden Voraussetzungen- ein eigenes Recht gegen den Staat auf die Abwehr nachteiliger Beeinträchtigungen der Umwelt.
Durch das seit den 80er Jahren entwickelte Umweltrecht wurden die Begriffe „Umwelt“ bzw. „natürliche Lebensgrundlagen“ konkretisiert. Sie vereinen in sich die gesamte natürliche, die Basis des menschlichen Lebens bildende Umgebung, auch wenn anthropogene Einwirkungen sie mittlerweile erheblich verändert haben. Erfasst werden die Umweltmedien Luft, Wasser, Boden sowie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in ihren Lebensräumen, einschließlich der Wechselwirkungen.
Die Verankerung eines Umweltgrundrechtes im Grundgesetz könnte ebenfalls das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Umwelt und ihre Ressourcen verstärken. Ein Grundrecht schafft häufig ein gewisses Gefühl von Verantwortung und Identifikation.
Auch könnte ein Umweltgrundrecht eine „Kernbestandsgarantie“ für das geltende Umweltrecht implizieren. Es wäre den staatlichen Gewalten unstatthaft, bestimmte rechtliche Mindeststandards zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu unterschreiten. Bei den zahlreichen Regelungsdefiziten, die bis jetzt vorliegen, wären Nachbesserungen einklagbar. Die Gesetzgebung hätte dafür zu sorgen, dass das grundrechtlich geforderte Umweltschutzniveau durch ihre Rechtsetzung erreicht wird.
Ziel muss es in Zukunft sein, eine beschleunigte und vertiefte Prioritätenverschiebung zugunsten der Umwelt zu erreichen. Ein Grundrecht auf Umweltschutz ist ein erster Schritt in Richtung einer solchen Prioritätenverschiebung. Insbesondere würde der Gesetzgeber dazu gezwungen werden, die Umweltschutzgesetzgebung im neuen Licht des neuen Grundrechtes zu beurteilen und stärker an die Bedürfnisse des Umweltschutzes auszurichten.
A1 Arbeits- und Ausbildungsbedingungen aktiv gestalten.
8.03.2018Letztes Jahr hat die OECD-Bildungsstudie erneut gezeigt, was schon lange bekannt ist: In Deutschland, gerade in Bayern, hängen die Bildungschancen vom Geldbeutel und der sozialen Herkunft der Eltern ab. 2015 war die Quote der Azubis mit Abitur zum ersten Mal höher als die der Azubis mit Hauptschulabschluss. 1,22 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren haben keine abgeschlossene Ausbildung. Nur jede*r zweite Mittelschüler*in schafft direkt den Sprung von der Schule in die Ausbildung. Für Mittelschüler*innen bleiben in der bundesweiten Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammern fast zwei von drei Angeboten von vornherein verschlossen.
Gute Ausbildung jetzt!
Neben der schnelleren Genehmigung der Arbeitserlaubnis muss es eine Ausbildungsgarantie auch für Geflüchtete gelten. Damit ist für uns auch selbstverständlich: keine Abschiebung der Geflüchteten während der Ausbildung!
Viele Unternehmen sehen hingegen in der Ausbildung einen wirtschaftlichen Nachteil. Nur noch jeder fünfte Betrieb bildet einen oder mehrere Lehrlinge im dualen System aus. Gleichzeitig klagt die Wirtschaft über den Fachkräftemangel. Deshalb fordern wir eine gesetzliche Ausbildungsgarantie mit einer Mindestausbildungsvergütung : Alle Unternehmen mit über 10 Mitarbeiter*innen sollen dazu verpflichtet werden auszubilden. Betriebe, die nicht oder wenig ausbilden, sollen Umlagezahlungen an einen Ausbildungsfond entrichten und sich dadurch an den Ausbildungskosten beteiligen.
Die Qualität der Ausbildung ist nämlich ein zentraler Baustein für das weitere Arbeitsleben von jungen Menschen. Leider werden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und Ausbildungsmängel viel zu selten geahndet, da die Kontrollen und das Personal dazu fehlen. Ausbildungsrahmenpläne werden nicht bekannt gemacht und eingehalten, Ausbilder*innen stehen den Auszubildenden nicht zur Verfügung und Auszubildende müssen ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Kaffee kochen oder Brotzeit holen durchführen. 44 % der befragten Azubis des Ausbildungsreports der DGB Bayern berichten über regelmäßige Überstunden. Von den Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten 15 % regelmäßig über 40 Stunden pro Woche. Das Personal in der Gewerbeaufsicht muss aufgestockt werden! Der Freistaat sollte, anstatt bei Cannabis oder etwas Lärm beim Feiern, lieber bei Verstößen bei der Ausbildung hart durchgreifen. Schwierig ist die Situation vor allem in Ausbildungsbetrieben die zu klein sind für eigene Betriebsrats- und JAV-Strukturen. Wenn in deiner Ausbildung zum*zur Maler*in dein*e Ausbilder*in gleichzeitig dein*e Chef*in ist, an wen wendest du dich, wenn du nur als billige Hilfskraft eingesetzt wirst und ausbildungsferne Tätigkeiten ausführen sollst? Der Zugriff auf die Auszubildenden, unabhängig der Strukturen ihres Ausbildungsbetriebes sind die Berufsschulen. Dafür ist es sinnvoll, Auszubildendenräte in den Berufsschulen als Partizipationsmöglichkeit zu etablieren. Auch müssen Anlaufstellen für Auszubildende in der Berufsschulen gestärkt werden, um in Konflikten mit dem Betrieb zu vermitteln, bei der Kontaktaufnahme zu Kammern, Gewerkschaften oder Berufsinteressensvertretung zu unterstützen und gegebenenfalls gemeinsam gegen ausbeuterische Ausbildungsbetriebe vorgehen zu können. Berufskammern und Gewerbeaufsichtsämter sind personell so auszustatten, dass es gewährleistet ist, dass sie die Ausbildungsqualität mindestens einmal jährlich in den Ausbildungsstätten kontrollieren können. Aufgaben gilt es zu konkretisieren, Berufsbildungsausschüssen muss ein Anhörungsrecht eingeräumt werden und ein Unterausschuss zur Ausbildungsqualität etabliert werden. Den Gewerkschaften des DGB ist ein gesetzlich verankertes, regelmäßiges Zugangsrecht zur Information der Berufsschüler*innen während der Unterrichtszeit in den Klassen an allen Berufsschulen zu gewähren
In Betrieben, die die nötige Anzahl Mitarbeiter*innen haben ist das wirksamste Mittel gegen eine schlechte Ausbildungsqualität ist eine starke Jugend- und Ausbildungsvertretung. Junge Arbeitnehmer*innen können selbst am besten beurteilen, was sie benötigen, und können sich so zu guten Fachkräften entwickeln. Wir fordern, die Mitbestimmungsrechte junger Arbeitnehmer*innen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben und Berufsschulen gesetzlich zu stärken und die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) daher mit weiteren Rechten auszustatten. Dazu gehört, die Mitbestimmungsgrenze bis 25 Jahre zu streichen. Wer eine Ausbildung macht, muss unabhängig vom Alter das Recht darauf haben, die Jugend- und Auszubildenden Vertretung zu wählen oder für sie zu kandidieren. Die Anpassung des entsprechenden Gesetzestextes (Betriebsverfassungsgesetz, Dritter Teil, Jugend- und Auszubildendenvertretung) muss angestrebt werden. Zudem fordern wir eine klare Regelung zu Teilfreistellungen mit einer festen Staffelung von Teilfreistellungen für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen, die jedoch nicht mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erreichen, kollidieren dürfen und daher beschränkt bleiben müssen.
Unabdingbar ist es, gesetzlich zu verankern, dass auch Dual Studierende die JAV wählen dürfen um gleichgestellt mit Auszubildenden eine Interessensvertretung und Ansprechpartner*innen zu haben.
Eine gute Ausbildung findet nicht nur im Betrieb, sondern auch an den Berufsschulen statt. Diese geben leider meistens ein trauriges Bild ab: Kaputte Zimmer und Sanitäranlagen, veraltete Lehrmaterialien oder undichte Fenster sind keine Seltenheit. Wenn wir gute Fachkräfte wollen, dürfen wir nicht in der Bildung sparen und Berufsschulen so sanieren und gestalten, dass sie tatsächlich Orte zum Lernen werden!
Zudem muss die Rückkehrpflicht in den Betrieb nach der Berufsschule unabhängig vom Alter der*des Auszubildenden abgeschafft werden. Berufsschulwochen sollen wie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden.
Kostenfreies Lernen ist für uns nicht nur eine Forderung für die Gestaltung des Lernens an allgemeinbildenden Schulen. Auch die Berufsausbildung sowie das duale Studium sollen kostenfrei angeboten werden.
Selbiges gilt auch für Weiterbildungen: Lebenslangem Lernen wird heute extrem hohe Bedeutung zugemessen. Daher muss vom Landtag die Forderung nach der Kostenfreiheit von Meister- und Technikerausbildung beschlossen und unterstützt werden.
Gute Ausbildung braucht Zeit! Eine qualifizierte Ausbildung zu verantwortungsvollen Facharbeiter*innen dauert mindestens drei Jahre, denn sie bildet nicht nur die Basis für eine interessantere und abwechslungsreichere Tätigkeit; Gut qualifizierte Ausgebildete werden auch deutlich seltener erwerbslos als gering Qualifizierte. Dies kann eine zweijährige, vermeintlich „billigere“ Ausbildung, wie sie viele Arbeitgeber*innen und das Wirtschaftsministerium anstreben, nicht leisten So eine „Kurzausbildung“ sorgt nicht für die erforderliche umfassende Kompetenzvermittlung.
Zeit braucht es auch zum Lernen! Auszubildende sollen genügend Zeit haben, um sich auf ihre Prüfung vorbereiten zu können, deshalb sollen sie fünf Tage Sonderurlaub vor ihrer Abschlussprüfung bzw. gestreckten Prüfung bekommen. Analog dazu müssen auch dual Studierende für ihre abschlussnotenrelevanten Prüfungen angemessen freigestellt werden.
Wir fordern zudem eine unbefristete Übernahmegarantie für alle Auszubildende. Nicht einmal die Hälfte der Jugendlichen in Bayern hat im Jahr vor ihrem Berufsabschluss eine feste Übernahmezusage oder berufliche Perspektive in ihrem Ausbildungsbetrieb. Ein Drittel hat kurz vor ihrem Berufsabschluss noch schlicht keine Informationen darüber, ob sie übernommen werden oder nicht. Diese Unsicherheit darf jungen Menschen nicht weiter zugemutet werden!
Unterstützung der Auszubildenden neben der Ausbildung
Selbst, wenn ein guter Ausbildungsplatz ergattert werden konnte, sind die Probleme noch längst nicht gelöst. Viele müssen noch daheim bei ihrer Familie wohnen, da ihre (Ausbildungs)vergütung nicht für eine eigene Wohnung und der Bezahlung für den Weg zur Arbeit reicht.
Es kann nicht sein, dass Auszubildende, die in Vollzeitausbildung erheblich zum Betriebserfolg beitragen, so wenig verdienen, dass sie sich ihr Leben damit alleine nicht leisten können. Die Ausbildungsvergütung muss Auszubildenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Facetten ermöglichen. Daher fordern wir die Einführung einer gesetzlichen, flächendeckenden Mindestausbildungsvergütung mindestens in Höhe des vollen, aktuellen Studierenden-BAföG-Satzes.
Von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird vermehrt ein hohes Maß an Mobilität gefordert. Gerade Berufsschüler*innen sind durch die duale Ausbildung mit dem Wechsel zwischen Wohnort, Arbeits- und Schulstätte einem immer länger werdenden Weg bei der Ausbildung ausgeliefert. Dass die dadurch entstehenden Kosten in den allermeisten Fällen von den Auszubildenden selbst getragen werden müssen, stellt einen unzumutbaren Zustand dar! So zeigt der Ausbildungsreport der DGB-Jugend, dass Auszubildende im Durchschnitt 669 Euro im Jahr für Fahrtkosten im Rahmen ihrer Ausbildung aufbringen. Wir fordern deshalb die Einführung eines bayernweiten Schüler*innen-, Auszubildenden- und Studierendentickets. Dies hat steuerfinanziert zu erfolgen und muss Fahrten sowohl in den bayerischen Nahverkehrszügen als auch im örtlichen ÖPNV ermöglichen.
Was für Studierende schon Gang und Gebe ist, muss endlich auch bei Auszubildenden umgesetzt werden. Wenn das Geld nicht für eine eigene Wohnung reicht, gibt es die Möglichkeit für sie in ein Studierendenwohnheim zu ziehen. Auch ausreichend Angebote an Auszubildendenwohnheimen sind nötig, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Gute Arbeit
Noch immer gibt es reale Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger Tätigkeit (Gender Pay Gap) und eine generelle Schlechterstellung von typisch „weiblichen“ Berufen. Stereotype und klassische Rollenbilder müssen daher aufgebrochen werden und gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten! Wir fordern die verpflichtende Angabe des Gehaltes bzw. der Eingruppierung bereits in den Stellenausschreibungen. Ebenso darf keine pauschale Ausgrenzung von Bewerber*innen ohne Berufserfahrung erfolgen. Berufserfahrung als Voraussetzung muss die Ausnahme sein und in der Stellenausschreibung begründet werden.
Wir fordern daher die Einführung von gesetzlich festgeschriebenen anonymisierten Bewerbungsverfahren. Vor dem ersten persönlichen Kontakt zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen soll der einstellende Betrieb keine Informationen über Name, Alter, Geschlecht, Herkunft oder mögliche Behinderungen erhalten. Ebenso sind den Bewerbungen nicht länger Fotos beizufügen.
Da sachgrundlose Befristungen vielfach dazu missbraucht werden, eine Art „Probezeit“ zu generieren, die faktisch weit über die gesetzlichen 6 Monate hinausgeht, fordern wir die Abschaffung sachgrundloser Befristungen. Die Sachgründe für mögliche Befristungen müssen so eng wie möglich definiert werden, um einen Missbrauch zu verhindern. So ist es nicht einzusehen, weshalb Berufseinsteiger*innen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet eingestellt werden können. Dies betrifft junge Menschen besonders häufig, laut statistischem Bundesamt sind über 56 Prozent der befristet Beschäftigten unter 30. Der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung wird dadurch nicht erleichtert – im Gegenteil – die „Generation befristet“ wird manifestiert. Befristungen erhöhen bei einem Stellenwechsel sowohl das Risiko wieder befristet beschäftigt zu werden, als auch das Arbeitslosigkeitsrisiko. Insbesondere befristete Stellen im öffentlichen Dienst erhöhen das Risiko von Befristungsketten.
Ebenso unnötig ist der Sachgrund der Erprobung in § 14 Abs. 1 Nr. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz, die Probezeit ist zu diesem Zwecke völlig ausreichend.
Dies gilt auch für die weitere Einschränkung und Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Das Normalarbeitsverhältnis muss wieder normal werden – damit junge Leute planen können! Das Mittel der Leiharbeit muss wieder auf seinen ursprünglichen Sinn und Zweck zurückgeführt werden: der Abdeckung von Auftragsspitzen. Da Arbeitnehmer*innen in Leiharbeit jedoch genauso viel leisten wie die Stammbelegschaft muss verpflichtend festgeschrieben werden, dass beide die gleiche Entlohnung und die gleichen Sonderzahlungen beziehen. Leiharbeiter*innen sind keine Arbeiter*innen zweiter Klasse. Sie werden in Zeiten florierender Auftragslagen eingesetzt und können somit leicht fair entlohnt werden. Zur Unterbindung eines dauerhaften Leiharbeitseinsatzes gilt es, Leiharbeiter*innen nach einem Jahr in die Stammbelegschaft unbefristet zu übernehmen.
Wichtig ist ebenso, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel voran geht und als Voraussetzung für öffentliche Vergaben und Förderungen die Innerbetriebliche Mitbestimmung und Tariftreue festlegt.
Positive Beispiele von Betriebs- und Personalratsarbeit sollten von der Landesregierung gewertschätzt und öffentlich gewürdigt werden, beispielsweise beim Erhalt der Standortsicherheit oder kreative Innovationen die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt haben.
Um gezielt gegen die Verhinderung von Betriebswahlen und Betriebsratsarbeit vorgehen zu können, sollen Schwerpunktsstaatsanwaltschaften zur juristischen Verfolgung gebildet werden.
Gute Arbeit lebt von einer gut ausgestatteten Arbeitnehmer*innenvertretung. Betriebs- und Personalräte vertreten die Interessen der Arbeiter*innen gegenüber der Gegenseite und brauchen dafür auch geeignete Mittel, um auf gleicher Augenhöhe agieren und das Bestmögliche für diejenigen, die sie vertreten, herauszuholen. Informations und Mitbestimmungsrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sie müssen in der Realität auch eingefordert werden dürfen, auch mit dem Mittel von Sanktionsrechten. Vor allem im Bereich der prekär Beschäftigten innerhalb eines Betriebs wie Leiharbeitsverträgen sind die Befugnisse der Arbeitnehmer*innenvertretung besonders wichtig und ihre Befugnisse auszuweiten und zu verfestigen.
Planen können ist in Zeiten, in denen die Familienplanung ansteht oder nahe Angehörige gepflegt werden müssen oftmals schwierig. Zur Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle fordern wir deshalb verschiedene Punkte und Regelungen:
- Einführung einer Arbeitsversicherung zur Absicherung längerer Auszeiten, wobei während der Beschäftigung ein Zeitguthaben angespart wird und eine finanzielle Absicherung für Zeiten reduzierter Arbeitszeit besteht.
- Arbeitszeitkonten für alle Arbeitnehmer*innen, um eine Kontrolle gesetzlicher Vorgaben und tariflicher Vorgaben gewährleisten zu können und Beschäftigten einen Überblick über ihre Arbeitszeit zu bieten.
- Weiter sind flexible und individuelle Lösungen von Arbeitszeitmodellen gerade da bisher möglich, wo Arbeitnehmer*innen Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Dort wo es keine betrieblichen oder tariflichen Regelungen gibt, muss es Initiativen und Anreize geben, solche zu schaffen.
Weiterbildung ist ein zentrales Element in der heutigen Arbeitspraxis. Aus diesem Grund müssen verbindliche Qualitätsanforderungen für die Lernprozessgestaltung beschrieben werden, beispielsweise durch die Verankerung eines Fortbildungsrahmenplanes, analog zu den Rahmenplänen in der beruflichen Ausbildung. Bildungsanbieter*innen in der beruflichen Fortbildung sollten zukünftig ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem verpflichtend anwenden. Ein Beratungsangebot zum Fortbildungsziel, über Prüfungsstruktur, Prüfungsablauf, Prüfungsmethoden und über die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung muss von der*dem Bildungsanbieter*in sichergestellt werden. Der Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub muss endlich auch in Bayern gelten! Damit wird man endlich der Stärkung der hochangesehenen ehrenamtlichen Arbeit gerecht. Wer sich ehrenamtlich engagiert darf keine Nachteile in Ausbildung und Arbeit fürchten.
Die Struktur des Arbeitsmarktes wird sich in den kommenden Jahren vor allem im Zuge der Digitalisierung verändern, die Arbeitsplätze in der Industrie werden weniger. Andere Bereiche werden jedoch mit Sicherheit wachsen: der Bedarf an Personal in den Sozial- und Gesundheitsberufen kann schon jetzt nicht gedeckt werden. Die Berufe sind vor allem wegen der schlechten Bezahlung und der hohen Arbeitsbelastung unattraktiv.
Eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe wird es in den kommenden Jahren sein, diese Berufe attraktiv zu machen. Die Kommunen, Bezirke und Länder sind oftmals Träger von sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen. An dieser Stelle kann direkt Einfluss auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung genommen werden. Jedoch müssen auch in Bereichen der freien Träger Verbesserungen erzielt werden. Auch das ist Aufgabe der öffentlichen Hand, da diese deren Tätigkeiten finanziert.
Der öffentliche Dienst, mit dem Arbeitgeber Freistaat Bayern, hat Vorbildcharakter. In den letzten Jahren kommt es jedoch auch hier zu einer immer weiteren Verdichtung von Arbeit. Der Freistaat Bayern muss der Verantwortung gerecht werden und für ausreichende Personalausstattung sorgen und über die Erhöhung der Mittel im Haushalt des Freistaats Bayern die Kommunen in der Umsetzung unterstützen. Der öffentliche Dienst darf nicht kaputt gespart werden!
Die Vorbildrolle des Bundeslandes beschränkt sich jedoch nicht nur auf den öffentlichen Dienst. Auch in der aktiven Arbeitsmarktpolitik muss eine Vorreiterrolle ernstgenommen werden. Der öffentliche Beschäftigungssektor bietet die Möglichkeit, Menschen, die über jahrelange Arbeitslosigkeit ins Abseits der Gesellschaft gestellt wurden, zu Erwerbsarbeit und somit zur Teilhabe zu verhelfen. Dafür müssen die Kommunen mit finanziellen Mitteln des Landes ausgestattet werden. Dies bietet die Möglichkeit, Menschen die hoffnungslos in Harz IV und ab Erreichen des Rentenalters oder bei Arbeitsunfähigkeit SGB XII beziehen, zu Sozialversicherungspflichtiger Anstellung zurück zu kommen.