Archive

V1 Kostenloses Leitungswasser im öffentlichen Raum

16.03.2023

Die SPD soll sich dafür einsetzen, dass kostenfreies Trinkwasser in Deutschland einfacher verfügbar ist. Dafür sollen die Möglichkeiten, die sich aus der EU-Richtlinie 2020/2184 ergeben maximal ausgenutzt werden.

E2 Kein Stress beim Auslandsstudium und Auslandspraktikum: Erasmus(+)- Förderbeiträge erhöhen und frühzeitiger auszahlen!

16.03.2023

Wir fordern:

  1. Die Erhöhung der Erasmus (+)-Förderungsbeiträge – zum Beispiel in Anlehnung an die Höhe der erwarteten Inflationsrate –, angesichts der großen sozioökonomischen Herausforderungen vor denen besonders junge Menschen stehen
  2. Eine monatliche Auszahlung der Erasmus (+)-Förderung während der Förderungsdauer oder eine komplette Vorauszahlung des Förderbetrags
  3. Der Europäische Gesetzgeber soll eine dementsprechende Richtline vorlegen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Fehlt dem europäischen Gesetzgeber die Kompetenz, so sollen die deutschen Gesetzgeber tätig werden.

A6 Faire und angemessen Bezahlung für Alle: Stopp für unbezahlte und schlechtbezahlte Praktika

16.03.2023

Wir fordern:

  1. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für Praktikant*innen, die über 18 Jahre alt sind und/oder kein verpflichtendes Praktikum absolvieren. Dieser Anspruch verpflichtet sowohl öffentliche Institutionen, Körperschaften und Anstalten als auch privatrechtliche Unternehmen und Vereinigungen.
  2. Die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Auszahlung einer, an die jeweilige Ausbildungsvergütung oder die Mindestausbildungsvergütung zu 100% angekoppelte Praktikumsentschädigung, mindestens in Höhe des aktuell geltenden Mindestlohns, für Praktikant*innen unter 18 Jahren und/oder Praktikant*innen, die ein verpflichtendes Praktikum absolvieren. Dieser Anspruch verpflichtet sowohl öffentliche Institutionen, Körperschaften und Anstalten als auch privatrechtliche Unternehmen und Vereinigungen.
  3. Die Auszahlung der Praktikumsvergütung bzw. Praktikumsentschädigung muss fortlaufend mit der regulären Lohnauszahlung erfolgen. Die Auszahlung der Praktikumsvergütung bzw. Praktikumsentschädigung darf nicht verzögert und/oder gebündelt nach der Praktikumszeit erfolgen.
  4. Der Zugang zu den sozialen Sicherungsrechten, wie der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung, soll unter den für reguläre Arbeitnehmer*innen gesetzten Bedingungen auch bei längeren Praktika möglich sein, wie z.B. einem Praktikum über die Semesterferien. Kurzfristige Praktika, wie ein einwöchiges Schulpraktikum, sind von den sozialen Sicherungsrechten ausgeschlossen.
  5. Der Europäische Gesetzgeber soll eine dementsprechende Richtline vorlegen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Fehlt dem europäischen Gesetzgeber die Kompetenz, so sollen die deutschen Gesetzgeber tätig werden.

N1 Ein Recht auf andere Meinung: Meinungs-Bubbles verhindern, Algorithmen aufbrechen

16.03.2023

Bei der Entwicklung und Nutzung von Algorithmen müssen Unternehmen diese so konzipieren, dass immer auch zufällige Vorschläge und somit auch abweichende und konträre Meinungen und Produkte als weitere Vorschläge angeboten werden, um so dem Entstehen von „Meinungs-Bubbles“ entgegenzuwirken und den Wahrnehmungshorizont geöffnet zu lassen.

G10 Rechtsanspruch auf Dolmetscher*innen bei der psychologischen Beratung und in der Psychotherapie

16.03.2023

Bei Vorliegen eines Anspruches auf psychologische bzw. psychotherapeutische Beratung und Behandlung besteht ein Rechtsanspruch für Personen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, diese in deren Muttersprache oder unter Beisein einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers zu erhalten, dessen Kosten übernommen werden.

G9 Einweg-E-Zigaretten (sog. „Vapes“) verbieten

16.03.2023

Seit einiger Zeit verbreiten sich Einweg-E-Zigaretten (“Vapes”) zunehmend auf dem deutschen Markt. Dabei geht es nicht um „klassische“ wiederaufladbare E-Zigaretten oder Verdampfer, die sich auch zur Rauchentwöhnung etabliert haben, sondern explizit um Einweg-Geräte.

Der durch die Herstellung, einmalige Verwendung und anschließend (oft nicht fachgerechte) Entsorgung entstehende Ressourcenverbrauch und die dadurch verursachte Umweltbelastung ist für uns im Vergleich zu E-Zigaretten nicht zu rechtfertigen.

Deshalb fordern wir:

  1. Ein Verbot von nicht aufladbaren Einweg-E-Zigaretten in der EU.
  2. Außerdem bestärken wir die Forderung nach einem vollständigen und konsequent durchgesetzten Werbeverbot für Tabak-Produkte.

D5 Ersatzfreiheitsstrafe zur Ausnahme machen – Armut entkriminalisieren

16.03.2023

Wir fordern eine Anpassung der Ersatzfreiheitsstrafe entsprechend dem skandinavischen Vorbild, wonach eine Ersatzfreiheitsstrafe grundsätzlich nur bei Zahlungsunwilligkeit, nicht hingegen bei bloßer Zahlungsunfähigkeit angeordnet wird. Für die Bewertung der ökonomischen Situation der Verurteilten sowie für die Eintreibung der Geldstrafen soll zukünftig nicht mehr die Staatsanwaltschaft, sondern eine eigene Behörde zuständig sein. Nach 5 Jahren andauernder Zahlungsunfähigkeit hat hinsichtlich der Geldstrafe Verjährung einzutreten. In außergewöhnlichen Fällen, in denen eine unterlassene Strafreaktion nicht vermittelbar ist, soll eine Umwandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft hin unter Richtervorbehalt in eine Ersatzfreiheitsstrafe weiterhin möglich bleiben. Hierfür ist de:r Angeklagte:n ein Rechtsbeistand zu gewähren sowie die Möglichkeit, vor Gericht angehört zu werden.

I3 Frieden, Sicherheit, Freiheit– ein friedens- und sicherheitspolitischer Kompass der Sozialdemokratie

16.03.2023

„Der Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts.“ Wohl kaum ein Zitat des ersten Kanzlers der SPD in der Nachkriegsgeschichte bringt die Bedeutung von Frieden, Sicherheit und Freiheit treffender auf den Punkt. Frieden ist und bleibt die Vorbedingung einer freien, gerechten und solidarischen Weltgesellschaft. Grundwerte und Grundrechte können nur in einer Gesellschaft zum Tragen kommen, die nicht von Krieg und der Angst um das eigene Überleben gekennzeichnet sind. Aber wie kann dieser Frieden und diese Freiheit erreicht werden? Wie kann Frieden gesichert werden? Diese Fragen gehören zu den großen, grundlegenden Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik.

Mit jedem Krieg oder bewaffneten Konflikt stellen sich folgende Fragen: Wie kann er vermieden, wie sogar eingedämmt bzw. beendet werden? Wie können zivile Opfer vermieden werden? Welchen Beitrag kann und muss die deutsche und gemeinsame europäische Außenpolitik leisten? Kann und soll die Bundeswehr dazu einen Beitrag leisten? Wie können die Staaten nach einem Ende der Gewalt neu aufgebaut werden und Mechanismen zur Konfliktlösung gestärkt werden?

Einfache Antworten auf diese Fragen fallen schwer. Die Welt ist seit 1989 komplexer und unüberschaubarer geworden. Viele Konflikte finden parallel statt. Wünschenswerte vorbeugende Maßnahmen sind oft langfristiger Natur, die Herausforderungen eines militärisch eskalierten Konflikts aber stets akut. Sowohl aktives Handeln als auch abwartendes Verhalten sind meist mit Nachteilen behaftet, beides aber sicher schwer abschätzbar und folgenreich.

Die Lage und die Bemühungen für eine ausgewogene und erfolgreiche Sicherheits- und Friedenspolitik ist allerdings auch nicht hoffnungslos. Politik kann Berge versetzen. Die Politik unter Willy Brandt und Egon Bahr, die ihren Teil zum friedlichen Ende des Kalten Krieges beigetragen hat, ist hier ein wichtiges Beispiel.

Die europäische Sicherheitsstruktur sowie die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik muss sich zudem seit der Annexion der Krim 2014 und dem vollständigen Angriff auf die Ukraine 2022 neu ausrichten. Vor diesem Hintergrund beschließt die Sozialdemokratie ihren sicherheits- und friedenspolitischen Kompass und richtet ihre Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik nach diesem aus:

Für unsere Grundwerte einstehen: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität

Die Sozialdemokratie bekennt sich zu den Grundwerten „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“ in der Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sind unsere Kriterien für die Beurteilung der politischen Wirklichkeit in einer schneller drehenden Welt, unser Maßstab für eine bessere Gesellschaft und Orientierung für unser Handeln. Dabei bilden diese drei Grundwerte eine Einheit. Sie sind gleichwertig und bedingen, stützen und ergänzen sich gegenseitig. Auch in der internationalen Politik bildet dieses Wertetrias den Rahmen, die Leitplanken und den Weg, in und auf dem sich die Sozialdemokratie bewegt.

Freiheit bedeutet dabei, die Möglichkeit zu haben, selbstbestimmt zu leben. Die globale Umsetzung dieses elementaren Wertes wird in Gestalt der Menschen- und Bürgerrechte von der Völker- und Staatengemeinschaft weitestgehend akzeptiert und in einem immer stärkeren Maße umgesetzt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass die Einhaltung der Menschenrechte weltweit eingeklagt werden kann. Bis heute gilt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als eines der wirkungsmächtigsten Dokumente der Vereinten Nationen und des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Im Gegensatz zur Freiheit ist die Gerechtigkeit ein sehr relativer Begriff. Bestimmte Freiheitsrechte, wie die Unverletzlichkeit der Person oder die Freiheit der Religionsausübung, kann man weitgehend unabhängig von der konkreten Situation formulieren. Bei Gerechtigkeit geht es dagegen stets um die Frage von materiellen oder immateriellen Gütern sowie Zugangschancen. Die Frage einer gerechten Verteilung wird daher stets sehr konkret davon abhängig sein, was es überhaupt zu verteilen gibt und an wen. Innerhalb der Nationalstaaten sind zwar unterschiedliche Formen von Gerechtigkeit weitgehend als politische Ziele anerkannt, im Verhältnis der Staaten untereinander spielt die Gerechtigkeit bisher keine besondere oder gar bestimmende Rolle. So beruhen Leistungen einzelner Staaten im Bereich der Krisenbewältigung oder der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit letztendlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Für die Sozialdemokratie sind allerdings gerade die Fragen der globalen Gerechtigkeit in der internationalen Politik von großer Bedeutung und müssen intensiviert werden.

Im Wertekanon der Sozialdemokratie bedeutet Solidarität die freiwillige Bereitschaft, für andere einzustehen und mit anderen für das gleiche Ziel zusammenzuarbeiten. Solidarität ist der Wert, in dessen Geist sich Menschen über das gesetzlich Geregelte hinaus füreinander einsetzen. In den internationalen Beziehungen gibt es in vielen Fragen keine rechtlichen Regelungen, die auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Die Bereitschaft zu internationaler Solidarität in Fragen von Wirtschaft, Handel, Finanzen, Technologie und in der Entwicklungszusammenarbeit ist daher aus Sicht der Sozialdemokratie existenziell für all diejenigen Menschen auf der Welt, die unter Not, Hunger und/oder Armut leiden. Das Eintreten für die Benachteiligten im Rahmen der internationalen Solidarität entspricht nicht nur dem Menschenbild der Sozialdemokratie. Nein, es hat auch ganz konkrete außen- und sicherheitspolitische Gründe. Nicht zuletzt die vergangenen Jahre haben immer wieder deutlich gemacht, dass der ungleiche Zugang zu Ressourcen Konflikte und Gewalt mitverursacht.

Grundwerte bewegen sich immer auf einem hohem Abstraktionsniveau. Es ist daher stets schwierig, aus ihnen eine konkrete Politik abzuleiten. Daher ist es sinnvoll, politisches Handeln neben Grundwerten zusätzlich auf ein breiteres und verbindlicheres Fundament zu stellen. Auf globaler Ebene bilden dieses Fundament vor allem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Grundrechtecharta der Europäischen Union und die Internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über bürgerliche und politische Rechte. Diese Grundrechte sind eine wichtige Säule für die Formulierung einer wertebasierten Außen- und Sicherheitspolitik der Sozialdemokratie.

Handeln nach friedens- und sicherheitspolitischen Prinzipien

Neben unseren Grundwerten verfolgt die Sozialdemokratie feste, unverrückbare Prinzipien, um eine ausgewogene Außen- und Sicherheitspolitik zu betreiben. Als Prinzipien verstehen wir feste Regeln, die jemand zur Richtschnur seines Handelns macht und durch die er sich in seinem Denken und Handeln leiten lässt. Unsere sozialdemokratischen friedens- und sicherheitspolitischen Prinzipien fußen auf unsere Grundwerte. Ihren Ausdruck müssen diese Prinzipien im konkreten politischen Handeln finden.

Wir bekennen uns dabei zu folgenden Prinzipen:

  • Legalität. Wir binden unser außen- und sicherheitspolitisches Handeln stets wertebasiert an das geltende Völkerrecht wie bspw. der Charta der Vereinten Nationen oder anderen völkerrechtlichen Verträgen oder Gewohnheitsrecht.
  • Wir schaffen verbindliche Strukturen, mit Rechten und Pflichten in Regimen auf verschiedenen Politikfeldern.
  • Internationale Solidarität. Wir setzen uns für eine vermehrte freiwillige Bereitschaft ein, für andere einzustehen und mit anderen für das gleiche Ziel

zusammenzuarbeiten. Im globalen Kontext spielt der Grundwert der Solidarität, insbesondere in Gestalt der zwischenstaatlichen Kooperation in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Finanzen und Technologie sowie in Gestalt der Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Rolle.

  • Prävention. Die frühzeitige und gezielte Investition in Frieden und Stabilität ist der beste Garant für langfristigen Frieden und langfristige Stabilität statt eines verspäteten Eingreifens.
  • Abrüstung und Entspannung. Wir bekräftigen unsere Forderung, dass Diplomatie immer den Vorrang vor militärischer Gewalt zu geben ist. Wir bestehen weiterhin auf einer restriktiven Waffenexportpolitik. Das bedeutet: außer in wenigen Ausnahmen wie dem Ukraine-Krieg keine Waffenexporte in Krisengebiete.

Elemente eines friedens- und sicherheitspolitischen Kompasses verinnerlichen und danach handeln

Die Ereignisse rund um die Ukraine und die ausgerufene „Zeitenwende der Außen- und Sicherheitspolitik“ zeigen mit Bestimmtheit, dass gerade die Außen- und Sicherheitspolitik ein Politikfeld ist, das immer wieder auf neue Ereignisse reagiert werden musste. Auch wir mussten unseren konkreten sicherheits-, außen- und friedenspolitischen Kurs in den vergangenen über 150 Jahren nach einschneidenden Ereignissen immer wieder neu bestimmen.

Grundlage für jede neue Kursbestimmung war und ist dabei aber ein unveränderlicher Wertekompass, der auf die drei Grundwerte „Freiheit“, „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ geeicht ist.

Folgt man diesem Kompass, wird jedoch schnell deutlich, dass sich Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität in der internationalen Politik nicht allein mit Mitteln der Außen- (bspw. durch Diplomatie, Internationale Organisationen) und Sicherheitspolitik (bspw. durch Militär), sondern auch mit der Entwicklungspolitik realisieren lassen. Auch andere Politikbereiche wie Handels-, Umwelt und globale Steuerpolitik müssen im Rahmen eines vernetzten Ansatzes zusammengedacht und -gebracht werden, um unbeabsichtigte negative Wirkungen soweit möglich zu vermeiden und die positiven strukturellen Wirkungen zu stärken.

Für die Ableitung konkreten politischen Handelns bedarf es weiterer Ankermarken. Einer dieser Ankerpunkte ist ein konkreter Friedensbegriff. Aus der Perspektive der Sozialdemokratie ist klar, dass Frieden mehr sein muss als die Abwesenheit von Krieg. Frieden ist nach diesem positiven Friedensbegriff erst dann erreicht, wenn auch die Ursachen von Unfrieden beseitigt sind. Das ist im Ziel, im Handeln und im Denken der Sozialdemokratie selbst bereits angelegt. Die Sozialdemokratie strebt auch weiterhin die Realisierung von politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechten für alle Menschen an. Die Überwindung struktureller Gewalt im Sinne eines positiven Friedensbegriff bedeutet somit auch, dass die Schaffung von Frieden als „permanente Aufgabe“ zu begreifen ist, wie es Willy Brandt richtig in seiner Nobelpreisrede 1971 formuliert hat.

Ein anderer Ankerpunkt ist sodann der Sicherheitsbegriff. Der Schutz der Bevölkerung ist eine der grundlegenden staatlichen Aufgaben. Er ist für die Legitimation eines Staates zentral. Daher ist es fundamental, sich für den Schutz der Menschen in Konfliktgebieten einzusetzen. In dieser Dimension tritt die Sozialdemokratie für ein enges Verständnis des Bedrohungsbegriffs ein. Geflüchteten muss geholfen werden, der Klimawandel muss gestoppt werden. Aber nicht, weil es die die Sicherheit, sondern es die Menschlichkeit gebietet: Jeder Mensch hat das Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben und den Schutz seiner Lebensgrundlagen. Entsprechend verfolgen wir in einem friedens- und sicherheitspolitischen Kompass auch einen umfassenden Ansatz, der Grundlage der internationalen Politik der Sozialdemokratie ist und neben außen- und sicherheitspolitischen Aspekten auch wirtschaftliche, entwicklungspolitische und ökologische Aspekte mit einschließt. Wir als Sozialdemokrat*innen verstehen Sicherheitspolitik demnach umfassend und gemeinsam. Sicherheit bedeutet eben nicht nur Schutz vor und durch militärische Gewalt.

Schließlich muss der Korridor festgelegt werden, innerhalb dessen sich die Sozialdemokratie in Bezug auf ihr Leitbild bewegt. Obwohl die Sozialdemokratie keine pazifistische Strömung war und ist, wäre es allerdings aufgrund unseres Wertekanons umgekehrt auch nicht denkbar, dass sich die Sozialdemokratie für eine Militärmacht Deutschland, für die militärische Macht stets von höchster Bedeutung ist und dementsprechend Krieg ein legitimes Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele oder zur Machtsicherung darstellt, einsetzen würde. Vielmehr setzen wir uns für das Leitbild der „Zivil- bzw. Friedensmacht“ ein. Eine Zivil- bzw. Friedensmacht nach diesem Leitbild ist ein Staat, dessen außenpolitisches Verhalten an Zielsetzungen gebunden ist, die einer Zivilisierung der internationalen Beziehungen dienen. Dabei stehen wir im Rahmen der Zivilmacht für drei Leitlinien: „Never again!“, „Never alone!“ und „Politik vor Gewalt!“.

Im Rahmen dieses Leitbildes kann ein militärischer Auslandseinsatz der Bundeswehr deshalb absolute „ultima ratio“ sein! Wir bekräftigen unsere Beschlusslage, wonach ein solcher „out of area“-Einsatz nur auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen, bspw. im Rahmen der „resposibility to protect“, erfolgen kann. Dieser muss zwingend immer vom Parlament bestätigt werden und sollte realistischen Zielen im Rahmen eines politischen Gesamtansatzes folgen. Dies beinhaltet die Einsicht, dass die Wirksamkeit des Handelns durch unabhängige Evaluierungen überprüft werden muss.

Weiterhin gehört auch dazu, im Vorfeld von Auslandseinsätzen der Bundeswehr eine öffentliche und vor allem parlamentarische Diskussion vor allem über Entscheidungskriterien, politische Ziele oder über eine Gesamtstrategie sowie Erfolgsbedingungen und Wirksamkeit des Instrumentariums „Bundeswehr“ offensiv zu führen.

Frieden langfristig schaffen: Strategien und Ansätze der Sozialdemokratie

Frieden kann man stiften. Er muss und kann erarbeitet sowie gesichert werden. Dies kann aber nicht ohne harte Arbeit der Politik erfolgen. Das ist eine Erkenntnis, die sich aus dem friedens- und sicherheitspolitischen Kompass ergibt. Darauf aufbauend ist es unsere Verantwortung zu skizzieren, welche Elemente eine Friedensstrategie beinhalten muss. Dabei sind uns drei konkrete Politikansätze besonders wichtig:

  1. 1. Frieden durch Gerechtigkeit

Selbst noch im 21. Jahrhundert leben wir in Zeiten wachsender innergesellschaftlicher Konflikte und neuer Zerklüftungen. Die fast drei Jahrzehnte des Marktradikalismus haben die unteren 40% in allen Bevölkerungsgruppen in allen Ländern missachtet und die Abstände zwischen Arm und Reich in allen Gesellschaften und zwischen den Staaten vergrößert. Das verschärft die ohnehin vorhandene Arbeitsteilung, die den größten Teil der Entwicklungsländer zur traditionellen Rohstoffexporteuren macht und die Industrieländer zu Standorten der innovativen Produktion – oder Dienstleistungen.

Wir dürfen aber nicht ständig zulassen, dass wir die Generation der Geschichte sind, die zwar Billionen an Euro aufbrachte, um den Finanzsektor zu retten, aber nicht die Kraft, den Willen oder das Geld aufbrachte, die Welt vor Hunger, Armut, Arbeitslosigkeit oder Klimawandel zu retten. Denn zu den Auswirkungen marktradikaler Globalisierung kommen zunehmend die Auswirkungen globaler Klimaveränderungen. Sie treffen v.a. die ärmsten Länder und Bevölkerungsgruppen, die selbst am allerwenigsten zur Erderwärmung beitragen. Diese bezahlen aber mit dem Verlust ihrer Lebenschancen, mit Hungersnöten, mit einer wachsenden Zahl von Naturkatastrophen und Flucht.

Angesichts dieser Ausgangssituation sind internationale Kooperationen und Gerechtigkeit zwingend notwendig, wenn wir gewaltförmige Auseinandersetzungen ungeahnten Ausmaßes um Land, Wasser und nutzbare Flächen verhindern wollen. Das heißt auch, dass die gemeinsamen Ziele, die sich die Staaten zur Armutsbekämpfung im Jahr 2000 vorgenommen hat, die sog. Millenniumsentwicklungsziele mit großem Nachdruck als acht Regeln einer gerechten Gestaltung der Globalisierung verfolgt werden sollten. Ebenso muss auf die Einhaltung der 2015 verabschiedeten und universell geltenden Sustainable Development Goals (SDG) hingearbeitet werden.

Der Sozialdemokratie ist ebenfalls klar: Wer heute nicht nachhaltig handelt, wird in den nächsten Jahrzehnten gesellschaftliche „Tsunamis“ zu verantworten haben. Und deshalb verlangt die notwendige sozial-ökologische Transformation von den Industrieländern Vorbildcharakter, Fortschrittsallianzen zwischen fortschrittlichen Regierungen und der Zivilgesellschaft in den jeweiligen Ländern und die Einhaltung der finanziellen Zusagen und der Umgewichtung der Mittel für bspw. Rüstung und Entwicklungspolitik: 2,1 Billionen USDollar wurden 2021 nach dem SIPRI-Bericht noch immer weltweit für Rüstung ausgegeben, aber nur 179 Milliarden US-Dollar für Entwicklungszusammenarbeit.

Die Welt braucht keine expansiven Waffenexporte. Sie braucht mehr Gerechtigkeit! Ja, es braucht auch manchmal militärische Einsätze im Sinne von „responsibility to protect“. Die wichtigsten Konflikte in dieser Welt werden eben nicht allein durch Waffen gelöst werden können. Gerechtigkeit und Frieden sind Geschwister. Wir als Sozialdemokrat*innen sind deshalb aufgefordert, im Sinne von Frieden und Gerechtigkeit zu handeln. Hierfür müssen die Mittel für Entwicklungspolitik in einem Verhältnis von 1:1 im Vergleich zu den Verteidigungsausgaben steigen. Dies bedeutet, für jeden ausgegebenen Euro des Verteidigungshaushaltes muss der Haushalt für Entwicklungspolitik um einen Euro gesteigert werden.

  1. Feministische Außenpolitik

Im Zentrum Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik muss die Sicherheit von Menschen und nicht die Sicherheit von Staaten stehen. Das ist eine Kernaussage feministischer Außenpolitik.

Das liegt auch daran, dass Frauen* und Mädchen* oft auf besondere Art von bewaffneten Konflikten betroffen sind. In Kriegen und auf der Flucht sind sie sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Vergewaltigungen werden nach wie vor als strategischer Bestandteil der Kriegsführung eingesetzt, so zuletzt auch in der Ukraine. Solange bewaffnete Konflikte nicht vermieden werden können, muss eine sozialdemokratische Sicherheitspolitik sich auf den Schutz von Frauen*, Mädchen* und anderen besonders vulnerablen Gruppen konzentrieren.

Feministische Außenpolitik heißt aber vor allem, dass Frauen* nicht in erster Linie als besonders verletzliche, schutzbedürftige Gruppe gesehen werden. Frauen* können für ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen einstehen, wenn die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen das nicht verhindern! Die Meinungen von Frauen* müssen im Fall bewaffneter Konflikte, bei Friedensverhandlungen und beim Aufbau neuer politischer Systeme eine genauso wichtige Rolle spielen wie die von Männern*.

Studien belegen, dass Gesellschaftern umso friedlicher sind, je geringer das Machtgefälle zwischen Männern* und Frauen* ist. Dies bedeutet, bewaffnete Konflikte werden durch weniger patriarchale Gesellschaften von vornherein verhindert. Empirische Untersuchungen zeigen aber auch, dass Friedensabkommen länger halten und die Zivilbevölkerung besser geschützt wird, wenn Frauen* an Friedensverhandlungen und Wiederaufbau beteiligt sind. Die gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitsprache von Frauen* und anderen politischen Minderheiten sorgt dafür, dass mehr verschiedene Interessen berücksichtigt werden und gesellschaftliche und politische Systeme stabil bleiben.

Frauen* und Angehörige anderer politischer Minderheiten müssen gleichberechtigt Entscheidungspositionen einnehmen und leitende Rollen in Friedensverhandlungen, öffentlichen Ämtern und informellen Institutionen des Landes übernehmen. Das ist Grundvoraussetzung für die Etablierung einer feministischen Außen- und Sicherheitspolitik – national, europäisch sowie in den Vereinten Nationen. Was feministische Außenpolitik bedeutet, wird seit mindestens einem Jahrhundert von Aktivistinnen*, Politikerinnen* und Lobbyistinnen* definiert. Zu den zentralen Elementen gehören die Verwirklichung von Menschenrechten, Klimagerechtigkeit als Voraussetzung internationaler Sicherheit, Dekolonialisierung der Entwicklungszusammenarbeit, menschenfreundliche Migrationspolitik, Demilitarisierung, Abrüstung, Rüstungskontrolle und nicht zuletzt ein Verbot von Atomwaffen.

Wo sie noch nicht Bestandteil des sozialdemokratischen Programms ist, müssen die Expertise und Forderungen feministischer Akteurinnen* für Außenpolitik anerkannt und in den Parteidiskurs aufgenommen werden.

  1. (Nukleare) Abrüstung und Nichtverbreitung

(Klein-) Waffen sind zunehmend weltweit verfügbar. Das gefährdet öffentliche Sicherheit und macht Sicherheit auch zu einem exklusiven Gut – für diejenigen, die es sich leisten können. Zudem können Waffenexporte in Spannungsgebiete Konflikte befeuern. Die fatalen humanitären und politischen Folgen zeigen sich bspw. im andauernden Krieg im Jemen. Wir bekräftigen und erneuern unsere Forderung, dass in Krisengebieten grundsätzlich keine Waffen geliefert werden dürfen! Im Falle von Angriffskriegen eines Staates gegen einen anderen Staat können hiervon absolute und gut begründete Ausnahmen gemacht werden.

Europäische Rüstungsunternehmen verfügen über Überkapazitäten und drängen deshalb in den Export. Stattdessen sollten sie gemeinsam mit Gewerkschaften und der Politik Konversionsstrategien erarbeiten, um langfristig Arbeitsplätze zu sichern und das Innovationspotenzial der Branche für zivile Zwecke nutzbar zu machen.

Die Ausgaben für Streitkräfte stiegen in den meisten Ländern des globalen Nordens im letzten Jahrzehnt – gerade durch die Expansionspolitik Russland in die Ukraine – beträchtlich. Deutschland geht diesen Weg mit seinem wachsenden Haushalt des Verteidigungsministeriums und des aufgerufenen Sondervermögens in Höhe von 100 Mrd. EUR zu unserem Bedauern leider mit. Dazu kommt, dass hohe Militärausgaben bei Festhalten einer Schuldbremse oder einer extremen Sparpolitik oft dazu führen, dass zu wenig Mittel für Bildung, Infrastruktur oder soziale Sicherungssysteme zur Verfügung steht und politische Konflikte innerhalb eines Landes verschärfen können. Aus diesem Grund fordern wir einerseits die Abschaffung der Schuldenbremse, andererseits, dass bei notwendigen Erhöhungen des Verteidigungshaushaltes in keinen anderen Haushaltsposten Einsparungen vorgenommen werden!

Die Aufrüstungsrunden nach der russischen Annexion der Krim 2014 sowie nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erinnern fatal an das Wettrüsten zwischen Ost und West und die Abschreckungspolitik des Kalten Krieges. Der Mechanismus ist bekannt: Wer sich bedroht fühlt, glaubt, die eigene Sicherheit durch erhöhte militärische Anstrengungen (national oder durch Ertüchtigung der Verbündeten) erhöhen zu müssen. Dies ist bis zum Erreichen der eigenen Verteidigungsfähigkeit legitim, aber ein Wettrüsten lehnen wir entschieden ab!

Wir fordern stattdessen, sich auf die Konzepte zu besinnen, die zum Ende des Kalten Krieges mitbeitragen haben: gemeinsame Sicherheit, vertrauensbildende Maßnahmen, (nukleare) Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungsmitteln.

Gemeinsame Sicherheit zielt auf eine europäische Sicherheitsarchitektur unter Einbeziehungen aller europäischen Staaten ab. Die Erfahrungen während des Kalten Krieges haben gezeigt, dass selbst in der Situation der gefährlichen Blockkonfrontationen mit der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und der daraus entstandenen Organisation OSZE ein politischer Rahmen geschaffen werden konnte, der zur Entspannung und damit zu gemeinsamer Sicherheit führte.

Vertrauensbildung bedeutet nicht, die Sicherheitsbesorgnisse seiner realen oder wahrgenommenen Rivalen ernst zu nehmen und ihre Interessen als Grundlage für eine nationale oder supranationale Außen- und Sicherheitspolitik benutzen. Aus diesem Grund fordern wir vielmehr, dass sich in diesem Sinne Deutschland und v.a. die EU verstärkt im Bereich der präventiven Diplomatie engagieren und Formate wie den NATO-Russland-Rat oder eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit für den Nahen Osten ausbauen bzw. initiieren sollten oder sich auch in der konfrontativen Situation in Korea als Vermittler anbieten, um dabei unsere Grundwerte zu verbreiten. Solche Formate haben aber auch nur dann Erfolg, wenn beide Seiten den ernsthaften Willen zeigen, Entspannung zuzulassen.

Unter vorbeugende Maßnahmen verstehen wir Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Waffen. Es wäre daher unabdingbar, dass Deutschland und die EU die Mitte      2016 begonnen Bemühungen um eine Erneuerung konventioneller Rüstungskontrollvereinbarungen im Rahmen der OSZE und auf globaler Ebene intensivieren und sich endlich der Initiative für ein Atomwaffenverbot anschließen. Der Einsatz tödlicher autonomer Waffen sollte im Rahmen der UN-Waffenkonvention geächtet und verboten werden.

Deutschlands Glaubwürdigkeit als Zivil- und Friedensmacht würde enorm steigen, wenn es zum Vorreiter einer restriktiv praktizierten Rüstungsexportpolitik werden und für eine Vereinheitlichung auf europäischer Ebene – unter maßgeblicher Beteiligung der nationalen Parlamente sowie des Europäischen Parlaments – werben. Das würde u.a. das Verbot von Exporten in Drittstatten außerhalb der EU und NATO, das Verbot der Vergabe von Lizenzen zur Herstellung von Rüstungsgütern und eine leichtere Rücknahme von bereits erteilten Exportgenehmigungen beinhalten.

Die G20 sind für 80% der globalen Militärausgaben verantwortlich und für fast den gesamten weltweiten Waffenexport. Auch die wirkmächtigen geopolitischen Interessen bündeln sich in diesen Ländern. Damit tragen sie die Hauptverantwortlichkeit für die aktuelle neue Aufrüstungsrunde und den Nachschub an Waffen in Kriegsgebiete – und entsprechend auch dafür, den Trend umzukehren.

A5 Ausbildung garantieren, sonst könnt ihr eure Fresse selber plakatieren

16.03.2023

Forderungen:

kein Wahlkampf für Bundestagsabgeordnete die sich einer Ausbildungsplatzgarantie verwehren
Alle Regierungsvorhaben blockieren, bis unsere Forderung nach einer Ausbildungsplatzgarantie mit einem Rechtsanspruch aufgenommen wird
Keine Vereinbarkeit von Juso-Ämtern mit Mandaten

A4 Ausbildung garantieren, sonst könnt ihr eure Fresse selber plakatieren

16.03.2023

Forderungen:

kein Wahlkampf für Bundestagsabgeordnete die sich einer Ausbildungsplatzgarantie verwehren
Alle Regierungsvorhaben blockieren, bis unsere Forderung nach einer Ausbildungsplatzgarantie mit einem Rechtsanspruch aufgenommen wird
Keine Vereinbarkeit von Juso-Ämtern mit Mandaten

W3 Unsere Stadt, unser Schloss: Vergesellschaftung der Waldbesitztümer und des Schlosses St. Emmeran der Familie Thurn und Taxis

16.03.2023

Forderung: 

Die Bezirkskonferenz der Jusos Oberpfalz möge beschließen, sich für die Vergesellschaftung des Vermögens der Familie Thurn und Taxis einzusetzen. Zudem solidarisieren wir uns mit der Kampagne Thurn und Toxisch der DGB Jugend Oberpfalz.

G8 Drogenpolitik neu denken

16.03.2023

In den letzten 10 Jahren starben jährlich zwischen Tausend und Zweitausend Menschen an den direkten Folgen ihres Drogenkonsums und die Tendenz steigt gerade unter jungen Menschen stark. Diesen Trend können wir mit den bisherigen Maßnahmen, die Repressionen und Bestrafung vorsehen, nicht stoppen. Gerade Bayerns Justizapparat fährt einen “law and order”-Kurs gegen Drogenabhängige. Dabei werden weder Erfolge im Kampf gegen die Abhängigkeit erzielt, noch Werte wie Humanität oder Solidarität gewahrt. Bayern steht im Bundesdeutschen Vergleich extrem schlecht da. Wir wollen eine Neuausrichtung der Drogenpolitik erreichen, in Oberbayern, Bayern und dem Bund.

Prävention und Aufklärung durch den Bezirk ausbauen

Die jahrelange Taktik durch Drohszenarien und Druck Prävention zu betreiben, ist spätestens nach den neuesten Statistiken zu jungen Konsument*innen gescheitert und muss somit umgedacht werden.

Wir fordern den Fokus der Drogenprävention auf die Schulsozialarbeit zu legen, die Aufgabenübertragung auf die kommunale Sozialarbeit lehnen wir ab. Die Schulen sind feste Bestandteile im Alltag der Jugendlichen und somit ist die Möglichkeit verbindliche Präventionsangebote hier zu verankern einleuchtender und effektiver, als z. B. in Jugendzentren, wo sich die Jugendlichen freiwillig aufhalten.

So muss auch eine sinnvolle pädagogische Lösung gefunden werden, wenn die Zubetreuenden schon eine (eher harmlose) Abhängigkeit wie Tabak, Alkohol oder Cannabis entwickelt haben. Die Prävention darf hierbei nicht aus Verteufelung bestehen, sondern soll sich auf den vernünftigen Konsum ausrichten.

Zudem können Kooperationen mit Suchtberatungsstellen gebildet werden und gemeinsame Projekte z. B. auch an Schulen durchgeführt werden. Hierbei könnten frühere Abhängige über ihre Erfahrungen berichten und durch ein ehrliches Gespräch auf Augenhöhe einen wichtigen Präventionsbeitrag leisten. Die Kooperationen mit Suchtberatungsstellen sollten durch den Bezirk Oberbayern finanziell gefördert werden.

Um ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden, müssen Beratungsstellen bayernweit ausgebaut und finanziert werden. Besonders im ländlichen Raum herrscht hier großer Nachholbedarf.

Die Hilfsangebote müssen niedrigschwellig sein und nach Wunsch auch anonym erfolgen, um so die Angst vor zukünftiger Benachteiligung, Stigmatisierung oder gar Belangung abzubauen.

Drogenpolitik komplett neu denken

Wir fordern, dass Süchtige nicht mehr wie Straftäter*innen behandelt werden, sondern ihre Sucht als Krankheit verstanden wird und sie unterstützt statt bestraft werden.

Zur konsequenten Umsetzung muss deshalb der Konsum jeglicher Drogen durch eine Novelle des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), ähnlich dem portugiesischen Modell, entkriminalisiert werden. Statt eines Straftatbestands (nach StGB) wollen wir die Überführung in eine Ordnungswidrigkeit (nach OwiG) erreichen. Der Drogenhandel soll weiter strafrechtlich verfolgt und strikt unterbunden werden.

Wer während des Drogenkonsums und/oder mit einer Eigenbedarfsmenge aufgegriffen wird, soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, sondern im Sinne einer Ordnungswidrigkeit zu einer einmaligen Pflichtberatung verordnet werden.

Die Beratungsstellen sollen durch die Kliniken des Bezirks (kbo) aufgebaut werden, die bereits jetzt Suchtkranke behandeln. Es soll eine Struktur aus- und aufgebaut werden, die an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist.

Die Beratung soll Möglichkeiten für Folgeberatung und Entzug eröffnen und darf keine Strafmaßnahmen wie Bußgelder oder Führerscheinentzug vornehmen. Beratungsstellen sollen darüber hinaus so aufgebaut werden, dass Dauerkonsument*innen nicht Pflichtberatungstermine absitzen, sondern ihnen auch durch die Pflichtberatung Langzeitangebote geschaffen und Kontrolleffekte erzielt werden, die auf die gesundheitliche Überwachung und daraus potentiell folgende Unterstützung abzielen.

Aufgegriffenen Personen sollen ihre Drogen abgenommen werden, anstatt sie damit aber nur zu weiterem Kauf und damit die meist bereits wirtschaftlich angeschlagene Personen in weitere finanzielle Notlagen zu treiben, sollen Angebote zur Substitution in den Beratungsstellen aufgebaut werden. Ebenso sollen Möglichkeiten zum besseren Konsum bereitgestellt und z. B. sterile Spritzen kostenlos verteilt werden. Die beste Lösung wäre die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, was der Freistaat Bayern aktuell allerdings verhindert (siehe unten).

Schon vor der Änderung der bundespolitischen Ausrichtung der Drogenpolitik muss der Freistaat Bayern vorangehen und verantwortungsvollere Drogenpolitik umsetzen. Aktuell treibt Bayern Suchtkranke von besser abzuschätzenden Drogen wie Kokain und Heroin zu z. B. Fentanyl, das kaum zu dosieren und nicht zu kontrollieren ist. Die repressive Haltung treibt die Konsument*innen darüber hinaus zum Konsumieren ins Private oder an verborgenste Orte, wo bei verabreichter Überdosis keine Hilfe geleistet werden kann.

Dazu gehört als erster Schritt, die harte und meist rassistisch-klassistisch motivierte Verfolgung durch die bayerische Polizei zu beenden, keine Haftstrafen oder Bußgelder für geringe Eigenkonsum-Mengen zu verhängen und Süchtigen bessere Unterstützung beim Entzug zu gewähren. Wir fordern daher: Haftstrafen und Bußgelder müssen fallen gelassen werden, wenn die Konsument*innen stattdessen zustimmen, ein Beratungsangebot wahrzunehmen. Das Beratungsangebot soll schnellstmöglich über die kbo-Kliniken aufgebaut werden und Langzeitbetreuung und Substitutionsmöglichkeiten aus- und aufgebaut werden. Die konsequente Weiterführung dieser Forderungen ist die Einrichtung von Drogenkonsumräumen.

Des Weiteren muss die Praxis des kalten Entzugs in bayrischen Gefängnissen sofort beendet und durch eine humane, medizinisch-professionelle Praxis ersetzt werden.

Drogenkonsumräume auch in Bayern

Die Einrichtung von Konsumräumen, wie es sie in einigen Bundesländern bereits gibt, ist eine logische Konsequenz aus diesen Überlegungen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass auf Landesebene diese Räume, in denen der Konsum von Suchtmitteln unter ärztlicher Aufsicht begleitet und ermöglicht wird, durch eine Verordnung möglich gemacht werden.

Konsumräume können nachweislich dazu beitragen, die Zahl der Tode durch Überdosis zu reduzieren, da fachkundiges Personal den Konsum überwacht und Beratung anbieten kann. Darüber hinaus können diese ebenso dazu beitragen, die Reinheit der konsumierten Drogen zu verbessern, indem eine Analyse des mitgebrachten Stoffs vollzogen wird. Ebenso wird ein Beitrag zur Verhinderung von Krankheitsübertragungen durch hygienischere Umstände geleistet.

Konsumräume sind ein niedrigschwelliges Angebot für Suchtkranke, die ihnen einen sicheren Konsum ermöglichen und sie darüber hinaus nicht nur in Kontakt mit Ärzt*innen, sondern auch mit Beratungsstellen bringen kann. Daher müssen Konsumräume nicht nur an zentralen, leicht erreichbaren Orten errichtet werden, sondern auch eine Nähe zu Beratungsstellen aufweisen.

Substitutionsbehandlungen, also die Behandlung opiatabhängiger Patienten mit Ersatzstoffen, sind in Bayern grundsätzlich möglich. Ziel dieser Therapie ist eine gesundheitliche, psychische und soziale Stabilisierung Suchtkranker. Das Angebot lässt in Bayern jedoch mehr als zu wünschen übrig, in vielen Regionen gibt es nach wie vor kein Angebot zur Substitutionstherapie.

Aus diesem Grund fordern wir einen forcierten Ausbau dieses Therapieangebots und auch einen vermehrten Einsatz dieser Methode, sofern sie medizinisch geboten erscheint. Ärzt*innen, die Substitutionstherapie anbieten, benötigen darüber hinaus die rechtliche Sicherheit und eine Unterstützung bei der notwendigen Zusammenarbeit mit Therapeut*innen, Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen.

Vor allem in Justizvollzugsanstalten verwehrt Bayern suchtkranken Häftlingen die Substitutionsbehandlung, was nicht nur zu durch einen kalten Entzug verursachten gesundheitlichen Problemen, sondern nach der Haftentlassung häufig zum Tod durch Überdosis führt.

Nach einer landesweiten Umsetzung dieser Punkte setzen wir uns besonders dafür ein, dass die Kliniken des Bezirks (kbo) Substitutionsbehandlungen vermehrt forcieren. Darüber hinaus sollen künftig in den kbo-Kliniken Konsumräume errichtet werden, um sowohl die medizinische Versorgung als auch die Nähe zu Beratungsstellen zu garantieren.

Entkriminalisierung von weichen Drogen

Wir wollen bei der Entkriminalisierungdebatte  zwischen Cannabis und harten Drogen unterscheiden, da Kokain, Heroin oder synthetische Drogen bereits nach kurzer Zeit ein hohes Sucht- und Gefährdungspotential aufweisen. Cannabis soll nicht nur entkriminalisiert werden, sondern wie die bereits jetzt legalen Drogen Alkohol und Tabak legal erworben, angebaut und konsumiert werden dürfen, also vollumfassend legalisiert werden.

Kriminelle Handelsnetzwerke können so zerschlagen werden, die Qualität kann durch staatliche Stellen geprüft werden.  Verkauf kann außerdem über staatlich überwachte Stellen erfolgen, so dass der Jugendschutz gewährleistet werden kann. Social Clubs sowie den Anbau und Verkauf durch öffentliche Stellen unterstützen wir dabei.

Sollte eine Legalisierung nicht möglich sein, fordern wir eine umfassende Entkriminalisierung, sodass der Besitz kleiner Mengen und Eigenkonsum nicht mehr verfolgt werden.

Dazu muss der Begriff “geringe Menge”, der nach BtMG nicht verfolgt werden soll, klar definiert und auf 10 Gramm festgelegt werden. Zudem fordern wir, dass das bayerische Justizministerium durch eine Weisung Strafverfahren gegen Konsument*innen oder Besitzer*innen geringer Mengen Cannabis untersagt.

U5 Umweltschutz und Artenvielfalt für Oberbayern

16.03.2023

Die Klimakrise bedroht unsere Lebensgrundlage. Die Ursachen und Konsequenzen müssen wir deshalb auf allen Ebenen konsequent angehen. Auch auf Landes- und Bezirksebene bekennen wir uns deshalb zur Klimaneutralität 2035. Unseren Teil dazu wollen wir durch eine Beteiligung und Stärkung der dezentralen Energieversorgung beitragen.

Der Bezirk Oberbayern umfasst hauptsächlich ländliche Regionen, ist aber durch München städtisch geprägt. Hierdurch ergibt sich eine Konkurrenz der Flächen der ländlichen Regionen als Ausgleichsflächen für die Artenvielfalt, für die Landwirtschaft aber auch für die Energieversorgung. Eine sorgfältige Abwägung ist notwendig, um die bestmögliche Nutzung sicherzustellen und alle Bedürfnisse zu erfüllen. Die Grundlage dafür ist ein gründliches Monitoring.

Landkreisübergreifendes Monitoring der Artenvielfalt und Koordinierung durch den Bezirk

Dem Bezirk kommt besondere Verantwortung bei der Koordinierung von landkreisübergreifenden Schutzgebieten wie Chiemsee, Isarpark und Naturpark Altmühltal. Innerhalb dieser Schutzgebiete muss regelmäßiges Monitoring – gerade auch der Pflanzenwelt – stattfinden, um ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Diese Zahlen sollen innerhalb der Kartierung der Gebiete vermerkt und transparent einsehbar sein. Ein solches Monitoring legt auch die Basis für rechtliche Vorgaben für den Erhalt der Biodiversität und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung und kann bei der Entscheidung über Flächennutzung für Photovoltaik oder Windkraft helfen, damit besonders wertvolle Flächen für den Artenschutz erhalten bleiben. Grundsätzlich fordern wir beim Artenschutz ein Weggehen von der Betrachtung einzelner Populationen, hin zu einer Betrachtung der Gesamtpopulation. Dabei soll viel mehr die Wirkung eines Standortes für die gesamte Population betrachtet und gewertet werden – inklusive zum Beispiel von Nistmöglichkeiten – als das Vorkommen einzelner Individuen an diesem Standort.

Mehr Wald wagen

Wir wollen Land- und Forstwirtschaft ökologisch transformieren. Landwirt*innen, Forstwirt*innen, aber auch Hobbygärtner*innen, die Interesse an Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität haben, brauchen leicht zugängliche Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung. Wir fordern, dass der Bezirk solche zusätzlich zur Imkerei- und Fischereiberatung anbietet. Anhand der Kartierungsdaten, soll diese Beratung auch standortbezogen erfolgen, um Korridore für gefährdete Arten zu verbessern.

Neben der Ökologisierung der bestehenden Forstwirtschaft wollen wir anstatt immer mehr bewirtschafteter Nutzwald auch wieder mehr auf echte Wildnisgebiete setzen. Nachdem der Mensch die Natur und den echten wilden Wald immer weiter zurückgedrängt hat, wollen wir im Sinne echter Biodiversität und Lebensraumerhalt bzw. -Wiederbeschaffung erreichen.

Der Bezirk Oberbayern erlässt Rechtsverordnungen, über die Landschaftsschutzgebiete, die sich über mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte beziehen. Er kann Beschränkungen zur Bewirtschaftung oder Bebauung erlassen und die Schutzgebietsverordnungen verändern.

Wir fordern, dass der Bezirk Oberbayern die Schutzverordnungen dahingehend ändert, dass Ausweitung von Bebauung oder Bewirtschaftung unterbunden wird und stattdessen durchsetzen, dass künftig mindestens 5% der Fläche aller Landschaftsschutzgebiete in Wildnisgebiete umgewandelt werden müssen.

Echte Wildnisgebiete müssen ausreichend groß sein (über 1.000 Hektar), dürfen nicht bewirtschaftet werden und sollen ein möglichst intaktes Ökosystem schaffen, das sich selbst reguliert und ohne Eingriffe des Menschen bestehen kann. Jagd, Fischerei oder Holzfällarbeiten sind untersagt, egal ob zu kommerziellen Zwecken oder zur Regulierung des Ökosystems. Der bisherige menschliche Einfluss muss rückabgewickelt werden und sukzessive menschliche Einflussnahme beendet werden.

Flächen dürfen nicht weiter privatisiert werden, besonders nicht solche, die als Potenzialflächen für Wildnisgebiete in Frage kommen. Private Flächen, die sich für Wildnisgebiete eignen, sollen perspektivisch in staatliche Hand übergehen, um diese zu verbinden und erweitern zu können. Dadurch könnten wichtige Hürden genommen werden, um beispielsweise auf die Mindestgröße von 1.000 Hektar, die in der NBS definiert ist, zu kommen. Auch bei der Neubeplanung von Gebieten oder der konkreten Planung von Infrastrukturmaßnahmen müssen Wildnisgebiete besonders berücksichtigt werden. Die Erhöhung des Anteils an Wildnisgebiete und der Ausbau der Windenergie sollen einander nicht im Weg stehen.

Zu den Wildnisgebieten sollen umfassende Bildungsangebote vor Ort angeboten werden und Menschen ermöglicht werden, ohne Einfluss zu nehmen, echte Wildnis in der heimischen Gegend kennenzulernen.

Oberbayern summt

Biene ist nicht gleich Biene. In Bayern leben neben der bekannten Honigbiene auch noch etwa 520 verschiedene Wildbienenarten. Diese sind besonders gefährdet und müssen dementsprechend besonders geschützt werden, denn sie decken ein weitaus größeres Bestäubungsspektrum als die Honigbiene ab und spielen eine wichtige Rolle für die Stabilität des Ökosystems. Wir fordern bei der Imkereiberatung mehr Fokus auf die Stärkung von Wildbienenpopulationen zu legen, zum Beispiel durch die Vernetzung von Korridoren oder Bereitstellung von Nistplätzen. Wer Förderungen für Imkerei erhalten möchte, muss nachweisen, einen festgelegten Anteil in solche Projekte zu investieren. Wir sprechen uns gegen Bienen als reines Lifestyleprojekt im eigenen Garten aus, denn Imkerei muss gelernt sein. Das soll sich auch in der Förderung widerspiegeln. Vielmehr sollen interessierte Hobbyimker*innen durch den Bezirk beraten werden, wie sie geeignete Nistplätze in ihrem Garten anbieten und den Garten bienenfreundlich umgestalten.

Grüne Dächer statt grauer Mauern

Der Klimawandel steht vor der Tür und trotzdem sieht man in immer mehr Gärten in Deutschland Steingärten anstelle grüner bepflanzter Gärten. Diese sind nicht weniger pflegeaufwendig und stellen einen enormen Nachteil für den Klimaschutz dar. Deshalb fordern wir das Verbot von Steingärten und die Begrünung von Flachdächern. Somit fördern wir die Biodiversität und wirken dem Artensterben der Wildbienen entgegen. Begrünte Dächer dienen dabei nicht nur dem Klimaschutz, sondern sollen nach Möglichkeit auch den Bewohner*innen zugänglich gemacht werden. So können gemeinschaftliche Projekte und das gemeinsame Begrünen des Flachdaches vorangetrieben werden. Zusätzlich halten wir das Begrünen von Fassaden auch im Nachhinein für unterstützenswert, um die Umwelt zu schützen und die Biodiversität voranzutreiben.

Wir sind Teil der Wolfgang

Der Wolf hat eine relevante Bedeutung für das Ökosystem Wald und steht nicht nur aus diesem Grund unter besonderem Schutz. Der wird sowohl durch das Tierschutzrecht als auch das Artenschutzrecht vor Schaden oder Tötung geschützt. Wir unterstützen Ansiedlungsmaßnahmen für den Wolf in Oberbayern und möchten Abschüsse vermeiden. Diese stellen einen Eingriff in das Ökosystem dar.

Zusätzlich sehen wir  Herdenschutzmaßnahmen durch geeignete Zäune oder Herdenschutztiere als wichtig an und fordern kompetente Beratung, Förderung und Unterstützung von Bäuer*innen.

Aktuell wird der Wolf generell als “Problemwolf” und gefährlich abgestempelt. Das stimmt nicht und beeinflusst die Bevölkerung negativ. Daher fordern wir eine flächendeckende Aufklärungs-Kampagne.

Vogelschutz auch gegen das eigene Haustier durchsetzen

Der Vogelbestand ist in den vergangenen Jahrzehnten rasant zurückgegangen. Ein häufiger Grund gegen den Ausbau von Windenergie ist der Vogelschutz. Tatsächlich sind Windräder nur für einen verschwindend geringen Teil der jährlich unnatürlich verendeten Vögel verantwortlich. Die größten Ursachen für den massiven Rückgang der Vogelzahlen sind die Nahrungsmittelknappheit durch Insektensterben, der Mangel an Rückzugsmöglichkeiten durch Bau- bzw. Umbaumaßnahmen und Waldabholzung und der Einsatz von Pestiziden und intensive Landwirtschaft. Nur eine Wiederherstellung der Lebensräume und der Biodiversität kann langfristig die Vogelpopulation schützen. Gegen Wilderei muss zudem strikt vorgegangen werden.

Weitere Gründe für das Vogelsterben sind Stromleitungen und der Straßenverkehr. Hier müssen entgegenwirkende Strategien entwickelt werden. Ebenso sollen Beratungsstrukturen aufgebaut werden, die Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen und Architekt*innen dahingehend beraten, wie beim Verbau von Glaselementen Vogelschutz mitbedacht werden kann.

Ein weiterer großer Gefahrenpunkt ist die Hauskatze, die jährlich für einen nicht unwesentlichen Teil der getöteten Singvögel verantwortlich. Der Naturschutzbund Deutschland beschreibt die Problematik wie folgt: “Unsere Hauskatze stammt von der ägyptischen Falbkatze ab, einer Wildkatze. [..] Ihrem Jagdinstinkt folgend, durchstreifen sie größere Reviere und fangen vor allem Haus und Feldmäuse.” Neben kleinen Säugetieren, größeren Insekten, Amphibien und Reptilien sind besonders seltene und geschützte Singvogelarten häufig Opfer der brutalen Stubentiger. Katzen werden so zum letzten und zerstörerischen Faktor einer langen Reihe an negativen Einflüssen. Die bereits geschwächte Vogelpopulation wird durch die Hauskatze noch weiter geschwächt und an den Rand der Existenz gebracht.

Wir fordern zum Schutz von Vögeln die Einführung einer Katzensteuer, deren Einnahmen zum Vogelschutz eingesetzt werden soll. Durch eine Katzensteuer und eine damit einhergehenden Kennzeichnungspflicht  kann der Bestand an Hauskatzen, gerade im ländlichen Bereich, kontrolliert werden, die Zahl der besitzer*innenlose Katzen langfristig minimiert werden und Sensibilität für die Verantwortung bei Haltung einer Katze geschaffen werden. Parallel zur Einführung der Katzensteuer soll über den Bezirk ein umfassendes Beratungsangebot aufgebaut werden, das auf die Vermittlung von Kleintier- und Vogelschutzmaßnahmen abzielen soll. Generell soll durch umfangreiches Monitoring eine Datengrundlage über die Situation der Katzenanzahl geschaffen werden und bei großer Zahl von streunenden Tieren eine lokale Kastrationspflicht erlassen werden. Der Bezirk soll dabei die Koordination der vom Land bevollmächtigten Kommunen übernehmen.

Du sollst nicht zum Spaß töten

Der Wald ist kein Spielplatz für Hobby-Jäger*innen, sondern ein komplexes Ökosystem, das unter der Verwaltung der Förster*innen steht. Diese vertreten die Forstverwaltung und sind für die Bewirtschaftung des Waldes zuständig und vergeben Jagdausübungsrechte.

Wir fordern ein Verbot von Hobbyjagd. Nur Berufsjäger*innen sollen im Rahmen ihrer Pflicht, der Austarierung von Populationen und Naturbeständen, Tiere entnehmen dürfen, um das Weiterbestehen des Ökosystems sicherzustellen. Dabei sollte diese Entnahme möglichst schmerzlos für das betroffene Tier und schonend für die übrigen Tiere vollzogen werden. Treib und Drückjagd sollen verboten werden. Ebenso soll die Fallenjagd umgehend beendet werden, um die Tiere nicht zu quälen und eine unkontrollierte Tötung vorzunehmen.

Es sollen keine Jagdlizenzen oder Tagestouren vergeben werden. Das Töten von Tieren darf kein Hobby oder Freizeitbeschäftigung sein, diese Praktik lehnen wir als unmoralisch ab. Besonders das Töten von geschützten Tierarten, was in Deutschland nach wie vor geschieht, muss unterbunden werden.

Hobbyjagd läuft darüber hinaus dem Ziel der Biodiversität diametral entgegen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass v. a. bejagte Arten zuletzt ihre Populationszahlen erhöhen konnten, im Beispiel von Wildschweinen auf eine für intakte Ökosysteme nicht erträgliche Art, nur zum Zweck sie jagen zu können.

Wir fordern, der Bezirk Oberbayern soll in den von ihm verwalteten Wäldern die Hobbyjagd durch die Rechtsverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete verbieten.

Achtsamer Umgang mit Ressourcen und Umwelt – Bildung und Öffentlichkeitsarbeit

Der achtsame Umgang mit Ressourcen und der Schutz der Umwelt beginnt bereits im Kindesalter. Deshalb fordern wir die Förderung von Initiativen und Bildungsprogrammen, die den Umgang mit Ressourcen beinhalten. Besondere Potenziale sehen wir in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in der Kooperation mit Bildungseinrichtungen.

Dabei soll Kindern das Thema so vermittelt werden, dass sie es ihrem Alter gerecht verstehen und verarbeiten können, aber auch Spiele und Spaß sollen nicht zu kurz kommen. So verbinden Kinder mit dem Thema Ressourcenschonung und Umweltschutz etwas Positives. Beispiele für solche Initiativen können “Clean up Days” in Kindergärten, Grundschulen oder Jugendzentren sein, “Upcycling Projekte” bei denen die Kinder bereits weggeworfenes wiederverwenden, um beispielsweise zu basteln oder handwerklich aktiv zu sein. Für ältere Kinder bieten sich beispielsweise Kleidertauschpartys an. Dabei zeigt sich, dass Kleidung nicht immer neu gekauft werden muss, sondern durchaus länger hält und man so einen Teil zum Klimaschutz beitragen kann.

U4 Still und starr ruht die Schneekanone

16.03.2023

Adressat*innen: Jusos Bayern, SPD Bayern

Wir fordern ein Verbot von künstlicher Beschneiung, sowie des Einsatzes von Sitzheizungen in Liften in allen Skigebieten Bayerns mit sofortiger Wirkung. Als Ausgleich für Einnahmeausfälle, die teilweise existenzbedrohend sein können, soll es kurzfristige Sonderhilfen für die Skigebiete geben, die eine Umstellung auf sanften Tourismus ermöglichen.

Langfristig wollen wir eine Transformation des Alpentourismus erreichen. Deshalb soll Nachhaltigkeit ein Kriterium für Mittel aus der Seilbahnförderung werden – zum Beispiel durch Umstellung auf Ganzjahrestourismus oder Ausbau der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV. Künstliche Beschneiung soll nicht weiter mit diesen Mitteln gefördert werden.

U3 Wasserversorgung sicherstellen

16.03.2023

Wasser ist ein knappes, wertvolles und lebensnotwendiges Gut. Durch die Verschärfung und das Voranschreiten der Klimakrise stehen wir in naher Zukunft sowohl international als auch in unserer Nachbar*innenschaft Auseinandersetzungen um Wasser bevor. Deshalb ist es für uns wichtig, politische Antworten zu finden und frühzeitig die Weichen zu stellen, dass Wasser auch langfristig in guter Qualität für die jeweilig notwendigen Zwecke zur Verfügung steht.

Trinkwasser als lebensnotwendiges Gut in hoher Qualität sichern

Die Bereitstellung von Trinkwasser ist ein essenzieller Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Dieses oberste Gebot der öffentlichen Trinkwasserversorgung darf nicht in Frage gestellt werden. Privatisierung und Entstaatlichung stellen wir uns immer klar entgegen. Besonders im Fall von Trinkwasser, denn wir wollen eine krisenfreie Wasser-Versorgung zukünftiger Generationen sicherstellen.

Schutz von Wasservorkommen und lokale Wasserversorgung

Für uns ist klar, dass Trinkwasser in Bayern dort angeboten werden muss, wo es auch herkommt. Regionalität ist dazu die vorderste Prämisse. Das Wasserhaushaltsgesetz in Kombination mit der Bayerischen Gemeindeordnung setzen diese ortsnahe Trinkwasserversorgung durch die Kommunen bereits um.

Wir wollen, dass auch weiterhin Trinkwasser bevorzugt aus besonders geschütztem Grundwasser in der Region der Verbraucher*innen gewonnen und möglichst naturbelassen zu niedrigen und immer bezahlbaren Preisen geliefert wird. Dieser Vision folgend, muss auch unter den künftigen Herausforderungen Trinkwasser in ausreichender Menge und einwandfreier Beschaffenheit durch eine naturnahe Wassergewinnung bereitgestellt werden.

Zum Schutz vor Einträgen müssen mehr adäquate  Wasserschutzgebiete in Bayern ausgewiesen oder an lokale Bedingungen angepasst werden. Darüber hinaus müssen Wasserschutzgebiete dauerhaft erhalten werden. Nur so kann eine ortsnahe Trinkwasserversorgung sicherstellt werden. Dazu braucht es aber nicht nur die Ausweisung von Schutzgebieten sondern auch entsprechende Kontrollsysteme mit entsprechender Personalausstattung, die wir für die Kommunen einfordern. Die Festsetzungsverfahren von Wasserschutzgebieten muss durch neue administrative und rechtliche Strukturen deutlich beschleunigt werden. Hier ist auch der Schutz vor Nitratverseuchung zu berücksichtigen, dafür braucht es strikte Düngeverordnungen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Senkung der zulässigen Nitratkonzentration und PFOA-Konzentration im Trinkwasser ein.

Um die Wasserentnahme zukunftssicher zu gestalten, müssen bestehende Bewilligungen zur Wasserentnahme angesichts der Klimafolgen entsprechend angepasst und aktualisiert werden.

Das Konzept einer naturnahen Wassergewinnung via Uferfiltrat  sehen wir kritisch, solange es keine deutliche Reduktion von Einträgen chemischer Stoffe aus Einleitungen wie kommunalen Kläranlagen oder Quellen wie Agrarchemikalien, Luftimmissionen und Altlasten in die Oberflächengewässer gibt. Der Eintrag von Stoffen muss konsequenter abgewendet werden. Landwirtschaftliche Einträge, insbesondere Stickstoff, verseuchen jetzt schon vielerorts das Trinkwasser aufgrund zu hoher Nitratkonzentrationen. Auch der Eintrag von Stoffen wie PFOA durch die chemische Industrie ins Trinkwasser ist in Bayern Realität. Dem muss entschlossen entgegengewirkt werden. Dort, wo Stoffe wie PFOA im Trinkwasser nachgewiesen werden können, muss die Aktivkohlefilterung sichergestellt werden.

Wo immer Einträge entstehen oder entstanden sind, sind die Kosten der Aufbereitung des Wassers entsprechend dem Verursacher*innenprinzip zu organisieren. So sollen beispielsweise Industrieunternehmen, die für Stoffe im Wasser verantwortlich sind, für die Kosten aufkommen.

Wasserverteilung regeln, zusätzliche Wasserquellen erschließen

Wir wollen das Wasser trotz der klimatischen Veränderungen als Grundversorgung für alle Menschen zur Verfügung steht. Jedoch ist uns auch bewusst, dass angesichts einer zunehmenden Verknappung von Wasser in vielen Regionen es auch rigorosere Wassersparmaßnah­men braucht. Diese Maßnahmen müssen zuerst in der Landwirtschaft und Industrie umgesetzt werden, da sie den größten Hebel darstellen.

Um Nutzungskonflikten von Trink- und Brauchwasser vorzubeugen, wollen wir die Möglichkeiten der Substitution von Teilmengen durch Regenwasser oder recyceltes Wasser verstärken. Wir wollen den Bau von Regenwasserzisternen für urbane Bewässerungszwecke vorantreiben. Bei Neubaumaßnahmen muss der örtliche Bebauungsplan in Gebieten mit Wasserknappheit Regenwasserzisternen enthalten. Wo möglich sollen im bestehenden urbanen Raum Regenwasserzisternen nachgerüstet werden.

Bayern braucht einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft. In Zukunft braucht es eine regionale Wasserbewirtschaftungsplanung. Diese muss auch zwischen verschiedenen Sektoren vermitteln, insbesondere Gewerbe, Industrie, Schifffahrt, Stromerzeugung und Landwirtschaft müssen neu gedacht werden, um die Trinkwasserversorgung in keinem Fall zu gefährden. Auch deshalb erteilen wir der kommerziellen Vermarktung von Wasser, insbesondere von Tiefenwasser und Wasser aus schwer erneuerbaren Vorkommen eine klare Absage.

Die Wassersicherheit basiert immer auf den natürlichen erneuerbaren Wasservorkommen, welche durch unabhängige und redundante Standbeine in der Versorgung abgesichert sind. Neben regionalen Versorgungsstrukturen wollen wir als Rückfallebene auch überregionale Verbünde, wie Fernwasserversorgungen, um lokale Engpässe auszugleichen. Deshalb setzen wir uns in Bayern für die Etablierung kommunaler Wasserversorgungsverbände ein und stärken die interkommunale Zusammenarbeit. Außerdem wollen wir über die Bundesländergrenze hinaus Notüberleitungen etablieren, um in Härtefällen Kapazitäten besser zu verteilen.

Um die überregionale Zusammenarbeit zu verbessern und um die über 2000 einzelnen Unternehmen, die an der Wasserversorgung beteiligt sind zusammenzubringen, braucht es zusätzlich zu den lokalen Wasserbewirtschaftungsplanungen auch einen Landeswasserversorgungsplan.

Die Wasser-Infrastruktur der einzelnen Gemeinden ist größtenteils mehrere Jahrzehnte alt. Der Freistaat muss hier ein Wasserinfrastrukturmodernisierungs-Förderprogramm aufbauen, um Investitionsstau zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wasserversorgung in den Kommunen zukunftssicher ist.

Schwammstadt und Schwammdorf ­– Wasserversorgung in der Stadtentwicklung und Bauplanung mitdenken

Wir setzen uns für die sogenannte Schwammstadt und das Schwammdorf ein. Die Schwammstadt verbessert gleichzeitig das Stadtklima, die Biodiversität sowie die Möglichkeit, sich in der Stadt zu erholen und Natur zu erleben. Sie trägt dadurch zu Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen.

In der „Schwammstadt“ bzw. dem „Schwammdorf“ werden Niederschläge – soweit möglich – direkt dort wo sie anfallen, in Grünflächen gespeichert, gereinigt, versickert, verdunstet oder wiederverwendet, etwa zur Bewässerung. Dazu muss das bestehende Kanalnetz angepasst werden. Entscheidend für die Umsetzung der Schwammstadt ist eine verbesserte und frühzeitigere Integration der Wasserwirtschaft in die Stadtentwicklungsplanung mit ihren Bezügen zur Bauleitplanung, Landschaftsplanung und Raumordnung.

Die Umgestaltung zur Schwammstadt betrifft alle Siedlungsbereiche. Vordringlich müssen aber hochversiegelte Bereiche, wie Innenstädte, Gewerbe- und Industriegebiete behandelt werden. Für die Umsetzung der Schwammstadt sind grüne Freiräume als eine unverzichtbare grüne Infrastruktur zu entwickeln. Die grüne Infrastruktur bezieht alle öffentlichen und privaten Freiflächen ein.

Dem Schutz und der Entwicklung der städtischen Baumbestände  muss dabei, wegen ihrer hohen klimatischen Leistungen, ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wir wollen, dass grüne Infrastruktur zur kommunalen Pflichtaufgabe wird und im Landesentwicklungsprogramm verankert ist. Der Freistaat soll auf eine Anpassung der Bau­- und Wasserhaushaltsgesetzgebung des Bundes hinwirken. Vor allem sollten in Bayern gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, um die Umsetzung des Schwammstadtkonzepts zu beschleunigen und Hindernisse abzubauen. Die Einführung eines wasserwirtschaftlichen Begleitplans soll dazu als Maßgabe vom Freistaat etabliert werden, um eine wasserbewusste Bauleitplanung zu gewährleisten.

Einträge von umweltschädlichen Stoffen in den Wasserkreislauf, wie z. B. durch Zigaretten oder gewerblicher Abfallprodukte sollen gegen Null verringert werden. Dazu müssen Maßnahmen zur Nullemission bei den Verursacher*innen – sowohl Direkteinleiter*innen als auch Indirekteinleiter*innen – etabliert werden. Das gilt ebenso für eine weitergehende Abwasserbehandlung. Durch diese Maßnahmen kann qualitativ hochwertiges Nutzwasser als eine unabhängige alternative Wasserressource für Bewässerung und andere Brauchwasser­nutzungen/Grauwassernutzung zur Verfügung gestellt werden.

Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft müssen auch im Bereich der Wasserwirtschaft konsequent befolgt werden. Sachgerechte Wiederverwendung oder Nutzung von Regenwasser bieten alternative Ressourcen für die Bewässerung landwirtschaftlicher und urbaner Flächen. Eine weitere Zunahme der Flächenversiegelung muss stark eingeschränkt werden. Die Festsetzung von „Grünkennwerten“, die für die unterschiedlichen Siedlungsgebiete angibt, wie hoch der verpflichtende Anteil von Grünflächen mit quantifizierbaren ökologischen Leistungen sein muss, um sinnvoll wirksam zu sein, muss für Kommunen verbindlich werden. In Gebieten mit Wasserknappheit sollte bei städtischen, gewerblichen und privaten Neuplanungen ein innerhäusliches Brauchwassersystem und der Ausbau einer dezentralen Regenwasserspeicherung verpflichtend vorgeschrieben werden.