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D10 Betroffene polizeilicher Maßnahmen schützen - Body-Cam-Einsatz nicht in Ermessen der Polizei legen!

21.03.2023

Wir wollen die aktuelle Regelung zu körpernah getragenen Kameras (sog. Body-Cams) ändern, um Willkür zu verhindern und sie als ein effektives Mittel zum Schutz der Bürger*innenrechte zu verwenden und nicht nur einseitig zum Schutz von Polizist*innen.
Die aktuellen Regelungen dazu finden sich im Polizeiaufgabengesetz wieder. Die nun vorgeschlagenen Änderungen rütteln nicht an der Tatsache, dass das Polizeiaufgabengesetz verfassungswidrig ist und sofort zurückgenommen werden muss. Wir setzen uns weiterhin für ein Bayerisches Polizeigesetz nach demokratischen Prinzipien ein!

Wir weisen zudem explizit darauf hin, dass das Filmen polizeilicher Maßnahmen durch Privatpersonen rechtens ist. Die Forderungen sind dennoch notwendig, da nicht immer Dritte anwesend sind, die die Möglichkeit zur Dokumentation haben.

Durch das Aufzeichnen von Bild und Ton greift die Polizei in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieser Eingriff benötigt einen berechtigten Grund. Bisher dient das Aufnehmen dazu, die Polizeibeamt*innen sowie Dritte zu schützen, da die Aufnahme deeskalierend sei. Hierzu gibt es verschiedene Erfahrungsberichte.
Wir sehen in der Body-Cam die bisher nicht niedergeschriebene Möglichkeit, vor allem auch die von der polizeilichen Maßnahme betroffene Person zu schützen. Durch eine Aufnahme überlegen sich Polzist*innen zweimal, welche Worte sie nutzen und welche Maßnahme sie ergreifen, da per Video dokumentiert ist, ob die im Nachhinein vorgebrachte Schilderung der Tat wirklich so geschehen ist.
Wir sehen durch eine entsprechend strikte Regelung zum Vorteil betroffener Personen die Möglichkeit, sowohl Racial Profiling als auch rechtswidrige Polizeigewalt einzudämmen.
Uns ist bewusst, dass dies nicht zum Erreichen dieser Ziele reicht, sondern nur eine kleine Maßnahme viel größerer, längst notwendiger Reformen sein kann.

Wann soll gefilmt werden?

Wir lehnen ausdrücklich eine permanente Videoüberwachung im öffentlichen Raum ab. Der Einsatz der Body-Cam kann daher nicht permanent sein.
Für den Einsatz wägen wir ab, in welchen Situationen der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus unserer Sicht hinnehmbar ist, da die Aufzeichnung vor Missbrauch schützt oder Missbrauch dokumentiert, um im Nachgang gegen ihn vorzugehen. Der Einsatz muss in jedem Fall erkennbar sein. Wenn er nicht offensichtlich ist, muss durch die Beamt*innen darauf hingewiesen werden.

Rechtswidrige Polizeigewalt
Wir möchten rechtswidrige Polizeigewalt im “Streifen-Alltag” eindämmen:
Wir fordern, dass Polizeibeamt*innen bei der Durchführung einer polizeilichen Maßnahme verpflichtend selbige aufnehmen müssen, sobald unmittelbarer Zwang (also beginnend bei körperlichen Griffen) angewandt wird. So soll die Maßnahme dokumentiert werden, um ihre Rechtmäßigkeit im Nachgang immer auch anhand objektiver Beweismittel (statt nur anhand von Aussagen), überprüfen zu können.

“Pre-Rec”-Funktion
Die sog. “Pre-Rec”-Funktion (= Pre-Recording) sorgt aktuell dafür, dass ab Drücken des Knopfs zur Aufnahme die vorherigen 30 Sekunden ebenfalls abgespeichert werden, um den Grund der Aufnahme zu dokumentieren. Das setzt voraus, dass die Polizeibeamt*innen unmittelbar den Knopf drücken, sobald die Eingriffsschwelle erreicht ist. Das halten wir in der Praxis, gerade bei sehr dynamischen und auch gefährlichen Situationen, nicht für zumutbar. Wir wollen die “Pre-Rec”-Länge daher unter Wahrung des Datenschutzes ausweiten. Hierfür muss geprüft werden, inwieweit eine Länge von zwei bis fünf Minuten vertretbar wäre. Diese Zeit halten wir für sinnvoll, um den Grund des Eingreifens in jedem Fall zu dokumentieren.

Aufnahme auf Verlangen
Wir fordern, dass von polizeilichen Maßnahmen betroffene Personen das Recht haben, die Aufzeichnung der Maßnahme selbst zu verlangen. So entscheiden sie über ihr Recht auf individuelle Selbstbestimmung und können die Maßnahme dokumentieren lassen, wenn sie sich unwohl fühlen oder die Rechtmäßigkeit anzweifeln. Einen Grund müssen sie den Beamt*innen jedoch nicht nennen.
Um dieses Recht zu garantieren, soll eine Spracherkennungsfunktion geprüft werden, wodurch die betroffene Person die Aufzeichnung auslösen kann und nicht auf ein aktives Handeln der Beamt*innen angewiesen ist.

Ermessensspielraum bei gewaltlosen Situationen
Wir wollen der Polizei in gewaltlosen Situationen weiterhin die Möglichkeit geben, eine Maßnahme aufzuzeichnen, wenn dies eine schützende Wirkung hat. Die Erfahrungen zeigen, dass sich einige Personen in einer solchen Situation zurückhaltender benehmen, wenn sie gefilmt werden.

Flächenausstattung
Um den angestrebten Schutz flächendeckend zu erreichen, fordern wir, dass jede uniformierte Polizeistreife zu jedem Zeitpunkt mit mindestens einer funktionierenden Body-Cam ausgestattet sein muss. Sie muss darin beschult sein und beim Tragen der Body-Cam eindeutig als Träger*in gekennzeichnet sein. Zuwiderhandlungen gegen diese und andere Regelungen zu den Kameras werden dienstrechtlich verfolgt.

Verarbeitung der Aufnahmen

Wir bleiben bei der Forderung nach einer unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstelle für die Polizei. Diese soll auch die Aufzeichnungen verwalten, um eine Manipulation durch Polizist*innen zu verhindern.

Zugriffe
Ist die Aufzeichnung ein Beweismittel für ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen eine Zivilperson, erhalten die zuständigen polizeilichen Sachbearbeiter*innen eine Kopie. Die Daten unterliegen dann den bereits vorhandenen Richtlinien und Löschfristen für Beweismittel.

Ist die Aufzeichnung zur Kontrolle unmittelbaren Zwangs oder auf Verlangen der betroffenen Person erfolgt, so wird die Aufzeichnung mindestens zwei Monate gespeichert. Die betroffene Person kann in dieser Zeit rechtliche Schritte gegen die zugrunde liegende Maßnahme einleiten und die Aufzeichnung als Dokumentation anführen. Weiter kann sie eine Verlängerung der Speicherzeit ohne Angabe von Gründen verlangen, beispielsweise, weil sie mehr Bedenkzeit benötigt. In diesem Fall soll die Aufzeichnung sechs Monate gespeichert bleiben. Der betroffenen Person wird zudem das Recht eingeräumt, die Aufzeichnung einzusehen. Hierfür fordern wir geeignete, nicht bei der Polizei angesiedelte Stellen, die in einer angemessenen Entfernung liegen und bürger*innenfreundlich betrieben werden. Die von den Maßnahmen beroffenen Personen müssen von den handelnden Polizist*innen über diese Möglichkeit und die Kontaktwege informiert werden.

Erfolgt eine Anzeige der handelnden Beamt*innen – durch die betroffene Person, durch Dritte oder durch andere Polizeibeamt*innen – gelten die Regelungen von Strafverfahren. Hierbei ermittelt dann jedoch die unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle.

Ergeht nach zwei Monaten kein Anhaltspunkt für eine weitere Verwendung, werden die Aufzeichnung ohne weiteres, also auch ohne Ansicht gelöscht.

Technische Anforderungen
Zur Aufzeichnung werden weitere Daten gespeichert, wie Datum, Uhrzeit, aufzeichnende*r Beamt*in und GPS-Daten. Zusätzlich wird eine technische Möglichkeit geschaffen, wodurch der*die Beamtin im Nachgang den Grund der Aufnahme angibt, also ob durch eigenes Ermessen, auf Verlangen oder zur Dokumentation unmittelbaren Zwangs. Bei der Bildaufzeichnung muss auf einen möglichst großen Erfassungsbereich geachtet werden. Hier sollen Weitwinkelaufnahmen geprüft werden.

Datensicherheit
Die hochsensiblen Daten, die durch staatliches Handeln erzeugt werden, dürfen nicht auf privatwirtschaftlichen Servern gespeichert werden. Es müssen staatseigene Server geschaffen werden. Diese dürfen jedoch nicht vom Innenministerium, dem die Polizei unterstellt ist, verwaltet werden. Der Staat muss die Datensicherheit garantieren.

Aufgezeichnete Dritte
Die Aufzeichnungen dürfen nur dann gegen Dritte verwendet werden, wenn diese ein Kapitalverbrechen begehen.

Begleitmaßnahmen

Unsere weiteren Beschlusslagen zum Thema Sicherheitspolitik, Polizei und Polizeiaufgabengesetz bleiben von diesem Antrag unberührt und sind weiterhin mehr als notwendige Maßnahmen!

Kennzeichnungspflicht
Wir betonen unsere Beschlusslage, dass alle Polizist*innen eine Kennzeichnung mitführen, wodurch sie für Dritte zu identifizieren sind. Das ist auch für Aufzeichnungen der Bodycam wichtig.

Informationskampagne
Die breite Zivilgesellschaft muss durch gezielte Kampagnen darauf hingewiesen werden, welche Rechte sie in Situationen mit der Polizei haben, dass sie das Recht haben, die Maßnahme aufzeichnen zu lassen und welche Schritte ihnen im Anschluss vorbehalten bleiben.

F5 Safer Spaces – Queeres Netzwerk Bayern bleibt

20.03.2023

50 Prozent und 66 Prozent von 2020 auf 2021. Das sind die Steigerungen bei queerfeindlicher Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. der sexuellen Identität. Einen landesweiten Aktionsplan gibt es in Bayern trotzdem noch immer nicht. Die fünfzehn anderen Bundesländer sind hier bereits teilweise mehrere Schritte weiter.

Die Einrichtung des Modellprojekts Queeres Netzwerk Bayern, ist für uns ein erster Schritt um mehr Schutz, Aufmerksamkeit und Aufklärungsarbeit für die spezifischen Themen der LGBTQIA+ Community zu schaffen. Die Finanzierung steht bisher nur bis Ende 2023. Netzwerkarbeit ist kein Sprint, sondern ein Marathon.

Wir fordern daher:

  • Die dauerhafte Fortführung und Finanzierung. Dazu gehört für uns vor allem die Ausstattung mit Personal und Räumlichkeiten auch außerhalb von München.
  • Die Einrichtung eines Fördertopfs für queere Projekte im ländlichen Raum.
  • Jährliche Rechenschaftsberichte über die Situation queeren Lebens in Bayern.
  • Die Förderung von Bildungs- und Aufklärungsarbeit zum Thema LGBTQIA+ in allen Bildungseinrichtungen in Bayern.
  • Die Anerkennung queerer Bildungsarbeit als Bildungsurlaub.

Gruppenbezogen Menschenfeindlichkeit lässt sich nicht durch Wegschauen bekämpfen. Sie verschwindet auch nicht, wenn man aufhört darüber zu sprechen. Nur, wenn alle Zusammen den Mehrwert einer offenen und freien Gesellschaft erkennen, können wir Safer Spaces schaffen.

D9 SGB XIV ist nicht genug

20.03.2023

Das Opferentschädigungsgesetz regelte bisher die Ansprüche von Betroffenen von Gewalttaten. Zukünftig wird dies das SGB XIV tun. Auch wenn die Reform wesentliche Verbesserungen für Betroffene bietet, bleibt die Kritik am Opferverständnis. Dies trifft insbesondere bei Menschen mit psychischen Folgestörung.

Um Leistungen zu erhalten, dienen Gutachten als Grundlage um einen Grad der Schädigung nachzuweisen. Problem dabei ist: In Gutachten kann nie das tatsächlich Leid überprüft werden. So unterschiedlich wie Opfer sind, so unterschiedlich sind auch die psychischen Folgestörungen. Die Begutachtungen richten sich jedoch – ähnlich wie die „Glaubwürdigkeitsgutachen“ in Strafprozessen – nach gängigen Opferklischees. Unser Anspruch an ein angemessenes Verfahren zur Opferentschädigung ist ein anderer, denn wir könnten alle davon irgendwann im Leben betroffen sein.

Wir fordern deshalb eine Nachschärfung des SGB XIV:

  • Leid und dadurch entstehende Einschränkungen können nur Betroffene selbst definieren. Ihnen muss die Deutungshoheit darüber zurückgegeben werden. Nötige Begutachten müssen die Diversität von Betroffenen ernstnehmen. Veraltete Krankheitsbilder von Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung müssen überwunden werden.
  • Betroffene, haben einen 24h-Job, in dem sie versuchen so gut wie möglich ihr Leben zu gestalten. Es muss möglich sein dauerhaft in Teilzeit oder gar nicht zu arbeiten, ohne Angst vor finanzieller Armut zu haben. Verfahren, in denen aufwändig und auf retraumatisierende Art, nachgewiesen werden muss, dass auch wirklich immer noch eine Einschränkung vorliegt, müssen abgeschafft werden.
  • Antragsverfahren kosten Kraft. Begleitung und Beratung ist unverzichtbar, damit Betroffene nicht überfordert aufgeben. Der Ausbau von Beratungsstellen und psychologischer Begleitung schafft die Schutzräume, in denen Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können.

W5 Wochenendarbeit besser entlohnen – Steuerfreiheit von Sonntagszuschlägen auf Samstag ausweiten, gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für Wochenend-, Nachts- und Feiertagsarbeit

20.03.2023

Wir fordern:

  1. Die Ausweitung der Steuerfreiheit für Zuschläge für Sonntagsarbeit in Höhe von 50% auch auf den Samstag als sog, Wochendendarbeit;
  2. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestanspruchs auf Wochend-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge in Höhe der aktuellen Höchstgrenzen für Steuerfreiheit nach §3b Einkommensteuergesetz.

O1 Fahrtkostenpauschale statt Erstattungs Wartespaß!, Nicht jeder kann auf Geld warten!

20.03.2023

Wir fordern für alle Veranstaltungen der Jusos Bayern eine Fahrtkostenpauschale von 20€ für Mitglieder aus dem ausrichtenden Bezirk und von 50€ für alle weiteren Mitglieder. Diese Pauschale muss im Vorfeld der Veranstaltungen ausgezahlt sein. Kosten, die die Pauschale überschreiten, sind überdies weiterhin zu erstatten. Bei Absage durch die Teilnehmer*in muss die Pauschale rückerstattet werden.

D8 Grundsätzliche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für “Freigänger”-Katzen

20.03.2023

Die Jusos fordern eine grundsätzliche Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, beispielsweise in Form eines Mikrochips, für freilebende und “Freigänger“-Katzen.

W4 Bonitätsprüfung offenlegen – Schufa und Co. dürfen nicht mehr im Schatten über Existenzen entscheiden!

20.03.2023

Wir fordern, dass Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa ihre Algorithmen zur Bewertung von Kreditwürdigkeit natürlicher Personen offenlegen müssen. Die Offenlegung soll dabei einfach und für alle Verbraucher*innen verständlich erfolgen. Hierzu sollen der Bundestag die gesetzlichen Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland schaffen und die Bundesregierung über den Europäischen Rat einen entsprechenden Rechtsrahmen innerhalb des europäischen Binnenmarkts anregen und durchsetzen.

N2 Loot-Boxen und Pay-to-win als Glücksspiel behandeln!

20.03.2023

Wir fordern, dass Loot-Boxen und Pay-to-Win-Features in Videospielen gesetzlich ausdrücklich als Glücksspiel eingeordnet werden, damit Behörden gegen Anbieter*innen, die geltenden Bestimmungen zum Glücksspiel nicht einhalten, entsprechend vorgehen dürfen. Gesetzliche Grundlagen wie der Glücksspielstaatsvertrag sollen entsprechend angepasst werden.

I4 Keine Kooperation mit dem IOC!

20.03.2023

Der bayerische Innen- und Sportminister Joachim Herrmann (CSU) fabuliert von Olympischen Sommerspielen 2036 in München. Das hätte eine Kooperation mit dem International Olympic Committee (IOC) zufolge, welches Autokraten hilft, ihr Land in gutes Licht zu rücken und dafür massive Menschrechtsverletzungen kommentarlos hinnimmt. Darüber hinaus greift das IOC bei Olympischen Spielen regelmäßig selbst in Meinungs- und Journalismusfreiheit ein. Zudem handelt es sich um einen elitären Männer-Club, der kapitalistische Interessen verfolgt.

Olympische Spiele in Bayern lehnen wir mit diesem IOC ab!

Denkbar wäre für uns lediglich eine Austragung im Landkreis Miltenberg. Wassersport wird im und auf dem Main betrieben, ein großes Fußballstadion gibt es in Erlenbach a.M. und der Hallensport wird in Elsenfeld stattfinden.

1. Das IOC hilft Autokraten

Olympische Spiele fanden in der jüngeren Vergangenheit in Russland und in China statt.

In Russland werden FLINTA*s und queere Personen unterdrückt. Politische Gegner*innen des Regimes werden verfolgt. Die Opposition sowie die Medien werden massiv eingeschränkt. Zudem tritt Russland aktuell erneut als Kriegsverbrecher auf.

In China wird keine Opposition zugelassen. Die Medien und die Meinungsfreiheit sind massiv eingeschränkt und demokratische Bewegungen werden immer wieder gewaltsam unterdrückt. Momentan betreibt China einen Genozid an den Uiguren. Ca. 1 Mio. Stecken in Internierungslagern, wo sie Folter, Gewalt, Zwangsarbeit und Essensverbot ausgesetzt sind. Viele kommen so ums Leben.

Das IOC schwieg weitestgehend zu diesen massiven Menschrechtsverletzungen. Durch die Austragung der Spiele gibt sie den Ländern gleichzeitig die Möglichkeit, mit weltweiter Reichweite im besten Licht darzustellen. Mit so einer Organisation kooperieren wir nicht!

2. Das IOC ist verschwenderisch statt nachhaltig

Solange die Spiele stattfinden, ist dem IOC jedes Mittel recht. Sobald sich ein Staat – zur Not ein Autokrat – gefunden hat, wird alles darangesetzt, möglichst prunkvolle Spiele auszurichten. Immer wieder werden dafür auch Orte genommen, denen jegliche Infrastruktur fehlt. Dort werden eigene, riesige Sportstätten ressourcenintensiv errichtet und meist nie wieder annähernd für die erbaute Auslastung genutzt.

Besonders gilt dies für Winterspiele. Hier werden teils energiefressende Temperaturanpassungen an den Sportstätten vorgenommen. Paradebeispiele hierfür sind riesige Klimaanlagen oder dutzendfache Schneekanonen.

Dieses IOC hat mit Nachhaltigkeit und Zukunft nichts zu tun. So kooperieren wir nicht!

3. Das IOC verfolgt kapitalistische Interessen

Der Sport im Vordergrund? Von wegen! Auch beim IOC gilt: Je mehr Geld es gibt, desto besser. Hierfür wurde schon mehrfach geklüngelt und auch dubiose Geschäfte sind keine Seltenheit. Beispielhaft hierfür sind Sponsoren- und TV-Rechte-Verträge zwischen dem IOC und Chinesischen Staatsunternehmen, die sicher nicht zufällig im Vorfeld der Austragung in China zustande kamen.

Statt den Sport in den Vordergrund zu stellen, verfolgt das IOC kapitalistische Interessen um jeden Preis. Nicht mit uns!

4. Das IOC lügt sich in die eigene Tasche

Das IOC hat eine eigene Carta: Menschenrechte müssen gewahrt werden, Diskriminierung jeglicher Art hat beim IOC kein Platz. Dazu stellt die Kooperation mit Autokraten wie Russland und China ein krasses Gegenteil dar. Doch toleriert das IOC nicht nur massive Menschenrechtsverletzungen in den Austragungsländern. Es schränkt zudem selbst die Medienfreiheit ein und auch die Meinungsfreiheit der Athlet*innen, wenn diese die Ansichten des Austragungslands kritisieren könnten. Solche Vorfälle sind rund um die Spiele in China mehrfach dokumentiert. Das IOC hält sich somit selbst nicht an die eigenen Regeln, sondern lügt sich in die eigene Tasche.

5. Es leidet der Sport und die Athlet*innen

Es ist der Traum der Athlet*innen, an Olympischen Spielen teilzunehmen. Sie zählen weiterhin als das mit Abstand größte Sportereignis. Mit der Austragung in autokratischen Ländern macht das IOC ihnen diesen Traum zu Nicht. Da sich das IOC selbst nie zu den Menschenrechtssituationen vor Ort äußert, werden zwangsläufig die Athlet*innen gefragt. Wenn diese sich politisch äußern, drohen ihnen harte Strafen durch das IOC. Wenn das IOC aber selbst die eigenen Regeln nicht befolgt, hat das selbstverständlich keine Konsequenzen. So setzen sie die Athlet*innen massiv unter Druck, statt zu garantieren, dass es für sie nur um eins geht: Das größtmögliche Sportereignis sorgenfrei zu erleben.

Zudem beschäftigen sich die Athlet*innen häufig selbst mit der Situation vor Ort. Kaum eine*n Athlet*in lässt es kalt, wenn nur wenige Kilometer von ihrer Sportstätte entfernt Menschen nachweislich indoktriniert werden. Auch queere Athlet*innen leiden besonders, wenn sie in Ländern antreten wollen, in denen sie im Alltag ihre queere Lebensweise nie offen ausleben dürften, sondern sogar Haft unter widrigsten Bedingungen befürchten müssten.

Wird das IOC auf die Probleme seiner Spiele aufmerksam gemacht, kommt regelmäßig das Argument “Wir wollen doch nur den Athlet*innen ihr Sportereignis ermöglichen.“ Bzw. heißt es umgekehrt, wenn Maßnahmen gefordert werden, “Darunter würden nur die Athlet*innen leiden.” Dieses Angebliche voranstellen der sportlichen Interessen zeigt nur eines: Für das IOC sind die Athlet*innen nicht mehr als reine Verhandlungsmasse. Sie werden als Argument vorgeschoben, um auch Kooperationen mit den größten Autokrat*innen rechtefertigen zu können, damit die eigene Kasse klingelt.

6. Das IOC ist ein weißer Männerverein

Das IOC ist seit seinem Bestehen ein weißer Männerverein. Der erste Präsident war Antisemit, der zweite ein Faschist. Bis heute haben nur Männer was zu sagen. Das wird einem Verband, der weltweit Athlet*innen vertreten und die Menschenrechte wahren soll nicht gerecht!

7. Keine Plattform für dieses IOC

Wir bieten einem IOC als Club alter weißer Männer, das kapitalistische Interessen verfolgt und dafür mit Autokraten kooperiert, Menschenrechte mit Füßen tritt, die Umwelt ignoriert, sich in die eigene Tasche lügt und Athlet*innen unter Druck setzt und als reine Verhandlungsmasse missbraucht keine Plattform!

D7 NEUFASSUNG Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ja klar, aber mit Reformen

20.03.2023

Wir bekennen uns klar und deutlich zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir verteidigen den ÖRR als wichtige Säule unserer medialen Landschaft gegen Angriffe. Gleichzeitig muss sich auch beim ÖRR etwas bewegen und es braucht Veränderung.

Aktuell erschüttern diverse Skandale – insbesondere auf der Führungsebene einzelner Landesrundfunkanstalten der ARD – die Öffentlichkeit. Berechtigterweise. Aus dem Fehlverhalten Einzelner an der Spitze aber nun Angriffe auf den ÖRR an sich zu starten ist brandgefährlich: Wer die aktuellen Skandale insbesondere beim rbb dazu ausnutzt, um am öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundpfeiler unserer demokratischen Medienlandschaft zu sägen, handelt fahrlässig, verfassungsfeindlich und kurzsichtig.

 

Der ÖRR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) erfüllt wichtige Aufgaben für unsere Demokratie: Indem er unabhängig von Quoten und Reichweite finanziert wird, kann er auch Inhalte recherchieren und produzieren, die bei privatwirtschaftlichen Medien – die als Unternehmen letztlich alle gewinnorientiert arbeiten müssen – nicht möglich sind.

 

Gerade derzeit, wo Nachrichten in einem andauernden und teilweise überwältigendem Strom auf unseren digitalen Endgeräten eintreffen, übernimmt der ÖRR die Aufgabe, ausgewogen zu informieren und Einordnung und Hintergrund zu liefern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht stabil gegen Falschinformation und sichert so eine hochqualitative Versorgung mit Informationen. Die Finanzierung durch die Gesellschaft, durch eine transparente Abgabe (Rundfunkbeitrag) – keine Steuer – unterscheidet den ÖRR fundamental von anderen Medienhäusern. Während andere Medienunternehmen ihre Themenwahl und -aufbereitung für das ökonomische Überleben an Zielgruppen und Vermarktbarkeit ausrichten müssen, ist der ÖRR grundsätzlich solide finanziert und kann dadurch auch Minderheitenthemen behandeln, die sonst untergehen würden. So ist es beispielsweise möglich, den Fokus auch auf kleine Zielgruppen zu legen oder marginalisierte Gruppen zu berücksichtigen. Gleichzeitig gibt es eine Grundversorgung mit Information, Kulturangeboten und öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsformaten, die allen Menschen zugänglich gemacht werden, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Die Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist verfassungsrechtlich geschützt und staatsfern organisiert. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der Länder) übernimmt die Aufgabe, unabhängig den Finanzbedarf festzulegen. Dies verhindert, dass der ÖRR zum Spielball politischer Interessen wird, die unter Androhung von Finanzkürzungen Einfluss auf das inhaltliche Angebot nehmen will.

 

Skandale im ÖRR – Aufarbeiten und Konsequenzen ziehen

Die aktuellen Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttern das Vertrauen in die Institution. Selbstverständlich verurteilen wir es – wie der überwiegende Teil der Mitarbeiter*innen des ÖRR selbst – wenn Einzelne sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern und das System ausnutzen. Im Fall Schlesinger hat ihre Abberufung und ihre fristlose Entlassung jedoch gezeigt, dass der Rundfunk und seine Aufsichtsorgane wehrhaft sind. Dieses Signal ist richtig und wichtig.

 

Um derartige Skandale auch zukünftig zu vermeiden, braucht es eine bessere Ausstattung der Kontrollgremien (Rundfunkrat, Verwaltungsrat). Die ehrenamtlichen Mandatsträger*innen brauchen mehr Unterstützung bei der Kontrolle der hauptamtlichen Strukturen. Das Gehalt der Intendant*innen und des Managements generell sollte maximal das 20-fache des Lohns derjenigen Person im Haus betragen, die den geringsten Lohnt bekommt. Für Dienstwägen, Spesen, etc. braucht es klarere Vorgaben und Regelungen sowie auch hausinterne Kontrollstrukturen, die Missbrauch verhindern. Auch die Stärkung betrieblicher Mitbestimmung und Kontrollfunktionen ist eine Möglichkeit um solche und ähnliche Vorfälle zu vermeiden.

 

Gleichzeitig dürfen die Vorfälle nicht als Einzelfall abgetan werden, vielmehr müssen Strukturen beleuchtet und hinterfragt werden. Die starke hierarchische Organisation der Rundfunkanstalten und die große Macht der Intendanz müssen auf ihre Wirkung auf die jeweils handelnden Personen evaluiert werden.

 

Eigene Plattformen aufbauen

Für den ÖRR ist es eine schwierige Abwägung, wo die eigenen Inhalte verteilt werden sollen. Einerseits ist es nachvollziehbar gerade mit der fortschreitenden User*innenzahl sozialer Netzwerke, die Inhalte dort anzubieten, wo die Hörer*innen und Zuschauer*innen bereits sind. Andererseits bedeutet das, dass man sich den kapitalistischen Verwertungslogiken und der Profitmaximierung privat organisierter Plattformen mit enormer Marktmacht unterwirft. Die öffentlich finanzierten und hochqualitativen Angebote werden so kostenfrei den Betreibern der Plattformen zur Verfügung gestellt, diese verdienen daran durch Werbeerlöse Geld in ihre eigene Tasche.

 

Das Ziel muss es daher sein, mittelfristig eigene Plattformen aufzubauen. Mit der Integration aller Inhalte der verschiedenen Landesrundfunkanstalten in die ARD-Mediathek ist damit ein erster Schritt getan. Auch die Verlinkung zwischen ARD- und ZDF- Mediathek ist ein wichtiger Schritt. Mit Produkten wie der ARD Audiothek wird berechtigterweise versucht, ein eigenes Angebot für Podcasts zu etablieren. Nur, wenn die Plattformen, über die die Inhalte ausgestrahlt werden in der Hand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen, können diese demokratisch organisiert werden. Nur dann können beispielsweise Empfehlungsalgorithmen entwickelt werden, die Filter-Bubbles und Echo-Kammern explizit entgegenwirken.

 

Plattformen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen dabei so gestaltet werden, dass die verwendeten und entwickelten Technologien auch für andere zugänglich sind. Über offene Schnittstellen sollten auch andere Anbieter die Möglichkeit haben, Ergänzungsangebote zu öffentlich-rechtlichem Material darzustellen und zu verlinken – zu den Konditionen und Regeln, die der ÖRR vorgibt. Auch eine Verknüpfung zum Beispiel mit Wikipedia oder anderen offenen und demokratisch organisierten Institutionen des Internets ist zu berücksichtigen.

 

Um im Wettbewerb um Technologieentwicklung mit den privaten Konkurrenten – nicht nur Nachrichtenmedien sondern auch Netflix, Amazon und ähnliche, die sich enorm große Technikteams leisten – mithalten zu können, sollten die Landesrundfunkanstalten sich verstärkt auf europäischer Ebene organisieren und gemeinsame Projekte zum Beispiel im Rahmen der EBU (European Broadcasting Union) organisieren.

 

Vielfältige Angebote erhalten – junge Angebote stärken

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeichnet sich durch ein vielfältiges Angebot – Grundversorgung an Nachrichten, Informationen, Unterhaltung, Kulturangebote, Sportübertragungen von nationalem Interesse, u.v.m. – aus. Durch gestiegene Kosten – einerseits der Inflation aber auch gestiegener Personalkosten, Verbreitungskosten und Lizenzkosten – und einen enormen Spardruck in den einzelnen Sendern ist dieses vielfältige Angebot in Gefahr. Neben der bedarfsgerechten – d.h. die Finanzierung orientert sich am Auftrag – Ausfinanzierung, um die vielfältigen Angebote zu erhalten, ist es aber auch wichtig, verschiedene Angebote immer wieder einer Prüfung zu unterziehen und insbesondere auch neue junge Formate zu schaffen.

 

Für die Evaluation der Angebote müssen unterschiedliche Kriterien herangezogen werden: Wir fordern eine Priorisierung von journalistischen und gut recherchierten Inhalten über Reichweite starken Inhalten. Diese journalistischen Inhalte sind insbesondere Angebote die nicht in diesem Umfang von privaten (Fernseh-)Medien angeboten werden.

 

Die Entscheidung für oder gegen einzelne Inhalte ist immer kontrovers und wird nicht konsensual zu lösen sein. So gibt es zum Beispiel umfangreiche Debatten zur Übertragung von Sportevents mit hohen Lizenzkosten für die Sender. Einerseits sind diese Sportveranstaltungen von großem öffentlichem Interesse und sollten somit Teil der Grundversorgung sein, andererseits lässt sich gerade Sportübertragung aufgrund der hohen Nachfrage auch solide privatwirtschaftlich organisieren (dies bedeutet nicht unbedingt, dass die Konsument*innen die Inhalte nur gegen Gebühr empfangen können, auch Werbefinanzierung ist denkbar) und die hohen Lizenzkosten könnten beim ÖRR eingespart und anderweitig verwendet werden. Gleichzeitig leisten die Sportübertragungen – insbesondere regionalisierte Produktionen wie z.B. 3. Liga – einen wichtigen Beitrag zum Gesamtangebot. Sie stärken die Wahrnehmbarkeit des ÖRR und werden anspruchsvoll journalistisch begleitet. Konflikte diese Art machen deutlich, dass Programmentscheidungen nie isoliert nur auf ein Angebot hin getroffen werden können: Vielmehr ist es notwendig, ein insgesamt ausgewogenes Programm zu schaffen, das verschiedene Interessen und Konsumverhalten abdeckt und konsumiert. Grundsätzlich gilt die Rundfunkfreiheit, die in sich verfassungsrechtlichen Rang hat. Die Entscheidung, welche Angebote und Formate der ÖRR ausstrahlt, werden daher von der Geschäftsleitung des Rundfunks – in einigen Fällen mit dem Rundfunkrat – getroffen. Für so weitreichende Entscheidungen, wie die Programmaufteilung sollte die Beratung durch Gremien wie den Rundfunkrat oder neu zu schaffenden parlamentarischen Gremien eine Rolle spielen (siehe Demokratisierung) ausgebaut werden, um auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen.

 

Mit funk wurde ein richtiger Schritt in die Richtung gegangen, junge Angebote zu stärken. Jugendliche von heute sind die ÖRR-Klientel von morgen. Unabhängig davon, dass es notwendig ist, mit qualitativ hochwertigen Angeboten zu überzeugen und Hörer*innen und Zuschauer*innen an den ÖRR zu binden, sind gerade junge Menschen im demokratischen Sinne zu bilden, weshalb die Vermittlung der Funktionsweisen und Aktivitäten in unserer Demokratie und Gesellschaft ein wichtiger Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.

 

Auch bei funk ist zu kritisieren, dass die Angebote insbesondere auf die bestehenden privaten Medienplattformen ausgespielt werden und keine Bestrebungen unternommen werden, eigene ÖR-Plattformen spezifisch für die Zielgruppe aufzubauen.

Neben der Stärkung des Angebots für junge Menschen fordern wir eine Ausweitung der Befreiung von Rundfunkbeitrag auf alle Studierenden, Auszubildenen und Schüler*innen, die nicht bei Ihren Eltern wohnen und unter 27 Jahre alt sind.

 

Eigene Inhalte unter offenen Lizenzen anbieten

Alle Produktionen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden bereits von der Öffentlichkeit bezahlt. Sie sollten der Öffentlichkeit somit auch unbefristet und unter offenen Lizenzen zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Dabei sind Lizenzen zu verwenden, die eine nicht-kommerzielle Verwendung zum Beispiel für Bildungszwecke erlauben. So werden schon jetzt probeweise Inhalte von Terra X in der Wikipedia verlinkt, um spezifische Artikel zu ergänzen. Derartige Wiederverwendungen von öffentlich finanzierten Inhalten müssen nicht nur ausgebaut, sondern Standard werden.

 

Dem entgegen steht die Vergabe von Aufträgen an externe Produktionsfirmen, die ihre Leistungen mit zeitlich begrenzten Lizenzen verkaufen. Unbegrenzte Lizenzen bringen dabei erhebliche Mehrkosten mit. Bei der Produktion von Inhalten ist daher abzuwägen, inwiefern Produktionsfirmen in den ÖRR integriert sind, um dem Problem entgegenzuwirken. Dabei ist eine gewisse Eigenständigkeit der Produktionsfirmen zum Erhalt der Kreativität und künstlerischen Freiheit notwendig. Das Anbieten eigener Inhalte mit offenen Lizenzen muss aber grundsätzlich für alle Eigenproduktionen gelten.

 

Um eine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit von Inhalten zu ermöglichen, muss zusätzlich der „Löschzwang“ vollständig aus dem Medienstaatsvertrag gestrichen werden. Gerade junge Menschen haben in der heutigen Zeit oft keinen herkömmlichen Fernsehanschluss mehr, sondern schauen Fernsehen ausschließlich über Streaming- Dienste. Einschränkungen, öffentlich-rechtliche Inhalte ebenfalls über diesen Weg zugänglich zu machen, sind daher nicht mehr zeitgemäß und schließen Teile der jungen Generation von den Angeboten des ÖRR aus.

 

Demokratisierung des ÖRR

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet großes Potential im Sinne der Demokratisierung aller Lebensbereiche. Während die Sender schon heute versuchen, gerade neue Angebote gemeinsam mit der Zielgruppe zu entwickeln, ist es notwendig, diese Beteiligung deutlich auszuweiten.

 

Das gilt einerseits für die bereits existierenden Strukturen wie Fernseh- bzw. Rundfunk- und Verwaltungsräte. Insbesondere die Besetzung der Rundfunkräte muss neu definiert werden. So wirkt z.B. die Besetzung des Bayerischen Rundfunks (festgelegt in Art. 6 BayRG) willkürlich und mitunter nicht mehr zeitgemäß. Es fehlt die Repräsentation der LGBTIQ-Community, Menschen mit Migrationshintergrund sind nur mit einem Mandat repräsentiert und junge Menschen werden lediglich durch den bayerischen Jugendring mit einer Stimme vertreten. Hier ist eine Reform der Besetzungsverfahren und der Zusammensetzung notwendig, um die gesellschaftliche  Realität abzubilden. Zudem fordern wir weniger Vertreter*innen des Landtages, um die Einflussnahme der Parlamente zu verringern. Grundlage für die Demokratisierung ist auch die Transparenz über die finanziellen Bereiche. Dies beinhaltet sowohl Ausgaben für Produktionen und Gehälter als auch sämtliche Einnahmen.

 

Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, neue Formate zur Demokratisierung zu entwickeln wie beispielsweise ein zufällig gelostes Parlament von Zuschauer*innen, um verbindliche Beteiligung bei Entscheidungen über Ausrichtung, Programm, etc. herzustellen.

 

Internationale Zusammenarbeit des ÖRR

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind innerhalb Europas stark verbreitet und gleichzeitig unterschiedlich ausgeprägt. Im Sinne einer europäischen Zivilgesellschaft ist es wünschenswert, verstärkt Angebote auch international – mit Übersetzung – anzubieten, um die internationale Pluralität zu erhöhen und insbesondere bei internationalen Angelegenheiten verschiedene Perspektiven besser zu verstehen. ARTE als deutsch-französische Kooperation ist dabei ein gutes Beispiel für gelingende transnationale Zusammenarbeit.

 

Dies ist umso mehr notwendig, als es kaum mehr politische Themen gibt, die innerhalb der Grenzen von Nationalstaaten bearbeitet werden können. Die Klimakrise, Pandemien, Energiekrisen und Erschütterungen der globalen Weltordnung und territorialer Integrität: Europäische Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Dazu kann eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten der verschiedenen Länder einen Beitrag leisten. Das kann auch zu einer Stärkung anderer unter Druck geratener Einrichtungen (z.B. BBC) führen, wenn zusätzlicher Wert durch Kollaboration geschaffen werden kann.

 

Arbeitsbedingungen im ÖRR

Die Arbeitsbedingungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten variieren sehr stark. Insbesondere ältere Beschäftigte mit langer Dienstzugehörigkeit profitieren von teils komfortablen Arbeitsverträgen, in denen beispielsweise hohe Betriebsrentenansprüche als Ergebnis von Tarifverhandlungen enthalten sind. Aufgrund der steigenden Kosten im ÖRR generell hat dies eine Auswirkung auf jüngere Angestellte, die mit wesentlich schlechteren Verträgen neu eingestellt werden. Auch gibt es Unterschiede zwischen festen und freien Mitarbeiter*innen. Aufgrund von Spardrucks werden mehr und mehr Aufgaben extern vergeben, dies darf aus unserer Sicht nur unter Einhaltung tarifvertraglicher Bindung geschehen.

 

Wir wollen, dass alle Mitarbeiter*innen in allen Bereichen (Programm, Verwaltung, Produktion, Technik, etc.) sowohl bei den Landesrundfunkanstalten als auch für zentrale Tätigkeiten bei der ARD oder beim ZDF sowie beim Deutschlandfunk gute Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung erhalten. Dies muss vor allem auch für Volontär*innen und Praktikant*innen gelten. Unterschiede zwischen verschiedenen Mitarbeiter*innen (alt und jung // fest und frei) müssen reduziert und langfristig überwunden werden. Die Gehälter des Rundfunkmanagements haben entsprechend der Komplexität und Verantwortung auszufallen. Aufträge an Fremdfirmen sollen bevorzugt an diejenigen gegeben werden, die nach Tarifvertrag bezahlen.

D6 Pferde sind keine Polizeiausrüstung – Pferdestaffeln bei der Polizei abschaffen!

20.03.2023

Das Bayerische Innenministerium wird aufgefordert, die bestehenden Reiterstaffeln bei der Bayerischen Polizei in München, Rosenheim und Nürnberg aufzulösen und die Pläne für die Aufstockung der bestehenden Einheiten auf 100 Pferde1 aufzugeben. Die entlassenen Pferde werden an Gnadenhöfe übergeben. Die Kosten für die Unterbringung, Pflege und Versorgung auf den Höfen werden vom Freistaat getragen. Das Personal der Reiterstaffeln wird auf andere Stellen innerhalb der Polizei versetzt.

G11 Kostenlose Krankenversicherung für Studierende

20.03.2023

Die Krankenversicherung wird für Studierende beitragsfrei, die Kosten hierfür werden von der Allgemeinheit getragen. Die studentische (sic!) Krankenversicherung wird abgeschafft.

V3 Erhöhung der Kfz-Steuer bei mehr als einem pro Person zugelassenem Kraftfahrzeug

20.03.2023

Wenn auf eine Person mehr als ein Personenkraftwagen zugelassen wurde, soll für jeden weiteren Personenkraftwagen ein höherer Steuersatz gelten, eine Art „Zweitwagensteuer“.

V2 CO2-Emissionsgrenzen des Verkehrssektors im Subsidiaritätsprinzip

20.03.2023

Wir fordern ein steuerliches Anreizsystem, das explizit auf die Reduktion von CO2-Emissionen des Verkehrssektors in einzelnen Verwaltungsebenen abzielt. Hierbei könnte beispielsweise ein Teil der CO2-Steuer, die bisher von den Autofahrer*innen allein getragen wurde, von den Verwaltungsebenen, z.B. Landkreisen, abhängig vom CO2-emittierenden Verkehrsaufkommen zu entrichten sein. Die Steuer sollte von derjenigen Verwaltungsebene getragen werden, die Träger*in der Straße ist, d.h. die Steuer für Bundestraßen ist vom Bund zu tragen, Landesstraßen von den Bundesländern, Kreisstraßen von Kreisen, usw. Durch die dadurch entstehenden Kosten entsteht ein Anreiz für die Verwaltungsebenen das CO2-emmitierende Verkehrsaufkommen zu reduzieren oder sonstige Maßnahmen wie Tempolimits, Umweltzonen, Fahrverbote etc. zu beschließen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Das Bundesverkehrsministerium hat einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Verfügung zu stellen, sodass die unterstellen Verwaltungsebenen eigenständig die für sie sinnvollsten Maßnahmen umsetzen können.

F2 Verbot von geschlechterstereotypischer Spielzeugwerbung

20.03.2023

Wir fordern ein konkretes Verbot von geschlechtsstereotypischer Spielzeugwerbung in Deutschland. Werbung soll sich dabei nicht mehr nur auf ein Geschlecht beziehen. Neben offensichtlicher Darstellung (z.B. Werbesprüche, Bilder) soll dabei auch der Einsatz von impliziten Zuschreibungen wie die Verwendung der Farben Rosa und Blau reguliert werden. Des Weiteren sollenDarstellungen, die ein sexualisiertes und herabwürdigendes Bild vermitteln, verboten werden.